Von Johannes Fiegenbaum am 26.06.24, 14:20 · Zuletzt aktualisiert 17. September 2026
EUDR-Compliance heißt: nachweisen können, dass ein Rohstoff nicht von einer Fläche stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurde. Die Europäische Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation, EUDR) ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft, anwendbar wird sie am 30. Dezember 2026.
Alle Marktteilnehmer und Händler, die relevante Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren, müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beigetragen haben.
Marktteilnehmer sind Unternehmen, die relevante Rohstoffe erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Sie tragen die Hauptverantwortung für alle Sorgfaltspflichten. Händler sind Unternehmen in der Lieferkette, die bereits auf dem Unionsmarkt befindliche Produkte weiterverkaufen. Nicht-KMU-Händler müssen umfassende Dokumentationspflichten erfüllen. KMU- und Kleinsthändler haben reduzierte Pflichten, müssen aber grundlegende Informationen über Lieferanten und Kunden dokumentieren.
Die EUDR gilt für sieben Hauptrohstoffe, Holz, Kakao, Kaffee, Rinder, Ölpalme, Soja und Kautschuk, sowie für deren Folgeprodukte gemäß Anhang I der Verordnung:
| Rohstoff | Erzeugnisse (Auswahl) |
|---|---|
| Holz | Möbel, Papier, Verpackungsmaterialien, Bauholz |
| Kakao | Schokolade, Kakaobutter, Kakaopulver |
| Kaffee | Gerösteter und ungerösteter Kaffee, löslicher Kaffee |
| Rinder | Rindfleisch, Leder und Lederprodukte |
| Palmöl | Nahrungsmittel, Kosmetika, Biodiesel |
| Soja | Sojaprodukte, Tierfutter, Öle |
| Kautschuk | Reifen, Gummiprodukte, technische Gummierzeugnisse |
Auch komplexe Erzeugnisse fallen unter die EUDR, bei denen die gelisteten Rohstoffe nur einen Teil des Endprodukts ausmachen. Unternehmen aus verschiedenen Branchen, vom Handel über die Lebensmittelindustrie bis zur Automobilbranche, können betroffen sein. Die Europäische Kommission behält sich vor, die Liste zukünftig zu erweitern.
| Unternehmensgröße | EUDR-Compliance verpflichtend ab |
|---|---|
| Große und mittlere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
| Kleine und Kleinstunternehmen | 30. Juni 2027 |
Eine Übergangsphase ohne Sanktionen gibt es nicht: Die zunächst vorgeschlagene sechsmonatige Schonfrist wurde von den Gesetzgebern gestrichen, der 30. Dezember 2026 gilt unmittelbar. Zwei Erleichterungen bleiben:
Alle betroffenen Unternehmen müssen ein robustes Due-Diligence-System implementieren, das auf drei Säulen basiert.
Informationsbeschaffung und Dokumentation. Marktteilnehmer müssen umfassende Daten über ihre Rohstoffe und Erzeugnisse sammeln: präzise Geodaten der Produktionsflächen, Produktionsland und -region, Menge und Art der Rohstoffe sowie das Datum der Produktion oder Ernte.
Risikobewertung. Nach der Informationssammlung müssen Marktteilnehmer systematisch analysieren, ob ein Risiko besteht, dass Produkte von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben. Die Risikobewertung berücksichtigt die Länderklassifizierung, die Komplexität der Lieferkette, die Präsenz indigener Völker in Produktionsregionen und frühere Verstöße des Lieferanten. Das Länder-Benchmarking stuft die Erzeugerländer in vernachlässigbares, Standard- und Hochrisiko ein und bestimmt damit, wie tief die eigene Prüfung gehen muss.
Risikominderung. Falls ein nicht-vernachlässigbares Risiko identifiziert wird, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden. Die bewährte Hierarchie in der Praxis:
Erst danach kommt die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS). Das zugehörige Registry im EU-Informationssystem TRACES ist seit November 2024 operativ. Das System ermöglicht die Einreichung von Sorgfaltserklärungen (mit anschließender Vergabe einer Referenznummer für Zollabwicklung), Geodaten-Management, Wiederverwendung früherer Erklärungen für identische Lieferbeziehungen sowie nachgelagerte Verknüpfungen, bei denen Händler auf Sorgfaltserklärungen von Marktteilnehmern referenzieren. Für Unternehmen mit hohem Handelsvolumen stehen API-Schnittstellen für die automatisierte Einreichung bereit, die sich in bestehende ERP- und Warenwirtschaftssysteme integrieren lassen.
Meine Position: Die Sorgfaltserklärung ist der leichteste Teil und wird trotzdem zuerst geplant. Wer mit dem Registry-Zugang anfängt statt mit den Geodaten, hat am Ende ein Formular, das er nicht befüllen kann.
Der Engpass ist fast immer Schritt 3. Die Datenanfrage an deine Lieferanten braucht vier Felder, alles andere ist Beiwerk:
Jetzt sofort (0 bis 3 Monate): Beginne mit dem Lieferketten-Mapping. Identifiziere alle relevanten Rohstoffe im Produktportfolio, kontaktiere Lieferanten, fordere Geodaten ein und beantrage Zugänge zum EU-Registry der BLE.
Mittelfristig (3 bis 6 Monate): Bau ein risikobasiertes Scoring-System auf und passe IT-Systeme an. Die Länderkategorisierung gibt Orientierung: Konzentriere die intensivste Due-Diligence auf Standard- und Hochrisiko-Lieferketten.
Besonders herausfordernd ist die Rückverfolgbarkeit bei Rohstoffen, die durch mehrere Verarbeitungsstufen gehen oder aus verschiedenen Quellen gemischt werden. Bei Kakao etwa werden Bohnen verschiedener Kleinbauern gemischt, bevor sie zu Schokolade verarbeitet werden; bei Palmöl wird in Raffinerien Öl aus unterschiedlichen Plantagen zusammengeführt; bei Holzerzeugnissen können Hölzer aus verschiedenen Wäldern enthalten sein. In solchen Fällen müssen Unternehmen entweder getrennte Lieferströme etablieren (Segregation) oder für alle möglichen Ursprünge die Sorgfaltspflicht erfüllen (Massenbilanzsystem), was eine Rückverfolgbarkeit auf Parzellenebene voraussetzt.
Daran hängt die Systemfrage:
| Ausgangslage | Tragfähiger Ansatz | Bruchstelle |
|---|---|---|
| Wenige Lieferanten, ein Rohstoff, stabile Bezugsquellen | Tabellenkalkulation, manuelle Einreichung im Registry | vermischte Chargen, wechselnde Lieferantenliste |
| Mittlere Lieferantenzahl, mehrere Rohstoffe, vorhandenes ERP | ERP um Geodaten- und Chargenfelder erweitern, DDS über die API | Stammdaten, wenn Lieferant und Produktionsstandort nicht getrennt geführt werden |
| Viele Lieferanten, mehrstufige und vermischte Lieferketten | Spezialsoftware für Rückverfolgbarkeit mit Registry-Anbindung | Datenmodell des Anbieters, wenn eine Charge nur eine Ursprungsfläche kennt |
Ich habe selbst Software gebaut und schaue deshalb zuerst auf das Datenmodell, nicht auf die Funktionsliste. EUDR-Tool-Projekte scheitern selten an der Einreichung und fast immer an drei Feldern: Geolokalisierung auf Flächen- statt Adressebene, Verknüpfung einer Charge mit mehreren Ursprungsflächen und Lieferantenstammdaten ohne Produktionsstandort. Wer das im Bestandssystem nicht abbilden kann, kauft mit einer Spezialsoftware das Datenmodell, nicht das Formular.
Daraus werden vier Prüffragen an jeden Anbieter eines EUDR-Systems: Erfasst es Geokoordinaten als Fläche im GeoJSON-Format und nicht nur als Punkt oder Lieferadresse? Führt es die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen als Kette weiter, sodass du als Händler auf die Erklärung deines Vorlieferanten verweisen kannst? Bildet es Massenbilanz und Segregation getrennt ab, statt eine Ursprungsfläche je Charge zu erzwingen? Und schreibt es über eine Schnittstelle in dein ERP zurück, statt eine zweite Stammdatenhaltung aufzumachen? Diese vier Fragen sortieren im Angebotsgespräch schneller als jede Funktionsliste.
Auf der Kostenseite sind vier Blöcke einzuplanen:
Die Erklärung ist kein Einmalprojekt, danach braucht es feste Zuständigkeiten und Prüfintervalle: Wer gibt neue Lieferanten frei, wer aktualisiert Geodaten bei Flächenwechsel, wer zieht die Risikobewertung nach, wenn das Länder-Benchmarking neu veröffentlicht wird.
Zuständig ist in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie führt die risikobasierten Kontrollen durch und fordert dabei die Sorgfaltserklärung samt Geodaten, Risikobewertung und Belegen an. Der Zoll greift eine Stufe früher und gleicht die Referenznummer mit der Zollanmeldung ab, ohne gültige Nummer wird die Sendung nicht abgefertigt.
Die EUDR sieht erhebliche Strafen vor, um eine effektive Abschreckungswirkung zu erzielen:
EUDR-konform bedeutet, dass ein Unternehmen alle Anforderungen erfüllt hat: vollständige Informationssammlung mit Geodaten, systematische Risikobewertung, angemessene Risikominderung bei identifizierten Risiken, Einreichung einer Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem und Nachweis, dass die Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Die Einhaltung der nationalen Gesetze im Produktionsland ist ebenfalls erforderlich.
Die Sorgfaltserklärung gibt der Marktteilnehmer ab, der das Erzeugnis erstmalig in Verkehr bringt oder exportiert. Bei mehrstufigem Handel referenzieren nachgelagerte Händler im EU-Informationssystem auf diese Erklärung und geben deren Referenznummer weiter.
Nein. Zertifikate wie FSC können die Risikobewertung positiv beeinflussen und als Risikominderungsmaßnahme dienen, ersetzen aber nicht die Pflicht zur eigenen Sorgfalt. Unternehmen müssen trotz vorhandener Zertifizierungen eine eigene Risikobewertung durchführen und alle EUDR-Informationen sammeln.
Ja. Auch KMU und Kleinstunternehmen müssen die EUDR einhalten, haben aber bis zum 30. Juni 2027 Zeit zur Umsetzung. Die jährliche Einreichung und die Wiederverwendbarkeit von Sorgfaltserklärungen sind besonders für kleinere Unternehmen entlastend, die Sorgfaltspflichten selbst entfallen nicht.
Die EUDR löst die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ab, die für Holz und Holzerzeugnisse bis zum Anwendungsbeginn der EUDR weitergilt. Ein bestehendes EUTR-Sorgfaltspflichtsystem trägt weiter, muss aber erweitert werden: Die EUDR verlangt zusätzlich Geokoordinaten der Produktionsfläche und die Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem.
ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.
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