Double Materiality | Fiegenbaum Solutions

EUDR-Regulierung erklärt: Auswirkungen auf Rohstoffe und Anforderungen an die Compliance

Geschrieben von Johannes Fiegenbaum | 26.06.24 12:20

EUDR-Regulierung erklärt: Auswirkungen auf Rohstoffe und Anforderungen an die Compliance

Executive Summary

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat im Jahr 2025 erhebliche Vereinfachungen erfahren, die den administrativen Aufwand für Unternehmen um 30% reduzieren. Mit gestaffelten Anwendungsfristen – 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen – und einer Übergangsphase ohne Sanktionen bis Mitte 2026 haben betroffene Unternehmen nun bessere Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Die EUDR betrifft alle Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder und Kautschuk in der EU in Verkehr bringen. Die neuen Vereinfachungen umfassen jährliche statt chargenbezogene Einreichungen, Wiederverwendung von Sorgfaltserklärungen und ein vereinfachtes Länder-Benchmarking-System. Dieser Artikel erklärt die EUDR-Anforderungen, zeigt die aktuellen Entwicklungen auf und gibt praktische Handlungsempfehlungen für die Compliance.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist die EUDR-Verordnung?

  • Das Problem der Entwaldung auf EU-Ebene

  • Übersicht der EUDR

  • Ziele der EU-Entwaldungsverordnung

  • Umfang und betroffene Produkte

  • Aktuelle Fristen und Übergangsregelungen

  • Vereinfachungen und Updates 2025

  • Compliance-Anforderungen gemäß der EUDR

  • Sorgfaltspflichten verstehen

  • Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

  • Risikobewertung und Länder-Klassifizierung

  • Risikominderung

  • Strafen bei Nichteinhaltung

  • Das EU-Informationssystem und Registry

  • Was die EUDR für Unternehmen bedeutet

  • Häufige Fragen zur EUDR

  • Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil nutzen

  • Zusammenfassung

Was ist die EUDR-Verordnung?

Die Europäische Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation, EUDR) ist eine bedeutende gesetzgeberische Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die Auswirkungen von Entwaldung und Waldschädigung auf globale Lieferketten zu adressieren. Seit dem 29. Juni 2023 in Kraft, bildet die EUDR neben der ESG-Umsetzung und dem CBAM einen weiteren wichtigen Pfeiler des EU Green Deals.

Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit der Produktion von Rohstoffen wie Rindfleisch, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk zu verhindern. Die EU erkennt als bedeutende Wirtschaftsmacht und Verbraucher dieser Rohstoffe ihre teilweise Verantwortung für Entwaldung und Waldschädigung an und strebt an, eine führende Rolle bei der Bewältigung dieses Problems einzunehmen.

Gemäß dieser Verordnung müssen alle Marktteilnehmer und Händler, die relevante Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus diesem exportieren, nachweisen, dass die Produkte nicht von kürzlich entwaldeten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben.

Das Problem der Entwaldung auf EU-Ebene

Die Abholzung und Zerstörung von Wäldern nehmen rapide zu und tragen erheblich zum Klimawandel und zum Rückgang der Artenvielfalt bei. Der Hauptgrund für diese Probleme ist die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen für die Produktion von Rohstoffen wie Rindern, Holz, Palmöl, Soja, Kakao und Kaffee.

Während die Weltbevölkerung weiter wächst, steigt die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen voraussichtlich weiter an und belastet die Wälder zusätzlich. Klimatische Veränderungen werden sich außerdem auf die Nahrungsmittelproduktion auswirken und den Druck auf natürliche Ökosysteme erhöhen.

Der Verlust der Artenvielfalt bedroht die Nachhaltigkeit von Wasserkreisläufen und Ernährungssystemen und gefährdet damit die Ernährungssicherheit. Über 75% der weltweiten Nutzpflanzenarten sind auf tierische Bestäubung angewiesen. Die genetische Vielfalt und die Ökosystemleistungen bilden wichtige Grundlagen für verschiedene Branchen, insbesondere für die Herstellung von Medikamenten wie Antibiotika. Dies unterstreicht die zentrale Rolle der Artenvielfalt für die Unterstützung der Nahrungsmittelproduktion und anderer wesentlicher Aspekte des menschlichen Wohlergehens.

Die EU trägt durch ihren hohen Konsum eine signifikante Mitverantwortung an der globalen Entwaldung. Schätzungen zufolge ist die EU für etwa 10% der weltweiten entwaldungsbedingten Emissionen verantwortlich. Die EUDR soll diesen negativen Impact reduzieren und gleichzeitig den Handel mit nachhaltigen Produkten fördern.

Übersicht der EUDR

Die EUDR ist eine umfassende Verordnung, die darauf abzielt, sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Rohstoffe und Erzeugnisse nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Die Verordnung betrifft eine Vielzahl von Branchen und stellt strenge Anforderungen an die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Lieferketten.

Alle Marktteilnehmer, die relevante Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt erstmalig in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren, müssen umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen. Händler, insbesondere Nicht-KMU-Händler, haben ebenfalls spezifische Pflichten zur Dokumentation und Überprüfung der Lieferkette.

Die Verordnung schafft ein umfassendes System zur Überwachung und Durchsetzung der Compliance, das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Deutschland koordiniert wird. Diese Behörde ist verantwortlich für die Überprüfung der eingereichten Sorgfaltserklärungen und die Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen.

Ziele der EU-Entwaldungsverordnung

Die primären Ziele der EUDR umfassen:

  1. Reduktion der EU-bedingten Entwaldung: Die Verordnung zielt darauf ab, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung durch strengere Anforderungen an die Beschaffung von Rohstoffen zu minimieren.

  2. Schutz der Biodiversität: Durch die Verhinderung von Waldschädigung und Entwaldung soll die biologische Vielfalt in kritischen Regionen weltweit geschützt werden.

  3. Klimaschutz: Wälder fungieren als wichtige Kohlenstoffsenken. Ihr Schutz trägt maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens bei.

  4. Transparenz in Lieferketten: Die EUDR fördert eine höhere Transparenz und Rückverfolgbarkeit in globalen Lieferketten, was auch zur Bekämpfung illegaler Praktiken beiträgt.

  5. Förderung nachhaltiger Praktiken: Die Verordnung schafft Anreize für Unternehmen, nachhaltige Beschaffungspraktiken zu implementieren und langfristige Partnerschaften mit verantwortungsvollen Lieferanten aufzubauen.

Die Europäische Kommission betont, dass die EUDR nicht darauf abzielt, den Handel mit Ländern zu behindern, sondern vielmehr nachhaltige Produktionsmethoden in den Herkunftsländern zu fördern.

Umfang und betroffene Produkte

Die EUDR gilt für sieben Hauptrohstoffe und deren Erzeugnisse, die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind:

  1. Holz und Holzerzeugnisse: Einschließlich Möbel, Papier, Verpackungsmaterialien und Bauholz

  2. Kakao: Schokolade, Kakaobutter, Kakaopulver und andere Kakaoerzeugnisse

  3. Kaffee: Gerösteter und ungerösteter Kaffee, löslicher Kaffee

  4. Rinder: Rindfleisch, Leder und Lederprodukte

  5. Palmöl: Nahrungsmittel, Kosmetika, Biodiesel, die Palmöl enthalten

  6. Soja: Sojaprodukte, Tierfutter, Öle

  7. Kautschuk: Reifen, Gummiprodukte, technische Gummierzeugnisse

Die Verordnung deckt sowohl die Rohstoffe selbst als auch eine breite Palette an Erzeugnissen ab, die diese Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt werden. Die Europäische Kommission behält sich vor, die Liste der relevanten Erzeugnisse in Zukunft zu erweitern, um weitere Rohstoffe einzubeziehen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen könnten.

Interessanterweise fallen auch komplexe Erzeugnisse unter die EUDR, bei denen die gelisteten Rohstoffe nur einen Teil des Endprodukts ausmachen. Dies bedeutet, dass Unternehmen in verschiedenen Branchen – vom Handel über die Lebensmittelindustrie bis hin zur Automobilbranche – von der Verordnung betroffen sein können.

Aktuelle Fristen und Übergangsregelungen

Die ursprünglich für Ende 2024 geplanten Anwendungsfristen wurden im Laufe des Jahres 2025 angepasst, um Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Die aktuellen Fristen sind wie folgt:

Gestaffelte Einführung

Große und mittlere Unternehmen: Die EUDR-Anforderungen müssen ab dem 30. Dezember 2025 vollständig erfüllt werden. Dies betrifft Marktteilnehmer und Nicht-KMU-Händler mit mehr als 250 Mitarbeitern.

Kleine und Kleinstunternehmen: Für KMU und Kleinst-Unternehmen gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Diese Unternehmen haben somit sechs Monate zusätzliche Zeit zur Vorbereitung und Umsetzung der Compliance-Anforderungen.

Übergangsphase ohne Sanktionen

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass in der Zeit von Januar bis Juni 2026 eine Übergangsphase („Grace Period") gelten wird. In diesem Zeitraum werden keine Sanktionen gegen große und mittlere Unternehmen verhängt, sofern sie erkennbare Anstrengungen zur Einhaltung der EUDR unternehmen. Diese Übergangsfrist dient dazu, Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Anforderungen zu unterstützen und gleichzeitig erste praktische Erfahrungen mit dem System zu sammeln.

Diese Regelung gilt jedoch nicht als Freifahrtschein: Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie aktiv an der Umsetzung arbeiten und ihre Sorgfaltspflichten ernst nehmen. Ab dem 1. Juli 2026 werden die Sanktionen für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe vollständig durchgesetzt.

Vereinfachungen und Updates 2025

Im Laufe des Jahres 2025 hat die Europäische Kommission erhebliche Vereinfachungen der EUDR-Anforderungen vorgenommen, um die Umsetzung praktikabler zu gestalten und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren.

30% Reduktion des Verwaltungsaufwands

Die im April 2025 angekündigten Maßnahmen zielen darauf ab, die bürokratische Belastung für Unternehmen signifikant zu senken, ohne die Umweltziele der Verordnung zu gefährden:

Wiederverwendung von Sorgfaltserklärungen: Bei Reimporten und innerhalb bestehender Lieferkettenbeziehungen können Unternehmen frühere Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, statt für jede Charge eine neue zu erstellen. Dies reduziert den Dokumentationsaufwand erheblich, insbesondere für Unternehmen mit stabilen Lieferanten.

Jährliche statt chargenbezogene Einreichung: Statt für jede einzelne Charge eine Sorgfaltserklärung einzureichen, können Marktteilnehmer nun auf Jahresbasis berichten. Diese Änderung vereinfacht die Prozesse erheblich und ermöglicht eine effizientere Ressourcenplanung.

Klargestellte Pflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer: Die EU-Kommission hat die Rollen und Pflichten von nachgelagerten Operateuren und kleinen primären Erzeugern besser definiert. Die „Feststellungspflicht" wurde präzisiert, um Unsicherheiten in der Lieferkette zu reduzieren.

Vereinfachtes IT-System: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat Verbesserungen am EU-Informationssystem vorgenommen, die die Benutzerfreundlichkeit erhöhen und die Einreichung von Sorgfaltserklärungen beschleunigen.

Länder-Benchmarking-System

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung eines vereinfachten Länder-Klassifizierungssystems im Mai 2025. Die Europäische Kommission hat eine erste offizielle Risiko-Liste veröffentlicht, die Länder in drei Kategorien einteilt:

Hochrisiko-Länder: Nur vier Länder wurden als Hochrisiko klassifiziert – Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland. Rohstoffe und Erzeugnisse aus diesen Ländern unterliegen den strengsten Sorgfaltspflichten und intensivsten Überprüfungen.

Standard-Risiko: Die Mehrheit der globalen Beschaffungsregionen fällt in diese Kategorie, einschließlich kritischer Rohstofflieferanten wie Brasilien, Elfenbeinküste, Indonesien, Laos und Mali. Für Produkte aus Standard-Risiko-Ländern gelten die regulären EUDR-Anforderungen.

Vernachlässigbares Risiko: Überraschend viele Regionen wurden als geringes Risiko eingestuft, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie Australien, Chile, Neuseeland, USA, Kanada und Norwegen. Unternehmen, die ausschließlich aus diesen Ländern beziehen, profitieren von reduzierten Dokumentationsanforderungen.

Diese Klassifizierung wird regelmäßig aktualisiert und berücksichtigt Faktoren wie Waldbedeckung, Entwaldungsraten, rechtliche Rahmenbedingungen und Governance-Strukturen in den jeweiligen Ländern. Die Einstufung als „vernachlässigbares Risiko" kann für einzelne Regionen innerhalb eines ansonsten als Standard-Risiko eingestuften Landes gelten.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Diese Vereinfachungen haben erhebliche praktische Auswirkungen:

  • Kostenreduktion: Die jährliche statt chargenbezogene Berichterstattung und die Wiederverwendbarkeit von Sorgfaltserklärungen senken die Compliance-Kosten um geschätzte 30%.

  • Bessere Planbarkeit: Durch klare Länderkategorien können Unternehmen ihre Beschaffungsstrategien besser auf Risiko-Profile ausrichten.

  • Fokussierung der Ressourcen: Unternehmen können ihre Due-Diligence-Anstrengungen auf Hochrisiko-Lieferketten konzentrieren, während Lieferanten aus vernachlässigbaren Risikoländern weniger intensiv geprüft werden müssen.

  • Wettbewerbsvorteil für EU-Lieferanten: Lieferanten aus EU-Ländern profitieren vom Status „vernachlässigbares Risiko", was ihre Position im Markt stärken kann.

Compliance-Anforderungen gemäß der EUDR

Die EUDR stellt umfassende Compliance-Anforderungen an Marktteilnehmer und Händler, die relevante Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Rolle im Handelskreislauf und Unternehmensgröße.

Unterscheidung zwischen Marktteilnehmern und Händlern

Marktteilnehmer sind Unternehmen oder Personen, die relevante Rohstoffe und Erzeugnisse erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Sie tragen die Hauptverantwortung für die Erfüllung aller Sorgfaltspflichten und müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.

Händler sind Unternehmen in der Lieferkette, die bereits auf dem Unionsmarkt befindliche Produkte weiterverkaufen. Die Pflichten von Händlern unterscheiden sich je nach Größe:

  • Nicht-KMU-Händler: Größere Händler müssen umfassende Dokumentationspflichten erfüllen und die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen, auch wenn sie nicht die vollständige Due-Diligence durchführen müssen.

  • KMU- und Kleinst-Händler: Kleine und mittlere Händler haben reduzierte Pflichten, müssen aber dennoch grundlegende Informationen über Lieferanten und Kunden dokumentieren.

Zentrale Pflichten für alle betroffenen Unternehmen

Alle Unternehmen, die unter die EUDR fallen, müssen:

  1. Informationen sammeln: Umfassende Daten über Herkunft, Produktionsbedingungen und Lieferkette sammeln und dokumentieren.

  2. Risikobewertung durchführen: Systematisch analysieren, ob ein Risiko besteht, dass Produkte mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

  3. Risikominderungsmaßnahmen umsetzen: Bei identifizierten Risiken müssen gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu minimieren oder zu eliminieren.

  4. Sorgfaltserklärungen einreichen: Vor dem Inverkehrbringen müssen Sorgfaltserklärungen im EU-Informationssystem eingereicht werden.

  5. Dokumentation aufbewahren: Alle relevanten Informationen müssen für mindestens fünf Jahre aufbewahrt und auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Sorgfaltspflichten verstehen

Die Sorgfaltspflichten bilden das Herzstück der EUDR und verlangen von Marktteilnehmern, ein robustes Due-Diligence-System zu implementieren. Diese Pflichten gehen über bloße Dokumentation hinaus und erfordern eine aktive Auseinandersetzung mit der gesamten Lieferkette.

Die drei Säulen der Sorgfaltspflicht

1. Informationsbeschaffung und Dokumentation

Marktteilnehmer müssen umfassende Informationen über ihre Rohstoffe und Erzeugnisse sammeln, einschließlich:

  • Präzise Geodaten der Produktionsflächen (Geokoordinaten mit einer Genauigkeit von maximal einem Hektar)

  • Produktionsland und -region

  • Menge und Art der Rohstoffe

  • Datum der Produktion oder Ernte

  • Informationen über Lieferanten und deren Compliance-Status

  • Nachweis der Einhaltung nationaler Gesetze im Produktionsland

Die Anforderung an Geodaten ist besonders anspruchsvoll, da sie eine detaillierte Kartierung der Produktionsflächen erfordert. Für Produkte aus mehreren Standorten können Unternehmen Massenkoordinaten im GeoJSON-Standardformat hochladen.

2. Risikobewertung

Nach der Informationssammlung müssen Marktteilnehmer eine systematische Risikobewertung durchführen. Diese beurteilt, ob ein Risiko besteht, dass die Produkte:

  • Von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen (Stichtag der Verordnung)

  • Zur Waldschädigung beigetragen haben

  • Im Widerspruch zu nationalen Gesetzen des Produktionslandes produziert wurden

Die Risikobewertung berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Länderklassifizierung, die Komplexität der Lieferkette, das Vorkommen indigener Völker in Produktionsregionen und frühere Verstöße des Lieferanten.

3. Risikominderung

Falls die Risikobewertung ein nicht-vernachlässigbares Risiko identifiziert, müssen Marktteilnehmer angemessene Risikominderungsmaßnahmen ergreifen. Diese können umfassen:

  • Zusätzliche Informationsanforderungen an Lieferanten

  • Unabhängige Audits oder Verifizierungen vor Ort

  • Diversifizierung der Lieferantenbasis

  • Schulungen und Capacity-Building-Maßnahmen für Lieferanten

  • In letzter Instanz: Ausschluss von Hochrisiko-Lieferanten

Die Risikominderung muss dokumentiert und nachvollziehbar sein. Unternehmen können das Risiko nicht vollständig auf Lieferanten abwälzen, sondern tragen die Verantwortung für die gesamte Lieferkette.

Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

Die EUDR stellt hohe Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten entlang der gesamten Lieferkette. Dies erfordert oft signifikante Investitionen in IT-Systeme und Prozesse.

Technologische Lösungen für Rückverfolgbarkeit

Viele Unternehmen setzen auf digitale Plattformen und Blockchain-Technologien, um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen. Diese Systeme ermöglichen:

  • Echtzeit-Tracking: Nachverfolgung von Rohstoffen vom Ursprung bis zum Endprodukt

  • Automatisierte Datenerfassung: Integration mit Lieferanten-Systemen zur automatischen Übertragung von Compliance-Informationen

  • Geodaten-Management: Verwaltung und Visualisierung von Produktionsstandorten

  • Audit-Trail: Lückenlose Dokumentation aller Transaktionen und Kontrollpunkte

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bietet Schnittstellen für die automatisierte Übermittlung von Sorgfaltserklärungen, was den Prozess für Unternehmen mit hohem Handelsvolumen erheblich vereinfacht.

Herausforderungen in komplexen Lieferketten

Besonders herausfordernd ist die Rückverfolgbarkeit bei Rohstoffen, die durch mehrere Verarbeitungsstufen gehen oder aus verschiedenen Quellen gemischt werden. Beispiele sind:

  • Kakao: Oft werden Bohnen verschiedener Kleinbauern gemischt, bevor sie zu Schokolade verarbeitet werden

  • Holz: Holzerzeugnisse können Hölzer aus verschiedenen Wäldern enthalten

  • Palmöl: In Raffinerien wird Palmöl aus unterschiedlichen Plantagen zusammengeführt

In solchen Fällen müssen Unternehmen entweder getrennte Lieferströme etablieren (Segregation) oder für alle möglichen Ursprünge die Sorgfaltspflicht erfüllen (Massenbilanzsystem). Die Wiederverwendung von Sorgfaltserklärungen, die seit 2025 möglich ist, erleichtert hier den Aufwand erheblich.

Risikobewertung und Länder-Klassifizierung

Die Risikobewertung ist ein zentrales Element der EUDR-Compliance und erfordert eine differenzierte Betrachtung verschiedener Risikofaktoren.

Kriterien der Risikobewertung

Die Risikobewertung muss mindestens folgende Punkte berücksichtigen:

  1. Länderrisiko: Die Klassifizierung des Herkunftslandes als Hochrisiko, Standard-Risiko oder vernachlässigbares Risiko gemäß der EU-Liste

  2. Rohstoffspezifisches Risiko: Unterschiedliche Rohstoffe haben unterschiedliche Risikoprofile (z.B. ist Palmöl oft mit höherem Entwaldungsrisiko verbunden als Kaffee)

  3. Lieferantenhistorie: Frühere Verstöße oder Compliance-Probleme erhöhen das Risiko

  4. Komplexität der Lieferkette: Je mehr Zwischenhändler involviert sind, desto höher das Risiko mangelnder Transparenz

  5. Präsenz indigener Völker: Produktionsgebiete mit indigenen Gemeinschaften erfordern besondere Sorgfalt bezüglich Landrechten

  6. Verfügbarkeit verlässlicher Informationen: Fehlende oder widersprüchliche Daten erhöhen das Risiko

Praktische Umsetzung der Risikobewertung

Unternehmen sollten ein systematisches Scoring-System entwickeln, das diese Faktoren quantifiziert und zu einer Gesamtrisikoeinstufung zusammenführt. Typische Risikoklassen sind:

  • Geringes Risiko: Produkte aus vernachlässigbaren Risikoländern mit etablierten Lieferanten und vollständiger Dokumentation

  • Mittleres Risiko: Standard-Risiko-Länder mit komplexeren Lieferketten, aber ohne konkrete Hinweise auf Verstöße

  • Hohes Risiko: Hochrisiko-Länder, neue Lieferanten, unvollständige Informationen oder frühere Verstöße

Die Risikobewertung muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Veränderungen in der Lieferkette oder neuen Informationen über Produktionsregionen.

Rolle der Länder-Klassifizierung

Die im Mai 2025 veröffentlichte Länder-Klassifizierung der Europäischen Kommission hat erhebliche praktische Auswirkungen auf die Risikobewertung:

Vernachlässigbare Risikoländer: Für Produkte aus diesen Ländern können vereinfachte Sorgfaltspflichten gelten. Die Risikobewertung kann deutlich schlanker ausfallen, und die Überprüfungsintervalle können länger sein.

Standard-Risikoländer: Hier gelten die vollen EUDR-Anforderungen. Unternehmen müssen alle Sorgfaltspflichten erfüllen, haben aber keine zusätzlichen Erschwernisse zu erwarten.

Hochrisikoländer: Produkte aus Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland unterliegen intensivsten Prüfungen. Die zuständigen Behörden führen verstärkte Kontrollen durch, und Marktteilnehmer müssen besonders umfassende Nachweise erbringen.

Wichtig ist, dass die Länderklassifizierung keine absoluten Ausschlusskriterien darstellt. Auch aus Hochrisikoländern kann legal importiert werden, wenn die Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Umgekehrt entbindet der Status „vernachlässigbares Risiko" nicht vollständig von allen Pflichten.

Risikominderung

Falls die Risikobewertung ein nicht-vernachlässigbares Risiko identifiziert, müssen Marktteilnehmer geeignete Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, bevor die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Hierarchie der Risikominderungsmaßnahmen

Die EUDR schreibt keine spezifischen Maßnahmen vor, sondern verlangt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und wirksam sein müssen. In der Praxis hat sich folgende Hierarchie bewährt:

1. Informationsverbesserung: Als erste Maßnahme sollten Unternehmen versuchen, zusätzliche Informationen von Lieferanten einzuholen, um Datenlücken zu schließen. Dies kann umfassen:

2. Lieferantenentwicklung: Für langjährige Lieferanten mit kleineren Risiken können Capacity-Building-Maßnahmen sinnvoll sein:

  • Schulungen zu nachhaltigen Praktiken

  • Unterstützung bei der Zertifizierung

  • Gemeinsame Entwicklung von Verbesserungsplänen

3. Unabhängige Verifizierung: Bei mittleren bis höheren Risiken sollten externe Audits durchgeführt werden:

  • Vor-Ort-Inspektionen durch qualifizierte Prüfer

  • Satellitenbildauswertungen durch spezialisierte Dienstleister

  • Drittpartei-Zertifizierungen (als ergänzende Maßnahme)

4. Diversifizierung: Wenn Risiken bei einzelnen Lieferanten nicht ausreichend gemindert werden können:

  • Aufbau alternativer Lieferquellen aus niedrigeren Risikoregionen

  • Schrittweise Verlagerung des Beschaffungsvolumens

Für Unternehmen wird es immer wichtiger, ihre Lieferkettenstrategien mit den aktuellen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzustimmen. Ein umfassender Überblick über die ESRS-Standards und die wichtigsten Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD bietet weiterführende Informationen.

5. Ausschluss: Als ultima ratio müssen Hochrisiko-Lieferanten, bei denen Risikominderung nicht möglich ist, aus der Lieferkette ausgeschlossen werden.

Dokumentation der Risikominderung

Alle Risikominderungsmaßnahmen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Dies umfasst:

  • Beschreibung der identifizierten Risiken

  • Auswahl und Begründung der gewählten Maßnahmen

  • Zeitplan und Verantwortlichkeiten

  • Ergebnisse und Wirksamkeitsbewertung

  • Bei Bedarf: Gründe für den Ausschluss von Lieferanten

Diese Dokumentation ist entscheidend für den Nachweis gegenüber den Behörden, dass das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

Strafen bei Nichteinhaltung

Die EUDR sieht erhebliche Strafen für Verstöße vor, die von den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden.

Arten von Verstößen

Verstöße gegen die EUDR können verschiedene Formen annehmen:

  • Inverkehrbringen nicht-konformer Produkte: Das Platzieren von Rohstoffen oder Erzeugnissen auf dem EU-Markt, die nicht die Anforderungen der Verordnung erfüllen

  • Unvollständige oder falsche Sorgfaltserklärungen: Fehlerhafte oder irreführende Angaben im EU-Informationssystem

  • Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten: Unzureichende Due-Diligence-Prozesse oder fehlende Risikobewertung

  • Mangelnde Dokumentation: Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit

  • Behinderung von Kontrollen: Verweigerung der Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden

Sanktionsmechanismen

Die Strafen sind bewusst drastisch gestaltet, um eine effektive Abschreckungswirkung zu erzielen:

Geldbußen: Bis zu 4% des Jahresumsatzes im betroffenen EU-Mitgliedstaat. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann dieser Prozentsatz noch höher ausfallen.

Beschlagnahmung: Nicht-konforme Produkte können beschlagnahmt und vernichtet werden, wobei die Kosten vom Verursacher zu tragen sind.

Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen: Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen können temporär von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Veröffentlichung von Verstößen: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kann Informationen über Verstöße öffentlich machen, was zu erheblichen Reputationsschäden führen kann. Unternehmen können durch die Entwicklung nachhaltiger Strategien solchen Risiken vorbeugen.

Übergangsphase und Durchsetzung

Während der Übergangsphase von Januar bis Juni 2026 werden die zuständigen Behörden einen eher begleitenden als strafenden Ansatz verfolgen. Unternehmen, die erkennbar an der Umsetzung arbeiten, werden zunächst nicht mit Sanktionen belegt, sondern erhalten Unterstützung und Hinweise zur Verbesserung.

Ab dem 1. Juli 2026 werden die Strafen jedoch vollständig durchgesetzt. Unternehmen sollten die Übergangsphase daher intensiv nutzen, um ihre Compliance-Systeme zu etablieren und zu testen.

Das EU-Informationssystem und Registry

Das Deforestation Due Diligence Statement Registry ist seit November 2024 operativ und bildet das technische Rückgrat der EUDR-Umsetzung.

Funktionen des Registry

Das EU-Informationssystem ermöglicht:

Einreichung von Sorgfaltserklärungen: Marktteilnehmer müssen vor dem Inverkehrbringen von relevanten Erzeugnissen eine Sorgfaltserklärung im System einreichen. Nach der Prüfung erhalten sie eine Referenznummer, die für Zollabwicklung und Dokumentation benötigt wird.

Geodaten-Management: Unternehmen können Geokoordinaten ihrer Produktionsstandorte hochladen, visualisieren und verwalten. Das System unterstützt verschiedene Formate, darunter GeoJSON für Massenkoordinaten.

Wiederverwendung von Erklärungen: Seit den Vereinfachungen 2025 können Unternehmen frühere Sorgfaltserklärungen für identische Lieferbeziehungen wiederverwenden, was den Aufwand erheblich reduziert.

Nachgelagerte Verknüpfung: Händler können auf Sorgfaltserklärungen von Marktteilnehmern referenzieren, statt eigene vollständige Erklärungen zu erstellen.

Berichtsfunktionen: Das System bietet Unternehmen Übersichten über ihre eingereichten Erklärungen, Status-Tracking und Warnmeldungen bei fehlenden Informationen.

Nutzung des Registry

Das System ist seit Dezember 2024 vollständig einsatzbereit. Unternehmen konnten bereits vor dem offiziellen Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2025 Sorgfaltserklärungen registrieren, um Erfahrungen zu sammeln und ihre Prozesse zu testen.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat umfassende Leitlinien und Schulungsmaterialien zur Nutzung des Systems veröffentlicht. Zudem bietet sie technischen Support für Unternehmen, die Schwierigkeiten mit dem System haben.

Für Unternehmen mit hohem Handelsvolumen bietet das System API-Schnittstellen für die automatisierte Einreichung von Sorgfaltserklärungen. Dies ermöglicht die Integration mit bestehenden ERP- und Warenwirtschaftssystemen.

Was die EUDR für Unternehmen bedeutet

Die Umsetzung der EUDR erfordert strategische Planung und oft erhebliche Anpassungen in Beschaffung, IT-Systemen und internen Prozessen.

Strategische Handlungsfelder

1. Lieferketten-Mapping: Als ersten Schritt sollten Unternehmen eine vollständige Kartierung ihrer Lieferketten durchführen. Dies umfasst:

  • Identifikation aller relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse im Produktportfolio

  • Mapping aller Lieferanten und Zwischenhändler

  • Erfassung der Herkunftsländer und -regionen

  • Bewertung der Verfügbarkeit von Geodaten

2. Gap-Analyse: Nach dem Mapping sollte eine Lückenanalyse durchgeführt werden:

  • Welche Informationen fehlen noch?

  • Welche Lieferanten können die erforderlichen Daten bereitstellen?

  • Wo gibt es Hochrisiko-Expositionen?

  • Welche IT-Systeme müssen angepasst oder neu beschafft werden?

3. Lieferantenmanagement: Die EUDR erfordert intensivere Zusammenarbeit mit Lieferanten:

  • Kommunikation der neuen Anforderungen an alle relevanten Lieferanten

  • Schulung der Lieferanten zu ihren Pflichten

  • Bei Bedarf: Unterstützung der Lieferanten beim Aufbau von Compliance-Kapazitäten

  • Aufbau alternativer Lieferquellen für Hochrisiko-Bereiche

4. IT-Infrastruktur: Investitionen in digitale Lösungen sind oft unvermeidlich:

  • Implementierung von Rückverfolgbarkeitssystemen

  • Integration mit dem EU-Informationssystem

  • Geodaten-Managementsysteme

  • Automatisierte Risikobewertungstools

5. Interne Kapazitäten: Die Compliance-Umsetzung erfordert dedizierte Ressourcen:

  • Aufbau eines EUDR-Kompetenzteams

  • Schulung relevanter Mitarbeiter in Einkauf, Compliance und Qualitätsmanagement

  • Definition klarer Verantwortlichkeiten und Prozesse

  • Regelmäßige interne Audits zur Überprüfung der Wirksamkeit

Kosten-Nutzen-Betrachtung

Die Implementierung der EUDR verursacht zunächst erhebliche Kosten, bietet aber auch Chancen:

Kosten:

  • Einmalige Investitionen in IT-Systeme (typischerweise 50.000–500.000 €, abhängig von Unternehmensgröße und Komplexität)

  • Laufende Kosten für Audits, Datenerfassung und Personal

  • Mögliche Umstellung auf teurere, aber konforme Lieferanten

  • Schulungs- und Beratungsaufwände

Nutzen:

  • Höhere Lieferkettentransparenz reduziert auch andere Risiken (z.B. Qualitätsprobleme, Reputationsrisiken)

  • Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-konformen Konkurrenten

  • Bessere Marktposition bei nachhaltigkeitsbewussten Kunden und Investoren

  • Risikominimierung durch frühzeitige Compliance

Unternehmen, die die EUDR als Chance für Transformation begreifen, können langfristig profitieren. Die Verordnung schafft ein level playing field und belohnt Vorreiter mit besserer Marktposition.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – EUDR

Wer fällt unter die EUDR?

Alle Marktteilnehmer und Händler, die relevante Rohstoffe und Erzeugnisse (Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Rinder, Kautschuk) erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren, fallen unter die EUDR. Dies umfasst Importeure, Hersteller, Verarbeiter sowie Großhändler (insbesondere Nicht-KMU-Händler). Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, wenn sie in die EU exportieren möchten.

Was ist das Lieferkettengesetz EUDR?

Die EUDR ist keine Lieferkettensorgfaltspflicht im klassischen Sinn wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sondern eine spezifische Verordnung zur Verhinderung von Entwaldung und Waldschädigung. Sie fokussiert ausschließlich auf sieben Rohstoffe und deren Erzeugnisse und verlangt den Nachweis, dass diese nicht von entwaldeten Flächen stammen. Die EUDR gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, während das LkSG ein nationales deutsches Gesetz ist.

Was bedeutet EUDR-konform?

EUDR-konform bedeutet, dass ein Unternehmen alle Anforderungen der Verordnung erfüllt hat: vollständige Informationssammlung mit Geodaten, systematische Risikobewertung, angemessene Risikominderung bei identifizierten Risiken, Einreichung einer Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem und Nachweis, dass die Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Die Einhaltung der nationalen Gesetze im Produktionsland ist ebenfalls erforderlich.

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Die EUDR ist bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft. Die Anwendungsfristen wurden jedoch gestaffelt: Große und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen, kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Bis zum 30. Juni 2026 gilt eine Übergangsphase ohne Sanktionen für Unternehmen, die erkennbare Compliance-Anstrengungen unternehmen.

Gilt die EUDR auch für kleine Unternehmen?

Ja, auch KMU und Kleinstunternehmen müssen die EUDR einhalten. Sie haben jedoch bis zum 30. Juni 2026 Zeit zur Umsetzung. Zudem wurden die Anforderungen durch die Vereinfachungen 2025 besonders für kleinere Unternehmen praktikabler gestaltet. Die Möglichkeit der jährlichen statt chargenbezogenen Einreichung und die Wiederverwendbarkeit von Sorgfaltserklärungen reduzieren den administrativen Aufwand erheblich.

Reicht eine FSC-Zertifizierung für die EUDR aus?

Nein, Zertifikate wie FSC (Forest Stewardship Council) oder ähnliche Standards können hilfreich sein und gelten als unterstützende Nachweise, ersetzen aber nicht die Pflicht zur eigenen Sorgfalt. Unternehmen müssen trotz vorhandener Zertifizierungen eine eigene Risikobewertung durchführen und die vollständigen Informationen gemäß EUDR sammeln. Zertifikate können jedoch die Risikobewertung positiv beeinflussen und als Risikominderungsmaßnahme dienen.

Wie prüft die EU, ob Produkte entwaldungsfrei sind?

Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE) prüfen die eingereichten Sorgfaltserklärungen, Geodaten und Lieferantennachweise. Sie nutzen dabei auch Satellitendaten und externe Informationsquellen, um die Plausibilität der Angaben zu überprüfen. Bei Verdacht auf Verstöße können Vor-Ort-Inspektionen durchgeführt werden. Die Kontrolldichte ist risikobasiert: Hochrisiko-Lieferungen werden intensiver geprüft als solche aus vernachlässigbaren Risikoländern.

Welche Geodaten sind erforderlich?

Unternehmen müssen die Geokoordinaten der Produktionsflächen angeben, wobei die Genauigkeit maximal einen Hektar betragen darf. Bei Produkten aus mehreren Standorten können Massenkoordinaten im GeoJSON-Standardformat hochgeladen werden. Für landwirtschaftliche Produkte müssen die Koordinaten die tatsächlichen Anbauflächen abbilden, bei Holz die Erntegebiete. Die Geodaten dienen der Verifizierung, dass keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 stattgefunden hat.

Was passiert bei Verstößen gegen die EUDR?

Verstöße können zu Geldbußen von bis zu 4% des Jahresumsatzes im betroffenen EU-Mitgliedstaat führen. Zudem können nicht-konforme Produkte beschlagnahmt und vernichtet werden, Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden und Verstöße öffentlich gemacht werden. Die Strafen sind bewusst drastisch gestaltet, um eine effektive Abschreckungswirkung zu erzielen. Während der Übergangsphase bis Juni 2026 werden jedoch zunächst keine Sanktionen verhängt, wenn erkennbare Compliance-Anstrengungen unternommen werden.

Wie können sich Unternehmen auf die EUDR vorbereiten?

Unternehmen sollten eine vollständige Kartierung ihrer Lieferketten durchführen, eine Gap-Analyse vornehmen, ihre Lieferanten frühzeitig über die neuen Anforderungen informieren, in geeignete IT-Systeme investieren und ein dediziertes EUDR-Kompetenzteam aufbauen. Die Nutzung des EU-Informationssystems bereits vor dem verpflichtenden Starttermin ermöglicht es, Erfahrungen zu sammeln und Prozesse zu testen. Externe Beratung kann insbesondere bei der Risikobewertung und der Implementierung von Due-Diligence-Systemen hilfreich sein.

Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil nutzen

Die EUDR mag zunächst als zusätzliche regulatorische Belastung erscheinen, bietet Unternehmen jedoch die Chance, sich als Vorreiter in nachhaltigen Beschaffungspraktiken zu positionieren.

Strategische Chancen der EUDR

Differenzierung im Markt: Unternehmen, die früh konforme Lieferketten aufbauen, können dies aktiv kommunizieren und sich von Wettbewerbern abheben. Insbesondere bei B2B-Kunden, die selbst der EUDR unterliegen, wird die Konformität zu einem entscheidenden Auswahlkriterium.

Risikominimierung: Die durch die EUDR erzwungene höhere Transparenz in Lieferketten reduziert auch andere Risiken. Unternehmen können frühzeitiger auf Qualitätsprobleme, Lieferengpässe oder Reputationsrisiken reagieren.

Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen: Investoren und Banken legen zunehmend Wert auf ESG-Compliance. Eine robuste EUDR-Konformität kann den Zugang zu grünen Finanzierungen erleichtern und Kapitalkosten senken.

Markenaufbau: Konsumenten werden sich zunehmend der Entwaldungsproblematik bewusst. Unternehmen, die glaubhaft entwaldungsfreie Produkte anbieten können, bauen Vertrauen auf und stärken ihre Marke.

Integration in umfassende Nachhaltigkeitsstrategien

Die EUDR sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Teil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie. Synergien bestehen insbesondere mit:

  • CSRD: Die Corporate Sustainability Reporting Directive verlangt umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung, wobei Lieferketten-Transparenz ein zentrales Element ist

  • EU-Taxonomie: Entwaldungsfreiheit kann relevant für die Taxonomie-Konformität bestimmter Wirtschaftsaktivitäten sein

  • CSDDD: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive erweitert die Sorgfaltspflichten auf weitere Nachhaltigkeitsaspekte

Unternehmen, die ihre EUDR-Compliance-Systeme intelligent aufbauen, können diese auch für andere Regulierungen nutzen und Doppelarbeiten vermeiden. Die Investition in Rückverfolgbarkeitssysteme und Due-Diligence-Prozesse zahlt sich über mehrere regulatorische Anforderungen hinweg aus.

Zusammenfassung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt eine bedeutende Entwicklung im globalen Kampf gegen Entwaldung und für nachhaltige Lieferketten dar. Mit den 2025 eingeführten Vereinfachungen – insbesondere der 30%igen Reduktion des Verwaltungsaufwands, der jährlichen statt chargenbezogenen Einreichung und dem Länder-Benchmarking-System – hat die Europäische Kommission die Umsetzbarkeit deutlich verbessert.

Die gestaffelten Fristen (30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen) in Verbindung mit der Übergangsphase ohne Sanktionen bis Mitte 2026 geben Unternehmen ausreichend Zeit für die Vorbereitung. Dennoch erfordert die EUDR erhebliche Anstrengungen: vollständige Lieferketten-Transparenz mit präzisen Geodaten, systematische Risikobewertung, wirksame Risikominderung und die Einreichung von Sorgfaltserklärungen im EU-Informationssystem.

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Rinder oder Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen. Die Strafen bei Nichteinhaltung sind mit bis zu 4% des Jahresumsatzes drastisch, sodass eine proaktive Compliance unabdingbar ist.

Unternehmen, die die EUDR als Chance für Transformation begreifen, können langfristig profitieren: durch bessere Lieferketten-Transparenz, Wettbewerbsvorteile gegenüber nicht-konformen Akteuren und stärkere Positionierung bei nachhaltigkeitsbewussten Kunden und Investoren. Die EUDR ist nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern kann – intelligent umgesetzt – zum strategischen Vorteil werden.

Für Unternehmen, die Unterstützung bei der Umsetzung der EUDR-Anforderungen benötigen, bietet spezialisierte Beratung wertvolle Hilfe. Fiegenbaum Solutions unterstützt mit über 15 Jahren Erfahrung in Nachhaltigkeitsberatung bei der Entwicklung von Due-Diligence-Systemen, Risikobewertungen und der Integration von EUDR-Compliance in umfassende ESG-Strategien.