Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren seit 2024 die Spielregeln für Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Für Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, bedeuten die ESRS einen Paradigmenwechsel: Von freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten zu standardisierter, prüfpflichtiger ESG-Berichterstattung mit klaren Disclosure Requirements.
Die ESRS 1 und ESRS 2 bilden dabei das Fundament – ergänzt durch themenspezifische Standards zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dieser Leitfaden erklärt die ESRS-Standards im Detail, zeigt Implementierungsstrategien für unterschiedliche Unternehmensgrößen auf und ordnet die regulatorischen Anforderungen strategisch ein.
Dieser Artikel richtet sich an Nachhaltigkeitspraktiker und Compliance-Verantwortliche. Einen strategischen Überblick für Führungskräfte findet ihr in diesem Artikel.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das zentrale Regelwerk für EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten ESRS-Nachhaltigkeitsberichtsstandards umfassen:
ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Angaben) als Pflichtstandards
Set 1 ESRS: Fünf Umweltstandards (E1-E5), vier Sozialstandards (S1-S4), ein Governance-Standard (G1)
Set 2 ESRS (in Entwicklung): Sektorspezifische Standards und KMU-Standards (VSME)
Anwendung ab 2024 (gestuft nach Unternehmensgröße)
Die ESRS-Standards unterscheiden sich fundamental von bisherigen Rahmenwerken: Sie sind EU-rechtlich verbindlich, fordern doppelte Materialität (Inside-out und Outside-in Perspektive) und verlangen prüfpflichtige Berichterstattung mit XBRL-Taxonomie-Tagging.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das von der Europäischen Kommission verabschiedete Regelwerk für standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Gegensatz zu freiwilligen Frameworks wie GRI oder CDP sind die ESRS rechtsverbindliche Berichtsstandards, die über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durchgesetzt werden.
Die ESRS-Nachhaltigkeitsberichtsstandards unterscheiden sich in mehreren Dimensionen von bisherigen Ansätzen:
1. Rechtsverbindlichkeit statt Freiwilligkeit
Die ESRS sind nicht optional – sie sind durch EU-Richtlinie rechtsverbindlich. Unternehmen müssen die Disclosure Requirements der ESRS-Standards erfüllen, sofern diese nach doppelter Materialitätsanalyse als wesentlich eingestuft werden.
2. Doppelte Materialität als Grundprinzip
Die ESRS verlangen die Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven: Inside-out (Wie beeinflusst das Unternehmen Umwelt und Gesellschaft?) und Outside-in (Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsrisiken das Unternehmen finanziell?). Dieser Ansatz geht deutlich über reine Risiko-Berichterstattung hinaus.
3. Granularität und Detailtiefe
Die ESRS-Standards definieren über 1.000 einzelne Datenpunkte, die in 82 Disclosure Requirements organisiert sind. Durch das EU Omnibus-Paket 2025 wurden diese Anforderungen um 32% reduziert – dennoch bleibt die Berichterstattung deutlich umfangreicher als bisherige Standards.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – vollständig: Financial Reporting Advisory Group EFRAG – ist die technische Expertengruppe, die die ESRS-Standards im Auftrag der EU-Kommission entwickelt hat. EFRAG berät die Europäische Kommission auch bei der Weiterentwicklung der Standards, insbesondere für Set 2 (sektorspezifische ESRS und VSME-Standard).
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Die Begriffe ESRS und CSRD werden häufig verwechselt – dabei beschreiben sie unterschiedliche Ebenen der EU-Nachhaltigkeitsregulierung:
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie (Directive 2022/2464/EU), die das Ob und Wer der Nachhaltigkeitsberichterstattung regelt:
Definiert, welche Unternehmen berichtspflichtig sind
Legt Zeitpläne und Übergangsfristen fest
Bestimmt Prüfungspflichten (Limited Assurance → Reasonable Assurance)
Regelt Sanktionen bei Nicht-Compliance
Die CSRD ist das Nachhaltigkeitsäquivalent zur Bilanzrichtlinie – sie schreibt vor, dass berichtet werden muss, nicht jedoch wie. Weitere Informationen zum CSRD-Bericht 2025.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die technischen Berichtsstandards, die das Wie und Was regeln:
Definieren konkrete Disclosure Requirements
Spezifizieren erforderliche Datenpunkte
Strukturieren die Nachhaltigkeitsinformationen
Ermöglichen Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen
Die CSRD-Richtlinie legt fest, dass berichtspflichtige Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS-Standards strukturieren müssen. Die ESRS sind damit das "technische Werkzeug" zur Erfüllung der CSRD-Pflichten – vergleichbar mit HGB und IFRS im Finanzreporting.
Kritisch: Die CSRD ist als EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen (in Deutschland über CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), während die ESRS als Teil eines delegierten Rechtsakts direkt in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.
Die ESRS-Standards folgen einer zweistufigen Architektur mit Pflichtstandards und materialitätsbasierten Standards:
Zwei Standards gelten ohne Materialitätsprüfung für alle CSRD-pflichtigen Unternehmen:
ESRS 1 - Allgemeine Anforderungen
Definiert Berichtsgrundsätze (Relevanz, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit)
Erklärt das Konzept der doppelten Materialität
Legt Berichtsstruktur und -zyklus fest
Regelt Wertschöpfungsketten-Berichterstattung
ESRS 2 - Allgemeine Angaben
Governance-Struktur für Nachhaltigkeit
Strategie und Geschäftsmodell
Stakeholder-Einbindung
Wesentlichkeitsanalyse-Dokumentation
Richtlinien und Ziele (IROs - Impacts, Risks, Opportunities)
Die ESRS 2 Allgemeine Angaben sind damit das Herzstück jedes ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichts – unabhängig davon, welche themenspezifischen ESRS das Unternehmen zusätzlich anwendet.
Die zehn themenspezifischen Standards des ESRS Set 1 gelten nur, wenn die entsprechenden Themen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als material identifiziert wurden:
ESRS E1 Klimawandel – Treibhausgasemissionen, Klimarisiken, Transition Plans
ESRS E2 Umweltverschmutzung – Luftqualität, Wasser, Boden, Substanzen of Concern
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen – Wasserverbrauch, Wasserrisiken, Meeresökosysteme
ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme – Naturkapital, Landnutzung, Artenschutz
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft – Materialeffizienz, Abfall, Kreislaufmodelle
Besonderheit ESRS E1 Klimawandel: Dieser Standard gilt faktisch für fast alle Unternehmen als material – die EU-Kommission geht davon aus, dass nur in Ausnahmefällen Klimawandel als nicht-material eingestuft werden kann. Mehr Details zur Klimarisikoanalyse für Unternehmen.
ESRS S1 Eigene Belegschaft – Arbeitnehmerrechte, Arbeitsbedingungen, Diversity
ESRS S2 Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette – Lieferkettenstandards, Forced Labor
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften – Lokale Communities, Indigenous Peoples
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer – Produktsicherheit, Datenschutz, verantwortungsvolle Kommunikation
ESRS G1 Unternehmensführung – Geschäftsethik, Korruptionsbekämpfung, Lobbying, Lieferantenbeziehungen
EFRAG entwickelt derzeit Set 2 ESRS mit branchenspezifischen Standards für Sektoren wie:
Finanzdienstleistungen
Landwirtschaft und Lebensmittel
Textilien
Energie und Bergbau
Transport
Die EU-Kommission hat die Verabschiedung dieser sektorspezifischen ESRS auf 2026 verschoben – Unternehmen berichten zunächst nur nach Set 1 ESRS.
Die CSRD erweitert die Berichtspflicht massiv gegenüber der bisherigen NFRD (Non-Financial Reporting Directive). Die ESRS-Berichterstattung erfolgt gestuft:
Große Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, die bereits unter NFRD berichtspflichtig waren:
Börsennotierte Unternehmen mit >500 Mitarbeitern
Banken und Versicherungen (unabhängig von Börsennotierung)
Etwa 2.000 Unternehmen in Deutschland
Status: Diese Gruppe berichtet wie geplant – keine Verschiebung durch Stop-the-Clock.
Große Unternehmen, die nicht bereits NFRD-pflichtig waren und mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
Bilanzsumme >20 Mio. EUR
Nettoumsatzerlöse >40 Mio. EUR
Durchschnittlich >250 Mitarbeiter
Kritische Änderung: Die Stop-the-Clock-Richtlinie der EU-Kommission verschiebt die Berichtspflicht um zwei Jahre – von ursprünglich Geschäftsjahr 2025 auf Geschäftsjahr 2027. Dies betrifft etwa 13.000 zusätzliche Unternehmen in Deutschland, darunter viele Mittelständler und Familienunternehmen.
Börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), die zwei der drei Kriterien erfüllen:
Bilanzsumme >4 Mio. EUR
Nettoumsatzerlöse >8 Mio. EUR
Durchschnittlich >50 Mitarbeiter
Kritische Änderung: Auch hier greift Stop-the-Clock – Verschiebung um zwei Jahre auf Geschäftsjahr 2028 (Berichterstattung 2029). Diese Unternehmen können den vereinfachten VSME-Standard (Voluntary SME Standard) nutzen – mehr dazu im VSME-Leitfaden.
Auch nicht-berichtspflichtige Unternehmen sind indirekt betroffen: Wenn sie Zulieferer von CSRD-pflichtigen Unternehmen sind, müssen sie Nachhaltigkeitsinformationen für die Scope-3-Berichterstattung ihrer Kunden bereitstellen. Praktisch bedeutet dies:
B2B-Zulieferer großer Konzerne benötigen Product Carbon Footprints
ESG-Fragebögen von Kunden werden umfangreicher und standardisierter
Mittelständler ohne formale CSRD-Pflicht müssen faktisch ESRS-konforme Daten erfassen
Die ESRS-Standards folgen einer hierarchischen Struktur, die von abstrakten Themen zu konkreten, messbaren Datenpunkten führt:
Die oberste Ebene umfasst die zehn Sustainability Reporting Standards des Set 1 (E1-E5, S1-S4, G1) plus die beiden querschnittlichen Standards (ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, ESRS 2 Allgemeine Angaben).
Jeder thematische ESRS-Standard gliedert sich in Unterthemen. Beispiel ESRS E1 Klimawandel:
Klimaschutz (Climate Change Mitigation)
Klimaanpassung (Climate Change Adaptation)
Energie (Energy)
Jedes Unterthema enthält spezifische Disclosure Requirements, die konkrete Berichtspflichten definieren. Die ESRS 1 Allgemeine Anforderungen strukturieren diese in fünf Kategorien:
GOV (Governance) – Governance-Strukturen für das Nachhaltigkeitsthema
SBM (Strategy and Business Model) – Strategische Integration
IRO (Impacts, Risks, Opportunities) – Wesentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen
Policies – Richtlinien und Managementansätze
Actions & Metrics – Maßnahmen, Ziele und Messgrößen
Jedes Disclosure Requirement besteht aus mehreren Datenpunkten – insgesamt ursprünglich über 1.000, nach dem EU Omnibus-Paket 2025 reduziert auf etwa 700.
Dieses Disclosure Requirement verlangt unter anderem:
Dekarbonisierungsziele mit Zeithorizont
Geplante Maßnahmen zur Emissionsreduktion (nach Scope 1, 2, 3)
Finanzielle Ressourcen für Transition (CapEx/OpEx)
Abhängigkeit von Carbon Offsets und deren Glaubwürdigkeit
Lock-in von emissionsintensiven Assets
Annahmen zu technologischen Entwicklungen
Die Implementierung der ESRS-Standards erfordert einen strukturierten Ansatz, der weit über die reine Datenerfassung hinausgeht. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) empfiehlt folgenden Prozess:
Detailliertes Mapping der 82 Disclosure Requirements gegen aktuelle Berichtspraxis
Identifikation von "Quick Wins" (bereits verfügbare Daten) und "Deep Gaps" (fehlende Prozesse)
Einordnung der ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und ESRS 2 Allgemeine Angaben als Fundament
Abgleich mit parallelen Rahmenwerken (EU-Taxonomie, TCFD, GRI) zur Nutzung von Synergien
Kritischer Erfolgsfaktor: Die Analyse sollte nicht nur Compliance-orientiert sein, sondern auch strategische Chancen identifizieren – etwa zur Differenzierung im Wettbewerb oder zur Sicherung von Green Finance.
Die ESRS verlangen explizite Berichterstattung über Nachhaltigkeits-Governance (ESRS 2 GOV). Unternehmen müssen implementieren:
Verankerung von ESG-Verantwortung auf Vorstandsebene
Funktionsübergreifendes Nachhaltigkeits-Komitee (Sustainability Committee)
Klare Rollen und Verantwortlichkeiten (RACI-Matrix) für Datenerfassung
Integration in Risk-Management-Systeme
Das Double Materiality Assessment ist das Herzstück der ESRS-Berichterstattung. Im Gegensatz zu finanzieller Wesentlichkeit (Outside-in) verlangt die Inside-out-Perspektive die Bewertung gesellschaftlicher und ökologischer Auswirkungen:
Impact Materiality (Inside-out)
Bewertung von Unternehmensaktivitäten auf Menschen und Umwelt
Positive und negative Impacts in der gesamten Wertschöpfungskette
Zeitliche Dimension: Aktuelle, vergangene und potenzielle zukünftige Impacts
Schwellenwert: Relevant sind auch Impacts, die nicht finanziell material sind
Financial Materiality (Outside-in)
Nachhaltigkeitsrisiken mit Auswirkung auf Cashflows, Finanzierung, Unternehmenswert
Transitionsrisiken (Policy, Technologie, Märkte, Reputation)
Physische Klimarisiken (Akut und chronisch)
Chancen durch nachhaltige Geschäftsmodelle
Ein Thema gilt als material, wenn es entweder impact-material oder finanziell material ist. Die Schwelle für Impact Materiality liegt deutlich niedriger als bei bisherigen Frameworks – hier zeigt sich der fundamental andere Ansatz der ESRS.
ESRS 2 verlangt die Dokumentation des Stakeholder-Engagement-Prozesses:
Identifikation relevanter Stakeholder-Gruppen (Mitarbeiter, Kunden, NGOs, Investoren, Kommunen)
Strukturierte Befragungen zur Impact-Materialität
Integration in Materialitäts-Matrix
Kontinuierliches Monitoring von Stakeholder-Erwartungen
Nach der Materialitätsanalyse erfolgt die detaillierte Gap-Analyse für die als material identifizierten ESRS:
Daten-Gaps
Fehlende Kennzahlen (z.B. Scope-3-Emissionen, Biodiversitäts-Footprint)
Unzureichende Datenqualität (Schätzungen statt Messungen)
Fehlende Wertschöpfungsketten-Transparenz
Prozess-Gaps
Keine systematische Datenerfassung (z.B. Energieverbrauch nur jährlich vom Versorger)
Manuelle Excel-basierte Prozesse ohne Audit-Trail
Fehlende IT-Integration (ESG-Daten isoliert von ERP/Controlling)
Policy-Gaps
Fehlende Richtlinien zu ESRS-relevanten Themen (z.B. Menschenrechts-Policy)
Keine dokumentierten Ziele oder Maßnahmenpläne
Unklare Verantwortlichkeiten in der Wertschöpfungskette
Für KMU oder Mittelständler kann der Scope 3 Quick Check ein pragmatischer Startpunkt sein.
Die ESRS-Standards verlangen revisionssichere, nachvollziehbare Datenerfassung. Unternehmen müssen entscheiden zwischen:
Build: Eigenentwicklung/ERP-Integration
Vorteil: Perfekte Integration in bestehende Systeme
Nachteil: Hoher Entwicklungsaufwand, langsame Anpassung an regulatorische Updates
Passt für: Große Konzerne mit starken IT-Ressourcen
Buy: Spezialisierte ESG-Software
Vorteil: Vorkonfigurierte ESRS-Templates, schneller Start
Nachteil: Zusätzliches System, Integrationsaufwand
Passt für: Mittelständler ohne tiefe ESG-IT-Expertise
Hybrid: APIs und modulare Lösungen
Nutzung spezialisierter APIs für Teilbereiche (z.B. Carbon Accounting, Supply Chain Mapping)
Integration via ESG-Datenplattformen
Flexibel skalierbar
Mehr zur technischen Umsetzung in unserem Leitfaden zu CO2-Bilanzierung: Methoden, Tools und Best Practices.
Der erste CSRD-konforme Nachhaltigkeitsbericht folgt der Struktur der ESRS-Standards:
ESRS 2 Allgemeine Angaben als Fundament (Governance, Strategie, Wesentlichkeitsanalyse)
Für jedes materiale Thema: Spezifische Disclosure Requirements aus E1-E5, S1-S4, G1
Verzahnung mit Lagebericht (Management Report) gemäß EU-Vorgaben
Digitales Tagging via XBRL-Taxonomie für ESAP-Einspeisung
Ab dem ersten Berichtsjahr ist Limited Assurance (begrenzte Prüfungssicherheit) verpflichtend – ab 2028 wird schrittweise auf Reasonable Assurance (hinreichende Prüfungssicherheit) erweitert. Unternehmen sollten:
Interne Kontrollen (IKS) für ESG-Daten aufbauen
Dokumentation von Berechnungsmethoden und Annahmen
Frühzeitige Einbindung der Wirtschaftsprüfer
Mock-Audits zur Identifikation von Schwachstellen
Für börsennotierte KMU (Phase 3) entwickelte EFRAG den Voluntary SME Standard (VSME) – einen vereinfachten Berichtsstandard mit deutlich reduzierten Anforderungen:
Der VSME-Standard existiert in zwei Ausbaustufen:
VSME Basic
Circa 30 Datenpunkte (statt 700+ bei vollständigen ESRS)
Fokus auf wesentliche Nachhaltigkeitsthemen
Vereinfachte Wertschöpfungsketten-Berichterstattung
Geeignet für KMU ohne dedizierte Nachhaltigkeitsabteilung
VSME Comprehensive
Circa 50 Datenpunkte
Erweiterte Berichterstattung zu Governance und Strategie
Detailliertere quantitative Kennzahlen
Brücke zu vollständigen ESRS bei Unternehmenswachstum
Mehr Details im Leitfaden zur VSME-Einführung.
Auch nicht-börsennotierte KMU können den VSME freiwillig anwenden – insbesondere wenn:
Zulieferer CSRD-pflichtiger Unternehmen (Scope-3-Datenlieferung)
Vorbereitung auf künftiges Wachstum über Schwellenwerte
Differenzierung im Wettbewerb durch standardisierte ESG-Kommunikation
Erleichterung des Zugangs zu Sustainable Finance
Im Dezember 2024 verabschiedete die EU-Kommission die Stop-the-Clock-Richtlinie – eine fundamentale Verschiebung der CSRD/ESRS-Berichtspflichten, die den Druck auf Unternehmen signifikant reduziert. Diese Entscheidung kam nach intensivem Lobbying von Unternehmensverbänden, die auf Umsetzungsschwierigkeiten und fehlende technische Infrastruktur hinwiesen.
1. Große Unternehmen (Phase 2): +2 Jahre Aufschub
Alt: Berichtsjahr 2025, Veröffentlichung 2026
Neu: Berichtsjahr 2027, Veröffentlichung 2028
Betrifft: Etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland, die nicht bereits unter NFRD berichtspflichtig waren
Kriterien unverändert: >250 Mitarbeiter ODER >40 Mio. EUR Umsatz ODER >20 Mio. EUR Bilanzsumme (zwei von drei)
2. Börsennotierte KMU (Phase 3): +2 Jahre Aufschub
Alt: Berichtsjahr 2026, Veröffentlichung 2027
Neu: Berichtsjahr 2028, Veröffentlichung 2029
Betrifft: Börsennotierte KMU mit >50 Mitarbeitern ODER >8 Mio. EUR Umsatz ODER >4 Mio. EUR Bilanzsumme (zwei von drei)
VSME-Standard anwendbar: Vereinfachte Berichterstattung bleibt Option
3. Keine Verschiebung für NFRD-Unternehmen (Phase 1)
Bereits NFRD-pflichtige Unternehmen (>500 Mitarbeiter, börsennotiert) berichten wie geplant ab Geschäftsjahr 2024
Banken und Versicherungen: Keine Verschiebung
Diese Gruppe hatte bereits Jahre zur Vorbereitung seit der NFRD-Einführung
Parallel zur CSRD-Verschiebung wurde auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angepasst:
Einzelne Pflichten für die größten Unternehmen um ein Jahr verschoben
Erleichtert koordinierte Compliance mit CSRD/ESRS und CSDDD
Verhindert parallelen Implementierungsstress bei Lieferketten-Due-Diligence und Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Stop-the-Clock-Verschiebungen sind ambivalent zu bewerten:
Pro: Pragmatischer Realismus
Mehr Vorbereitungszeit: Unternehmen können ESG-Dateninfrastruktur ohne Zeitdruck aufbauen
Technologie-Reife: ESG-Software-Anbieter haben Zeit, ESRS-konforme Lösungen zu entwickeln
Kapazitätsengpässe vermeiden: Wirtschaftsprüfer und Berater waren für 2026 bereits überbucht
Parallele Regulierung koordinieren: Synchronisierung mit CSDDD, EU-Taxonomie, SFDR
Contra: Gefahr des Momentum-Verlusts
Verzögerte Transparenz: Zwei Jahre weniger Nachhaltigkeitsdaten für Investoren und Stakeholder
Wettbewerbsnachteil: Unternehmen, die bereits ESG-Infrastruktur haben, verlieren First-Mover-Vorteil
Politisches Signal: Stop-the-Clock könnte als Zurückrudern bei Nachhaltigkeitsambitionen interpretiert werden
Procrastination-Risiko: Unternehmen könnten Vorbereitung weiter hinauszögern
Für Phase-2-Unternehmen (neu: Bericht 2028)
Nutze die Zeit strategisch: Statt Hektik-Compliance jetzt fundierte ESG-Strategie entwickeln
Gestaffelter Aufbau: 2025 Materialitätsanalyse, 2026 Dateninfrastruktur, 2027 Mock-Report
Aber: Nicht in Passivität verfallen – Kunden, Investoren und Lieferanten fordern ESG-Daten auch ohne formale Berichtspflicht
Für börsennotierte KMU (neu: Bericht 2029)
Vier Jahre Vorbereitungszeit eröffnen Opportunity für VSME-Pilotprojekte
Zeit für schrittweise ESG-Integration ohne disruptive Transformation
Aber: Größere Kunden werden Supply-Chain-Daten bereits früher verlangen
Für Phase-1-Unternehmen (keine Verschiebung)
Bleiben Vorreiter – können Lessons Learned monetarisieren (z.B. Beratung von Zulieferern)
Wettbewerbsvorteil durch frühere Transparenz gegenüber Investoren
Profitieren von weniger überlasteten Prüfern und Beratern
Die Verschiebung ist kein Freifahrtschein zum Nichtstun. Unternehmen, die jetzt strategisch vorbereiten, können:
ESG-Quick-Wins identifizieren (Energieeffizienz, Lieferantenkonsolidierung)
Dateninfrastruktur ohne Zeitdruck aufbauen
Pilotprojekte mit Light-Touch-Materialitätsanalysen starten
Bei Finanzierungsrunden oder M&A bereits ESRS-Readiness demonstrieren
Parallel zu Stop-the-Clock verabschiedete die EU-Kommission im Juni 2025 das Omnibus-Paket – eine substanzielle Überarbeitung der ESRS-Standards selbst, die die Anforderungen (nicht die Fristen) vereinfacht. Zusammen mit Stop-the-Clock ergibt sich ein Zwei-Säulen-Ansatz: Mehr Zeit + weniger Komplexität.
1. Massive Datenpunkt-Reduktion: -32% bis -68%
Ursprünglich: Über 1.000 verpflichtende Datenpunkte
Omnibus 1.0 (Juni 2025): Reduktion auf ~700 Datenpunkte (-32%)
Omnibus 2.0 (November 2025): Weitere Reduktion für erste Berichtsjahre auf ~400 Datenpunkte (-68% vs. Original)
Fokus: Streichung redundanter Anforderungen, Zusammenlegung ähnlicher Disclosure Requirements
2. Temporäre Ausnahmen für ESRS E4 und Sozialstandards (2025-2026)
Für die Berichtsjahre 2025 und 2026 können Unternehmen von bestimmten Angaben absehen:
ESRS E4 Biodiversität und Ökosysteme:
Keine verpflichtende Quantifizierung von Biodiversitäts-Impacts
Qualitative Beschreibungen ausreichend
Transition Plans für Biodiversität optional
Begründung: Methodische Unreife und Datenverfügbarkeit
Sozialstandards (S1-S4):
Vereinfachte Berichterstattung zu eigener Belegschaft (S1)
Reduzierte Anforderungen bei Wertschöpfungsketten-Arbeitnehmerrechten (S2)
Pragmatischere Schwellenwerte für Community-Impacts (S3)
Übergangsfristen für Supply-Chain-Due-Diligence-Integration
3. Angehobene Schwellenwerte und verlängerte Übergangsfristen
Mitarbeiterzahl-Schwelle: Diskutierte Anhebung von 250 auf 500 Mitarbeiter für Phase 2 (noch nicht final beschlossen)
Umsatzschwelle: Mögliche Anhebung von 40 Mio. EUR auf 50 Mio. EUR
Übergangsfristen: Verlängerte Phase-in für komplexe Disclosure Requirements (z.B. Scope 3 gestaffelt)
Kleinere Unternehmen-Klausel: Unternehmen knapp über Schwellenwerten erhalten zusätzliche Erleichterungen
4. Sonderregelungen für Unternehmen bis 750 Beschäftigte
Besonders relevant: Neue Erleichterungen für mittelgroße Unternehmen (250-750 Mitarbeiter), die auch für größere Unternehmen in ersten Berichtsjahren gelten können:
Reduzierte Wertschöpfungsketten-Berichterstattung:
Scope-3-Emissionen: Erst ab Jahr 2 verpflichtend (statt Jahr 1)
Vereinfachte Lieferanten-Assessments (qualitativ statt quantitativ)
Keine vollständige Supply-Chain-Mapping-Pflicht in Jahr 1
Flexibilität bei Datenpunkten:
"Nicht verfügbar"-Kennzeichnung erlaubt, wenn Datenerfassung unverhältnismäßig aufwendig
Schätzungen explizit erlaubt mit Dokumentation der Methodik
Stufenweiser Aufbau von Dateninfrastruktur statt Big-Bang-Approach
Vereinfachte Prüfungsanforderungen:
Limited Assurance fokussiert auf Kernbereiche (E1, S1, Governance)
Reduzierte Dokumentationsanforderungen für interne Kontrollen
Pragmatischere Audit-Trails bei dezentraler Datenerfassung
Diese Regelung ist übergangsweise auch für größere Unternehmen anwendbar – konkret: Unternehmen mit 750-1.000 Mitarbeitern können diese Erleichterungen in den ersten beiden Berichtsjahren nutzen.
5. Erweiterte Flexibilität bei Nicht-Materialität
Klarstellung: Unternehmen müssen nur zu materialen Themen detailliert berichten
Vereinfachte Begründung: Kürzere Erklärung bei Nicht-Materialität ausreichend (keine seitenlangen Analysen)
Materialitäts-Schwellen: Pragmatischere Anwendung der Wesentlichkeitskriterien
Reduktion "Comply or Explain"-Druck: Weniger Rechtfertigungszwang bei nicht-materialen Themen
6. Gestaffelte Scope-3-Berichterstattung (konkretisiert)
Jahr 1: Nur Scope 1 und 2 verpflichtend
Jahr 2: Zusätzlich Scope 3 Kategorie 1-8 (Upstream: eingekaufte Waren, Transport, Geschäftsreisen)
Jahr 3: Vollständige Scope 3-Berichterstattung inkl. Downstream (Produktnutzung, End-of-Life)
Ausnahme: Bei nachweislicher Immaterialität kann Scope 3 auch später berichtet werden
Eine detaillierte Analyse der Änderungen findet ihr im Artikel zum Omnibus-Paket 2025.
Die Kombination aus Stop-the-Clock (mehr Zeit) und Omnibus-Paket (weniger Komplexität) ist politisch und strategisch umstritten:
Pro: Pragmatismus und Proportionalität
Realistische Umsetzbarkeit: Unternehmen hatten faktisch nicht genug Zeit für hochwertige Erstimplementierung
Vermeidung von "Checkbox-Compliance": Mehr Zeit ermöglicht strategische statt hektische ESG-Integration
Ressourcenengpässe entschärfen: Berater, Prüfer und ESG-Software-Anbieter waren für 2026 überbucht
Fokus auf Wesentliches: Reduzierte Datenpunkte verhindern "Reporting Overkill" mit geringem Informationswert
KMU-freundlicher: Erleichterungen für Unternehmen bis 750 Mitarbeiter sind besonders für Mittelstand relevant
Contra: Schwächung der Ambition und Transparenz
Zwei Jahre verzögerte Transparenz: Investoren, NGOs und Verbraucher warten länger auf standardisierte Nachhaltigkeitsdaten
Wettbewerbsverzerrung: EU-Unternehmen berichten später als z.B. in Kalifornien (SB 253) oder Australien (kommende Standards)
Risiko inkonsistenter Materialität: Zu flexible Auslegung könnte Vergleichbarkeit untergraben
Verzögerte Scope-3-Transparenz: Lieferketten-Emissionen (oft 70-90% des Footprints) bleiben länger im Dunkeln
Biodiversitäts-Blindspot: Temporäre E4-Ausnahmen verschieben dringende Ökosystem-Bewertung
Politisches Signal: Könnte als Zurückweichen beim Green Deal interpretiert werden – Munition für ESG-Skeptiker
Für ambitionierte ESG-Vorreiter
Differenzierung durch Freiwilligkeit: Voluntary Early Adoption als Wettbewerbsvorteil
Investor Relations: Frühe ESRS-Compliance signalisiert ESG-Leadership
Aber: First-Mover-Vorteile schwächer, wenn breiter Markt später nachzieht
Für regulatorische Minimalisten
Zeit für Build-up: Gestaffelte Datenerfassung ohne Qualitätseinbußen
Kostenoptimierung: Später Start ermöglicht Nutzung ausgereifterer Software-Tools
Aber: Stakeholder-Druck (Kunden, Banken) ignoriert formale Fristen oft
Für Mittelständler (250-750 Mitarbeiter)
Goldene Kombination: Stop-the-Clock + 750er-Erleichterungen schaffen machbare Einstiegshürde
Stufenweiser Aufbau: Jahr 1 nur Kernthemen (E1, S1, Gov), schrittweise Erweiterung
VSME als Orientierung: Auch wenn nicht formal anwendbar, können VSME-Konzepte adaptiert werden
Für börsennotierte KMU
Vier Jahre Zeit: Ermöglicht organischen ESG-Aufbau parallel zu Geschäftswachstum
VSME-Standard perfekt zugeschnitten: Reduzierte Anforderungen bei trotzdem standardisierter Kommunikation
Aber: Indirekte Berichtspflicht über Supply-Chain-Anforderungen bleibt bestehen
Stop-the-Clock und Omnibus sind kein Freifahrtschein zum Nichtstun, sondern ein strategisches Fenster für:
2025: Materialitätsanalyse und ESG-Quick-Wins (Energieeffizienz, Lieferantenkonsolidierung) – nutze CSRD Materiality Screening als Startpunkt
2026: Dateninfrastruktur-Aufbau, Pilotprojekte, interne Schulungen
2027: Mock-Reporting, Prozessoptimierung, Prüfer-Einbindung
2028: Go-Live mit ausgereifter ESG-Infrastruktur statt Hektik-Compliance
Unternehmen, die diesen Phasenplan ignorieren und erst 2027 starten, werden dieselben Probleme erleben, die Stop-the-Clock vermeiden sollte.
Ein oft unterschätzter Aspekt der ESRS: Die Verpflichtung zur maschinenlesbaren Berichterstattung via XBRL-Taxonomie (Extensible Business Reporting Language).
Die EU verfolgt mit der XBRL-Taxonomie mehrere Ziele:
European Single Access Point (ESAP): Zentrale Plattform für alle Unternehmensdaten
Automatisierte Analyse: Investoren und Regulatoren können ESRS-Daten maschinenlesbar auswerten
Vergleichbarkeit: Standardisierte Tags ermöglichen Benchmarking zwischen Unternehmen
Effizienz: Reduktion manueller Datenerfassung für Stakeholder
Unternehmen müssen ihre ESRS-Berichterstattung mit XML-basierten XBRL-Tags versehen:
Jeder berichtete Datenpunkt erhält einen eindeutigen XBRL-Tag
Die EFRAG entwickelt und pflegt die offizielle ESRS XBRL-Taxonomie
Software-Tools (z.B. ESG-Reporting-Plattformen) integrieren automatisches Tagging
Bei Erstanwendung: Einmaliger Mapping-Aufwand zwischen internen Systemen und XBRL-Tags
Kritisch: XBRL-Tagging ist nicht nur "technische Formalie", sondern erfordert inhaltliche Entscheidungen – z.B. welcher XBRL-Tag bei unternehmensindividuellen KPIs verwendet wird.
2024-2025: Freiwilliges XBRL-Tagging möglich
2026: XBRL-Tagging wird für Phase-1-Unternehmen verpflichtend
2027: Ausweitung auf alle CSRD-pflichtigen Unternehmen
Stop-the-Clock verschiebt die CSRD-Berichtspflichten um zwei Jahre:
Große Unternehmen (Phase 2): Erst ab Geschäftsjahr 2027 statt 2025 berichtspflichtig
Börsennotierte KMU (Phase 3): Erst ab Geschäftsjahr 2028 statt 2026 berichtspflichtig
NFRD-Unternehmen (Phase 1): Keine Verschiebung – berichten wie geplant ab 2024
Wichtig: Die Verschiebung betrifft nur die formale Berichtspflicht. Stakeholder-Erwartungen (Investoren, Banken, Großkunden) ignorieren oft offizielle Fristen – viele fordern ESG-Daten bereits früher.
Das Omnibus-Paket führt gestaffelte Vereinfachungen ein:
Für alle: Reduzierung von 1.000+ auf ~400 Datenpunkte in ersten Berichtsjahren (-68%)
Unternehmen bis 750 Mitarbeiter:
Scope 3 erst ab Jahr 2 statt Jahr 1
Vereinfachte Wertschöpfungsketten-Berichterstattung
"Nicht verfügbar"-Kennzeichnung bei unverhältnismäßigem Aufwand erlaubt
Reduzierte Prüfungsanforderungen (Limited Assurance fokussiert auf Kern-ESRS)
Temporäre Ausnahmen (2025-2026):
ESRS E4 (Biodiversität): Keine quantitative Berichterstattung erforderlich
Sozialstandards (S1-S4): Vereinfachte Anforderungen in ersten Jahren
Ja, unbedingt. Stop-the-Clock ist kein Freifahrtschein – aus drei Gründen:
Indirekte Berichtspflicht bleibt: Wenn du Zulieferer CSRD-pflichtiger Unternehmen bist, verlangen diese Scope-3-Daten unabhängig von deiner eigenen Berichtspflicht
Strategischer Vorteil: Unternehmen, die ESG-Infrastruktur vor der Deadline aufbauen, können:
ESG-Quick-Wins identifizieren (Kosteneinsparungen, Effizienzgewinne)
Bei Finanzierungen/M&A ESRS-Readiness demonstrieren
Wettbewerbsvorteil durch frühere Transparenz gegenüber Investoren
Vermeidung von Last-Minute-Stress: Die zwei Jahre ermöglichen gestaffelten Aufbau (2025 Materialität, 2026 Dateninfrastruktur, 2027 Mock-Report) statt Hektik-Compliance kurz vor Deadline
Pragmatischer Ansatz: Nutze CSRD Materiality Screening für erste Einschätzung, dann schrittweiser Aufbau.
Teilweise ja – das ist ein oft übersehenes Detail des Omnibus-Pakets:
Unternehmen mit 750-1.000 Mitarbeitern können die Erleichterungen in den ersten beiden Berichtsjahren nutzen
Danach schrittweiser Übergang zu vollständigen ESRS-Anforderungen
Begründung: Auch "kleinere große Unternehmen" benötigen Aufbauzeit für ESG-Infrastruktur
Wichtig: Diese Regelung ist komplex und hängt von spezifischen Unternehmenskriterien ab – im Zweifel spezialisierte Beratung einholen.
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie, die festlegt, wer berichten muss und wann. Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die technischen Berichtsstandards, die definieren, wie und was berichtet werden muss. Vereinfacht: Die CSRD ist das Gesetz, die ESRS sind die Berichtsvorlage.
ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Angaben) gelten für alle CSRD-pflichtigen Unternehmen ohne Materialitätsprüfung. Die themenspezifischen ESRS E1-E5, S1-S4 und G1 müssen nur berichtet werden, wenn die entsprechenden Themen in der doppelten Materialitätsanalyse als wesentlich identifiziert wurden.
Die ESRS verlangen doppelte Materialität: Unternehmen müssen sowohl bewerten, wie sie Umwelt und Gesellschaft beeinflussen (Inside-out/Impact Materiality) als auch wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen finanziell beeinflussen (Outside-in/Financial Materiality). Ein Thema gilt bereits als material, wenn eine der beiden Dimensionen erfüllt ist – die Schwelle liegt damit deutlich niedriger als bei rein finanzieller Wesentlichkeit.
Ja, aber: Die Begründung muss substanziiert sein und die ESRS 2 Anforderungen an die Dokumentation der Materialitätsanalyse erfüllen. Bei ESRS E1 Klimawandel geht die EU-Kommission davon aus, dass dieser Standard faktisch für fast alle Unternehmen material ist – Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.
KMU, die selbst nicht unter die CSRD fallen, sind oft indirekt betroffen: Als Zulieferer CSRD-pflichtiger Unternehmen müssen sie Daten für deren Scope-3-Berichterstattung (Wertschöpfungsketten-Emissionen) bereitstellen. Praktisch bedeutet dies: Auch nicht-berichtspflichtige KMU sollten zumindest grundlegende ESG-Daten (insbesondere Product Carbon Footprints) systematisch erfassen.
Pragmatischer Ansatz für Mittelständler:
Bestimmung der Berichtspflicht: Fällt das Unternehmen unter Phase 2 (2025), Phase 3 (2026) oder indirekt über Lieferkette?
Quick Assessment: Erste Materialitätsbewertung mit CSRD Materiality Screening Tool
Gap-Analyse: Welche ESRS-Daten sind bereits verfügbar (z.B. aus Energieaudits, Arbeitssicherheitsberichten)?
Quick Wins identifizieren: Low-hanging fruits bei der Datenerfassung (z.B. bestehende Controlling-Daten nutzen)
Externe Unterstützung: Spezialisierte ESG-Beratung für Projektplanung und Priorisierung
Die ESRS orientieren sich an international etablierten Frameworks – insbesondere:
ISSB Standards: Hohe Überschneidung bei klimabezogenen Offenlegungen
GRI (Global Reporting Initiative): Konzept der Impact Materiality stammt aus GRI-Tradition
TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures): ESRS E1 integriert TCFD-Empfehlungen
Die EU-Kommission strebt explizit "Interoperabilität" an – dennoch: Die ESRS sind nicht identisch mit diesen Frameworks, sondern eine eigenständige EU-Regulierung mit spezifischen Anforderungen.
Die Kosten variieren erheblich nach Unternehmensgröße und ESG-Reifegrad:
Mittelständler (erstmalig berichtspflichtig): 150.000-500.000 EUR für Erstimplementierung (inkl. Beratung, Software, interne Ressourcen)
Großunternehmen mit bestehender CSR-Berichterstattung: 50.000-200.000 EUR für ESRS-Upgrade
Laufende Kosten: 0,5-2 VZÄ für Nachhaltigkeitsmanagement plus Software-Lizenzkosten (10.000-50.000 EUR/Jahr)
Kritisch: Diese Kosten sollten nicht nur als Compliance-Aufwand betrachtet werden – ESRS-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung eröffnet auch Zugang zu Green Finance, verbessert die Reputation und kann operative Effizienzgewinne identifizieren.
Die ESRS sind als "lebendes System" konzipiert:
Set 2 ESRS (sektorspezifische Standards): Voraussichtlich 2026
Non-EU ESRS (für Nicht-EU-Tochtergesellschaften): In Entwicklung
Regelmäßige Reviews: EFRAG überarbeitet Standards alle 3 Jahre basierend auf Praxiserfahrungen
Technologische Evolution: Weiterentwicklung der XBRL-Taxonomie, Integration von AI-Tools für Datenerfassung
Offizielle Ressourcen:
EFRAG: www.efrag.org – Implementation Guidance, Q&A, XBRL-Taxonomie
EU-Kommission: Offizielle Q&A zur CSRD
Nationale Regulatoren: In Deutschland z.B. DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee)
Externe Unterstützung: Spezialisierte ESG-Berater können die Implementierung signifikant beschleunigen – kontaktiere uns für eine strategische Einschätzung deiner ESRS-Roadmap.
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – Technische Beratungsgruppe, entwickelt ESRS-Standards
CSRD im EU-Amtsblatt – Vollständiger Gesetzestext der Corporate Sustainability Reporting Directive
EFRAG ESRS Workstreams – Aktuelle Entwicklungen zu Set 2, VSME, XBRL-Taxonomie
EU-Kommission Q&A zur CSRD – Offizielle Antworten auf häufige Fragen
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Definition, Ablauf und Best Practice
Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU: VSME-Standard einführen
EU Omnibus-Paket 2025: Was sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wirklich ändert
CSRD Materiality Screening – Interaktive Materialitätsanalyse in 5 Minuten
Scope 3 Quick Check – Ersteinschätzung Wertschöpfungsketten-Emissionen
CSRD Klimarisiko Quick Check – Strukturierte Klimarisikoanalyse für ESRS E1
ESG Investment Quick Check – Für VCs und Investoren
Die ESRS-Implementierung ist mehr als ein Compliance-Projekt – sie ist eine strategische Transformation, die ESG-Integration, Risk Management und Stakeholder-Kommunikation fundamental verändert. Mit über 15 Jahren Erfahrung und 300+ ESG-Projekten unterstütze ich Unternehmen bei:
Strategische Roadmap-Entwicklung: Pragmatische Priorisierung von ESRS-Anforderungen nach Business-Relevanz
Double Materiality Assessments: Strukturierte Durchführung und Dokumentation gemäß ESRS 2
Gap-Analysen und Quick Wins: Identifikation bereits verfügbarer Daten und kritischer Lücken
ESG-Datenarchitektur: Build-vs-Buy-Entscheidungen für Software-Infrastruktur
Audit-Vorbereitung: Interne Kontrollsysteme für prüfungssichere Berichterstattung
VC-spezifische ESRS-Integration: Portfolio ESG-Management und SFDR-Alignment
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