Ein Überblick über die ESRS-Standards: Die wichtigsten Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD
In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit von größter Bedeutung ist, ist es für Unternehmen, die in der...
By: Johannes Fiegenbaum on 22.04.25 10:04
Das Omnibus-Paket ist Teil der regulatorischen Vereinfachungsoffensive der EU-Kommission. Ziel ist es, bestehende Berichtspflichten zu entlasten, ohne die Wirkung der CSRD zu schwächen. Das Paket ergänzt bestehende Initiativen wie den REFIT-Prozess und die EU-Wettbewerbsfähigkeitsagenda. Die CSRD-Regeln werden einfacher, günstiger und betreffen weniger Unternehmen. Das EU-Omnibus-Paket 2025 soll folgende Änderungen bringen:
Dies sind jedoch erst einmal nur Vorschläge. Diese müssen noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten verabschiedet werden.
Fazit: Weniger Aufwand und Kosten – besonders für KMU und Zulieferer. Jetzt ist die Zeit, Prozesse anzupassen und ESG-Strategien zu stärken.
Die Änderungen der CSRD lassen sich in drei Hauptbereiche einteilen: Schwellenwerte, Berichtspflichten und Fristen. Hier sind die Details zu den einzelnen Bereichen.
Der Anwendungsbereich wurde um 80 % reduziert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von geringeren Anforderungen, wodurch der Verwaltungsaufwand deutlich sinkt. Diese Anpassung ermöglicht es KMU, sich stärker auf ihre ESG-Strategien zu konzentrieren und gleichzeitig den Reporting-Aufwand zu minimieren.
Wichtig: Für nicht-börsennotierte KMU entfällt die Pflicht zur CSRD-Berichterstattung vollständig. Es steht ihnen jedoch frei, freiwillig nach dem vereinfachten KMU-Standard zu berichten – etwa zur Vorbereitung auf zukünftige Kundenanforderungen oder für Investor Relations.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden überarbeitet, um sie schlanker zu gestalten. Branchenspezifische Vorgaben wurden gestrichen, und die Anforderungen an die externe Prüfung (Assurance) wurden gelockert.
Berichtswelle | Fristen |
---|---|
Erste Welle (NFRD-Unternehmen) | Geschäftsjahr 2024 → Einreichung 2025 |
Zweite Welle (Unternehmen ≥ 250 Mitarbeitende) | Geschäftsjahr 2027 → Einreichung 2028 |
Dritte Welle (börsennotierte KMU) | Geschäftsjahr 2028 → Einreichung 2029 |
Zusätzlich wurde eine "Stop-the-Clock"-Regelung eingeführt. Für die Berichtsjahre 2026 und 2027 erhalten Unternehmen mehr Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Die neuen CSRD-Regelungen haben konkrete Folgen für deutsche Unternehmen. Hier ein Überblick darüber, welche Änderungen Konzerne, Mittelständler und Zulieferer betreffen.
Unter den neuen Standards entfallen viele Berichtspflichten, während zentrale KPIs weiterhin bestehen bleiben. Neu ist die Unterscheidung der Pflichten basierend auf der Unternehmensgröße. Große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. € müssen weiterhin umfassend über ihre EU-Taxonomie-KPIs berichten. Viele dieser Unternehmen haben bereits etablierte Prozesse für das Reporting.
Diese Unterscheidung unterstützt die Reduktionsziele von 25 % für Großunternehmen und 35 % für KMU. Besonders Zulieferer profitieren von der Begrenzung der Berichtspflichten entlang der Wertschöpfungskette.
Außerdem führen vereinfachte Prüfanforderungen zu geringeren Kosten für externe Prüfungen. Kleine Zulieferer werden entlastet, da die Obergrenze für Berichtspflichten entlang der Wertschöpfungskette übermäßige Informationsanforderungen durch größere Unternehmen verhindert.
Obwohl viele Unternehmen die vorgeschlagenen Änderungen begrüßen, gibt es auch kritische Stimmen. NGO-Netzwerke und einige Parlamentarier:innen, aber auch Unternehmen, warnen davor, dass die geplante Entlastung der Unternehmen zu einer Aushöhlung der Transparenzpflichten führen könnte. Gerade die Abschaffung branchenspezifischer ESRS und die Anhebung der Schwellenwerte könnten dazu führen, dass wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken nicht mehr systematisch offengelegt werden.
Ein häufig geäußerter Kritikpunkt:
„Die geplanten Vereinfachungen laufen Gefahr, zentrale Prinzipien der CSRD – wie die doppelte Materialität und die Vergleichbarkeit von ESG-Daten – abzuschwächen“, so ein Vertreter des European Coalition for Corporate Transparency.
Auch die vorgesehene Begrenzung der Berichtspflichten entlang der Lieferkette wird unterschiedlich bewertet. Zwar schützt sie kleinere Zulieferer, könnte aber gleichzeitig zu einer geringeren Verantwortung großer Unternehmen für ihre indirekten Emissionen und Menschenrechtsrisiken führen.
Darüber hinaus bemängeln einige Fachleute, dass die EU mit diesen Vorschlägen dem Druck aus der Wirtschaft zu stark nachgibt und das ursprüngliche Ziel der CSRD – einheitliche, ambitionierte und zukunftssichere Nachhaltigkeitsberichterstattung – verwässert wird.
Nach den zentralen Änderungen der CSRD können Unternehmen auf verschiedene Tools und Ansätze zurückgreifen, um die neuen Anforderungen effektiv umzusetzen. Diese Hilfsmittel erleichtern die Erfassung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten.
Moderne ESG-Managementsysteme bieten Unternehmen eine Plattform, um ihre ESG-Daten effizient zu verwalten und Berichte standardisiert zu erstellen. Mit diesen Systemen können Unternehmen:
Die Einführung solcher Systeme vor 2025 stellt sicher, dass die benötigten Prozesse rechtzeitig etabliert werden.
Fiegenbaum Solutions bietet speziell auf die Anforderungen der CSRD abgestimmte Beratungsservices an. Diese sind besonders für deutsche Mittelständler relevant, die die in Kapitel 2 beschriebenen Schwellenwerte und Prüfanforderungen erfüllen müssen. Zu den Leistungen gehören:
Die ESRS-Richtlinien bilden die Grundlage für eine regelkonforme Berichterstattung. Besonders relevant sind:
Ein zentrales Werkzeug ist die Wesentlichkeitsanalyse, um wichtige Nachhaltigkeitsthemen zu priorisieren. Zur Unterstützung bietet EFRAG freiwillige Reporting-Vorlagen (Reporting Templates) an. Diese Templates sind besonders hilfreich für Unternehmen, die sich an der Struktur der ESRS orientieren möchten, ohne alles selbst aufbauen zu müssen.
Mit der richtigen Kombination aus Software, Beratung und klaren Vorgaben können Unternehmen ihre CSRD-Compliance effizient bis 2025 sicherstellen.
Die Umsetzung der neuen CSRD-Vorgaben gelingt durch einen klaren Plan. Hier sind fünf Schritte, die euch helfen, die Anforderungen effizient umzusetzen.
Startet mit einer Gap-Analyse. Ziel ist es, die Lücken in eurem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht zu identifizieren und ihn an die ESRS-Vorgaben anzupassen. Dabei solltet ihr folgende Punkte berücksichtigen:
Diese Analyse bildet die Basis für die nächsten Schritte.
Optimiert eure Systeme und Prozesse mit bewährten ESG-Managementtools. Nutzt ESG-Datenmanagementsysteme, um Prozesse effizienter zu gestalten.
Wichtige Maßnahmen sind:
Externe Fachleute können den Prozess beschleunigen und euch gezielt unterstützen. Fiegenbaum Solutions bietet beispielsweise maßgeschneiderte ESG-Strategien basierend auf der doppelten Wesentlichkeit. Sie helfen dabei, Nachhaltigkeitskriterien in Ihre Geschäftsprozesse zu integrieren und geeignete Reporting-Software auszuwählen und einzuführen.
Noch offen ist, wie stark die neuen Schwellenwerte in der Praxis tatsächlich zu weniger Berichterstattung führen – denn viele Unternehmen entlang der Lieferkette werden trotz fehlender Pflicht weiterhin ESG-Daten liefern müssen. Auch bleibt abzuwarten, wie einheitlich die ‚Stop-the-Clock‘-Regelung in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird.
Das EU-Omnibus-Paket 2025 könnte deutliche Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung bringen. Die wichtigste Änderung betrifft die Verringerung des Anwendungsbereichs, wodurch etwa 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen ausgenommen werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dieser Entlastung.
Zu den zentralen Neuerungen gehören: weniger berichtspflichtige Unternehmen, vereinfachte ESRS-Vorgaben und Begrenzungen für Berichte über Wertschöpfungsketten.
Warum frühzeitige Vorbereitung entscheidend ist: Unternehmen, die sich rechtzeitig anpassen, können mehrere Vorteile nutzen:
Mit meiner 5-Schritte-Anleitung könnt ihr den gesamten Prozess – von der Lückenanalyse bis zur Audit-Vorbereitung – erfolgreich meistern.
Die vereinfachten Prüfungsanforderungen und Standards unterstreichen den ausgewogenen Ansatz der EU. Nutzt die Übergangszeit, um eure Prozesse zu überarbeiten und gesetzliche Fristen problemlos einzuhalten.
Alle hier beschriebenen Änderungen basieren auf dem Vorschlag der EU-Kommission vom Frühjahr 2025. Eine finale Verabschiedung durch Parlament und Rat steht noch aus.
Hier beantworte ich kompakt die häufigsten Fragen zur CSRD-Änderung 2025.
Noch nicht. Es handelt sich um einen Vorschlag der EU-Kommission, der noch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Änderungen im weiteren Verlauf sind möglich. Einzig die Verschiebung der Fristen wurde mit “Stop the Clock” schon angenommen.
Die zentralen möglichen Änderungen durch das EU-Omnibus-Paket 2025 umfassen:
Weitere Details zu Schwellenwerten, Standards und Fristen finden Sie in den Kapiteln 2 und 3.
Für die Berichtsjahre 2026 und 2027 verschieben sich die Berichtspflichten für die zweite und dritte Welle um jeweils zwei Jahre.
Die ESRS werden vereinfacht, branchenspezifische Vorgaben werden gestrichen und die Anforderungen an die externe Prüfung (Assurance) werden gelockert. Es wird ein reduzierter, freiwilliger Standard für kleinere Unternehmen eingeführt.
Ein unabhängiger Berater, der Unternehmen hilft, die Zukunft zu gestalten und langfristiges Wachstum zu erreichen.
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