Executive Summary: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind seit 2024 das verbindliche Regelwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Alle 12 Standards umfassen Klima, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Das Omnibus-Paket 2026 reduziert die Datenpunkte um rund 68 % und hebt die Pflichtgrenze auf 1.000 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Umsatz an. Dieser Leitfaden erklärt alle 12 ESRS im Überblick, zeigt aktuelle Fristen und Schwellenwerte und gibt praktische Schritte für die Umsetzung. Ob Sie bereits berichtspflichtig sind oder sich strategisch vorbereiten möchten — hier finden Sie die wesentlichen Informationen kompakt und praxisorientiert aufbereitet.
Die ESRS betreffen nicht nur die unmittelbar berichtspflichtigen Großunternehmen. Über die Lieferkettenperspektive und die Anforderungen an Finanzierungsgeber werden die Standards zum de-facto-Rahmen für nachhaltige Unternehmensführung in der gesamten europäischen Wirtschaft. Wer die ESRS frühzeitig versteht und strategisch nutzt, profitiert von verbesserten Finanzierungsbedingungen, stärkeren Kundenbeziehungen und einem belastbaren Risikomanagement.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind verbindliche EU-Berichtsstandards, die festlegen, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Berichtspflichten offenlegen müssen. Sie wurden auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie 2022/2464) entwickelt und sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Die CSRD bildet die gesetzliche Grundlage: Sie verpflichtet Unternehmen innerhalb des definierten Anwendungsbereichs, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und diesen in den Lagebericht zu integrieren. Die ESRS definieren den konkreten Inhalt dieses Berichts — welche Daten, Kennzahlen und qualitativen Angaben erforderlich sind. Vereinfacht: CSRD ist das „Wer und Warum", ESRS ist das „Was und Wie".
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die ESRS im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet. Der Entwicklungsprozess umfasste mehrere Konsultationsrunden mit tausenden Stellungnahmen aus der Praxis. Im Oktober 2023 verabschiedete die EU-Kommission den ersten Satz der ESRS als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 — damit wurden die Standards zu unmittelbar geltendem EU-Recht in allen Mitgliedstaaten.
Die ESRS sind mit den IFRS Sustainability Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) abgestimmt, gehen aber bewusst weiter: Während der ISSB primär auf finanzielle Wesentlichkeit fokussiert (wie wirkt Nachhaltigkeit auf das Unternehmen?), fordern die ESRS zusätzlich die Impact-Wesentlichkeit (wie wirkt das Unternehmen auf die Welt?). Dieser Unterschied ist fundamental und macht die ESRS anspruchsvoller, aber auch umfassender als andere internationale Standards.
Für Unternehmen sind die ESRS auch strategisch relevant: ESRS-Daten fließen in Taxonomie-Konformitätsbewertungen ein, werden von SFDR-pflichtigen Investoren für ihre eigene Berichterstattung benötigt und ermöglichen die Ausstellung von Green Bonds oder ESG-linked Loans zu günstigeren Konditionen. ESRS-Berichterstattung ist damit unmittelbar mit dem Zugang zu nachhaltigem Kapital verknüpft.
Die Berichtspflicht gilt nicht für alle Unternehmen gleichzeitig. Die EU hat ein stufenweises Inkrafttreten beschlossen, das sich nach Unternehmensgröße und Kapitalmarktzulassung richtet. Das Omnibus-Paket hat Schwellenwerte und Fristen erheblich verändert — die folgende Tabelle gibt den aktuellen Stand (März 2026) wieder.
| Unternehmensgruppe | Kriterien | Berichtspflicht ab (Geschäftsjahr) | Erste Veröffentlichung | Status |
|---|---|---|---|---|
| Welle 1: NFRD-pflichtige Großunternehmen | Mehr als 500 MA + börsennotiert oder PI | Geschäftsjahr 2024 | 2025 | Aktiv — erste Berichte erscheinen 2025 |
| Welle 2: Große Unternehmen (neu) | Nach Omnibus: >1.000 MA + >€50M Umsatz oder >€25M Bilanzsumme | GJ 2027 (nach Omnibus mit neuen Schwellenwerten) | 2028 | Verzögert — Omnibus-Finalisierung abwarten |
| Welle 3: Börsennotierte KMU | Börsennotiert, kleiner als Welle 2 | GJ 2028 (nach Stop-the-Clock) | 2029 | Verzögert — LSME-Standard in Entwicklung |
| Nicht-EU-Muttergesellschaften | Nettoumsatz >€150M in EU + EU-Tochter oder Zweigniederlassung | GJ 2028 | 2029 | ESRS LSME in Entwicklung |
| Nicht-börsennotierte KMU (freiwillig) | Unterhalb der Welle-2-Schwellen | Freiwillig nach VSME-Standard | Jederzeit | VSME-Standard veröffentlicht |
Das wichtigste Element des Omnibus-Pakets ist die Anhebung der Berichtspflicht-Schwellenwerte. Nach dem Kommissionsvorschlag sollen künftig nur noch Unternehmen berichtspflichtig sein, die mehr als 1.000 Mitarbeiter UND entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro aufweisen. Das reduziert die Zahl berichtspflichtiger EU-Unternehmen von schätzungsweise 50.000 auf rund 5.000.
Auch KMU unterhalb der direkten Berichtspflichtschwelle sind faktisch von den ESRS betroffen — als Lieferanten berichtspflichtiger Großunternehmen. ESRS S2 und die Scope-3-Anforderungen unter ESRS E1 verpflichten berichtspflichtige Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsdaten entlang ihrer Lieferkette zu erheben. Für KMU empfiehlt sich daher der Voluntary Standard for non-listed SMEs (VSME) als strukturierte Grundlage. Details dazu finden Sie in unserem Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU.
Die 12 ESRS gliedern sich in zwei übergreifende Querschnittsstandards und zehn themenspezifische Standards. ESRS 1 und ESRS 2 sind für alle berichtspflichtigen Unternehmen verpflichtend. Für die themenspezifischen Standards gilt das Wesentlichkeitsprinzip: Nur Themen, die als wesentlich identifiziert wurden, müssen vollständig berichtet werden.
| Standard | Thema | Pflicht/Wesentlichkeit | Wichtigste Angaben | Besonders betroffene Branchen |
|---|---|---|---|---|
| ESRS 1 | Allgemeine Anforderungen | Pflicht | Doppelte Wesentlichkeit, Berichtsstruktur, Zeitreihen, Unsicherheiten | Alle |
| ESRS 2 | Allgemeine Angaben | Pflicht | Governance, Strategie, wesentliche IROs, Stakeholder-Engagement | Alle |
| ESRS E1 | Klimawandel | De facto Pflicht für die meisten | Scope 1/2/3, Transitionsplan, physische Risiken, Klimafinanzierung | Energie, Industrie, Transport, Bau, Landwirtschaft |
| ESRS E2 | Umweltverschmutzung | Wesentlichkeit | Schadstoffemissionen Luft/Wasser/Boden, Chemikalien, Lärm | Chemie, Bergbau, Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe |
| ESRS E3 | Wasser- und Meeresressourcen | Wesentlichkeit | Wasserentnahme, Abwasser, wasserintensive Gebiete | Lebensmittel, Textil, Halbleiter, Energie |
| ESRS E4 | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Wesentlichkeit (Phase-in-Erleichterungen) | Landnutzungsänderung, geschützte Gebiete, Biodiversitätsstrategie | Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau, Tourismus |
| ESRS E5 | Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | Wesentlichkeit | Rohstoffverbrauch, Abfallmanagement, Circular-Economy-Ziele | Konsumgüter, Elektronik, Verpackung, Automobil |
| ESRS S1 | Eigene Belegschaft | Wesentlichkeit (de facto Pflicht) | Arbeitsbedingungen, Gesundheit/Sicherheit, Vielfalt, Löhne, Gender Pay Gap | Alle mit eigenen Mitarbeitern |
| ESRS S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | Wesentlichkeit | Lieferanten-Arbeitsbedingungen, Menschenrechts-Due-Diligence | Handel, Textil, Elektronik, Lebensmittel |
| ESRS S3 | Betroffene Gemeinschaften | Wesentlichkeit | Lokale Auswirkungen, indigene Völker, Menschenrechte | Bergbau, Energie, Infrastruktur, Landwirtschaft |
| ESRS S4 | Verbraucher und Endnutzer | Wesentlichkeit | Produktsicherheit, Datenschutz, verantwortungsvolles Marketing | Konsumgüter, Pharma, Finanzdienstleistungen, Tech |
| ESRS G1 | Unternehmensführung und Geschäftsgebaren | Wesentlichkeit (de facto Pflicht) | Anti-Korruption, Whistleblower, Lobbying, Lieferanten-Ethik | Alle, besonders Finanzsektor, öffentliche Aufträge |
In der Praxis werden ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Eigene Belegschaft) von nahezu allen Unternehmen als wesentlich eingestuft. ESRS G1 (Unternehmensführung) ist ebenfalls fast universell relevant, nicht zuletzt wegen der engen Verzahnung mit bestehenden Compliance-Anforderungen zu Anti-Korruption und Whistleblower-Schutz. ESRS E1 ist dabei besonders umfangreich: Er verpflichtet zur Offenlegung der Treibhausgasemissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol (Scope 1 direkte Emissionen, Scope 2 indirekte Energieemissionen, Scope 3 Wertschöpfungskettenemissionen), eines glaubwürdigen Transitionsplans zur Klimaneutralität sowie einer szenarienbasierten Klimarisikobewertung. Für einen schnellen Einstieg empfehlen wir unseren CSRD Klimarisiko Quick Check.
Die doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality) ist das methodische Fundament der ESRS und unterscheidet sie fundamental von anderen Berichtsstandards. Sie verlangt, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Blickwinkeln bewerten: wie das Unternehmen auf die Welt wirkt, und wie die Welt auf das Unternehmen wirkt.
Impact Materiality (Auswirkungswesentlichkeit): Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Menschen und Umwelt? Bewertet werden tatsächliche und potenzielle Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette nach Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit. Beispiel: Ein Chemieunternehmen, das Schadstoffe in einen Fluss einleitet, verursacht eine wesentliche negative Umweltauswirkung.
Financial Materiality (Finanzielle Wesentlichkeit): Wie wirken Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Performance des Unternehmens? Relevant sind Risiken und Chancen, die kurz-, mittel- oder langfristig die Finanzlage beeinflussen. Beispiel: Steigende CO₂-Preise erhöhen die Produktionskosten eines emissionsintensiven Unternehmens — das ist finanziell wesentlich.
Ein Thema ist wesentlich, wenn es mindestens eine der beiden Dimensionen erfüllt. In der Praxis sind die meisten strategisch bedeutsamen Themen in beide Richtungen wesentlich. Die Wesentlichkeitsanalyse umfasst vier Schritte: Longlist aller potenziell relevanten Themen erstellen, Impact Materiality durch interne Experten und externe Stakeholder bewerten, Financial Materiality durch Risikoanalyse und Szenariobewertung bewerten, und Ergebnisse zu einer Wesentlichkeitsmatrix verdichten, validieren und vollständig dokumentieren. Wichtig: Die Analyse muss mindestens jährlich aktualisiert werden. ESRS 1 fordert explizit die Offenlegung der verwendeten Methodik — fehlende Dokumentation stellt ein Prüfungsrisiko dar.
Ein häufig unterschätztes Element ist die konsequente Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette — vorgelagert (Rohstoffgewinnung, Lieferanten, Transport) und nachgelagert (Produktnutzung durch Kunden, Entsorgung). Ein Automobilhersteller muss nicht nur Scope-1- und -2-Emissionen aus der eigenen Produktion berichten, sondern auch Scope-3-Emissionen aus der Fahrzeugnutzung (Kategorie 11) und dem Stahlbezug von Lieferanten (Kategorie 1). Vertiefende Informationen zur Methodik bietet unser Praxis-Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse.
Das Omnibus-Paket der EU-Kommission vom März 2025 ist die bislang umfangreichste Überarbeitung der CSRD und ESRS seit deren Einführung. Es reagiert auf intensive Kritik aus der Wirtschaft an Komplexität und Implementierungsaufwand der ursprünglichen Standards.
| Kriterium | Vor dem Omnibus-Paket | Nach dem Omnibus-Paket (geplant) |
|---|---|---|
| Berichtspflichtige Unternehmen (EU) | Ca. 50.000 | Ca. 5.000 (Reduktion um ~90 %) |
| Schwellenwert Mitarbeiter | 250 Mitarbeiter | 1.000 Mitarbeiter |
| Schwellenwert Umsatz | €40 Mio. Nettoumsatz | €50 Mio. Nettoumsatz |
| Datenpunkte (ESRS Set 1) | Ca. 1.178 Datenpunkte | Ca. 380 Datenpunkte (Reduktion um ~68 %) |
| Phase-in-Erleichterungen | Begrenzt (v.a. E4, teils S1–S4) | Erweitert; mehr Übergangsregeln für komplexe Angaben |
| Wertschöpfungsketten-Angaben | Detaillierte Anforderungen für alle Lieferkettenstufen | Vereinfacht; indirekte Lieferkette weitgehend optional |
| KMU-Berichterstattung | VSME rein freiwillig | VSME als de-facto-Standard für Lieferantendaten empfohlen |
| Fristen Welle 2 | GJ 2025 / nach Stop-the-Clock GJ 2027 | GJ 2027 — nur für verbleibende Unternehmen |
Die Reduktion von ca. 1.178 auf ca. 380 Datenpunkte klingt beeindruckend, bedarf aber einer Einordnung. Die verbliebenen 380 Datenpunkte konzentrieren sich auf die wesentlichsten Angaben — Klimaemissionen, Kernkennzahlen zur Arbeitnehmerschaft, Governance-Grundinformationen. Streichungen betreffen vor allem granulare Angaben, die methodisch schwierig zu erheben sind (z.B. detaillierte Biodiversitätsmessungen) sowie Angaben zu vorgelagerten Lieferkettenstufen.
Wichtig: Das Omnibus-Paket befindet sich Stand März 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren (Trilog zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Rat). Die Verabschiedung der überarbeiteten Delegierten Verordnung wird für 2026 erwartet. Solange das Paket nicht final verabschiedet ist, gelten die aktuellen ESRS-Anforderungen unverändert. Eine voreilige Reduktion der Berichterstattung ohne rechtliche Grundlage birgt Prüfungsrisiken. Aktuelle Updates finden Sie in unserem Omnibus-Paket-Leitfaden.
Die Umsetzung der ESRS ist ein unternehmensweites Vorhaben. Aus unserer Beratungspraxis hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
Schritt 1: Betroffenheit und Zeitplan klären. Prüfen Sie, ob und ab wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist — unter Berücksichtigung der Omnibus-Änderungen und etwaiger Tochtergesellschaften (Töchter können von der eigenen Berichtspflicht befreit sein, wenn die Muttergesellschaft einen ESRS-konformen Konzernbericht erstellt). Holen Sie bei Unsicherheiten rechtliche Beratung ein, da Schwellenwertberechnungen nach CSRD komplex sind. Unser CSRD Materiality Screening bietet eine erste kostenfreie Orientierung.
Schritt 2: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Die Wesentlichkeitsanalyse bestimmt, zu welchen ESRS-Themen Sie detailliert berichten müssen. Sie ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern auch ein strategisches Instrument. Kalkulieren Sie für eine erstmalige Analyse 2–4 Monate mit 0,5–2 FTE internen Ressourcen. Die vollständige Dokumentation der Methodik und Ergebnisse ist Pflicht — sie wird von externen Prüfern eingehend geprüft.
Schritt 3: Datenlücken identifizieren und Systeme aufbauen. Führen Sie eine strukturierte Datenlückenanalyse durch, die ESRS-Anforderungen mit vorhandenen Datenpunkten vergleicht. Starten Sie die Datenerhebung für Scope-3-Emissionen und Lieferkettendaten mindestens 18–24 Monate vor der ersten Berichtspflicht — diese sind methodisch am anspruchsvollsten. Für die Systemauswahl gilt: Viele Unternehmen überschätzen in der Anfangsphase die Notwendigkeit teurer Enterprise-Software. Ein gut strukturiertes Excel-Framework mit lückenloser Dokumentation der Berechnungsmethoden ist oft der bessere Start.
Schritt 4: Ersten Bericht erstellen und extern prüfen lassen. Die Berichterstellung beansprucht typischerweise 3–6 Monate. Die externe Prüfung durch einen akkreditierten Wirtschaftsprüfer ist nach CSRD verpflichtend — zunächst als Limited Assurance, perspektivisch als Reasonable Assurance. Binden Sie den Prüfer frühzeitig ein, idealerweise bereits bei der Definition der Wesentlichkeitsanalyse-Methodik. Planen Sie 6–10 Wochen für die Prüfungsphase ein. Empfehlenswert ist außerdem ein „Dry-Run"-Bericht im Jahr vor der eigentlichen Berichtspflicht, um Lücken rechtzeitig zu identifizieren.
Schritt 5: Kontinuierlich verbessern und Reporting-Reife steigern. ESRS-Berichterstattung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein jährlicher Prozess mit steigendem Anspruchsniveau. Aktualisieren Sie die Wesentlichkeitsanalyse mindestens jährlich, erweitern Sie die Datenerhebung schrittweise auf noch nicht vollständig abgedeckte Bereiche und integrieren Sie Nachhaltigkeitsziele zunehmend in Unternehmensstrategie und Vergütungssysteme. Benchmarking mit vergleichbaren Unternehmen hilft, die eigene Performance einzuordnen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Nach dem ersten Berichtsjahr sinkt der Aufwand deutlich, da Prozesse und Verantwortlichkeiten etabliert sind und Datenerhebungsroutinen automatisiert werden können. Perspektivisch, ab dem Berichtsjahr 2028, wird zudem das maschinenlesbare XBRL-Tagging im ESEF-Format verpflichtend — ein weiterer Grund, die digitale Infrastruktur für die Berichterstattung frühzeitig zu planen.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie, die festlegt, welche Unternehmen nachhaltigkeitsbezogen berichten müssen. Die ESRS sind die konkreten Berichtsstandards, die definieren, wie berichtet wird — also welche Datenpunkte, Strukturen und Angaben erforderlich sind. CSRD ist das „Wer und Warum", ESRS ist das „Was und Wie". CSRD ist geltendes EU-Recht seit Dezember 2022; die ESRS wurden im Oktober 2023 als Delegierte Verordnung verabschiedet.
Verpflichtend für alle berichtspflichtigen Unternehmen sind ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Angaben). Für die themenspezifischen Standards (ESRS E1–E5, S1–S4, G1) gilt das Wesentlichkeitsprinzip: Detailliert berichtet werden muss nur zu Themen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden. Für nicht wesentliche Themen muss die Nicht-Wesentlichkeit begründet werden.
Das hängt von Unternehmensgröße und -typ ab. Bereits NFRD-pflichtige Großunternehmen berichten ab dem Geschäftsjahr 2024 (Veröffentlichung 2025). Für neu berichtspflichtige große Unternehmen gilt nach Stop-the-Clock das Geschäftsjahr 2027 (Veröffentlichung 2028). Börsennotierte KMU folgen ab dem Geschäftsjahr 2028. Die genauen Schwellenwerte werden durch das Omnibus-Paket noch angepasst — maßgeblich ist der finale Gesetzestext.
Das Omnibus-Paket reduziert die Zahl berichtspflichtiger EU-Unternehmen von ca. 50.000 auf ca. 5.000 durch Anhebung der Schwellenwerte auf 1.000 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Umsatz. Gleichzeitig werden die Datenpunkte um rund 68 % von ca. 1.178 auf ca. 380 reduziert. Lieferketten-Angaben werden vereinfacht, Phase-in-Erleichterungen ausgeweitet. Stand März 2026 ist das Paket noch nicht final verabschiedet — die geltenden Anforderungen bleiben bis zur Verabschiedung unverändert.
Direkt verpflichtet sind KMU unterhalb der CSRD-Schwellenwerte nicht. Faktisch sind sie jedoch betroffen: Als Lieferanten berichtspflichtiger Großunternehmen erhalten KMU zunehmend ESG-Fragebögen zu CO₂-Emissionen, Arbeitsbedingungen und weiteren Nachhaltigkeitsthemen. Der freiwillige VSME-Standard von EFRAG bietet eine strukturierte, verhältnismäßige Grundlage für die Beantwortung solcher Anfragen und erleichtert die Marktpositionierung als nachhaltiger Lieferant.
Die ESRS sind mehr als eine Compliance-Anforderung. Sie sind ein strategisches Instrument für Risikomanagement, Zugang zu nachhaltigem Kapital und Wettbewerbsdifferenzierung. Unternehmen, die frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, verschaffen sich einen messbaren Vorsprung: bessere Datenbasis, geringere Prüfungskosten, glaubwürdigere Kommunikation gegenüber Investoren und Großkunden.
Drei strategische Vorteile stehen dabei im Vordergrund. Erstens ermöglicht Transparenz als Wettbewerbsvorteil: In einer Geschäftswelt, in der ESG-Kriterien zunehmend Finanzierungs- und Geschäftsentscheidungen beeinflussen, ist ESRS-konforme Berichterstattung ein Türöffner zu nachhaltigem Kapital und Großkundenbeziehungen. Zweitens verbessert die strukturierte Erfassung von Nachhaltigkeitsrisiken — von Klimarisiken bis zu Menschenrechtsrisiken — das Risikomanagement und damit die Unternehmensresilienz. Drittens erwarten Investoren, Kunden und Mitarbeiter zunehmend glaubwürdige Nachhaltigkeitsinformationen: Die ESRS liefern den anerkannten Standard dafür und ermöglichen ein systematisches Stakeholder-Management.
Als unabhängiger Nachhaltigkeitsberater mit über 15 Jahren Erfahrung und mehr als 300 abgeschlossenen Projekten begleiten wir Sie von der ersten Wesentlichkeitsanalyse über die Datenstrategie bis zum geprüften Nachhaltigkeitsbericht. Unsere Leistungen umfassen strategische Beratung, methodische Expertise bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und CO₂-Bilanzierung sowie praxisorientierte operative Umsetzung inklusive Datenmanagement und Prozessdesign. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch — oder starten Sie direkt mit unserem kostenfreien CSRD Materiality Screening.
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Weiterführend: CSRD vs. NIS2: Der Cybersecurity-Vergleich