Double Materiality | Fiegenbaum Solutions

CSRD vs. NIS2: Cybersecurity-Vergleich

Geschrieben von Johannes Fiegenbaum | 12.05.25 04:05

CSRD und NIS2 sind zwei zentrale EU-Regulierungen, die Unternehmen betreffen. Aber was ist der Unterschied?

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive):
    • Fokus: Nachhaltigkeitsberichte inkl. Cybersicherheitsrisiken.
    • Zielgruppe: Große/börsennotierte Unternehmen (ab 250 Mitarbeitern, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme).
    • Anforderungen: Offenlegung von Sicherheitsvorfällen, Datenschutz in ESG-Berichten, Bewertung der Lieferkettensicherheit.
  • NIS2 (Network and Information Security Directive 2):
    • Fokus: Cybersicherheit und operative Widerstandsfähigkeit.
    • Zielgruppe: Sektorspezifische Unternehmen (ab 50 Mitarbeitern, 10 Mio. € Umsatz), z. B. Energie, Banken, Gesundheit.
    • Anforderungen: Technische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung, Monitoring), Meldepflicht bei Vorfällen (innerhalb 24 Stunden), Managementverantwortung.

Schnellvergleich:

Aspekt CSRD NIS2
Fokus Nachhaltigkeitsberichte inkl. Cyberrisiken Cybersicherheit und Netzwerkschutz
Betroffene Unternehmen Große/börsennotierte Unternehmen Kritische Sektoren (ab 50 MA, 10 Mio. € Umsatz)
Sicherheitsanforderungen ESG-Berichterstattung Technische und organisatorische Maßnahmen
Strafen Variabel, je nach Land Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes

Beide Regelwerke überschneiden sich bei der Berücksichtigung von Cybersicherheitsrisiken. Unternehmen sollten daher integrierte Strategien entwickeln, um Compliance effizient zu gewährleisten.

NIS2 - Was bedeutet die neue EU-Richtlinie für Ihre Cyber-Securitystrategie?

Ziele von CSRD und NIS2

Die CSRD und NIS2 ergänzen sich, wenn es um Cybersicherheit geht, verfolgen jedoch unterschiedliche Schwerpunkte. Während die CSRD darauf abzielt, Datenschutz und Sicherheitsaspekte in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu integrieren, legt NIS2 den Fokus auf die Einführung klarer technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen. Im Folgenden werden die Datenschutzanforderungen der CSRD und die Sicherheitsstandards der NIS2 näher beleuchtet.

Datenschutzanforderungen der CSRD

Die CSRD stellt spezifische Anforderungen an den Datenschutz, die im Kontext der ESG-Berichterstattung berücksichtigt werden müssen:

Bereich Anforderungen
Governance Überwachung durch die Unternehmensleitung, Datenschutzrichtlinien
Risikomanagement Einbindung von Datensicherheitsrisiken in ESG-Bewertungen
Berichterstattung Offenlegung von Sicherheitsvorfällen und Präventionsmaßnahmen
Lieferkette Evaluierung der Datensicherheit bei Geschäftspartnern

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ihre Datenschutzpraktiken umfassend dokumentieren. Dazu gehören Sicherheitsstrategien, Risikomanagementprozesse und Berichte über Vorfälle.

Während die CSRD den Datenschutz in die ESG-Berichterstattung integriert, verfolgt NIS2 einen praxisorientierten Ansatz mit klaren Sicherheitsanforderungen.

Sicherheitsstandards der NIS2

Die NIS2-Richtlinie setzt auf strengere Sicherheitsvorgaben als ihr Vorgänger und schreibt verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen vor:

  • Technische Anforderungen
    Unternehmen sind verpflichtet, Sicherheitslösungen einzusetzen, die eine kontinuierliche Überwachung und schnelle Reaktionsfähigkeit sicherstellen. Dazu zählen auch Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Cyberbedrohungen.
  • Organisatorische Maßnahmen
    Die Verantwortung für Cybersicherheit liegt beim Management, das regelmäßig geschult werden muss. Bei einem Sicherheitsvorfall ist dieser innerhalb von 24 Stunden zu melden, gefolgt von einem detaillierten Bericht innerhalb eines Monats. Verstöße können mit strengen Sanktionen geahndet werden.

Diese beiden Ansätze zeigen, wie Unternehmen durch CSRD und NIS2 zu umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet werden. Während die CSRD eher auf Prinzipien für die Berichterstattung setzt, definiert NIS2 klare technische Anforderungen und zeitliche Vorgaben.

Betroffene Unternehmen beider Gesetze

CSRD-Größenanforderungen für Unternehmen

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) betrifft Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

Kriterium Schwellenwert
Mitarbeiterzahl Mehr als 250 Beschäftigte
Nettoumsatz Über 40 Mio. €
Bilanzsumme Mehr als 20 Mio. €

Die Umsetzung erfolgt schrittweise: Ab 2025 für Unternehmen, die bereits unter die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) fallen, ab 2026 für große Unternehmen, die bisher nicht erfasst wurden, und ab 2027 für börsennotierte KMU. Für letztere ist ein Aufschub bis 2028 möglich.

Im Unterschied zu den quantitativen Kriterien der CSRD basiert die NIS2-Richtlinie auf branchenspezifischen Vorgaben.

NIS2-Sektorabdeckung

Die NIS2-Richtlinie definiert ihren Anwendungsbereich nicht anhand von Zahlen, sondern durch die Relevanz bestimmter Branchen. Sie erweitert den bisherigen Geltungsbereich und betrifft mittlere und große Unternehmen (ab 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Jahresumsatz) in sogenannten kritischen Sektoren.

NIS2 unterscheidet dabei zwischen:

Wesentliche Einrichtungen:

  • Energieversorgung
  • Verkehr und Transport
  • Banken und Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasserversorgung
  • Digitale Infrastruktur

Wichtige Einrichtungen:

  • Postdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemische Industrie
  • Lebensmittelproduktion
  • Herstellung kritischer Produkte
  • Digitale Dienstleister
  • Forschungseinrichtungen

Große Unternehmen, die in regulierten Sektoren tätig sind, müssen beide Regelwerke umsetzen. Ein Energieversorgungsunternehmen mit über 250 Beschäftigten fällt beispielsweise sowohl unter die CSRD als auch unter die NIS2.

Besondere Anforderungen für internationale Konzerne

Für internationale Unternehmen gelten zusätzliche Bestimmungen: Nicht-EU-Unternehmen, die innerhalb der EU einen Umsatz von über 150 Mio. € erzielen und mindestens eine Niederlassung in der EU haben, müssen die CSRD-Anforderungen ab 2029 (für das Geschäftsjahr 2028) erfüllen. Die NIS2-Richtlinie hingegen gilt für alle Unternehmen, die wesentliche Dienste innerhalb der EU anbieten – unabhängig davon, wo sich ihr Hauptsitz befindet.

Vergleich der Sicherheitsanforderungen

Sicherheitssysteme und -tools

Die CSRD legt den Fokus darauf, Cybersecurity-Maßnahmen im Nachhaltigkeitsbericht offenzulegen, während NIS2 konkrete technische Maßnahmen verbindlich vorschreibt.

Aspekt CSRD NIS2
Technische Kontrollen Keine spezifischen Vorgaben Mehrfaktor-Authentifizierung, Verschlüsselung
Überwachung Bericht über vorhandene Systeme Verpflichtende Monitoring-Systeme
Risikobewertung Jährliche Überprüfung Kontinuierliche Bewertung
Dokumentation Öffentliche Nachhaltigkeitsberichte Interne Dokumentation

Die Tabelle zeigt die zentralen Unterschiede. Darüber hinaus verlangt NIS2 zusätzliche Maßnahmen, wie:

  • Moderne Netzwerksicherheitslösungen, einschließlich Verschlüsselung
  • Systeme zur Vorfallserkennung und -behandlung
  • Regelmäßige Schwachstellenanalysen und Penetrationstests
  • Verlässliche Backup- und Notfallpläne

Neben den technischen Anforderungen spielt auch das Management eine wesentliche Rolle. Die Unterschiede in der Verantwortlichkeit sind im nächsten Abschnitt dargestellt.

Management-Anforderungen

Während die CSRD Cybersecurity als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht, weist NIS2 dem Top-Management eine direkte und verbindliche Verantwortung zu. Beide Ansätze ergänzen sich, um die Cybersecurity in Unternehmen zu stärken.

CSRD-Anforderungen:

  • Einbindung von Cybersecurity in die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Überwachung durch den Vorstand
  • Jährliche Prüfung der Governance-Prozesse

NIS2-Anforderungen:

  • Verpflichtende Schulungen für das Management
  • Einrichtung spezifischer Cybersecurity-Rollen
  • Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Persönliche Haftung der Führungsebene bei Verstößen

Besonders hervorzuheben ist, dass Verstöße gegen die NIS2-Richtlinie zu hohen Strafen führen können – bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Meldepflichten und Bußgelder

Vorfallmeldevorschriften

Die Regelungen von NIS2 und CSRD unterscheiden sich deutlich in Bezug auf Meldeansätze und Zeitvorgaben. NIS2 setzt auf ein dreistufiges Meldesystem, das wie folgt aussieht:

Meldestufe Zeitrahmen Benötigte Angaben
Erstmeldung 24 Stunden Grundlegende Vorfalldetails, mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen
Zwischenbericht 72 Stunden Technische Details, Schadensbewertung, erste Gegenmaßnahmen
Abschlussbericht 1 Monat Vollständige Analyse, Ursachen, Abhilfemaßnahmen

Im Gegensatz dazu orientiert sich die CSRD an den Vorgaben der DSGVO. Der Fokus liegt hier auf der jährlichen Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, insbesondere auf der transparenten Darstellung von Cybersecurity-Risiken und deren Management. Beide Regelwerke legen großen Wert auf klare Berichterstattung und setzen strikte Sanktionen für Verstöße.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

NIS2 verlangt nicht nur präzise technische Maßnahmen, sondern auch eine umfassende Berichts- und Dokumentationspflicht. Verstöße können schwerwiegende Folgen haben, darunter:

  • Hohe Bußgelder
  • Erweiterte Prüfbefugnisse der Aufsichtsbehörden
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei schwerwiegenden Verstößen

Eine Besonderheit von NIS2 ist die Einführung grenzüberschreitender Meldepflichten. Unternehmen sind verpflichtet, in der Erstmeldung die Auswirkungen in allen betroffenen Ländern anzugeben. Dies bedeutet:

  • Enge Zusammenarbeit mit Behörden in allen betroffenen Ländern
  • Einheitliche Klassifizierung von Vorfällen über Ländergrenzen hinweg

Die erweiterten Anforderungen bringen auch eine Pflicht zur lückenlosen Dokumentation mit sich. Unternehmen müssen unter NIS2 alle relevanten Sicherheitsvorfälle für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Dazu gehören:

  • Daten zu Angriffen
  • Dokumentation der Abhilfemaßnahmen
  • Ursachenanalysen
  • Bewertungen der Auswirkungen

Für Unternehmen wird es entscheidend sein, integrierte Meldesysteme zu entwickeln, die sowohl die strengen Zeitvorgaben von NIS2 als auch die Berichtspflichten der CSRD berücksichtigen. Nur so können sie den Anforderungen beider Regelwerke gerecht werden.

Erfüllung beider Anforderungen

Kombinierte Risikoanalyse

Um die Anforderungen der CSRD und NIS2 effizient zu erfüllen, ist ein integrierter Ansatz bei der Risikoanalyse entscheidend. Unternehmen sollten ihre Bewertungsprozesse so gestalten, dass sie beide Regelwerke gleichzeitig abdecken. Dabei hilft ein strukturierter Ansatz, der folgende Bereiche umfasst:

Analysebereich CSRD-Aspekte NIS2-Aspekte Gemeinsame Maßnahmen
Datenschutz Nachhaltigkeitsdaten, ESG-Kennzahlen Kritische Infrastrukturdaten Einheitliches Datenklassifizierungssystem
Risikobewertung Klimarisiken, Ressourceneffizienz Cyber-Bedrohungen Integrierte Risikomatrix
Monitoring CO₂-Emissionen, Ressourcenverbrauch Sicherheitsvorfälle Gemeinsames Dashboard

Durch die Einführung einer integrierten Risikomatrix wird die Grundlage für ein effektives und einheitliches Monitoring geschaffen.

Gemeinsame Überwachungssysteme

Die Einführung gemeinsamer Überwachungswerkzeuge ermöglicht eine effiziente Kontrolle beider Compliance-Bereiche. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

  • Zentrale Datenbasis: Eine Plattform, die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsdaten zusammenführt.
  • Automatisierte Berichterstattung: Kombinierte Berichte, die sowohl CSRD- als auch NIS2-Anforderungen abdecken.
  • Echtzeit-Überwachung: Nahtlose Integration von Nachhaltigkeits- und Sicherheitsdaten in Echtzeit.

Kosteneffiziente Umsetzung

Nach der Abstimmung von Risikoanalyse und Monitoring erfordert die Umsetzung beider Regelwerke eine kosteneffiziente Herangehensweise. Wichtige Schritte sind:

  • Ressourcenoptimierung
    Strategien wie Net-Zero senken CO₂-Emissionen und IT-Kosten. Ein optimiertes Management von Rechenzentren bringt:
    • Weniger Energieverbrauch
    • Höhere Sicherheitsstandards
    • Geringere Betriebskosten
  • Integrierte Schulungsprogramme
    Mitarbeiterschulungen sollten auf beide Regelwerke eingehen und Themen wie Nachhaltigkeit, Cybersicherheit und Compliance abdecken.
  • Technologische Synergien
    Der Einsatz moderner Technologien unterstützt die Anforderungen beider Regelwerke:
    • Cloud-Lösungen mit Sicherheitsfunktionen
    • Energieeffiziente Hardware
    • Automatisierte Compliance-Tools

Die kombinierte Umsetzung von CSRD und NIS2 sorgt nicht nur für eine optimierte Ressourcennutzung, sondern vermeidet auch Redundanzen. Indem Prozesse und Systeme integriert werden, können Unternehmen Synergien gezielt nutzen und ihre Compliance effizienter gestalten.

Zusammenfassung

Die CSRD legt ihren Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich Datenschutz, während die NIS2-Richtlinie technische Sicherheitsmaßnahmen und die Widerstandsfähigkeit von Netzwerken in den Vordergrund stellt. Die wesentlichen Unterschiede lassen sich in der folgenden Tabelle zusammenfassen:

Aspekt CSRD NIS2
Hauptfokus Nachhaltigkeitsberichterstattung Cybersicherheit und Netzwerkresilienz
Betroffene Unternehmen Große/börsennotierte Unternehmen Unternehmen ab 50 MA oder 10 Mio. € Umsatz
Sicherheitsanforderungen ESG-Berichterstattung Technische Sicherheitsmaßnahmen
Sanktionen Variierende Bußgelder Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes

Diese Unterschiede bilden die Grundlage für eine kombinierte Umsetzungsstrategie, die beide Regelwerke berücksichtigt.

Für eine erfolgreiche Umsetzung beider Richtlinien ist ein integrierter Ansatz entscheidend. Besonders die Geschäftsführung spielt eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Cybersicherheit und der Einhaltung regulatorischer Vorgaben.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich in der praktischen Umsetzung: NIS2 verlangt klare und festgelegte Meldefristen für Sicherheitsvorfälle, was die Einführung verlässlicher Incident-Response-Prozesse notwendig macht. Ein umfassendes Risikomanagement, das durch etablierte Standards wie ISO 27001 unterstützt wird, hilft Unternehmen, ihre Compliance-Bemühungen systematisch zu strukturieren – ein wichtiger Aspekt angesichts der erweiterten Prüfbefugnisse der Behörden.

Zusätzlich können Unternehmen durch die Verknüpfung beider Regelwerke auch ihre Lieferkette besser absichern. Die Integration von Nachhaltigkeits- und Sicherheitsaspekten in die Überwachung der Lieferkette schafft nicht nur Synergien, sondern reduziert auch den administrativen Aufwand.

Die Kombination dieser Ansätze bietet Unternehmen einen klaren strategischen Vorteil. Der Einsatz moderner Technologien stärkt langfristig die Unternehmensresilienz und erleichtert die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.

FAQs

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der CSRD und NIS2 gleichzeitig erfüllen?

Anforderungen der CSRD und NIS2 gleichzeitig erfüllen

Um sowohl den Anforderungen der CSRD als auch der NIS2 gerecht zu werden, sollten Unternehmen zunächst ihre bestehenden Praktiken in den Bereichen Cybersecurity und Nachhaltigkeit genau unter die Lupe nehmen. Dabei ist es entscheidend, die spezifischen Vorgaben beider Richtlinien im Detail zu verstehen und mögliche Schwachstellen klar zu identifizieren.

Auf Grundlage dieser Analyse können gezielte Schritte eingeleitet werden, wie etwa:

  • Überarbeitung von Richtlinien und Prozessen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
  • Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen, die den Anforderungen beider Regelwerke entsprechen.
  • Schulungen für Mitarbeitende, um sowohl das Bewusstsein für Cybersecurity als auch für Nachhaltigkeit zu erhöhen.

Doch damit ist es nicht getan: Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Maßnahmen ist essenziell, um langfristig den Anforderungen gerecht zu bleiben. So lassen sich nicht nur rechtliche Risiken reduzieren, sondern auch die Widerstandsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens stärken.

Welche Herausforderungen können bei der Umsetzung der CSRD- und NIS2-Anforderungen in bestehende Unternehmensprozesse auftreten?

Herausforderungen bei der Integration von CSRD- und NIS2-Anforderungen

Die Umsetzung der CSRD- und NIS2-Vorgaben bringt für viele Unternehmen einige Stolpersteine mit sich. Hier sind drei der häufigsten Herausforderungen, mit denen Unternehmen konfrontiert werden:

  • Komplexität der Anforderungen: Beide Regelwerke stellen spezifische Vorgaben, die unterschiedliche Unternehmensbereiche betreffen. Während die CSRD den Fokus auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung legt, verlangt die NIS2 verstärkte Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Die Fülle an Details kann schnell unübersichtlich werden.
  • Hoher Ressourcenbedarf: Die Analyse, Umsetzung und Überwachung der neuen Vorgaben erfordert oft erhebliche Investitionen – sei es in Form von Zeit, Geld oder Personal.
  • Technische Integration: Bestehende IT- und Berichtssysteme an die neuen Anforderungen anzupassen, kann technisch anspruchsvoll und zeitaufwendig sein.

Mit einer frühzeitigen Planung und der Unterstützung von Experten können Unternehmen diese Herausforderungen gezielt angehen. Fiegenbaum Solutions bietet umfassende Dienstleistungen, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind, um die Einhaltung der Vorschriften effizient zu gewährleisten.

Wie können Unternehmen von der gleichzeitigen Umsetzung der CSRD- und NIS2-Richtlinien im Hinblick auf Cybersicherheit und Nachhaltigkeit profitieren?

Die gleichzeitige Umsetzung der CSRD- und NIS2-Richtlinien bringt Unternehmen langfristige Vorteile, da sie sowohl die IT-Sicherheit als auch die nachhaltige Unternehmensführung voranbringt. Während die NIS2-Vorgaben dabei unterstützen, die IT-Systeme besser gegen Cyberangriffe abzusichern, sorgen die CSRD-Richtlinien für mehr Transparenz und Verantwortung im Bereich Nachhaltigkeit.

Diese Verbindung aus stärkerem Schutz vor digitalen Gefahren und einem klaren Engagement für nachhaltige Praktiken kann das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Investoren erheblich steigern. Gleichzeitig ermöglicht die Verknüpfung beider Ansätze eine effizientere Erfüllung regulatorischer Vorgaben und bereitet Unternehmen optimal auf zukünftige Herausforderungen vor.