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title: "CSRD Bericht 2026: Inhalte, Fristen & Umsetzung erklärt"
description: "CSRD-Reporting 2026: Das Omnibus-Paket verschiebt Fristen und senkt Pflichten deutlich. Wer ist betroffen? Aktuelle Schwellenwerte & Umsetzung."
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- Lösungen 
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# CSRD Bericht 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

 

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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt seit dem Omnibus-Paket nur noch für sehr große Unternehmen: mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz, erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Die [Richtlinie (EU) 2026/470](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj) ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Für den Mittelstand heißt das: Die Pflicht fällt meistens weg, die Datenanfragen von Banken und Großkunden bleiben. In Deutschland fehlt außerdem noch das Umsetzungsgesetz. Hier steht, was davon für dich gilt, Stand Oktober 2026.

Inhaltsverzeichnis

- [Wer muss einen CSRD-Bericht erstellen?](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#wer-muss-einen-csrd-bericht-erstellen)
- [Was ist die CSRD und warum hat sich so viel geändert?](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#was-ist-die-csrd-und-warum-hat-sich-so-viel-geaend)
- [Die Stop-the-Clock-Richtlinie: der erste Aufschub](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#die-stop-the-clock-richtlinie-der-erste-aufschub)
- [Omnibus-Paket: die neuen Schwellenwerte](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#omnibus-paket-die-neuen-schwellenwerte)
- [Deutschland: Das Umsetzungsgesetz fehlt noch](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#deutschland-das-umsetzungsgesetz-fehlt-noch)
- [ESRS: Die European Sustainability Reporting Standards](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#esrs-die-european-sustainability-reporting-standar)
- [Wer ist wirklich betroffen?](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#wer-ist-wirklich-betroffen)
- [Meine Position: Weniger Pflicht heißt nicht weniger Fragen](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#meine-position-weniger-pflicht-heisst-nicht-wenige)
- [Doppelte Wesentlichkeit: Das Kernkonzept bleibt](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#doppelte-wesentlichkeit-das-kernkonzept-bleibt)
- [Nachhaltigkeitsbericht in der Praxis: Prozess und Umsetzung](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#nachhaltigkeitsbericht-in-der-praxis-prozess-und-u)
- [Sustainable Finance und CSRD: Die Verbindung](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#sustainable-finance-und-csrd-die-verbindung)
- [Kritik und offene Fragen zum Omnibus-Paket](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#kritik-und-offene-fragen-zum-omnibus-paket)
- [Beratung und Unterstützung: Wann externe Hilfe sinnvoll ist](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#beratung-und-unterstuetzung-wann-externe-hilfe-sin)
- [Ausblick: Was Unternehmen jetzt tun sollten](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#ausblick-was-unternehmen-jetzt-tun-sollten)
- [Häufige Fragen](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt#faq)

## Wer muss einen CSRD-Bericht erstellen?

Seit dem Omnibus-Paket nur noch sehr große Unternehmen: mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz, im Konzern betrachtet, erstmals für Geschäftsjahre ab 2027. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht berichtspflichtig, auch nicht, wenn sie börsennotiert sind.

Indirekt betroffen bleiben viele trotzdem: Banken und Großkunden fragen nach Daten. Mit dem Check daneben siehst du in drei Angaben, was für dein Unternehmen gilt.

CSRD-Check

### Fällt dein Unternehmen unter die CSRD?

Mitarbeitende (Konzern) Nettoumsatz in Mio. € (Konzern) Sitz der Konzernmutter in der EUaußerhalb der EU

Prüfen

Grundlage: Schwellen der Richtlinie (EU) 2026/470. In Deutschland stand das Umsetzungsgesetz im Oktober 2026 noch aus. Keine Rechtsberatung, aber eine schnelle erste Antwort.

## Was ist die CSRD und warum hat sich so viel geändert?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU standardisieren. Anders als die alte CSR-Richtlinie verlangt die CSRD einheitliche Standards, externe Prüfung und digitale Formate.

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von Informationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Dabei gilt das Prinzip der [doppelten Wesentlichkeit](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de): Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen für das eigene Geschäftsmodell darstellen.

Schon kurz nach Inkrafttreten wurde der Aufwand zum politischen Thema. Die EU hat in zwei Schritten reagiert: erst mit einem Aufschub, dann mit dem [Omnibus-Paket](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/das-eu-omnibus-paket-2025-was-sich-bei-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-csrd-wirklich-aendert?hsLang=de), das den Kreis der Pflichtigen grundlegend verkleinert.

## Die Stop-the-Clock-Richtlinie: der erste Aufschub

Im April 2025 trat die [Richtlinie (EU) 2025/794](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2025/794/oj) in Kraft, bekannt als „Stop-the-Clock-Richtlinie“. Sie hat die Berichtspflichten für zwei Gruppen um zwei Jahre verschoben:

- Große Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fielen (zweite Welle): Start für Geschäftsjahr 2027 statt 2025
- Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (dritte Welle): Start für Geschäftsjahr 2028 statt 2026

Mit dem Omnibus-Paket ist diese Staffelung für die meisten Unternehmen überholt: Wer die neuen Schwellen nicht erreicht, fällt ganz heraus, auch die kapitalmarktorientierten KMU.

## Omnibus-Paket: die neuen Schwellenwerte

Seit dem 18. März 2026 ist die [Richtlinie (EU) 2026/470](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj) in Kraft. Sie begrenzt die CSRD auf Unternehmen, die beide Schwellen überschreiten, im Konzern konsolidiert betrachtet:

- mehr als 1.000 Mitarbeitende
- mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz

Für Gruppen mit Mutterunternehmen außerhalb der EU zählt ein Umsatz von mehr als 450 Mio. € in der EU. Neu berichtspflichtig wird man erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, der erste Bericht erscheint 2028. Unternehmen der ersten Welle, die die neuen Schwellen nicht erreichen, fallen heraus; für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 dürfen die Mitgliedstaaten sie schon befreien. Umsetzen müssen die Mitgliedstaaten die Änderungen bis zum 19. März 2027.

Für Zulieferer ist eine Regel besonders wichtig, der sogenannte Value-Chain-Cap: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden nur Angaben im Umfang des freiwilligen Standards verlangen. Schickt dir ein Großkunde einen vollen ESRS-Fragebogen, darfst du auf den [VSME](https://www.fiegenbaum.solutions/nachhaltigkeitsberichterstattung-f%C3%BCr-kmu-vsme-standard-einf%C3%BChren?hsLang=de) verweisen.

## Deutschland: Das Umsetzungsgesetz fehlt noch

Deutschland hat die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes ([Drucksache 21/1857](https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-hinsichtlich-der/325513)) stammt vom September 2025. Ende März 2026 haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag eingebracht, der den Entwurf an die Omnibus-Richtlinie anpasst, die Anhörung im Rechtsausschuss war am 13. April 2026. Umstritten ist vor allem, ob die neuen Pflichten rückwirkend schon für das Geschäftsjahr 2025 gelten sollen. Ein verabschiedetes Gesetz lag bei Redaktionsschluss im Oktober 2026 nicht vor.

Bis das Gesetz gilt, berichten Unternehmen, die schon unter die alte Pflicht fielen, weiter nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Handelsgesetzbuch. Die ESRS sind für sie in Deutschland bis dahin nicht verpflichtend.

## ESRS: Die European Sustainability Reporting Standards

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden den verbindlichen Rahmen für die CSRD-Berichterstattung. Entwickelt hat sie die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), sie umfassen zwölf Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance.

### Die revidierten ESRS

Die EU hat die ESRS überarbeitet. Die [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202601563) tritt am 10. November 2026 in Kraft und gilt verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für das Geschäftsjahr 2026 dürfen berichtspflichtige Unternehmen wählen: die alten ESRS, die alten ESRS mit Erleichterungen oder schon die neuen.

Die Standards verlangen detaillierte Informationen zu [Klimaschutz](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/klimarisikoanalyse-leitfaden-zur-bewertung-und-zum-management-von-klimarisiken-f%C3%BCr-unternehmen?hsLang=de), Biodiversität, Menschenrechten und Governance. Besonders aufwendig sind die Anforderungen an die Wertschöpfungskette und die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer.

Für Unternehmen unterhalb der Schwellen gibt es den [VSME-Standard](https://www.fiegenbaum.solutions/nachhaltigkeitsberichterstattung-f%C3%BCr-kmu-vsme-standard-einf%C3%BChren?hsLang=de), einen freiwilligen Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Er ermöglicht schlanke Nachhaltigkeitsberichte, die die Datenanfragen großer Kunden abdecken.

## Wer ist wirklich betroffen?

### Berichtspflichtig nach der CSRD:

- Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz, für Geschäftsjahre ab 2027
- Gruppen mit Mutterunternehmen außerhalb der EU und mehr als 450 Mio. € Umsatz in der EU

### In Deutschland bis zum Umsetzungsgesetz:

- Unternehmen, die bisher nach dem CSR-RUG berichten, berichten weiter danach

### Freiwillig oder indirekt betroffen:

- Alle anderen Unternehmen, die von Banken, Versicherungen, Investoren oder großen Kunden nach Nachhaltigkeitsdaten gefragt werden
- Zulieferer großer Unternehmen in kritischen Branchen

Auch ohne formelle Pflicht fragen Stakeholder nach ESG-Daten. Die Frage ist dann nicht „müssen wir berichten?“, sondern „wie beantworten wir die Anfragen mit möglichst wenig Aufwand?“

## Meine Position: Weniger Pflicht heißt nicht weniger Fragen

Das Omnibus-Paket ist für mich kein Bürokratieabbau, sondern eine Datenlöschung auf Raten. Klima- und Biodiversitätsdaten, die nie erhoben werden, tauchen auch in keinem Risikomodell einer Bank auf. Die Lücke schließen die Kreditgeber dann selbst, mit eigenen Fragebögen an dich. Wer seine Daten einmal sauber nach VSME aufstellt, beantwortet diese Fragebögen aus einer Quelle, statt jedes Jahr neu zu suchen.

## Doppelte Wesentlichkeit: Das Kernkonzept bleibt

Unabhängig von den Schwellenwerten bleibt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zentral für die CSRD. Unternehmen müssen zwei Perspektiven analysieren:

### Inside-Out-Perspektive:

Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? Dies umfasst Emissionen, Ressourcenverbrauch, Arbeitsbedingungen und gesellschaftliches Engagement.

### Outside-In-Perspektive:

Welche Risiken und Chancen ergeben sich aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen? Dazu gehören [Klimarisiken](https://www.fiegenbaum.solutions/klimarisikoanalyse-f%C3%BCr-unternehmen?hsLang=de), regulatorische Änderungen und Marktchancen durch nachhaltige Technologien.

Die [Wesentlichkeitsanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de#fs-screening) entscheidet, über welche Nachhaltigkeitsthemen berichtet werden muss. Sie ist der aufwendigste Teil der Vorbereitung, und gleichzeitig die größte strategische Chance, da sie echte Geschäftsrisiken aufdeckt.

Für KMU, die nicht direkt berichtspflichtig sind, kann eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse nach VSME-Standard ausreichen. Sie erfüllt Lieferantenanfragen und gibt der Geschäftsführung Klarheit über ESG-Risiken.

## Nachhaltigkeitsbericht in der Praxis: Prozess und Umsetzung

Die Erstellung eines CSRD-konformen [Nachhaltigkeitsberichts](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/nachhaltigkeitsbericht-erstellen-die-wichtigsten-grundlagen?hsLang=de) folgt einem strukturierten Prozess:

### Phase 1: Gap-Analyse und Governance

Zunächst wird geprüft, welche Nachhaltigkeitsinformationen bereits vorliegen und wo Datenlücken bestehen. Parallel werden Verantwortlichkeiten definiert, typischerweise zwischen Nachhaltigkeitsmanagement, Controlling und Compliance.

### Phase 2: Datenerfassung entlang der Wertschöpfungskette

Die größte Herausforderung liegt in der Erhebung von [Scope-3-Daten](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/sbti-verstehen-ein-umfassender-leitfaden-zu-scope-3-emissionen-emissionsgutschriften-und-den-ersten-schritten?hsLang=de) aus der Lieferkette. Viele Unternehmen scheitern hier an fehlenden Systemen und unkooperativen Zulieferern.

### Phase 3: Berichtsinhalte und externe Prüfung

Der fertige Nachhaltigkeitsbericht wird in den Lagebericht integriert und von Wirtschaftsprüfern geprüft. Die Prüfung erfolgt mit „Limited Assurance", ein Hinweis, dass die ursprünglich geplante „Reasonable Assurance" durch das Omnibus-Paket entfallen ist.

### Phase 4: Digitale Veröffentlichung

Die Nachhaltigkeitsberichte müssen im XBRL-Format digital veröffentlicht werden. Dies ermöglicht maschinelle Auswertbarkeit durch Investoren, Banken und Aufsichtsbehörden.

Unternehmen sollten frühzeitig in digitale Lösungen investieren. Die manuelle Pflege von Excel-Listen ist bei der Komplexität der ESRS nicht mehr praktikabel.

## Sustainable Finance und CSRD: Die Verbindung

Die CSRD steht nicht isoliert, sondern ist Teil des EU-Aktionsplans für Sustainable Finance. Die Verknüpfung zur Taxonomie-Verordnung und zur SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist zentral:

### Taxonomie-Verordnung:

Unternehmen müssen offenlegen, welcher Anteil ihrer Wirtschaftstätigkeiten nach der [EU-Taxonomie](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/eu-taxonomie-checkliste-f%C3%BCr-unternehmen?hsLang=de) als nachhaltig gilt. Dies betrifft besonders Bereiche wie erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität.

### SFDR für Banken und Investoren:

Finanzmarktakteure müssen ESG-Daten ihrer Portfolio-Unternehmen offenlegen. Sie sind damit auf CSRD-konforme Berichte angewiesen. Für Unternehmen bedeutet das: Wer kein Reporting liefert, riskiert schlechtere Finanzierungskonditionen.

Die Praxis zeigt: Banken verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen, auch von Unternehmen, die formal nicht berichtspflichtig sind. Die CSRD-Standards werden damit de facto zum Marktstandard, unabhängig von der regulatorischen Pflicht.

## Kritik und offene Fragen zum Omnibus-Paket

Das Omnibus-Paket ist umstritten. Während Wirtschaftsverbände die Entlastung begrüßen, warnen Nachhaltigkeitsexperten vor Datenlücken:

### Argumente für die Deregulierung:

- Massive Kostenentlastung für mittlere Unternehmen
- Konzentration auf große Unternehmen mit echter Marktrelevanz
- Reduktion des administrativen Aufwands in der Wirtschaft

### Kritische Stimmen:

- 80 Prozent weniger Daten bedeuten massive Transparenzlücken
- Klimarisiken in Lieferketten werden unsichtbar
- Kleinere Unternehmen verlieren Anreize zur Transformation

Aus strategischer Sicht ist entscheidend: Die formelle Ausweitung der Berichtspflichten wird zurückgenommen, die faktischen Erwartungen von Investoren, Kunden und Finanzinstituten bleiben bestehen. Unternehmen sollten [ESG-Reporting](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esg-strategie-entwickeln-von-der-bestandsaufnahme-zum-aktionsplan?hsLang=de) weniger als regulatorische Last, mehr als strategisches Instrument verstehen.

## Beratung und Unterstützung: Wann externe Hilfe sinnvoll ist

Die Komplexität der CSRD überfordert viele Unternehmen. Die Frage nach externer Unterstützung stellt sich auf mehreren Ebenen:

### Gap-Analyse und Wesentlichkeit:

Die initiale Einschätzung, ob und wie berichtet werden muss, profitiert von externer Expertise. Besonders die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erfordert methodisches Know-how.

### Dateninfrastruktur:

Die Einrichtung von Systemen zur Erfassung von ESG-Daten ist eine IT-Herausforderung. Spezialisierte Tools können helfen, aber die Implementierung braucht Erfahrung.

### Stakeholder-Engagement:

Die Einbindung von Kunden, Lieferanten und Investoren in den Prozess ist komplex. Externe Moderation kann Vertrauen schaffen und blinde Flecken aufdecken.

Für den deutschen Mittelstand gilt: Die Vorbereitung auf CSRD Reporting 2026 lohnt sich auch dann, wenn die formelle Pflicht durch das Omnibus-Paket entfällt. Die strategischen Vorteile, bessere Finanzierungskonditionen, Kundenzugang, Risikomanagement, bleiben bestehen.

## Ausblick: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Auf EU-Ebene stehen die Regeln: Schwellen, Fristen und die revidierten ESRS sind beschlossen. Offen ist vor allem das deutsche Umsetzungsgesetz und damit die Frage, ob es rückwirkend für 2025 gilt.

### Handlungsempfehlungen je nach Unternehmensgröße:

#### Große Unternehmen (mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Umsatz):

Ihr seid betroffen, ab Geschäftsjahr 2027 nach den revidierten ESRS. Fokus: Wesentlichkeitsanalyse, Dateninfrastruktur, Schulung der Verantwortlichen. Für die Klimathemen hilft eine [Klimarisikoanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/klimarisikoanalyse-f%C3%BCr-unternehmen?hsLang=de) als erster Baustein.

#### Unternehmen unterhalb der Schwellen:

Ihr fallt nicht unter die CSRD. Prüft aber: Fordern eure Banken, Versicherungen oder Großkunden trotzdem ESG-Daten? Dann ist ein freiwilliger Bericht nach [VSME](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/vsmebericht-in-5-schritten-so-startet-ihr-mit-der-nachhaltigkeitsberichterstattung?hsLang=de) sinnvoll, und mehr als den VSME-Umfang dürfen Kunden ohnehin nicht verlangen.

#### Kleine Unternehmen:

Ihr seid nicht direkt betroffen. Beobachtet aber Lieferantenanfragen und legt die wichtigsten Daten nach dem VSME-Standard an. Ein [Nachhaltigkeits-Schnellcheck](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/schnellcheck-wie-nachhaltig-ist-ihr-unternehmen-self-assessment-fuer-einsteiger?hsLang=de) hilft bei der Standortbestimmung.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt ein Thema, auch wenn die Pflicht nicht greift. Wer die Daten ohnehin braucht, um Anfragen zu beantworten, kann sie auch für die eigene Steuerung nutzen.

## Häufige Fragen zur CSRD

Wer muss einen CSRD-Bericht erstellen?

Nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 nur noch Unternehmen und Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz, erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. In Deutschland berichten bis zum Umsetzungsgesetz die bisher Pflichtigen weiter nach dem CSR-RUG. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht berichtspflichtig, auch nicht, wenn sie börsennotiert sind. Indirekt betroffen bist du trotzdem, wenn Banken oder Großkunden Daten verlangen; die dürfen dann aber nur Angaben im Umfang des freiwilligen Standards fordern.

Wann tritt die CSRD in Kraft?

Die CSRD ist seit Januar 2023 in Kraft. Angewendet wird sie nach dem Omnibus-Paket für die meisten Pflichtigen erst ab Geschäftsjahr 2027. Die erste Welle berichtet seit Geschäftsjahr 2024 nach EU-Recht, in Deutschland mangels Umsetzungsgesetz weiter nach dem CSR-RUG.

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und NFRD?

Die CSRD ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwenderkreis deutlich. Anders als die NFRD verlangt die CSRD einheitliche EU-Standards (ESRS), eine verpflichtende externe Prüfung sowie digitale Berichtsformate (XBRL). Die NFRD betraf große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden, also vor allem kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Die CSRD sollte ursprünglich alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte KMU erfassen; das Omnibus-Paket hat den Kreis 2026 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz begrenzt.

Was ist die doppelte Wesentlichkeit?

Die doppelte Wesentlichkeit ist das Herzstück der CSRD. Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Perspektive) als auch die Risiken und Chancen für das eigene Geschäftsmodell durch Nachhaltigkeitsthemen (Outside-In-Perspektive) analysieren und berichten. Diese doppelte Perspektive entscheidet, welche ESG-Themen verpflichtend im Bericht behandelt werden müssen. Anders als bei rein finanziellen Betrachtungen wird damit die gesellschaftliche Wirkung des Unternehmens gleichwertig betrachtet.

Kann mein Unternehmen auch freiwillig berichten?

Ja, freiwilliges Reporting ist ausdrücklich möglich und wird von der EU gefördert. Besonders KMU können über den [VSME-Standard](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/vsmemodule-erklaert-basic-oder-comprehensive?hsLang=de) frühzeitig Erfahrung sammeln oder ESG-Anforderungen aus der Lieferkette erfüllen. Viele Unternehmen berichten freiwillig, um bessere Konditionen bei Banken zu erhalten, sich für öffentliche Ausschreibungen zu qualifizieren oder Kundenanforderungen zu erfüllen. Der VSME-Standard ist dabei deutlich schlanker als die vollen ESRS-Anforderungen.

Welche Standards gelten für den CSRD-Bericht?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entwickelt von der EFRAG, bilden den verbindlichen Rahmen. Sie umfassen zwölf Kernstandards zu Umwelt, Soziales und Governance Aspekten. Für verschiedene Unternehmensgrößen gelten abgestufte Vorgaben: Große Unternehmen müssen alle relevanten ESRS anwenden, während für KMU der vereinfachte VSME-Standard zur Verfügung steht. Branchenspezifische Standards wurden verschoben und sollen erst Juni 2026 verabschiedet werden.

Was passiert, wenn ein Unternehmen keinen CSRD-Bericht erstellt?

Unternehmen, die ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder, Reputationsverluste und mögliche Einschränkungen beim Zugang zu Finanzierungen. Die genaue Höhe der Bußgelder wird in den nationalen Umsetzungsgesetzen festgelegt. Darüber hinaus können Banken und Investoren bei fehlender Transparenz schlechtere Konditionen verlangen oder Finanzierungen ganz ablehnen, da sie selbst unter der SFDR zur ESG-Berichterstattung verpflichtet sind.

Welche Rolle spielt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der zentrale Schritt im CSRD-Prozess. Sie bewertet sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken durch ESG-Themen für das Unternehmen. Das Ergebnis bestimmt, welche Nachhaltigkeitsaspekte im Bericht behandelt werden müssen und welche ESRS-Standards zur Anwendung kommen. Ohne fundierte Wesentlichkeitsanalyse drohen entweder blinde Flecken bei wichtigen Themen oder ein Zuviel an irrelevanten Informationen.

Welche Abteilungen sollten in die CSRD-Berichtserstellung eingebunden werden?

Neben Nachhaltigkeit und Compliance sind meist auch Controlling, Risikomanagement, HR und IT involviert, vor allem zur Datenerhebung und Validierung. Die erfolgreiche [CO2-Bilanzierung](https://www.fiegenbaum.solutions/co-bilanz-erstellen-methoden-tools-best-practices?hsLang=de) erfordert beispielsweise enge Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Produktion und Controlling. Für Scope-3-Emissionen muss zudem das Supply Chain Management eingebunden werden. Die Geschäftsführung sollte den Prozess strategisch steuern und die finale Verantwortung tragen.

Wie wird ein CSRD-Bericht geprüft?

Der Bericht muss extern mit „Limited Assurance" geprüft werden. Den ursprünglich geplanten Übergang zur „Reasonable Assurance“ hat das Omnibus-Paket gestrichen. Die Prüfung umfasst sowohl die Vollständigkeit der Angaben gemäß den anwendbaren ESRS als auch die Nachvollziehbarkeit der verwendeten Daten. Wirtschaftsprüfer kontrollieren dabei insbesondere die Wesentlichkeitsanalyse, die Datenqualität und die Einhaltung der ESRS-Vorgaben.

Welche digitalen Tools unterstützen die CSRD-Berichtserstellung?

Spezialisierte ESG-Software und Module der großen ERP-Anbieter helfen bei Datensammlung, Analyse und Berichtserstellung im ESRS/XBRL-Format. Wichtig ist die Schnittstelle zu bestehenden Systemen wie ERP, Umweltmanagement und HR-Software. Die Auswahl des richtigen Tools hängt von Unternehmensgröße, Branche und bestehender IT-Infrastruktur ab. Viele Anbieter bieten mittlerweile auch KI-gestützte Funktionen zur automatischen Datenextraktion und -validierung an.

Wie oft muss der CSRD-Bericht veröffentlicht werden?

Der Bericht ist jährlich zu erstellen und gemeinsam mit dem Lagebericht digital zu veröffentlichen. Die Informationen müssen im maschinenlesbaren XBRL-Format bereitgestellt werden, um eine automatisierte Auswertung durch Stakeholder zu ermöglichen. Die Veröffentlichung muss auf der Unternehmenswebsite erfolgen und für mindestens zehn Jahre abrufbar bleiben.

Müssen Tochtergesellschaften ebenfalls einen eigenen CSRD-Bericht erstellen?

In der Regel genügt ein konsolidierter Bericht auf Konzernebene. Einzelne Töchter können aber separat berichtspflichtig sein, je nach Struktur und Größe. Die Konsolidierung erfolgt analog zur Finanzberichterstattung. Tochterunternehmen, die in den Konzernbericht einbezogen werden, sind grundsätzlich von der individuellen Berichtspflicht befreit, außer sie erfüllen eigenständig die Schwellenwerte und sind nicht vollkonsolidiert.

Welche Sprachen sind für den CSRD-Bericht zulässig?

Der Bericht kann in der Landessprache oder auf Englisch verfasst werden, je nach nationaler Umsetzung. Für international tätige Unternehmen empfiehlt sich eine englische Version zur besseren Vergleichbarkeit und internationalen Nutzbarkeit. In Deutschland ist sowohl Deutsch als auch Englisch zulässig, wobei viele Unternehmen beide Sprachversionen anbieten.

Wie lange müssen die Berichte aufbewahrt werden?

In Deutschland gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gemäß HGB, bei Kapitalmarktorientierung gegebenenfalls länger. Die digitalen Formate müssen dauerhaft lesbar bleiben, was besondere Anforderungen an die Archivierung stellt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass auch bei Systemwechseln die XBRL-Dateien weiterhin abrufbar und validierbar sind.

Was ist der VSME-Standard und für wen ist er relevant?

Der VSME-Standard (Voluntary Standard for SMEs) ist ein freiwilliger, vereinfachter Berichtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Er wurde von der EFRAG entwickelt, um KMU eine strukturierte Möglichkeit zu geben, ESG-Daten zu berichten, insbesondere wenn sie als Zulieferer von großen Unternehmen zur Transparenz aufgefordert werden. Der Standard ist deutlich schlanker als die vollen ESRS und konzentriert sich auf die wesentlichsten ESG-Aspekte. Er dient als „Schutzschild" gegen übermäßige Datenanfragen von Kunden.

Wie unterscheidet sich der VSME-Standard vom vollständigen CSRD-Reporting?

Der VSME-Standard ist deutlich schlanker als die vollen ESRS und fokussiert auf die wichtigsten ESG-Themen. Er umfasst etwa 30 statt über 1.000 Datenpunkte und verzichtet auf komplexe Anforderungen wie szenariobasierte Klimarisikoanalysen. Die externe Prüfung ist freiwillig, und das Reporting kann flexibler gestaltet werden. Dennoch ist der VSME-Bericht strukturiert genug, um Lieferantenanfragen großer Unternehmen zu beantworten und als Grundlage für späteres vollständiges CSRD-Reporting zu dienen.

Welche Branchen sind besonders von der CSRD betroffen?

Grundsätzlich sind alle großen Unternehmen betroffen, unabhängig von der Branche. Besonders komplex wird die Umsetzung jedoch in Bereichen mit langen Lieferketten (Handel, Textil, Elektronik), energieintensiven Industrien (Chemie, Stahl, Zement) und im Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Asset Manager). Diese Branchen müssen besonders umfangreiche Daten zu Scope-3-Emissionen, Lieferkettenrisiken und finanzierten Emissionen erheben.

Was bedeutet XBRL und warum ist es wichtig für die CSRD?

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein digitales, maschinenlesbares Format für die Berichterstattung. Die CSRD verlangt, dass Nachhaltigkeitsinformationen in diesem Format bereitgestellt werden, um eine automatisierte Auswertung durch Aufsichtsbehörden, Investoren und andere Stakeholder zu ermöglichen. Dies erhöht die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen deutlich und reduziert manuelle Analyseaufwände. Die technische Umsetzung erfordert allerdings spezialisierte Software und IT-Expertise.

Wie wirkt sich die CSRD auf Finanzierungskonditionen aus?

Banken orientieren sich zunehmend an ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe, da sie selbst unter der SFDR zur Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen verpflichtet sind. Unternehmen mit transparenter, qualitativ hochwertiger CSRD-Berichterstattung können von besseren Konditionen profitieren, etwa niedrigeren Zinssätzen oder höheren Kreditrahmen. Umgekehrt drohen bei fehlender Transparenz oder schlechter ESG-Performance Aufschläge oder sogar Ablehnungen. Dies gilt zunehmend auch für Investitionen und die Bewertung von Unternehmen bei M&A-Transaktionen.

Was ist mit „Stop-the-Clock“ gemeint?

„Stop-the-Clock“ bezeichnet die Richtlinie (EU) 2025/794 vom April 2025. Sie hat die Anwendung der CSRD für die zweite Welle (große Unternehmen) und die dritte Welle (kapitalmarktorientierte KMU) um zwei Jahre verschoben. Mit dem Omnibus-Paket von 2026 ist der Aufschub für die meisten überholt, weil sie die neuen Schwellen gar nicht erreichen.

Wie bereitet man sich am besten auf die CSRD vor?

Die Vorbereitung sollte mit einer [Gap-Analyse](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de#fs-screening) beginnen: Welche ESG-Daten liegen bereits vor, welche fehlen? Parallel sollte die Governance geklärt werden, wer ist verantwortlich, welche Abteilungen müssen eingebunden werden? Als nächster Schritt folgt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die festlegt, welche Themen berichtet werden müssen. Erst dann sollten Datenerfassungsprozesse aufgebaut und geeignete Tools evaluiert werden. Viele Unternehmen profitieren davon, zunächst einen freiwilligen Bericht nach VSME-Standard zu erstellen, um Erfahrung zu sammeln.

Gibt es Förderungen für die CSRD-Umsetzung?

In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme für nachhaltige Unternehmensführung, die auch die CSRD-Umsetzung unterstützen können, etwa die [Transformationsberatung](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/top-5-foerderprogramme-fuer-nachhaltige-unternehmen-in-deutschland-2025-2026?hsLang=de) des BAFA oder regionale Programme der Landesförderbanken. Auch die KfW bietet Finanzierungsinstrumente für Nachhaltigkeitsprojekte. Die genauen Konditionen und Verfügbarkeiten ändern sich regelmäßig und sollten individuell geprüft werden.

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**Quellen**  
Deutscher Bundestag. (2025, 29. September). [Gesetzentwurf der Bundesregierung: CSRD-Umsetzungsgesetz, Drucksache 21/1857](https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-der-richtlinie-eu-2022-2464-hinsichtlich-der/325513). DIP.  
DRSC. (2026, 17. April). [CSRD-Umsetzungsgesetz: DRSC spricht sich gegen Rückwirkung aus](https://www.drsc.de/news/csrd-umsetzungsgesetz-drsc-spricht-sich-gegen-rueckwirkung-aus/). DRSC.  
Europäische Kommission. (2026, 21. September). [Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 zu den revidierten ESRS](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202601563). Amtsblatt der Europäischen Union.  
Europäische Union. (2025). [Richtlinie (EU) 2025/794 (Stop-the-Clock)](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2025/794/oj). Amtsblatt der Europäischen Union.  
Europäische Union. (2026, 26. Februar). [Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I) zur Änderung von CSRD und CSDDD](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2026/470/oj). Amtsblatt der Europäischen Union.

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##### Johannes Fiegenbaum

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