Kalifornien verschärft ab 2026 die Klimaberichterstattung mit den Gesetzen SB 253 und SB 261. Betroffen sind Unternehmen mit einem Umsatz von über 500 Mio. USD, die in Kalifornien tätig sind. Während die EU ihre Anforderungen lockert, setzt Kalifornien auf strengere Offenlegungspflichten – auch für deutsche Firmen.
Kernpunkte:
Diese Regelungen erfordern eine gründliche Analyse der Lieferketten und Klimarisiken. Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um den Zugang zum kalifornischen Markt – mit einer Wirtschaftsleistung von 3,6 Billionen USD – zu sichern.
Nachdem wir die Hintergründe beleuchtet haben, werfen wir nun einen genaueren Blick auf die Anforderungen der Gesetze SB 253 und SB 261. Beide Vorschriften setzen klare Standards für die Berichterstattung von Treibhausgasemissionen und klimabezogenen Risiken – sowohl für börsennotierte als auch für private Unternehmen.
Die Definition, ob ein Unternehmen in Kalifornien tätig ist, orientiert sich an der California Revenue and Tax Code Section 23101. Konkret bedeutet dies, dass ein Unternehmen als aktiv gilt, wenn:
„Revenue“ umfasst dabei den gesamten globalen Verkaufserlös ohne Abzüge. Diese Schwellenwerte basieren auf etablierten Methoden von Dunn & Bradstreet und Standard & Poor's und beziehen sich auf das Vorjahr. Die California Air Resources Board (CARB) prüft jedoch alternative Ansätze, um öffentlich zugängliche Daten des kalifornischen Secretary of State einzubeziehen.
Die CARB hat ihre Schätzungen zur Anzahl der betroffenen Unternehmen angepasst:
SB 253 verlangt ab 2026 die jährliche Offenlegung von Scope 1- und Scope 2-Emissionen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol. Ab 2027 kommt die Berichterstattung zu Scope 3-Emissionen hinzu, die auch indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette umfassen. SB 261 fordert ab 2026 eine zweijährliche Berichterstattung über klimabezogene finanzielle Risiken, basierend auf den TCFD-Standards.
Kriterium | SB 253 | SB 261 |
---|---|---|
Umsatzschwelle | > 1 Mrd. USD | > 500 Mio. USD |
Berichtszyklus | Jährlich | Zweijährlich |
Berichtspflicht ab | 2026 (Scope 1+2), 2027 (Scope 3) | 2026 |
Jährliche Gebühr | 3.106 USD | 1.403 USD |
Unternehmen mit Mutter-Tochter-Strukturen können Konzernberichte erstellen, sofern die Muttergesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte hält. Dennoch müssen Tochtergesellschaften separat Gebühren entrichten. Unternehmen, die unter beide Gesetze fallen, zahlen insgesamt 4.509 USD pro Jahr.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Die CARB plant eine pragmatische Einführung: Im Jahr 2026 werden keine Strafen verhängt, solange Unternehmen einen „good faith effort“ bei der Berichtserstellung nachweisen können. Dazu zählt auch die Aufbewahrung aller relevanten Emissionsdaten des Vorjahres. Langfristig behält sich CARB jedoch vor, Zivilklagen einzuleiten, und der kalifornische Generalstaatsanwalt kann Geldstrafen verhängen.
Diese differenzierten Vorgaben und der schrittweise Ansatz sollen Unternehmen den Übergang erleichtern, während gleichzeitig die Einhaltung der Klimaziele sichergestellt wird.
Aktuelle Berichte konzentrieren sich fast ausschließlich auf Kaliforniens Initiativen (SB 253 und SB 261). Informationen zu einem möglichen EU-Omnibus-Paket oder Änderungen an der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fehlen derzeit. Daher wird das EU-Omnibus-Paket in diesem Artikel nicht thematisiert. Diese thematische Eingrenzung verdeutlicht einen globalen Trend: Während Europa seine Berichtsanforderungen aufweicht, setzen Regionen wie Kalifornien und China auf strengere Regelungen im Bereich der Klimaberichterstattung.
Im nächsten Abschnitt werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie China seine Klimastrategien im Vergleich zu Kalifornien gestaltet.
Neben Kalifornien rückt auch China zunehmend in den Fokus von Investoren – ein spannender Gegensatz im weltweiten Wettlauf um Klimaberichterstattung. Jüngste Daten deuten darauf hin, dass China seinen Emissionshöhepunkt früher erreicht hat als ursprünglich erwartet und dabei stark in erneuerbare Energien investiert. Dieser beschleunigte Ausbau macht das Land zu einem zentralen Akteur im globalen ESG-Reporting.
Während Kalifornien mit seinen strengen Offenlegungsvorschriften beeindruckt, zeigt Chinas dynamischer Ausbau erneuerbarer Energien, dass beide Märkte wichtige Impulse für internationale Nachhaltigkeitsstandards setzen. Für internationale Investoren ergeben sich dadurch neue Bewertungsmaßstäbe, die über die bisher dominierenden europäischen Standards hinausgehen.
Diese unterschiedlichen regionalen Herangehensweisen werfen spannende Fragen zu den Chancen und Risiken im globalen ESG-Reporting auf.
Kalifornien, die EU und China verfolgen jeweils unterschiedliche Ansätze in ihrer Regulierung, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Unternehmen und Investoren mit sich bringen. Kaliforniens Climate Accountability Package setzt mit strengen Offenlegungspflichten neue Maßstäbe, während die EU-CSRD-Bestimmungen auf vereinfachte Vorgaben setzen. Doch was bedeutet das konkret für die Betroffenen?
Kalifornien hat mit seinen Gesetzen SB 253 und SB 261 klare Strukturen für die Klimaberichterstattung geschaffen. Diese erfordern jedoch erhebliche Investitionen, insbesondere in neue Systeme zur Datenerfassung, da ab 2027 die Offenlegung von Scope 3-Emissionen verpflichtend wird. Das stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre gesamte Lieferkette neu zu analysieren und zu dokumentieren. Die California Air Resources Board (CARB) hat zudem angekündigt, dass die ersten Berichte nach dem Greenhouse Gas Protocol bereits 2026 fällig werden – ein ehrgeiziger Zeitplan, der insbesondere für internationale Unternehmen komplexe logistische Anforderungen mit sich bringt. Gleichzeitig profitieren Investoren von einer deutlich verbesserten Transparenz bei klimabezogenen Finanzrisiken, die durch die TCFD-orientierten Standards gewährleistet wird.
Kriterium | Kalifornien (SB 253/261) | EU (nach Omnibus) | China (Dekarbonisierung) |
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Vorteile für Unternehmen | Klare Standards, internationale Anerkennung | Geringere Compliance-Kosten, flexiblere Schwellenwerte | Staatlich geförderter Ausbau erneuerbarer Energien |
Nachteile für Unternehmen | Hohe Implementierungskosten, strenge Scope 3-Anforderungen | Verlust der ESG-Vorreiterrolle, geringere Attraktivität für Investoren | Schnelle regulatorische Änderungen, komplexe Marktstrukturen |
Investoren-Perspektive | Umfassende Klimadaten, bessere Risikobewertung | Weniger detaillierte ESG-Informationen | Hohe Chancen in grünen Technologien |
Compliance-Aufwand | Sehr hoch (jährliche Berichte ab 1 Mrd. USD Umsatz) | Mittel (vereinfachte Berichtspflichten) | Variabel (je nach Sektor und Region) |
Dabei zeigt sich ein klarer Unterschied in der strategischen Ausrichtung: Die EU setzt mit dem Omnibus-Paket auf Entlastung und vereinfachte Vorgaben, während Kalifornien gezielt strengere ESG-Compliance-Anforderungen einführt. Diese unterschiedlichen Herangehensweisen führen dazu, dass multinationale Unternehmen mit einer Vielzahl an parallelen Reporting-Standards umgehen müssen. Besonders hervorzuheben ist, dass Kalifornien erstmals auch private Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde USD in die Klimaberichterstattung einbezieht.
China hingegen verfolgt einen ganz anderen Ansatz. Mit einem beschleunigten Emissionshöhepunkt und massiven Investitionen in erneuerbare Energien entstehen dort völlig neue Marktdynamiken. Während westliche Unternehmen oft noch mit der Erfassung von Scope 1- und Scope 2-Emissionen beschäftigt sind, fließen in China bereits Milliarden in konkrete Dekarbonisierungsstrategien. Diese unterschiedlichen Geschwindigkeiten in der Transformation erzeugen geopolitische Spannungen, die sich auch im globalen ESG-Reporting widerspiegeln.
Die aktuellen regulatorischen Entwicklungen im globalen ESG-Reporting verdeutlichen die Herausforderungen, die Unternehmen künftig meistern müssen. Mit SB 253 und SB 261 setzt Kalifornien neue Maßstäbe und etabliert sich als Vorreiter. Im Vergleich dazu wurden die Berichtspflichten in der EU deutlich reduziert.
Mehr als 5.000 Unternehmen fallen unter die Anforderungen von SB 253, während über 10.000 Firmen von SB 261 betroffen sind. Besonders internationale Konzerne stehen vor der Aufgabe, sich an diese neuen, strengen Reporting-Standards anzupassen.
Eine zentrale Neuerung ist die extraterritoriale Reichweite: Alle Unternehmen, die in Kalifornien tätig sind und die relevanten Umsatzschwellen überschreiten, müssen die Berichtsanforderungen erfüllen – unabhängig von ihrem Hauptsitz. Das betrifft auch Firmen aus Deutschland und Europa.
"SB 253 and SB 261 place California at the forefront of global climate reporting, and companies that proactively align with these standards will be best positioned to meet regulatory requirements and manage risk".
Ab 2026 müssen Unternehmen aktiv werden, wobei ab 2027 zusätzliche Scope 3-Anforderungen hinzukommen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen: bis zu 500.000 USD für SB 253 und bis zu 50.000 USD für SB 261. Besonders bemerkenswert ist, dass diese umfassende Scope 3-Berichterstattung selbst in den finalen SEC-Klimaregeln nicht enthalten ist.
Für Investoren bringt Kaliforniens Ansatz eine neue Stufe der Transparenz. Die Berichterstattung umfasst Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen sowie klimabezogene Finanzrisiken nach TCFD-Standards. Diese Detailtiefe übertrifft die aktuellen Anforderungen in der EU, die aufgrund der jüngsten Vereinfachungen nicht mehr vergleichbar sind.
"Where California goes, the world follows. The state is home to one of the world's largest economies, and it has a history of driving national and global change. Its two new climate disclosure laws follow this trend, with a ripple effect that reaches well beyond the state's borders."
Diese regulatorischen Unterschiede könnten geopolitische Verschiebungen nach sich ziehen. Während China auf seinen Emissionshöhepunkt hinarbeitet und massiv in erneuerbare Energien investiert, setzt Kalifornien mit strikten Berichtsstandards ein westliches Gegengewicht. Unternehmen, die in beiden Märkten tätig sind, stehen vor der Herausforderung, sich auf unterschiedliche, aber gleichermaßen anspruchsvolle Regulierungsrahmen einzustellen. Gleichzeitig zieht sich die EU zunehmend aus ihrer Rolle als ESG-Standardsetter zurück.
Angesichts des lukrativen kalifornischen Marktes und der strengen Vorgaben sollten Unternehmen umgehend handeln. Dazu gehört, die Datenerfassungssysteme zu optimieren, die Lieferkettenanalyse für Scope 3-Emissionen zu intensivieren und TCFD-konforme Risikobewertungen zu entwickeln.
Unternehmen sollten zunächst klären, ob sie von den neuen gesetzlichen Vorgaben betroffen sind. SB 253 richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde US-Dollar, die in Kalifornien geschäftlich tätig sind. SB 261 hingegen betrifft Unternehmen mit einem Umsatz von über 500 Millionen US-Dollar.
Im nächsten Schritt gilt es, die eigenen Treibhausgasemissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol zu erfassen. Dabei sind die Emissionsbereiche Scope 1 und 2 relevant – und ab 2027 zusätzlich Scope 3. Gleichzeitig sollten Unternehmen eine Bewertung der klimabezogenen finanziellen Risiken vornehmen. Da die Fristen zur Offenlegung nahen – Berichte zu Scope 1- und 2-Emissionen sind ab 2026 fällig, klimabezogene Risikoanalysen spätestens bis 1. Januar 2026 – ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Unternehmen sollten die Entwicklungen und Richtlinien des California Air Resources Board (CARB) genau im Blick behalten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden. Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, externe Fachleute hinzuzuziehen. Diese können dabei helfen, die komplexen Vorgaben effizient umzusetzen und die gesetzliche Konformität sicherzustellen.
Die neuen kalifornischen Gesetze zur Klimaberichterstattung, SB 253 und SB 261, stellen strengere Anforderungen als die aktuellen EU-Vorgaben. Während die EU mit dem Omnibus-Paket die Berichtspflichten vereinfacht und Schwellenwerte angehoben hat, verlangt Kalifornien deutlich detailliertere Offenlegungen – und das auch für private Unternehmen.
SB 253 verpflichtet Unternehmen, die einen Umsatz von über 1 Mrd. USD erzielen, ab 2026 jährlich ihre Scope 1- und Scope 2-Emissionen offenzulegen. Ab 2027 kommt dann auch die Berichterstattung über Scope 3-Emissionen hinzu, alles basierend auf den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol. SB 261 hingegen richtet sich an Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 500 Mio. USD und fordert eine zweijährliche Berichterstattung zu klimabezogenen finanziellen Risiken. Diese Berichte müssen den Empfehlungen der TCFD und IFRS entsprechen, wobei die erste Frist auf den 1. Januar 2026 fällt.
Für internationale Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Herausforderung: Sie müssen sich auf unterschiedliche Berichtsstandards und Zeitpläne einstellen. Oft erfordert das entweder eine Anpassung bestehender Systeme oder sogar die Einführung neuer Rahmenwerke, um den kalifornischen Vorgaben gerecht zu werden.
Die neuen Klimaberichterstattungsstandards in Kalifornien, insbesondere SB 253 und SB 261, setzen klare Vorgaben für Transparenz und könnten die ESG-Berichterstattung weltweit beeinflussen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Milliarde US-Dollar müssen ab 2026 ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen offenlegen. Ab 2027 kommen dann auch die Scope-3-Emissionen hinzu. Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Millionen US-Dollar sind zusätzlich verpflichtet, klimabezogene finanzielle Risiken zu melden.
Mit diesen strengen Regelungen positioniert sich Kalifornien als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – besonders bemerkenswert, da die EU ihre Anforderungen durch das sogenannte Omnibus-Paket zuletzt abgeschwächt hat. Investoren richten ihren Blick daher vermehrt auf Kalifornien oder auch auf Entwicklungen in China, während die EU an Einfluss verliert. Die Fristen für die neuen Vorgaben starten 2026. Die kalifornische Regulierungsbehörde CARB plant jedoch, in der Anfangsphase flexibler zu agieren, wenn Unternehmen nachweisen können, dass sie ernsthafte Anstrengungen unternehmen, die Anforderungen zu erfüllen.