Der ultimative Leitfaden für ESG-Fragebögen: Relevanz, Komponenten und Datenerhebung verstehen
In diesem umfassenden Leitfaden erhalten kleine und mittelständische Unternehmen eine Übersicht zum...
Von Johannes Fiegenbaum am 12.04.25 04:54
Das EU ETS 2 startet 2028 und erweitert den Emissionshandel auf Gebäude- und Verkehrssektoren. Unternehmen, die Brennstoffe in den Markt bringen, sollten sich jetzt vorbereiten. Die wichtigsten Schritte im Überblick:
Fristen beachten: Überwachungsplan und Antrag auf Emissionsgenehmigung über das DEHSt-Plattform-Tool einreichen (bis 30.06.2025); ersten Emissionsbericht für das Berichtsjahr 2024 bis 30.04.2025 einreichen.
Emissionen erfassen: Dokumentation nach EBeV 2022 (Brennstoffart, CO₂-Mengen, Emissionsfaktoren, Heizwerte).
CO₂-Kosten planen: Marktentwicklung der Zertifikatspreise beobachten und Budget mit Risikopuffer aufstellen.
Maßnahmen umsetzen: Energiemanagementsysteme einsetzen, moderne Heizungsanlagen installieren, Mitarbeitende schulen und konkrete Energieziele definieren.
Compliance sicherstellen: Dokumentation regelmäßig prüfen und interne Audits durchführen.
Wichtig: Frühzeitige Vorbereitung minimiert Kosten und Risiken. Das EU ETS 2 bietet die Chance, Prozesse klimafreundlicher zu gestalten und die Marktposition zu stärken.
Das EU ETS 2 (European Union Emissions Trading System 2) ist ein zentrales Element der europäischen Klimapolitik. Es erweitert das bestehende Emissionshandelssystem (EU ETS 1) um die bisher weniger regulierten Sektoren Gebäude und Straßenverkehr. Das System basiert auf einem marktwirtschaftlichen Ansatz: Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen für ihre verursachten Emissionen entsprechende Emissionszertifikate erwerben. Diese Zertifikate können am Markt gehandelt werden, was einen finanziellen Anreiz zur Emissionsreduktion schafft.
Das EU ETS 2 setzt auf einen Upstream-Ansatz: Reguliert werden die Inverkehrbringer von Brennstoffen (z. B. Gashändler, Mineralöllieferanten), nicht die Endverbraucher. Abgedeckt werden energierelevante Brennstoffe einschließlich Petrolkoks. Hauptsächlich betrifft dies Unternehmen, die bereits unter das BEHG fallen. Das EU ETS 2 ist vom EU ETS 1 getrennt und kann nicht mit dessen Zertifikaten verrechnet werden.
In der Übergangsphase (2024–2026) laufen das EU ETS 2 und das deutsche nationale Emissionshandelssystem (nEHS / BEHG) parallel. Ab 2028, mit dem Start der Zertifikateabgabe, löst das EU ETS 2 das BEHG für die erfassten Sektoren ab. Die Migration der Handelskonten vom deutschen Register ins Unionsregister wird automatisiert organisiert.
| Zeitraum | Meilenstein | Anforderungen |
|---|---|---|
| 2024–2026 | Berichterstattungsphase | Erste Emissionsberichte, keine Zertifikateabgabe |
| 30. April 2025 | Erster Emissionsbericht | Bericht für das Jahr 2024 |
| 30. Juni 2025 | Überwachungsplan | Einreichung über DEHSt-Plattform |
| 2028 | Vollständige Umsetzung | Abgabepflicht für Zertifikate startet (30. April 2028) |
Mit Einführung des EU ETS 2 erfolgt die Einreichung des Überwachungsplans und der Emissionsgenehmigung ab 2025 verpflichtend über das FMS-Verfahren der DEHSt. Das „3-in-1-Überwachungsplan"-Tool ermöglicht eine integrierte Bearbeitung und Einreichung für nEHS, EU ETS 1 und EU ETS 2 – das reduziert Doppelarbeiten und stellt sicher, dass Fristen und Berichtspflichten zentral und digital erfüllt werden.
Die Preisentwicklung im EU ETS 2 ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die Prognosen verschiedener Institute divergieren stark – klar ist jedoch: Die anfängliche Knappheit an Zertifikaten wird zu spürbaren CO₂-Kosten führen.
Aktuelle Orientierungspunkte:
BEHG-Festpreispfad bis Ende 2025: 45 Euro (2024), 55 Euro (2025) pro Tonne CO₂
Erster realer Marktpreis an der Börse ICE: ca. 74 Euro/t CO₂ für den ETS-2-Future 2028
Prognosen für 2030: zwischen 60 und 380 Euro/t CO₂ – bei moderaten Maßnahmen eher 70–160 Euro/t, bei schwacher Klimapolitik bis zu 260 Euro/t
Treiber für hohe Preise sind strukturelle Zertifikateknappheit, die begrenzte Wirkung der Marktstabilitätsreserve und die verzögerte Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen. Diese Preise bedeuten für Unternehmen im Verkehrs- oder Gebäudebereich einen deutlichen Kostenanstieg für fossile Brennstoffe innerhalb weniger Jahre und verstärken den Umstellungsdruck auf klimafreundliche Technologien.
Für die Budgetplanung empfiehlt sich ein konservativer Ansatz: historische Emissionen analysieren, einen Risikopuffer einbauen und Hedging-Strategien entwickeln, um unerwartete Preisschwankungen abzufedern. Prüft zudem staatliche Förderprogramme für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Compliance-Risiken: Versäumte Fristen können zu Sanktionen und Betriebsunterbrechungen führen. Nicht abgegebene Zertifikate kosten 100 Euro/Stück plus Nachholpflicht. Systematische Verstöße können zum Entzug der Emissionsgenehmigung und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Preisrisiken: Die Volatilität der CO₂-Preise macht eine präzise Kostenplanung schwierig. Ohne Hedging-Strategie können plötzliche Preissteigerungen die Marge erheblich belasten. Wer die Kosten nicht frühzeitig in Investitionsentscheidungen einpreist, verliert gegenüber Wettbewerbern, die früh auf Dekarbonisierung gesetzt haben.
Systemrisiken: Unzureichende Monitoring-Systeme, fehlerhafte Daten oder mangelnde Qualitätssicherung führen zu Korrekturen durch die DEHSt, erhöhen das Prüfungsrisiko und können die Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen gefährden.
Strategische Risiken: Unternehmen, die die Kostenentwicklung unterschätzen, riskieren nicht nur direkte finanzielle Belastungen, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil – insbesondere gegenüber Konkurrenten, die früh in Energieeffizienz investiert und ihre CO₂-Exposition systematisch reduziert haben.
Die nachhaltigste Strategie zur Kostenreduktion ist die Senkung des Brennstoffverbrauchs. Emissionen lassen sich durch technische und organisatorische Ansätze wirksam senken:
Einsatz von Energiemanagementsystemen zur Echtzeitüberwachung des Verbrauchs
Modernisierung von Heizungs- und Kühlsystemen (Wärmepumpen, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen)
Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung und Prozessoptimierung
Integration erneuerbarer Energiequellen zur Reduktion des fossilen Brennstoffanteils
Schulungen für Mitarbeitende, um energiesparendes Verhalten zu verankern
Festlegung konkreter, messbarer Energieeinsparziele
Regelmäßige interne Audits der Energieeffizienz
Integration der Emissionsdaten in das interne Berichtswesen und die ESG-Strategie
Einbindung der ETS-2-Anforderungen in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD
Die Erfassung von Emissionen im Rahmen des EU ETS 2 basiert auf den Vorgaben der EBeV 2022. Dabei müssen Emissionen aus dem Brennstoffverbrauch vollständig und konsistent dokumentiert werden. Die wichtigsten Dokumentationselemente:
Unternehmensdaten: Name, Rechtsform, Ansprechpartner, Berichtsjahr
Emissionsdaten: Gesamtemissionen in t CO₂, Anteil an Bioenergie
Brennstoffdaten: Brennstoffart, Menge, Umrechnungsfaktoren, Heizwerte
Nachweise: Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelzählungen und -belastungen, Dokumentation aller Datenquellen
Das ETS 2 verwendet überwiegend einen berechnungsbasierten Ansatz: Emissionen werden aus den Brennstoffmengen und standardisierten Emissionsfaktoren ermittelt. Die EU stellt standardisierte Emissionsfaktoren für alle relevanten Brennstoffe bereit, die verpflichtend zu verwenden sind. Alle relevanten Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
CO₂-Zertifikate müssen systematisch verwaltet werden. Das nationale Emissionshandelsregister (NEHS) ist das elektronische Register für alle Transaktionen mit Emissionszertifikaten. Richtet Prozesse für das Vier-Augen-Prinzip und regelmäßige Kontrollen ein – Fehler im NEHS können direkt zu Compliance-Verletzungen führen.
Die Einhaltung der Vorgaben des EU ETS 2 kann Unternehmen dabei helfen, ihre Marktposition zu festigen, das Markenimage zu verbessern und den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsquellen zu erleichtern. Ein internes CO₂-Bilanzierungssystem ermöglicht es, Emissionen präzise zu überwachen und gegenüber Stakeholdern transparent darzustellen. Diese Transparenz ist ein Schlüssel, um Investoren und Partner von der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens zu überzeugen und den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten zu erleichtern, die an nachweisbare Umweltleistungen gekoppelt sind.
Investitionen in umweltfreundliche Technologien bieten Potenzial für neue Geschäftsfelder. Der EU-Rahmen für die Zertifizierung von CO₂-Entnahmen (CRCF) definiert dabei drei wesentliche Bereiche: Carbon Farming (CO₂-Bindung in der Landwirtschaft), dauerhafte CO₂-Speicherung durch technische Verfahren und CO₂-Speicherung in Produkten durch langfristige Bindung in Materialien. Unternehmen, die frühzeitig in diese Technologien investieren, sichern sich Pioniervorteile in einem Markt, der stark wächst.
Um die Anforderungen des EU ETS 2 langfristig in die Unternehmensstrategie einzubinden, ist eine umfassende Integration in die ESG-Ziele (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) erforderlich. Ein strukturierter Ansatz, der strategische Planung, die Einbindung von Nachhaltigkeitsexperten und regelmäßige Überprüfungen der Zielerreichung umfasst, stellt sicher, dass die ESG-Integration nicht nur auf dem Papier besteht. Wer die Anforderungen des EU ETS 2 als Chance begreift und frühzeitig handelt, kann nicht nur Kosten und Risiken minimieren, sondern auch die eigene Marktposition im europäischen Kontext nachhaltig sichern.
Für Unternehmen, die unter das EU ETS 2 fallen, stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bietet umfassende Informationen, Leitfäden und Beratungsleistungen rund um die Umsetzung des Emissionshandels. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutzmaßnahmen finanziell unterstützen – etwa über BAFA, KfW und das Umweltbundesamt. Prüft außerdem, ob aus dem Klima-Sozialfonds der EU Mittel zur Abfederung der Belastungen für Endverbraucher und betroffene Unternehmen fließen.
Durch die gezielte Nutzung dieser Angebote können Unternehmen nicht nur ihre Pflichten effizient erfüllen, sondern auch Wettbewerbsvorteile sichern und ihre Klimastrategie erfolgreich umsetzen. Wichtig ist, Förderprogramme frühzeitig zu recherchieren und Anträge rechtzeitig zu stellen – viele Programme haben begrenzte Budgets und laufen auf Antragsbasis.
Ab 2028 ersetzt das europäische Emissionshandelssystem EU ETS 2 schrittweise den deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) für die Sektoren Gebäude und Verkehr. Unternehmen, die bislang Zertifikate im nEHS für Brennstoffe erwerben mussten, unterliegen ab diesem Zeitpunkt den europaweit einheitlichen Vorgaben des EU ETS 2. In der Übergangsphase bis einschließlich 2026 gelten beide Systeme parallel; ab der ersten Zertifikatsabgabe 2028 für das Berichtsjahr 2027 entfällt die nationale Abgabepflicht für diese Emissionen. Die Migration der Handelskonten vom deutschen Register in das Unionsregister wird automatisiert organisiert.
Deutsche Unternehmen, die bereits im nEHS aktiv sind, profitieren von ihrer Erfahrung: Die Prozesse für Emissionserfassung, Berichterstattung und Zertifikateverwaltung sind weitgehend vergleichbar. Die wichtigste Anpassung betrifft den Wechsel zu europäischen Preismechanismen und die Nutzung des neuen FMS-Verfahrens der DEHSt. Das „3-in-1-Überwachungsplan"-Tool ermöglicht eine integrierte Bearbeitung für nEHS, EU ETS 1 und EU ETS 2 und reduziert Doppelarbeiten erheblich.
Als direkt betroffener Inverkehrbringer braucht ihr eine Emissionsgenehmigung (kann zusammen mit dem Überwachungsplan eingereicht werden) und ein funktionierendes Emissionserfassungssystem nach EBeV 2022. Die Datenerfassung kann auf der vorhandenen nEHS-Datenstruktur aufbauen, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem FMS-Tool der DEHSt vertraut machen.
Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Marktpreis aus Auktionen. Für die Budgetplanung empfiehlt sich die Analyse historischer Emissionen und eine konservative Preisprognose mit Risikopuffer. Achtet auf die Unterscheidung zum BEHG-Festpreispfad, der bis 2026 parallel gilt.
In der Übergangsphase (2024–2026) laufen beide Systeme parallel. Es gibt Mechanismen zur Vermeidung von Doppelbelastungen, etwa durch Anrechnung bereits gezahlter Abgaben. Ab 2028 entfällt die nationale Abgabepflicht für die erfassten Sektoren vollständig.
In Deutschland ergänzen nationale Regelungen wie das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Vorgaben des EU ETS 2. Das BEHG schafft den rechtlichen Rahmen für den nationalen Emissionshandel und gilt parallel zu den EU-Bestimmungen bis 2026. Unternehmen sollten sich mit diesen Anforderungen vertraut machen, um alle Verpflichtungen zu erfüllen. Es ist wichtig, Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Compliance-Anforderungen regelmäßig zu überprüfen.
Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) definiert klare Anforderungen an die Dokumentation von Emissionen. Berichte müssen Gesamtemissionen des Kalenderjahres, Angaben zu den in Verkehr gebrachten Brennstoffen, Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelzählungen und Informationen zur Vermeidung von Doppelbelastungen enthalten. Alle relevanten Unterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Das Umweltbundesamt überwacht die Einhaltung der Vorschriften und sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Berichts- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß erfüllen. Als zentrale Anlaufstelle steht die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt zur Verfügung – sie bietet umfangreiche Informationen, Leitfäden und Beratungsleistungen rund um die Umsetzung des Emissionshandels und ist zuständig für die Ausgabe von Emissionsgenehmigungen sowie die Verwaltung des nationalen Emissionshandelsregisters (NEHS).
Für die Abstimmung mit dem BEHG gilt: Eine gut durchdachte Compliance-Strategie hilft, Synergien zu nutzen und ineffiziente Prozesse zu vermeiden. Unternehmen, die frühzeitig handeln und ihre internen Abläufe systematisch anpassen, sichern sich Vorteile in einem Markt, der immer stärker auf Klimaschutz setzt.
ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand und Konzerne – unter anderem Commerzbank, UBS und Allianz.
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