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title: "ESRS E3 Wasser: Pflichten, Kennzahlen, Wasserstress"
description: "ESRS E3 nach der Endfassung 2026: vier Angabepflichten, sechs Wasserkennzahlen in m³, Wasserstress-Prüfung mit Aqueduct, Abgrenzung zu VSME B6 und GRI 303."
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###### 8 min Lesezeit

# ESRS E3 Wasser: Angabepflichten, Kennzahlen und Wasserstress

Von [Johannes Fiegenbaum](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/author/johannes-fiegenbaum) am  22.07.25, 07:05  · Zuletzt aktualisiert 1. Oktober 2026

[Biodiversität & Wasser](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/tag/biodiversität-wasser) [ESRS & Omnibus](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/tag/esrs-omnibus)

![Ausgetrocknetes Flussbett vor einer Bergkette](https://www.fiegenbaum.solutions/hubfs/pexels-cluster-images/37077529.jpg)

ESRS E3 ist der Berichtsstandard für Wasser in der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der Endfassung, die am 21. September 2026 im Amtsblatt erschienen ist ([Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563](http://data.europa.eu/eli/reg_del/2026/1563/oj)), ist er deutlich schmaler geworden. Er heißt jetzt nur noch „ESRS E3 Wasser“, die Meeresressourcen sind in einen anderen Standard gewandert, und von fünf Angabepflichten sind vier übrig.

Viele Erklärseiten beschreiben noch die Fassung von 2023. Hier steht, was in der Endfassung tatsächlich verlangt wird: die vier Angabepflichten, die sechs Kennzahlen, die Prüfung auf Gebiete mit Wasserstress und die Abgrenzung zu VSME, GRI 303 und den anderen ESRS.

**Inhaltsverzeichnis**

1. [Was sich in der Endfassung 2026 geändert hat](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-und-klimarisiken-im-bericht-sichtbar-machen-praxis-guide-fuer-die-csrd-konforme-risikoberichterstattung-inkl-beispiel#was-sich-geaendert-hat)
2. [Die vier Angabepflichten](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-und-klimarisiken-im-bericht-sichtbar-machen-praxis-guide-fuer-die-csrd-konforme-risikoberichterstattung-inkl-beispiel#angabepflichten)
3. [Die sechs Wasserkennzahlen nach E3-4](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-und-klimarisiken-im-bericht-sichtbar-machen-praxis-guide-fuer-die-csrd-konforme-risikoberichterstattung-inkl-beispiel#kennzahlen)
4. [Gebiete mit Wasserstress prüfen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-und-klimarisiken-im-bericht-sichtbar-machen-praxis-guide-fuer-die-csrd-konforme-risikoberichterstattung-inkl-beispiel#wasserstress)
5. [Abgrenzung zu den anderen ESRS](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-und-klimarisiken-im-bericht-sichtbar-machen-praxis-guide-fuer-die-csrd-konforme-risikoberichterstattung-inkl-beispiel#abgrenzung)
6. [E3 im Vergleich zu VSME, GRI 303 und CDP](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-und-klimarisiken-im-bericht-sichtbar-machen-praxis-guide-fuer-die-csrd-konforme-risikoberichterstattung-inkl-beispiel#vsme-gri-cdp)
7. [Wie ich es einordne](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-und-klimarisiken-im-bericht-sichtbar-machen-praxis-guide-fuer-die-csrd-konforme-risikoberichterstattung-inkl-beispiel#einordnung)

## Was sich in der Endfassung 2026 geändert hat

Die Fassung von 2023 hieß „Wasser- und Meeresressourcen“ und hatte fünf Angabepflichten, die letzte davon zu den erwarteten finanziellen Effekten. Die Endfassung zieht das Thema enger:

| Punkt | Fassung 2023 | Endfassung 2026 |
| --- | --- | --- |
| Name | Wasser- und Meeresressourcen | Wasser |
| Unterthemen | Wasser und Meeresressourcen | Wassernutzung: Entnahme, Verbrauch, Ableitung, gespeichertes Wasser |
| Angabepflichten | E3-1 bis E3-5 | E3-1 bis E3-4 |
| Finanzielle Effekte | eigene Angabepflicht E3-5 | über ESRS 2 SBM-3 |
| Meeresressourcen | in E3 | in ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |

Die Verordnung tritt am 10. November 2026 in Kraft und gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 dürfen Unternehmen sie bereits anwenden. Berichten musst du zu E3 nur, wenn Wasser in deiner [doppelten Wesentlichkeitsanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de) wesentlich ist (ESRS E3 Absatz 2).

## Die vier Angabepflichten

Drei der vier Angabepflichten folgen dem allgemeinen Schema aus ESRS 2: Konzepte, Maßnahmen, Ziele. Wasserspezifisch ist an ihnen vor allem, dass Gebiete mit Wasserstress gesondert auftauchen.

- **E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser:** deine Wasserkonzepte nach ESRS 2 GDR-P. Hast du Standorte in Gebieten mit Wasserstress, die kein Konzept abdeckt, musst du das angeben (Absatz 11).
- **E3-2 Maßnahmen und Mittel:** die wichtigsten Maßnahmen und das Budget dafür, für Gebiete mit Wasserstress gesondert (Absatz 13).
- **E3-3 Ziele:** Wasserziele nach ESRS 2 GDR-T, wo sinnvoll bezogen auf bestimmte Gebiete wie solche mit Wasserstress (AR 3).
- **E3-4 Wasserkennzahlen:** sechs Mengenangaben für die eigene Geschäftstätigkeit, im nächsten Abschnitt.

Die Angaben aus E3-1 und E3-4 speisen drei Indikatoren, die Finanzmarktteilnehmer nach der Offenlegungsverordnung melden müssen: Unternehmen ohne Wasserbewirtschaftung, Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress und den Anteil wiederverwendeten Wassers. Deshalb fragen Banken und Investoren nach genau diesen Werten, auch bei Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind.

## Die sechs Wasserkennzahlen nach E3-4

Absatz 16 verlangt sechs Werte, alle in Kubikmetern oder Vielfachen davon (AR 5):

| Kennzahl | Was gezählt wird |
| --- | --- |
| Gesamt-Wasserverbrauch | Wasser, das nicht zurückgegeben wird |
| Wasserverbrauch in Gebieten mit Wasserstress | derselbe Wert, nur für betroffene Standorte |
| Gesamte Wasserentnahme | alles Wasser, das in die Unternehmensgrenzen fließt |
| Gesamte Ableitung | alles Wasser, das die Unternehmensgrenzen verlässt |
| Aufbereitetes und wiederverwendetes Wasser | Volumen, das mehrfach genutzt wird |
| Gespeichertes Wasser | Volumen in eigenen Speichern |

Den Verbrauch musst du nicht direkt messen. AR 4 erlaubt, ihn zu modellieren, zu schätzen oder als Differenz zu berechnen: Verbrauch gleich Entnahme minus Ableitung. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Ein Betrieb, der im Jahr 12.000 m³ bezieht und 10.500 m³ ins Abwasser gibt, hat einen Verbrauch von 1.500 m³. Für die meisten Unternehmen liegen beide Werte auf der Wasser- und Abwasserrechnung, die Arbeit steckt in der Zuordnung zu Standorten.

Wasser umfasst dabei mehr als Leitungswasser: Oberflächen- und Grundwasser, Meerwasser, Brackwasser, Produktionswasser und Wasser von Dritten zählen mit (Absatz 7). Wer einen eigenen Brunnen hat, muss ihn mitzählen.

## Gebiete mit Wasserstress prüfen

Die Frage, ob ein Standort in einem Gebiet mit Wasserstress liegt, zieht sich durch alle vier Angabepflichten. AR 2 nennt dafür vier globale Indikatoren mit Schwellenwerten:

- **Baseline-Wasserstress:** mindestens „hoch“, also 40 bis 80 Prozent.
- **Saisonale Erschöpfung der Wasserressourcen:** mehr als „hoch“, 25 bis 75 Prozent.
- **Erschöpfung der Wasserressourcen (Baseline):** mindestens „hoch“, 50 bis 75 Prozent.
- **Water Exploitation Index plus (WEI+):** mindestens 40 Prozent.

Die ersten drei Indikatoren und ihre Klassen entsprechen denen des [Aqueduct-Atlas des World Resources Institute](https://www.wri.org/aqueduct), der WEI+ stammt von der Europäischen Umweltagentur. In der Praxis heißt das: Du legst deine Standortkoordinaten in den Aqueduct-Atlas, liest den Baseline-Wasserstress des Einzugsgebiets ab und markierst alles ab „hoch“. Die Bewertung erfolgt laut AR 2 mindestens auf Ebene des Einzugsgebiets, eigene Methoden mit lokalem Wissen sind zulässig.

Ob ein deutscher Standort betroffen ist, hängt vom Einzugsgebiet ab, deshalb lohnt der Blick auf jeden einzeln. Häufiger erreicht wird die Schwelle bei Standorten und Lieferanten in Südeuropa, Nordafrika, Indien oder Teilen Chinas. Wie du Wasserrisiken über die Kennzahlen hinaus bewertest, steht im Artikel zur [Wasser-Risikoanalyse für Unternehmen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-risikoanalyse-unternehmen-widerstandsf%C3%A4higer-und-nachhaltiger-machen?hsLang=de).

## Abgrenzung zu den anderen ESRS

E3 regelt nur, wie viel Wasser du nutzt. Alles andere rund um Wasser steht woanders (Absatz 9):

- **ESRS E1 Klimawandel:** physische Risiken wie Dürre, Starkregen, Überschwemmung, Meeresspiegelanstieg. Das gehört in die [Klimarisikoanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/klimarisikoanalyse-leitfaden-zur-bewertung-und-zum-management-von-klimarisiken-f%C3%BCr-unternehmen?hsLang=de).
- **ESRS E2 Umweltverschmutzung:** Emissionen in Gewässer und Mikroplastik.
- **ESRS E4 Biodiversität:** Wirkungen der Wassernutzung auf Süßwasser- und Meeresökosysteme.
- **ESRS E5 Ressourcennutzung:** Meeresressourcen als Rohstoff.
- **ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften:** Zugang der Menschen vor Ort zu sauberem Wasser.

Diese Aufteilung ist der häufigste Grund für Lücken. Ein Unternehmen berichtet sauber seine Entnahme nach E3 und hat das eigentliche Risiko, den Produktionsausfall bei Niedrigwasser, nirgends stehen, weil es in E1 gehört hätte. Was das in der Praxis kostet, zeigt der Artikel zu den [Niedrigwasserjahren am Rhein](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/niedrigwasser-rhein-2018-2022-lehren-produktion?hsLang=de).

## E3 im Vergleich zu VSME, GRI 303 und CDP

**VSME B6.** Der freiwillige Standard für Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende ([Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560](http://data.europa.eu/eli/reg_del/2026/1560/oj)) verlangt im Basismodul B6 die gesamte Wasserentnahme. Den Verbrauch und die Entnahme in Gebieten mit Wasserstress gibst du nur an, wenn deine Produktion erheblich Wasser verbraucht, etwa bei Trocknung, Kühlung oder Bewässerung. Für Unternehmen bis 10 Beschäftigte ist beides freiwillig. Die Wasserentnahme gehört zu den Werten, die ein Großkunde ab dem Geschäftsjahr 2027 von Zulieferern mit mehr als 10 Beschäftigten verlangen darf, Verbrauch und Wasserstress liegen über dieser Obergrenze. Mehr dazu im Artikel zum [VSME-Standard](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/vsme-standard?hsLang=de).

**GRI 303.** Der [GRI-Standard 303 Wasser und Abwasser](https://www.globalreporting.org/standards/) fragt Entnahme, Ableitung und Verbrauch in fünf Angaben ab (303-1 bis 303-5) und rechnet in Megalitern. Wer nach GRI berichtet, hat die Mengen für E3-4 also schon und muss sie nur umrechnen: 1 Megaliter sind 1.000 m³. Neu für E3 sind das gespeicherte und das wiederverwendete Wasser.

**CDP Water Security.** Der Fragebogen geht tiefer in Risiken, Lieferkette und Governance als E3. Wer ihn beantwortet, hat die Wasserstress-Prüfung meist schon gemacht und kann sie für E3-1 bis E3-3 wiederverwenden.

## Wie ich es einordne

E3 misst, wie viel Wasser du nimmst. Das Risiko für dein Geschäft liegt aber meist darin, ob das Wasser da ist, wenn du es brauchst, und das steht in E1. Die Endfassung hat diese Trennung noch schärfer gezogen. Wer Wasser in der Wesentlichkeitsanalyse nur als E3-Thema prüft, kommt in Deutschland schnell zu „nicht wesentlich“ und übersieht dabei den Rhein-Pegel, die Kühlwasserentnahme im Sommer oder den Zulieferer in einer Dürreregion.

Mein Vorschlag: Prüf Wasser einmal entlang der ganzen Kette, Standorte und wichtige Lieferanten, mit dem Aqueduct-Atlas und den eigenen Ausfalldaten. Danach weißt du, ob E3 wesentlich ist, und hast die Hälfte der E1-Analyse gleich mit erledigt. Wenn du das für deine Standorte durchgehen willst, [schreib mir](https://www.fiegenbaum.solutions/kontakt?hsLang=de).

## Häufige Fragen zu ESRS E3

1\. Was regelt ESRS E3?

ESRS E3 Wasser regelt, wie Unternehmen ihre Wassernutzung berichten: Entnahme, Verbrauch, Ableitung und gespeichertes Wasser, dazu Konzepte, Maßnahmen und Ziele, mit besonderem Blick auf Gebiete mit Wasserstress. Physische Wasserrisiken wie Dürre oder Hochwasser gehören zu ESRS E1, Emissionen in Gewässer zu ESRS E2.

2\. Welche Kennzahlen verlangt ESRS E3-4?

Sechs Werte in Kubikmetern: Gesamt-Wasserverbrauch, Verbrauch in Gebieten mit Wasserstress, gesamte Wasserentnahme, gesamte Ableitung, aufbereitetes und wiederverwendetes Wasser sowie gespeichertes Wasser. Der Verbrauch darf als Entnahme minus Ableitung berechnet werden.

3\. Was hat sich bei ESRS E3 2026 geändert?

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 heißt der Standard nur noch „Wasser“. Die Meeresressourcen sind in ESRS E5 gewandert, die frühere Angabepflicht E3-5 zu finanziellen Effekten ist entfallen und läuft über ESRS 2 SBM-3. Es bleiben vier Angabepflichten, E3-1 bis E3-4. Die Fassung gilt für Geschäftsjahre ab 2027, für 2026 ist sie wählbar.

4\. Wie prüfe ich, ob ein Standort in einem Gebiet mit Wasserstress liegt?

Am einfachsten mit dem Aqueduct-Atlas des World Resources Institute: Standort eingeben, Baseline-Wasserstress des Einzugsgebiets ablesen, ab der Klasse „hoch“ (40 bis 80 Prozent) gilt er als betroffen. ESRS E3 AR 2 nennt daneben die Erschöpfung der Wasserressourcen und den WEI+ der Europäischen Umweltagentur.

5\. Muss ich als KMU nach ESRS E3 berichten?

Nein, die ESRS gelten nur für berichtspflichtige Unternehmen. Im freiwilligen VSME-Standard gibt es mit B6 ein schlankes Pendant: Pflicht ist dort nur die Wasserentnahme, Verbrauch und Wasserstress kommen erst bei wasserintensiver Produktion dazu. Großkunden dürfen die Wasserentnahme ab 2027 von Zulieferern mit mehr als 10 Beschäftigten anfragen. Die gute Nachricht: Die Zahl steht meist schon auf der Wasserrechnung.

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ESG- und Nachhaltigkeitsberater in Hamburg mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung, CO₂-Bilanzen und Klimarisikoanalysen. Arbeitet für Mittelstand, Investoren und Finanzinstitute und hat die VSME-Software VSEasy zusammen mit Kunden entwickelt.

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