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CSRD Bericht 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

 

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TL;DR: CSRD-Berichtspflicht kompakt erklärt
  • Die CSRD verpflichtet ab 2024 deutlich mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – mit verbindlichen Inhalten, Prüfpflicht und digitalen Formaten (XBRL).
  • Das Omnibus-Paket 2025 ist immer noch in der Schwebe.
  • Vieles bleibt freiwillig: Rund 80 % der ursprünglich betroffenen KMU sind künftig ausgenommen, können aber nach dem VSME-Standard berichten oder werden indirekt durch die Lieferkette erfasst.
  • CSRD & ESRS: Es gelten die European Sustainability Reporting Standards – klar strukturierte Vorgaben für alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.
  • Zentrale Pflicht: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse – Unternehmen müssen sowohl eigene Auswirkungen als auch Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen offenlegen.
  • Häufige Fehler: Unklare Berichtspflicht, zu wenig Governance, fehlende Klimarisikoanalyse und Datenchaos. Frühzeitig starten und digitalisieren hilft!
  • Teste jetzt im Widget, ob ihr betroffen seid!

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet seit 2024 bereits Großunternehmen in der EU zur erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch was gehört in einen CSRD-Bericht? Wer ist betroffen und wie bereitet man sich effizient auf die neuen Anforderungen vor?

In diesem Leitfaden erfährst du, welche Inhalte der CSRD-Bericht abdecken muss, welche Standards gelten und wie dein Unternehmen die Berichtspflicht nicht nur erfüllt, sondern als strategische Chance nutzen kann.

Wer muss einen CSRD-Bericht erstellen?

Die Berichtspflicht nach CSRD betrifft nicht mehr nur Großunternehmen. Auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen sich mittelfristig auf die Anforderungen vorbereiten – direkt oder indirekt über die Lieferkette. Die Berichtspflicht gilt stufenweise, abhängig von Unternehmensgröße, Umsatz und Bilanzsumme.

CSRD-Check: Ist mein Unternehmen berichtspflichtig?
 
 

Was ist ein CSRD-Bericht?

Der CSRD-Bericht ist das zentrale Element der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie ersetzt und erweitert die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) deutlich: Mehr Unternehmen müssen berichten – und das auf einem deutlich höheren Niveau.

Die CSRD verlangt die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG). Im Gegensatz zur NFRD müssen diese Angaben nach verbindlichen Standards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erfolgen und extern geprüft werden.

Betroffen sind zunächst große Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024, später auch kapitalmarktorientierte KMU ab 2026. Viele kleinere Betriebe werden zudem durch Lieferkettenanforderungen mittelbar zur Transparenz verpflichtet.

Ein zentrales Konzept des CSRD-Berichts ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen für das eigene Geschäftsmodell analysieren und offenlegen.

Fristen und Pflichten nach Unternehmensgröße

Die CSRD-Berichtspflicht wird seit dem Omnibus-Paket der EU vom Februar 2025 stufenweise und teilweise verzögert eingeführt. Ziel ist es, kleinere Unternehmen zu entlasten und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Folgende Zeiträume gelten aktuell:

  • Große Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeitende):
    Berichtspflicht für Geschäftsjahre ab 2024 (unverändert)
  • Zweite Welle (ursprünglich ab 2025):
    Berichtspflicht verschoben auf Geschäftsjahre ab 2027
  • Dritte Welle (u. a. börsennotierte KMU):
    Berichtspflicht verschoben auf Geschäftsjahre ab 2028

Zudem wird der Anwenderkreis deutlich reduziert: Künftig sind nur noch große Kapitalgesellschaften berichtspflichtig - welche Grenzen genau gelten, ist derzeit noch offen.

Ziel jedoch ist es bis zu 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen künftig aus der CSRD herauszunehmen. Viele KMU können freiwillig nach dem VSME-Standard berichten oder werden durch Lieferkettenanforderungen dennoch zur Transparenz motiviert.

Das Omnibus-Paket: Was hat sich 2025 geändert?

Mit dem Omnibus-Paket hat die EU zuletzt zentrale Anpassungen an der CSRD-Berichtspflicht vorangetrieben (Beschlüsse u.a. im Oktober 2025 durch den Rechtsausschuss des EU-Parlaments). Ziel ist die deutliche Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Reduzierung des administrativen Aufwands.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Stufenweise Einführung & Fristen: Die Berichtspflichten der zweiten und dritten Welle wurden um jeweils zwei Jahre verschoben („Stop-the-clock“). Große Unternehmen (über 500 Mitarbeitende) bleiben ab 2024 berichtspflichtig; weitere große Unternehmen erst ab 2027, kapitalmarktorientierte KMU ab 2028.
  • Reduzierter Anwenderkreis: Nach aktuellem Stand (Oktober 2025) betrifft die Pflicht künftig nur noch große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz. Die ursprünglich niedrigeren Schwellenwerte entfallen, Details zu Bilanzsumme etc. werden noch im Trilog finalisiert.
  • Freiwilligkeit & Transparenz für KMU: Rund 80 % der bisher betroffenen Unternehmen sind künftig ausgenommen, können aber freiwillig nach VSME-Standard berichten. Indirekte Berichtspflichten über Lieferketten bleiben möglich.
  • Weniger Datenpunkte, erleichterte Standards & Prüfungen: Die ESRS-Standards werden vereinfacht, branchenspezifische Anforderungen entfallen. Die Prüfung wird flexibler, die ursprünglich geplante „Reasonable Assurance“ fällt weg, vorgesehen bleibt nur „Limited Assurance“ bis 2026.
  • Wesentlichkeitsschwelle & Doppelte Wesentlichkeit: Die Schwelle für zu prüfende Aktivitäten wird klarer (z. B. ab 10 % der relevanten Finanzkennzahlen). Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt Kernbestandteil.
  • Umsetzung in nationales Recht: Alle Änderungen müssen von den Mitgliedstaaten bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Unternehmen sollten die neuen Fristen, Schwellenwerte und vereinfachten Anforderungen im Detail prüfen und ihre Strategie entsprechend anpassen. Das Omnibus-Paket ermöglicht eine gezieltere Vorbereitung auf die künftigen CSRD-Pflichten und setzt den Fokus auf wirklich relevante Nachhaltigkeitsaktivitäten.

Omnibus 2025 – Was ist fix, was bleibt offen?
✅ Was steht schon fest?
Bereich Details
Stufenweise Einführung & Fristen Die Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde durch die erste Omnibus-Regelung für viele Unternehmen um zwei Jahre verschoben:
• 2024: Unternehmen mit > 500 MA (bereits nach ursprünglicher CSRD berichtspflichtig)
• 2026–2028: Neue Schwellenwerte gelten stufenweise
• Börsennotierte KMU können weiterhin bis 2028 auf freiwillige Berichterstattung setzen
Reduzierter Anwenderkreis Die Schwellenwerte werden angepasst:
• Nur noch große Gesellschaften ab 1.000 Mitarbeitenden
• Zusätzliche Schwellenwert-Diskussion: Umsatz vermutlich > €450 Mio., Bilanzsumme eventuell höher als vorher vorgesehen
• Laut aktueller Entwürfe werden rund 80 % der ursprünglich erfassten Unternehmen ausgenommen
Vereinfachung für KMU & Lieferketten • Viele KMU sind künftig ausgenommen, können aber freiwillig nach VSME-Standard berichten
• Indirekt betroffene Unternehmen in der Lieferkette müssen nur ausgewählte ESRS-Daten liefern
Nationale Umsetzung & Reporting • Die Umsetzung im nationalen Recht soll bis spätestens 31.12.2025 erfolgen
• Digitale Berichtsformate wie XBRL bleiben wichtige Anforderung (Details werden noch konkretisiert)
„Stop-the-clock“-Regelung Die Berichtsfristverlängerungen wurden im April 2025 beschlossen und müssen bis Jahresende in nationales Recht umgesetzt werden.
❓ Was wird noch entschieden / bleibt offen?
  • Letzte Klarstellung zu Schwellenwerten (MA, Umsatz, Bilanzsumme)
  • Wortlaut und Praxis der freiwilligen KMU-Berichterstattung nach VSME-Standard
  • Details zu Prüfpflichten und Sanktionen in den Mitgliedsstaaten
  • Klärung zur Rolle von indirekt betroffenen Unternehmen entlang der Lieferkette
  • Updates und Präzisierungen der ESRS sowie Anforderungen an die digitale Berichterstattung (z. B. XBRL)
  • Verbleibende Änderungsverhandlungen zwischen Rat und Parlament, geplantes Inkrafttreten erst nach Finalisierung bis mindestens Ende 2025

Tipp: Unternehmen sollten die laufenden Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da sowohl nationale als auch EU-weite Anpassungen für Reportingpflicht und angewandte Standards noch bis Ende 2025 konkretisiert werden.

So entsteht ein starker CSRD-Bericht

Ein erfolgreicher CSRD-Bericht entsteht nicht über Nacht. Die Erstellung ist ein mehrstufiger Prozess, der klare Verantwortlichkeiten, valide Daten und ein strukturiertes Vorgehen erfordert. Besonders Unternehmen, die erstmals berichten, profitieren von einem methodischen Einstieg.

1. Vorbereitung & Anforderungsanalyse

Zunächst gilt es zu klären, ob und ab wann das Unternehmen berichtspflichtig ist. Auf dieser Basis werden der Geltungsbereich definiert, die relevanten ESRS-Standards identifiziert und eine erste Gap-Analyse durchgeführt. Mehr zum regulatorischen Hintergrund findest du im Überblick über die ESRS-Standards und zu aktuellen Änderungen im Omnibus-Update.

2. Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet das Herzstück des CSRD-Berichts. Sie legt fest, über welche Themen berichtet werden muss – unter Berücksichtigung sowohl externer Auswirkungen als auch interner Risiken und Chancen. Siehe hierzu auch Bedeutung der doppelten Wesentlichkeit in der CSRD.

Doppelte Wesentlichkeit – Was bedeutet das?
  • Inside-Out: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt, Menschen und Gesellschaft?
    (z. B. Emissionen, Ressourcenverbrauch, soziale Effekte) Vertiefung: Dekarbonisierung von Scope-3-Emissionen
  • Outside-In: Welche Risiken und Chancen ergeben sich aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen selbst?
    (z. B. Klimarisiken, Gesetzesänderungen, Marktchancen) Siehe Klimarisikoanalyse – Leitfaden
Unternehmen müssen beide Perspektiven analysieren und berichten.
Tipp: Die doppelte Wesentlichkeit entscheidet, welche ESG-Themen verpflichtend im Bericht behandelt werden müssen. Erfahre mehr im ESG-Leitfaden für Einsteiger:innen.

3. Datensammlung & Konsolidierung

Alle relevanten ESG-Daten müssen gesammelt, validiert und für die Berichtsstruktur aufbereitet werden – idealerweise in enger Zusammenarbeit mit Controlling, HR, Einkauf, Produktion und Umweltmanagement. Nutze Tools für ESG-Datenmanagement oder Scope-3-Transparenz in Echtzeit.

4. Berichtserstellung & Integration

Der Bericht wird gemäß den identifizierten ESRS-Standards erstellt, textlich und grafisch aufbereitet und in den Lagebericht integriert. Die Auslieferung erfolgt digital im XBRL-Format (maschinenlesbar). Mehr zur technischen Seite: EU-Taxonomie-Checkliste und Omnibus-Auswirkungen.

5. Prüfung & Veröffentlichung

Der fertige CSRD-Bericht muss einer externen Prüfung (Limited Assurance) unterzogen werden. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite und gegebenenfalls in externen Portalen. Mehr zu Prüfprozessen und Stolpersteinen im Leitfaden Third-Party-ESG-Audits.

Hinweis: Viele Unternehmen nutzen für einzelne Schritte spezialisierte Tools wie Multiplye, um Daten automatisch aus bestehenden Systemen zu extrahieren und die Berichterstellung zu beschleunigen.

Herausforderungen & typische Fehler bei der CSRD-Berichtserstellung

Die ersten Erfahrungen mit der CSRD zeigen deutlich: Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand und die Komplexität eines vollständigen CSRD-Berichts. Bereits die Initialphase ist geprägt von methodischen Unsicherheiten, Datenlücken und Verzögerungen. Die Analyse der ersten veröffentlichten Berichte macht sichtbar, wo die größten Stolpersteine liegen – und wie sie sich vermeiden lassen. 

Wichtige Erkenntnisse aus den ersten CSRD-Berichten

  • Doppelte Wesentlichkeit: Die Analyse ist das Herzstück – wird aber oft nicht systematisch und selten unter aktiver Einbindung externer Stakeholder durchgeführt.
  • Integration in die Strategie: Viele Unternehmen erkennen das Potenzial der Wesentlichkeitsanalyse, setzen deren Ergebnisse aber noch zu wenig strategisch um. Vertiefung: ESG-Strategie für Startups
  • Wertschöpfungskette: Die Erhebung aussagekräftiger Daten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bleibt ein zentrales Problem. Siehe Scope-3-Emissionen und Lieferkette
  • Datenqualität und Vergleichbarkeit: Die meisten Berichte sind noch stark narrativ geprägt; quantitative, standardisierte Daten fehlen häufig.
  • Technik & Prüfung: Die Anforderungen an XBRL, strukturierte Dokumentation und externe Prüfung (Assurance) werden oft unterschätzt.
  • Klimarisikoanalyse: Klimarisiken werden meist nur oberflächlich adressiert, obwohl sie zentral sind – oft ein Kritikpunkt der Prüfer. Klimarisiko & Finanzplanung

Typische Fehler & Herausforderungen im Überblick

  • Unklare Berichtspflicht: Viele Unternehmen sind unsicher, ob und ab wann sie berichten müssen – besonders durch die Omnibus-Änderungen und verzögerte nationale Umsetzung. Folge: Verzögerungen oder lückenhafte Berichte. Kritik am EU-Omnibus-Paket
  • Schwächen bei der Wesentlichkeitsanalyse: Ohne eine fundierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse drohen blinde Flecken oder ein Zuviel an irrelevanten Themen. Die Stakeholdereinbindung ist oft nicht systematisch genug.
  • Datenchaos und mangelnde Qualität: ESG-Daten sind verteilt, oft nicht standardisiert und schwer nachvollziehbar. Das erschwert die Validierung und mindert die Aussagekraft der Berichte. Siehe API- und Daten-Tools
  • Fehlende Governance: Häufig gibt es keine klaren Zuständigkeiten oder Ressourcen für den CSRD-Prozess. Die Koordination zwischen Fachbereichen ist ausbaufähig.
  • Klimarisiken & Wertschöpfungsketten: Die Risiken des Klimawandels werden häufig nur oberflächlich behandelt. Die Anforderungen entlang der Lieferkette sind für viele Unternehmen Neuland.
  • Unterschätzte Technik: Die Umsetzung im XBRL-Format, die digitale Veröffentlichung und Assurance-Prüfung sind technisch wie organisatorisch herausfordernder als angenommen.
  • Mangelnde Vergleichbarkeit: Die Vielfalt bei Länge, Struktur und Tiefe der Berichte erschwert externen Stakeholdern die Orientierung.

Fazit: Viele dieser Hürden lassen sich vermeiden: Wer frühzeitig plant, auf klare Prozesse und Governance setzt und externe Unterstützung in Schlüsselphasen nutzt, kann die größten Fehler aus den ersten CSRD-Berichten umgehen. Entscheidend sind eine fundierte Wesentlichkeitsanalyse mit externer Stakeholdereinbindung, strukturierte Datenerfassung sowie die Vorbereitung auf technische und prüferische Anforderungen.

Digitalisierung und CSRD-Berichtserstellung

Die Digitalisierung spielt eine zentrale Rolle bei der effizienten Umsetzung der CSRD-Anforderungen. Nachhaltigkeitsinformationen müssen künftig im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) digital und maschinenlesbar bereitgestellt werden. Das erleichtert die automatisierte Auswertung durch Aufsichtsbehörden, Investoren und andere Stakeholder.

Immer mehr Unternehmen setzen auf spezialisierte ESG-Softwarelösungen, um die steigenden Anforderungen zu erfüllen. Solche Tools unterstützen bei der Sammlung, Konsolidierung, Validierung und Aufbereitung der relevanten Daten. Sie ermöglichen die Integration von Informationen aus verschiedenen Unternehmensbereichen – etwa Controlling, HR, Einkauf oder Produktion – und sorgen für eine konsistente, nachvollziehbare Dokumentation.

Besonders für Unternehmen, die erstmals berichten, empfiehlt sich der Einsatz digitaler Lösungen. Sie reduzieren manuellen Aufwand, minimieren Fehlerquellen und schaffen die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftssichere Berichterstattung. Zudem erleichtert die Digitalisierung die externe Prüfung und beschleunigt die Veröffentlichung des Berichts.

Tipp: Prüfe frühzeitig, ob bestehende Systeme (wie ERP, Umweltmanagement oder HR) die benötigten ESG-Daten liefern können, und evaluiere, welche Softwarelösungen den CSRD-Prozess optimal unterstützen.

CSRD & SFDR: Die wichtigsten Verbindungen auf einen Blick
  • CSRD verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von ESG-Daten nach einheitlichen Standards (ESRS). Mehr zu ESRS
  • SFDR verpflichtet Finanzmarktakteure (z. B. Banken, Fonds), Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen – sie benötigen dafür die ESG-Daten der Unternehmen. Lies auch: Biodiversitätsgutschriften & Investoren
  • Die PAI-Indikatoren (wichtig in der SFDR) werden durch die CSRD-Daten abgedeckt.
  • Wer als Unternehmen nach CSRD berichtet, erleichtert Investoren und Banken die Erfüllung ihrer SFDR-Pflichten – ein echter Wettbewerbsvorteil!
  • Beide Regulierungen sind Teil des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen und greifen ineinander.

Fazit: CSRD und SFDR sind keine Gegensätze, sondern Bausteine eines gemeinsamen Rahmens. Unternehmen und Investoren profitieren beide von klaren, geprüften ESG-Daten.

Vorteile eines guten CSRD-Berichts

Ein gut gemachter CSRD-Bericht ist weit mehr als ein regulatorisches Pflichtdokument. Er kann ein strategisches Instrument sein, um Vertrauen aufzubauen, Investoren zu überzeugen und sich im Wettbewerb zu differenzieren.

  • Vertrauen bei Stakeholdern stärken: Transparente Berichte signalisieren Verantwortungsbewusstsein und Zukunftsfähigkeit – bei Kund:innen, Mitarbeitenden, Investoren und der Öffentlichkeit.
  • Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern: Banken und Investoren orientieren sich zunehmend an ESG-Kriterien – ein geprüfter Bericht kann den Zugang zu Kapital erleichtern.
  • Lieferketten-Anforderungen erfüllen: Auch ohne formelle Berichtspflicht erwarten größere Geschäftspartner häufig ESG-Transparenz – ein klar strukturierter CSRD-Bericht hilft, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Interne Prozesse verbessern: Die strukturierte Datenerhebung und Governance-Diskussion führen oft zu klareren Verantwortlichkeiten und besseren Entscheidungen im Unternehmen.
  • Vorteile bei Ausschreibungen: Viele öffentliche und private Ausschreibungen verlangen heute ESG-Daten – ein CSRD-konformer Bericht kann entscheidend sein.

Wer frühzeitig investiert, stärkt seine Position im Markt – und reduziert gleichzeitig das Risiko künftiger Sanktionen oder Reputationsschäden. Weitere Praxistipps findest du im Artikel zu Lifecycle Assessments und im Überblick zu TNFD.

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Johannes Fiegenbaum
Nachhaltigkeitsberater für Unternehmen & Startups
Mit über 10 Jahren Erfahrung in ESG und Tech-Strategien begleitet er Unternehmen beim Einstieg in die CSRD.
Zur Person

FAQ – Häufige Fragen rund um den CSRD Bericht

Wer muss einen CSRD Bericht erstellen?

Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und bestimmten Umsatz- oder Bilanzkennzahlen sind ab 2024 oder 2027 berichtspflichtig. Für kleinere Unternehmen entfällt die Pflicht nach der Omnibus-Verordnung – freiwilliges Reporting ist aber möglich.

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und NFRD?

Die CSRD ersetzt die NFRD und erweitert den Anwenderkreis deutlich. Zudem gelten einheitliche EU-Standards (ESRS), eine Prüfungspflicht sowie ein digitaler Berichtsrahmen (XBRL).

Was ist die doppelte Wesentlichkeit?

Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out) als auch die Risiken für das eigene Geschäftsmodell durch Nachhaltigkeitsthemen (Outside-In) analysieren und berichten.

Kann mein Unternehmen auch freiwillig berichten?

Ja. Besonders KMUs können über den VSME-Standard frühzeitig Erfahrung sammeln oder ESG-Anforderungen aus der Lieferkette erfüllen.

Welche Standards gelten für den CSRD Bericht?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entwickelt von der EFRAG, bilden den Rahmen. Für verschiedene Unternehmensgrößen gelten abgestufte Vorgaben.

Was passiert, wenn ein Unternehmen keinen CSRD-Bericht erstellt?

Unternehmen, die ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder, Reputationsverluste und mögliche Einschränkungen beim Zugang zu Finanzierungen.

Welche Rolle spielt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bewertet sowohl die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken durch ESG-Themen – sie ist der zentrale Schritt im CSRD-Prozess.

Welche Abteilungen sollten in die CSRD-Berichtserstellung eingebunden werden?

Neben Nachhaltigkeit und Compliance sind meist auch Controlling, Risikomanagement, HR und IT involviert – vor allem zur Datenerhebung und Validierung.

Wie wird ein CSRD-Bericht geprüft?

Der Bericht muss extern mit „Limited Assurance“ geprüft werden. Der ursprünglich geplante Übergang zur „Reasonable Assurance“ wurde vorerst verschoben.

Welche digitalen Tools unterstützen die CSRD-Berichtserstellung?

Tools wie Envoria, Plan A oder SAP Sustainability Control Tower helfen bei Datensammlung, Analyse und Berichtserstellung im ESRS/XBRL-Format.

Wie oft muss der CSRD-Bericht veröffentlicht werden?

Der Bericht ist jährlich zu erstellen und gemeinsam mit dem Lagebericht digital zu veröffentlichen.

Müssen Tochtergesellschaften ebenfalls einen eigenen CSRD-Bericht erstellen?

In der Regel genügt ein konsolidierter Bericht auf Konzernebene. Einzelne Töchter können aber separat berichtspflichtig sein – je nach Struktur.

Welche Sprachen sind für den CSRD-Bericht zulässig?

Der Bericht kann in der Landessprache oder auf Englisch verfasst werden – je nach nationaler Umsetzung.

Wie lange müssen die Berichte aufbewahrt werden?

In Deutschland gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gemäß HGB – bei Kapitalmarktorientierung ggf. länger.

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