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title: "EU-Taxonomie im Wandel: Vereinfachungen durch das Omnibus-Paket 2026"
description: "EU-Taxonomie 2026: Höhere Schwellenwerte (1.000 Mitarbeitende, 450 Mio. €), deutlich weniger berichtspflichtige Unternehmen im Mittelstand. Omnibus-Paket Änderungen erklärt."
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# EU-Taxonomie Omnibus 2025: Schwellenwerte & KMU-Erleichterungen

Von [Johannes Fiegenbaum](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/author/johannes-fiegenbaum) am  22.04.25, 10:10  · Zuletzt aktualisiert 26. Oktober 2026

[EU-Taxonomie & SFDR](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/tag/eu-taxonomie-sfdr) [Mittelstand & KMU](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/tag/mittelstand-kmu)

![Europaflagge in einem Parlamentssaal](https://www.fiegenbaum.solutions/hubfs/pexels-cluster-images/7327876.jpg)

Die [EU-Taxonomie](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/oj) ist durch das Omnibus-Paket (Richtlinie (EU) 2026/470) und die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 deutlich vereinfacht worden. Weniger Berichtspflichten, höhere Schwellenwerte und klarere Vorgaben sorgen für eine Entlastung vieler Unternehmen, insbesondere des Mittelstands in Deutschland.

*Hinweis: Das Omnibus-Paket ist als Richtlinie (EU) 2026/470 seit 18.03.2026 in Kraft. Die Taxonomie-Vereinfachungen (10-Prozent-Wesentlichkeit, schlankere Templates) stehen in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73, anwendbar seit 01.01.2026, für das Geschäftsjahr 2025 wahlweise.*

### Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

- **Berichtspflicht**: Gilt nur noch für [Unternehmen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esg-strategie-fuer-startups-5-schritte?hsLang=de) mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 450 Mio. € (vorher: 2 von 3 Kriterien, 250 Mitarbeitende, 50 Mio. € Umsatz, 25 Mio. € Bilanzsumme).
- **Reduktion der Berichtspflichten**: Zahl der berichtspflichtigen [Unternehmen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/nachhaltigkeit-im-unternehmen-10-effektive-massnahmen-fuer-die-erfolgreiche-umsetzung?hsLang=de) sinkt deutlich.
- **Neue Wesentlichkeitsschwelle**: Tätigkeiten, die zusammen unter 10 Prozent von Umsatz, CapEx oder OpEx liegen, müssen nicht auf Taxonomiekonformität geprüft werden (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73).
- **Erleichterungen für KMU**: Weniger Dokumentations- und [Lieferkettenanforderungen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esg-venture-capital?hsLang=de).

Diese Änderungen reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich und ermöglichen Unternehmen, sich stärker auf ihre Kernaktivitäten zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen EU-weite ESG-Regelungen widerstandsfähiger gegenüber geopolitischem Druck und transatlantischer Regulierung werden, durch mehr Fokus auf Risikomaterialität und Effizienz statt reiner Regelbefolgung.

**Inhaltsverzeichnis**

1. [Hauptänderungen im Omnibus-Paket](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025#hauptanderungen-im-omnibus-paket)
2. [ESG-Strategieänderungen für deutsche Unternehmen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025#esg-strategieanderungen-fur-deutsche-unternehmen)
3. [Implementierungsleitfaden](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025#implementierungsleitfaden)
4. [Änderungsübersicht: 2024 vs. 2025](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025#anderungsubersicht-2024-vs-2025)
5. [Kritik an den Vereinfachungen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025#kritik-an-den-vereinfachungen)
6. [Fazit](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025#fazit)
7. [FAQ](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025#faq)

## Hauptänderungen im Omnibus-Paket

### Vereinfachte Berichterstattungsregeln

Neue Berichtsvorlagen erleichtern die Anforderungen für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen. Die „Do No Significant Harm“-Anforderungen werden klarer definiert, und eine Wesentlichkeitsschwelle hilft, sich auf relevante Kennzahlen zu konzentrieren. Berichtspflichten für operative Ausgaben werden eingeschränkt. Diese Änderungen schaffen eine Grundlage für einfachere Regeln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

**Live-Daten:** Der Fiegenbaum Atlas zeigt Green-Bond-Volumen, CSRD-Benchmarks und EU-ETS-Preise, automatisch aktualisiert. [Zum Dashboard](https://atlas.fiegenbaum.solutions/esg-kapitalmarkt?utm_source=fiegenbaum-solutions&utm_medium=blog&utm_campaign=atlas-esg-kapitalmarkt&utm_content=eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025).

### Neue Regeln für KMU

Für KMU in Deutschland bringt das folgende Änderungen:

- Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von unter 450 Mio. € sind von der Berichtspflicht ausgenommen. Sie können den [freiwilligen Standard VSME](https://www.efrag.org/en/sustainability-reporting/esrs-workstreams/smes) nutzen.
- Informationspflichten entlang der Lieferkette werden reduziert, um unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden.

Zusätzlich werden die Dokumentationspflichten deutlich reduziert.

### Aktualisierte Dokumentationsanforderungen

Die Anforderungen an Dokumentation und Prüfungen wurden angepasst, um Aufwand und Kosten zu verringern:

- Die DNSH-Anforderungen und Assurance-Pflichten werden gesenkt.
- Sorgfaltspflichten nach CSDDD folgen einem risikobasierten Ansatz: Nicht jede Auswirkung muss ermittelt werden, und bei gleich hohem Risiko dürfen direkte Geschäftspartner zuerst geprüft werden.
- Überprüfungsintervalle für Due-Diligence-Prozesse werden von jährlich auf fünf Jahre verlängert.

> "Put simply, we cannot hope or expect to successfully compete in a perilous world with one hand behind our backs." - Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität, Umsetzung und Vereinfachung

Die Anpassungen der EU-Taxonomie sind Teil der breiteren EU-Wettbewerbsagenda, mit der die Kommission auf die Kritik reagiert, europäische Unternehmen durch Überregulierung zu belasten.  
 Ziel ist es, ESG-Vorgaben mit wirtschaftlicher Resilienz und digitalem Wandel in Einklang zu bringen.

Sehen, wo euer Unternehmen im Branchenvergleich steht, schon beim Schreiben des Berichts.

VSEasy vergleicht eure Kennzahlen mit mehr als 1.000 echten Nachhaltigkeitsberichten (1.000+ Unternehmen, 74 Branchen) und zeigt je VSME-Modul, wo ihr über und unter dem Branchenmedian liegt. Schritt für Schritt durch den Voluntary Standard, mit KI-Unterstützung und konkreten Business Opportunities statt monatelangem Excel-Chaos.

[Euren Branchen-Benchmark starten](https://vsmeasy.fiegenbaum.solutions/onboarding?utm_source=blog&utm_medium=callout&utm_campaign=csrd-benchmark&utm_content=eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025)

Kostenlos, keine Kreditkarte nötig. Euer Vergleich erscheint nach Eingabe der Kennzahlen.

Lieber machen lassen? [VSME-Bericht zum Festpreis](https://www.fiegenbaum.solutions/esg-klimaberatung-fixpreise-f%C3%BCr-co-footprint-vsme-due-diligence-klimarisiko?utm_source=blog&utm_medium=callout-secondary&utm_campaign=vsme-festpreis&utm_content=eu-taxonomie-im-wandel-vereinfachungen-durch-das-omnibus-paket-2025&hsLang=de), fertiger Bericht in 6 bis 8 Wochen.

## ESG-Strategieänderungen für deutsche Unternehmen

### Aktualisierte Compliance-Schritte

Mit den überarbeiteten Dokumentationspflichten kommt nun die Verbesserung der Compliance-Prozesse. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. € sind weiterhin verpflichtet, EU-Taxonomie-KPIs bereitzustellen.

Ein Überblick der wichtigsten Änderungen:

- **Wesentlichkeitsschwelle**: Festgelegt bei 10 %
- **Berichtsrhythmus**: Weiterhin jährlich in der Nachhaltigkeitserklärung

Die neuen Berichtsvorlagen erleichtern die Datenverwaltung erheblich. Unternehmen sollten ihre Datenprozesse an die aktualisierten [ESRS](https://www.efrag.org/en/sustainability-reporting)-Vorgaben anpassen und externe Datenquellen einbinden, um mögliche Informationslücken zu schließen.

### Anpassung des Geschäftsmodells

Neben den Compliance-Anforderungen bringt das Omnibus-Paket auch die Notwendigkeit mit sich, Geschäftsmodelle anzupassen. Eine eigene Meldeoption für Teilkonformität, wie sie der Kommissionsvorschlag vorsah, enthält die verabschiedete Fassung nicht. Wer nicht alle technischen Bewertungskriterien erfüllt, weist die Tätigkeit weiterhin als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform aus.

Kreditinstitute müssen bei der Berechnung der Green Asset Ratio Positionen gegenüber Unternehmen aus dem Nenner herausnehmen, die nicht unter den geänderten [CSRD](https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/financial-services-legislation/implementing-and-delegated-acts/corporate-sustainability-reporting-directive_en)-Anwendungsbereich fallen. Dazu zählen alle Unternehmen, die nicht beide Schwellen überschreiten, also höchstens 1.000 Mitarbeitende oder höchstens 450 Mio. € Nettoumsatz haben. Positionen gegenüber freiwillig berichtenden Unternehmen und Finanzierungen mit bekannter Mittelverwendung dürfen einbezogen werden.

**Gilt die 10-%-Schwelle für Banken?** Nicht dieselbe. Die Schwelle für Umsatz, CapEx und OpEx gilt für Nicht-Finanzunternehmen. Kreditinstitute, Vermögensverwalter, Wertpapierfirmen und Versicherer haben in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 eigene 10-Prozent-Ausnahmen, die nur für Positionen mit bekannter Mittelverwendung, Provisionserträge oder Prämien gelten, die zusammen unter 10 Prozent der jeweiligen Kennzahl liegen; diese Beträge werden gesondert als nicht wesentlich ausgewiesen. Eine Bank, deren von diesen Kennzahlen erfasste Tätigkeiten zusammen weniger als 10 Prozent ihres Nettoumsatzes ausmachen, darf die Kennzahlen nach Anhang V ganz weglassen. Dazu kommen der Ausschluss nicht berichtspflichtiger Unternehmen aus dem Nenner der Green Asset Ratio und die Verschiebung der Kennzahlen für Handelsbuch sowie Gebühren und Provisionen auf den 01.01.2028 ([Delegierte Verordnung (EU) 2026/73, Art. 1 Nr. 3, 6 und 8](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2026/73/oj/eng)).

Die deutliche Verringerung des CSRD-Anwendungsbereichs ermöglicht es, den Fokus auf die zentralen Aspekte der Nachhaltigkeit zu legen. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Vorteile:

- Konzentration auf relevante Taxonomie-Aktivitäten
- Effizientere Nutzung von Ressourcen
- Bessere Datenqualität durch gezieltere Erhebung

Im nächsten Abschnitt erfahrt ihr, wie ihr diese neuen Vorgaben in der Praxis umsetzen könnt.

## Implementierungsleitfaden

### Umsetzungsschritte

Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob sie unter den geänderten Anwendungsbereich der CSRD fallen. Unternehmen mit einem Nettoumsatz von bis zu 450 Mio. € können freiwillig berichten, während größere Unternehmen dazu verpflichtet sind.

Der Prozess zur Umsetzung lässt sich in drei Hauptphasen unterteilen:

1. **Vorbereitungsphase**  
    Analysiert eure aktuellen Berichtsprozesse und identifiziert, wo Anpassungen notwendig sind. Berücksichtigt dabei die Wesentlichkeitsschwelle bei der Voranalyse.
2. **Anpassungsphase**  
    Überarbeitet eure Datenmanagementsysteme und Berichtsabläufe. Für Kreditinstitute bedeutet dies beispielsweise, dass Positionen gegenüber Unternehmen, die nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind, aus dem Nenner der Green Asset Ratio herausgenommen werden müssen.
3. **Implementierungsphase**  
    Schult eure Mitarbeitenden und setzt die überarbeiteten Prozesse um.

Diese Schritte helfen, die EU-Taxonomie in deine Unternehmensstrategie einzubinden und ermöglichen langfristig Automatisierung und Monitoring. Spezialisierte Tools für Automatisierung und KPI-Berechnung können dabei eine große Unterstützung sein, mehr dazu im nächsten Abschnitt.

### Tools und Datenanalyse

Nach Abschluss der Umsetzungsphasen können spezialisierte Softwarelösungen den Prozess effizienter gestalten. Sie bieten Funktionen wie:

- Automatisierte Erstellung von Berichten, Taxonomie-Bewertungen und KPI-Berechnungen (z. B. Umsatz, CapEx, OpEx)
- [Integration von ESG-Daten](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/jenseits-des-carbon-footprints-was-intelligente-unternehmen-im-jahr-2025-erfassen?hsLang=de) in bestehende IT-Systeme

Durch den Einsatz solcher Tools wird eine kontinuierliche Fortschrittskontrolle erleichtert, was sowohl die Datenqualität als auch die Einhaltung der Vorgaben sicherstellt. Weitere Details dazu im Abschnitt zur Fortschrittskontrolle.

### Fortschrittskontrolle

Die Überwachung der Fortschritte sollte auf den implementierten Tools basieren. Eine effektive Methodik umfasst:

- Quartalsweise Prüfung der Vollständigkeit und Qualität der ESG-Daten
- Regelmäßige Bewertung der Einhaltung der Taxonomie-Anforderungen
- Anpassung der Prozesse bei neuen regulatorischen Vorgaben
- Einbindung von Nachhaltigkeitskennzahlen in das Performance-Management

Die verschobenen Fristen bieten Unternehmen die Möglichkeit, stabile Offenlegungspraktiken aufzubauen, die auch als Wettbewerbsvorteil genutzt werden können.

## Änderungsübersicht: 2024 vs. 2025

### Vergleich der Berichtspflichten

Die Unterschiede in den Berichtspflichten zwischen 2024 und 2025 zeigen deutliche [Auswirkungen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/climatetech-start-ups-2025-wer-profitiert-von-der-naechsten-vc-welle-wirklich?hsLang=de) auf die Praxis. Hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

- **Berichtspflichtige Unternehmen**: Statt 2 von 3 Kriterien (250 Mitarbeitende, 50 Mio. € Umsatz, 25 Mio. € Bilanzsumme) gelten mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Umsatz. Damit fällt der Großteil der bisher erfassten Unternehmen heraus.
- **Berichtsumfang**: Umstellung auf vereinfachte Templates, die den Prozess übersichtlicher machen.
- **Materialität**: Einführung einer 10 %-Wesentlichkeitsschwelle, die eine klarere Abgrenzung ermöglicht.
- **Dokumentationspflichten**: Die Anforderungen, insbesondere für die OpEx-Berichterstattung, werden deutlich reduziert.
- **Administrative Entlastung**: Für das gesamte Omnibus-Paket schätzt die Kommission die Einsparung an Verwaltungskosten auf über 6 Mrd. € im Jahr.

Diese Zahlen bilden die Grundlage für die nächsten Schritte bei der Umsetzung und Überwachung.

## Kritik an den Vereinfachungen

Obwohl die [Erleichterungen für KMU und Großunternehmen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/das-eu-omnibus-paket-2025-was-sich-bei-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-csrd-wirklich-aendert?hsLang=de) breite Zustimmung finden, gibt es auch kritische Stimmen. NGOs und Wissenschaftler:innen befürchten, dass durch die **Anhebung der Schwellenwerte und reduzierte OpEx-Berichtspflichten** zentrale Nachhaltigkeitsinformationen verloren gehen könnten.

Zudem wird diskutiert, ob die Einführung einer 10 %-Wesentlichkeitsschwelle tatsächlich zur Verbesserung der Datenqualität führt, oder eher als Einfallstor zur „Greenwashing-freundlichen“ Ausblendung unbequemer Sachverhalte dient.

## Fazit

Nach der Gegenüberstellung der Berichtspflichten folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorteile und nächsten Schritte.

### Erwartete Ergebnisse

Die 10-Prozent-Wesentlichkeitsschwelle und die vereinfachte OpEx-Prüfung aus der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 helfen dabei, den Fokus der Berichterstattung auf das Wesentliche zu lenken.

### Aktionsplan

Basierend auf diesen Änderungen könnten folgende Schritte sinnvoll sein:

1. **Prüft die Schwellenwerte**  
    Analysiert, ob euer Unternehmen die neuen Schwellenwerte überschreitet (mehr als 1.000 Mitarbeitende, über 450 Mio. € Umsatz).
2. **Berichterstattung anpassen**  
    Nutzt die vereinfachten Templates und reduziert die erfassten [Datenpunkte](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet?hsLang=de).
3. **Implementierungsplan erstellen**  
    Legt klare Meilensteine, Verantwortlichkeiten und Zeiträume für die Anpassung deiner Prozesse und Systeme fest.
4. **Option für freiwillige Berichterstattung prüfen**  
    Unternehmen, die unterhalb der Schwellenwerte liegen, sollten überlegen, ob eine [freiwillige ESG-Berichterstattung](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/den-efrag-vsme-standard-als-wettbewerbsvorteil-nutzen?hsLang=de) nach den vereinfachten Standards strategische Vorteile bringen könnte.
5. **Interne Prozesse optimieren**  
    Strafft eure Abläufe und integriert ESG-Berichte in eure übergreifende Unternehmensstrategie .

## FAQ

1\. Was ist die EU-Taxonomie, und wer muss berichten?

- Ein System zur Einstufung von umweltfreundlichen Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen des European Green Deal.
- Berichtspflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Mio. €. Für alle anderen Unternehmen ist die Berichterstattung freiwillig.

2\. Gibt es eine Teilkonformität in der EU-Taxonomie?

Eine eigene Kennzeichnung teilkonformer Tätigkeiten („partially aligned“) stand im Kommissionsvorschlag zum Omnibus-Paket, ist in der verabschiedeten Fassung aber nicht enthalten. Wer nicht alle technischen Bewertungskriterien erfüllt, weist die Tätigkeit als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform aus.

3\. Was ändert das Omnibus-Paket an der EU-Taxonomie?

- Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle von 10 Prozent (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73).
- Deutlich kleinerer Kreis berichtspflichtiger Unternehmen.
- Eingeschränkte Dokumentationspflicht für Betriebsausgaben (OpEx).

4\. Wie funktioniert die Wesentlichkeitsschwelle von 10 Prozent?

Die **Wesentlichkeitsschwelle von 10 Prozent** gilt getrennt für Umsatz, CapEx und OpEx: Tätigkeiten, die zusammen unter 10 Prozent des Nenners der jeweiligen Kennzahl liegen, müsst ihr nicht auf Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität prüfen. Ihr weist sie gesondert als nicht wesentlich aus. Ist OpEx für euer Geschäftsmodell insgesamt nicht wesentlich, entfällt die Prüfung der OpEx-Kennzahl, wenn ihr den Nenner angebt und das begründet (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73).

5\. Gelten die Vereinfachungen auch für freiwillig berichtende Unternehmen?

Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte können die **vereinfachten Berichtsvorlagen** nutzen. Das bietet strategische Vorteile und reduziert den Aufwand bei freiwilliger ESG-Berichterstattung.

6\. Was ändert sich für Finanzunternehmen?

Kreditinstitute und andere Finanzunternehmen nehmen Positionen gegenüber nicht berichtspflichtigen Unternehmen aus dem Nenner ihrer Kennzahlen, etwa der **Green Asset Ratio**, heraus. Für Finanzunternehmen gelten eigene 10-Prozent-Ausnahmen, nicht die Schwelle für Umsatz, CapEx und OpEx.

7\. Müssen Tochtergesellschaften selbst berichten?

Tochtergesellschaften, die unter den neuen Schwellenwerten (1.000 MA / 450 Mio. €) liegen, sind **nicht mehr berichtspflichtig**, auch wenn sie börsennotiert sind. Sie können aber freiwillig in Konzernberichte integriert werden.

8\. Wie prüft ihr, ob ihr berichtspflichtig seid?

Berichtspflicht besteht, wenn **beide Kriterien** in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sind:

- Mehr als 1.000 Mitarbeitende (FTE)
- Jahresumsatz über 450 Mio. €

Eine Bilanzsummenschwelle gibt es nicht.

9\. Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Richtlinie (EU) 2026/470 ist seit 18.03.2026 in Kraft und bis 19.03.2027 umzusetzen. Neu Berichtspflichtige über beiden Schwellen berichten ab Geschäftsjahr 2027; bisherige Berichtspflichtige unter den Schwellen können die Mitgliedstaaten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 befreien. Die Taxonomie-Vereinfachung gilt seit 01.01.2026 (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73).

10\. Welche Hilfsmittel gibt es von der EU?

- **EU-Taxonomie-Navigator**: Tools und Leitfäden zur Orientierung.
- [**EU-Taxonomie-Compass**](https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/taxonomy-compass): Visualisierung der Anforderungen.
- **EU-Taxonomie-Rechner**: Unterstützung bei der KPI-Berechnung.
- **Zusätzliche Ressourcen**: FAQ-Datenbank, Handbuch für Einsteiger sowie NACE-Zuordnungstabelle.

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### Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater in Hamburg mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung, CO₂-Bilanzen und Klimarisikoanalysen. Arbeitet für Mittelstand, Investoren und Finanzinstitute und hat die VSME-Software VSEasy zusammen mit Kunden entwickelt.

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      "text" : "Ein System zur Einstufung von umweltfreundlichen Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen des European Green Deal. Berichtspflicht gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Mio. €. Für alle anderen Unternehmen ist die Berichterstattung freiwillig."
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      "text" : "EU-Taxonomie-Navigator : Tools und Leitfäden zur Orientierung. EU-Taxonomie-Compass : Visualisierung der Anforderungen. EU-Taxonomie-Rechner : Unterstützung bei der KPI-Berechnung. Zusätzliche Ressourcen : FAQ-Datenbank, Handbuch für Einsteiger sowie NACE-Zuordnungstabelle."
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    "name" : "Welche Hilfsmittel gibt es von der EU?"
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