Von Johannes Fiegenbaum am 14.05.26, 11:36 · Zuletzt aktualisiert 17. September 2026
Ihr habt ein Grundstück im Auge, eine Investition in Sicht, einen Mietvertrag zu prüfen, eine Versicherung zu verlängern. Eine der robustesten Quellen für die Hochwasserlage am Standort liegt frei zugänglich vor: die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) der Bundesländer. Sie sind nach EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie verpflichtend und werden alle sechs Jahre fortgeschrieben. Wer sie richtig liest, sieht nicht nur Überflutungsflächen, sondern Wassertiefen, Schutzanlagen, Risiken hinter Deichen und Industrieanlagen im Umfeld. Wer sie falsch liest, verwechselt sie mit Starkregenkarten und übersieht die häufigsten Schadensursachen. Dieser Artikel ordnet die drei Szenarien, die 16 Länderportale und die Differenz zu Starkregengefahrenkarten so, dass Standortverantwortliche eine prüfungsfeste Investitionsentscheidung treffen können.
Inhaltsverzeichnis
Die Grundlage aller Hochwassergefahren- und Risikokarten in Deutschland ist die Richtlinie 2007/60/EG (EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, EU-HWRM-RL), in Kraft seit 26. November 2007. Sie schützt die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Deutschland hat die Richtlinie mit der WHG-Novelle vom 31. Juli 2009 in nationales Recht überführt. § 74 WHG verpflichtet die Landesbehörden zur Erstellung von HWGK und HWRK für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko. Überprüfung und Aktualisierung alle sechs Jahre, der dritte Berichtszyklus läuft von 2022 bis Ende 2027 (Karten bis Ende 2025, Risikomanagementpläne bis Ende 2027 überprüft), der vierte reicht bis 2033. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) koordiniert bundesweit einheitliche Methodik und Darstellung; ihre Empfehlungen von Januar 2024 sind Grundlage der aktuellen Kartengeneration.
Entscheidend ist, was nach der Karte kommt. Die HQ100-Fläche ist die Grundlage, auf der die Länder Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG festsetzen. Erst diese Festsetzung macht aus der Kartenfläche geltendes Recht: Dann greift nach § 78 WHG ein grundsätzliches Verbot, neue Baugebiete auszuweisen und bauliche Anlagen zu errichten. Hallenzubau oder Lagerfläche brauchen dort eine Ausnahme im Einzelfall. Ob euer Grundstück festgesetzt ist, steht in der Rechtsverordnung des Landes, nicht in der HWGK. Diese Frage gehört vor jeden Kaufvertrag.
Alle HWGK werden für exakt drei statistische Szenarien erstellt:
| Szenario | Wiederkehrintervall | Eintritt p.a. | HWRM-RL-Bezeichnung |
|---|---|---|---|
| HQ häufig | 5 bis 20 Jahre (HQ10 bis HQ25) | 5 bis 20 % | hohe Wahrscheinlichkeit |
| HQ100 | 100 Jahre | 1 % | mittlere Wahrscheinlichkeit |
| HQ extrem | ≥ 200 Jahre (ca. 1,5 × HQ100) | < 0,5 % | niedrige Wahrscheinlichkeit / Extremereignis |
Kritische Lesart: Die Szenarien sind statistische Mittelwerte, keine Obergrenzen. Ein HQ100 kann innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Auch HQ extrem ist keine maximale Belastungsgrenze. Das Ahrtal 2021 hat das eindrücklich gezeigt: Am Pegel Altenahr wurde vorläufig eine Jährlichkeit von rund 850 Jahren berechnet, Spitzenabflüsse lagen weit über HQ100.
Meine Position dazu: Ein einzelner HQ100-Wert ist eine Scheinsicherheit. Entscheidungsrelevant ist die Spanne zwischen den drei Szenarien, weil sie zeigt, wie schnell aus nassen Kellern strukturelle Schäden werden. Lest die Karten als Bandbreite, nicht als Grenze.
Die HWGK beschreibt das physische Ausmaß eines Hochwasserereignisses. Standardisiert nach LAWA-Empfehlung 2024:
Die Hochwasserrisikokarte (HWRK) baut auf der HWGK auf und ergänzt das Schadenpotenzial:
Berechnet werden die Flächen aus statistischen Abflusswerten, einem hydraulischen Strömungsmodell und einem digitalen Geländemodell. Sie sind damit nur so genau wie dieses Geländemodell: Auf Parzellenebene ist die HWGK ein Screening, keine Bemessung.
| Bundesland | Behörde | Portal |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | LUBW | hochwasser.baden-wuerttemberg.de |
| Bayern | LfU Bayern | lfu.bayern.de / UmweltAtlas Bayern |
| Berlin | SenMVKU | Geoportal Berlin |
| Brandenburg | LfU Brandenburg | apw.brandenburg.de |
| Bremen | Sen. Umwelt | hochwasserrisikomanagement-bremen.de |
| Hamburg | LSBG | Geoportal Hamburg |
| Hessen | HLNUG | hlnug.de, Themenbereich Wasser |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ministerium Landwirtschaft/Umwelt | Geoportal MV |
| Niedersachsen | NLWKN | umwelt.niedersachsen.de |
| Nordrhein-Westfalen | LANUV / Bezirksregierungen | Hochwasserkarten.NRW, ELWAS, UVO |
| Rheinland-Pfalz | LfU Rheinland-Pfalz | hochwassermanagement.rlp.de |
| Saarland | Ministerium Umwelt/Verbraucherschutz | Geoportal Saarland |
| Sachsen | LfULG / LTV | Hochwasserportal Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | LHW | mwu.sachsen-anhalt.de, Bereich Hochwasserschutz |
| Schleswig-Holstein | Min. Energiewende/Umwelt | Umweltkarten SH |
| Thüringen | TLABUG / TLUBN | Umweltportal Thüringen |
Für den ersten Blick reicht der Bund: Das HWRM-Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde bündelt alle Länderkarten in einem Viewer. Für die verbindliche Auskunft und für Downloads oder Geodienste geht ihr danach in das Portal des jeweiligen Landes.
Hochwassergefahrenkarte (HWGK, fluvial) betrachtet Überflutung durch austretende Gewässer. Basis sind statistische Abflüsse definierter Jährlichkeiten. Erfasst nur Gewässer mit signifikantem Risiko, kleine Gewässer und reine Straßenflächen können fehlen. Erstellt durch Landesbehörden nach WHG. Überschwemmungsgebiete haben rechtliche Konsequenzen nach § 76 WHG: Bauverbote, Genehmigungspflichten, eingeschränkte Nutzung.
Starkregengefahrenkarte (SRGK, pluvial) betrachtet oberflächigen Abfluss nach Starkniederschlag unabhängig von Gewässernähe. Szenarien sind qualitativ („selten", „außergewöhnlich", „extrem"), nicht über Jährlichkeiten. Zeigt Fließwege, Senken und Aufstaubereiche, in der Regel ohne Kanalsystem. Erstellt durch Kommunen oder das BKG als Bundeshinweiskarte, ohne unmittelbare rechtliche Konsequenzen.
Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) erstellt mit LAWA eine flächendeckende Hinweiskarte Starkregengefahren für zwei Szenarien (statistisch hundertjährliches Ereignis und Extremereignis mit 100 mm/h). Sie lag im Mai 2025 für 11 Bundesländer vor, vollständige bundesweite Abdeckung ab Ende 2026.
Praktische Konsequenz: Ein leerer HWGK-Eintrag ist kein Entwarnungssignal. Wer urban verdichtet liegt, in Hanglage oder mit Tiefgaragenzufahrt arbeitet, ist auf die Starkregenkarte ebenso angewiesen wie auf die HWGK. Rückstausicherung und Hochwasser-Alarmplan müssen beide Phänomene abdecken.
Für die Standortprüfung reicht eine halbe Stunde je Standort, wenn ihr in dieser Reihenfolge vorgeht:
Aus einem eigenen Projekt: Eine mittelständische Unternehmensgruppe mit 18 Standorten hat genau dieses Screening über die Landesportale laufen lassen. Zwei Standorte lagen in der HQ100-Fläche, bei einem führte die Hauptzufahrt durch den Überflutungsbereich, die jährliche Schadenerwartung über alle Standorte lag im Millionenbereich. Das größte Einzelrisiko war am Ende aber nicht der Fluss, sondern Hagel auf den Dachflächen.
Parallel zur amtlichen HWGK betreibt die Versicherungswirtschaft ZÜRS Geo mit über 22 Mio. klassifizierten Adressen. ZÜRS-Klassen GK 1 bis GK 4 entsprechen Wiederkehrintervallen von über 200 bis unter 10 Jahren. In GK 3 sind Prämien deutlich erhöht (in NRW Prämien über 2.000 Euro pro Jahr dokumentiert), in GK 4 oft praktisch nicht mehr versicherbar oder mit Deckungsausschluss. Wichtig: ZÜRS und HWGK stimmen nicht immer überein, weil die Versicherer eigene Daten und Aktualisierungszyklen führen. Klimarisiken und Versicherungen zeigen den Zusammenhang im Detail.
Damit ist die Karte gelesen, die Risikobewertung aber nicht gemacht. HWGK und ZÜRS-Klasse sind Eingangsdaten. Für die physischen Klimarisiken nach ESRS E1 kommen Klimaprojektionen, Schadenpotenziale und Maßnahmen dazu, weil die amtlichen Karten auf historischen Abflussdaten beruhen. Wie das zusammenläuft, steht in der Klimarisikoanalyse für Unternehmen.
Die HWGK zeigt das physische Ausmaß einer Überflutung (Überflutungsfläche, Wassertiefe, Schutzanlagen) für die drei Szenarien HQ häufig, HQ100 und HQ extrem. Die HWRK ergänzt das Schadenpotenzial: betroffene Einwohner, Wirtschaftsflächen, Industrieanlagen, Schutzgebiete und ggf. UNESCO-Kulturerbe. Beide gehören zusammen und werden alle sechs Jahre fortgeschrieben.
Das HQ100 ist die Schwelle, ab der § 76 WHG ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet definieren kann, mit Bauverboten und Genehmigungspflichten. Für die Versicherbarkeit ist nicht die HWGK, sondern ZÜRS Geo der Versicherer maßgeblich, das eigene Adressdaten nutzt. In ZÜRS-Klassen GK 3 sind Prämien deutlich erhöht, GK 4 ist häufig nicht mehr versicherbar oder mit Deckungsausschluss.
Nur eingeschränkt. Der Regelfall unterstellt funktionierende Schutzbauwerke. Wo die Karte einen geschützten Bereich ausweist, meist gelb dargestellt, ist ein Versagen mitmodelliert. Liegt euer Standort dort, gilt der Schutz nur bis zum Auslegungsszenario der Anlage.
Nein. HQ extrem ist ein statistisches Szenario mit Wiederkehrintervall ab 200 Jahren und rund 1,5-fachem Abfluss des HQ100. Es ist keine Obergrenze. Das Ahrtal 2021 hat eine Jährlichkeit von rund 850 Jahren erreicht und weit über HQ extrem gelegen. Für die Standortplanung heißt das: HQ extrem ist Bemessung für geordneten Rückzug, nicht für dauerhaften Sachschutz.
Die HWGK betrachtet fluviales Hochwasser, also Überflutung durch austretende Gewässer. Pluviales Hochwasser durch Starkregen auf versiegelten Flächen wird separat in Starkregengefahrenkarten dargestellt, die meistens kommunal oder über die BKG-Bundeshinweiskarte erstellt werden. Beide gehören für eine vollständige Standortanalyse zusammen.
Jedes Bundesland hat ein eigenes Portal (Tabelle oben). Die nationale Sammelschnittstelle ist das HWRM-Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde, dort sind alle Länderkarten verlinkt. Ob die Karten auch als Datei oder als WMS-Dienst abgegeben werden, unterscheidet sich je Land und steht im jeweiligen Portal.
Die EU-HWRM-RL verlangt sechsjährige Überprüfung. Der dritte Berichtszyklus läuft von 2022 bis Ende 2027, die Karten wurden bis Ende 2025 überprüft, der vierte Zyklus reicht bis 2033. Bei wesentlichen Änderungen an Schutzanlagen oder Hydrologie können einzelne Karten zwischenzeitlich anlassbezogen fortgeschrieben werden, dann gilt der neue Stand ab Veröffentlichung im Portal. Die LAWA-Empfehlungen Januar 2024 gelten für den aktuellen Zyklus.
Bisher überwiegend nicht. Die meisten HWGK basieren auf historischen Abflussdaten. KLIWA (Klima und Wasser) und LAWA arbeiten an Methoden, Klimaprojektionen in die HWGK-Aktualisierung einzurechnen. Wer eine zukunftsgerichtete Risikoanalyse braucht, sollte HWGK mit Klimaszenarien (CORDEX EUR-11 oder CMIP6) ergänzen, wie es für ESRS-E1-Berichte verlangt wird.
ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.
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