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16 min Lesezeit

EU ETS 2 Beratung: Vorbereitung und praktischer Leitfaden für Unternehmen

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Das EU ETS 2 startet 2027 und erweitert den Emissionshandel auf Gebäude- und Verkehrssektoren. Unternehmen, die Brennstoffe in den Markt bringen, sollten sich jetzt vorbereiten. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

 

Ein Blick auf die wichtigsten Schritte zeigt, worauf Unternehmen jetzt achten müssen:

  • Fristen beachten:

  • Bis 30.06.2025: Überwachungsplan und Antrag auf Emissionsgenehmigung über die DEHSt-Plattform („3-in-1-Überwachungsplan“) einreichen.

  • Bis 30.04.2025: Ersten Emissionsbericht für das Berichtsjahr 2024 einreichen.

  • Emissionen erfassen: Dokumentation nach EBeV 2022 (z. B. Brennstoffart, CO₂-Mengen).

  • CO₂-Kosten planen: Marktentwicklung der Zertifikatspreise beobachten und das Budget mit Risikopuffer aufstellen.

  • Maßnahmen umsetzen:

  • Technisch: Energiemanagementsysteme, moderne Heizungsanlagen einsetzen.

  • Organisatorisch: Mitarbeitende schulen, konkrete Energieziele definieren.

  • Compliance sicherstellen: Dokumentation regelmäßig prüfen und interne Audits durchführen.

Wichtig: Frühzeitige Vorbereitung minimiert Kosten und Risiken. Die verbindliche Kraft des EU ETS 2 zwingt Unternehmen, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen. Für eine erfolgreiche Vorbereitung und Umsetzung ist spezifisches Know-how im Emissionshandel und Energiemanagement entscheidend. Das EU ETS 2 bietet die Chance, Prozesse klimafreundlicher zu gestalten und die Marktposition zu stärken.

Einführung in das EU ETS 2

Das EU ETS 2 (European Union Emissions Trading System 2) ist ein zentrales Element der europäischen Klimapolitik und erweitert das bestehende Emissionshandelssystem (EU ETS 1) um zusätzliche Sektoren wie Gebäude und Verkehr. Ziel des Systems ist es, die Treibhausgasemissionen in der gesamten EU weiter zu senken und Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, ihre Emissionen aktiv zu steuern. Das ETS 2 basiert auf einem marktwirtschaftlichen Ansatz: Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen oder in den Sektoren Gebäude und Verkehr tätig sind, müssen für ihre verursachten Emissionen entsprechende Emissionszertifikate erwerben. Diese Zertifikate können am Markt gehandelt werden, was einen finanziellen Anreiz für die Reduktion von Emissionen schafft. Durch die Integration neuer Sektoren und die Einbindung weiterer Unternehmen wird das EU ETS 2 zu einem noch umfassenderen System, das einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaziele leistet.

Hintergrund und Ziele

Die Einführung des EU ETS 2 ist eine direkte Antwort auf die wachsende Dringlichkeit, die Treibhausgasemissionen in der EU nachhaltig zu reduzieren. Während das ursprüngliche EU ETS (ETS 1) vor allem die Energiewirtschaft und energieintensive Industrien abdeckt, richtet sich das ETS 2 gezielt an die bislang weniger regulierten Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Hintergrund: Diese Bereiche verursachen einen erheblichen Anteil der europäischen Emissionen und bieten großes Potenzial für Verbesserungen. Das EU ETS 2 setzt einen klaren Preis für CO₂-Emissionen und schafft damit einen wirtschaftlichen Anreiz für Unternehmen, ihre Emissionen zu senken, in erneuerbare Energien zu investieren und die Energieeffizienz zu steigern. Die übergeordneten Ziele sind die Erreichung der EU-Klimaziele, die Förderung nachhaltiger Technologien und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im internationalen Vergleich.

EU ETS 2 Kernkomponenten

Neue Sektoren unter EU ETS 2

Das EU ETS 2 bringt ein separates Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Industrien. Es basiert auf einem sogenannten Upstream-Ansatz: Unternehmen, die Brennstoffe in den Markt bringen (wie z. B. Gashändler), tragen die Verantwortung für die Emissionen. Abgedeckt werden energierelevante Brennstoffe, einschließlich Produkte wie Petrolkoks – hauptsächlich betrifft dies Unternehmen, die bereits unter das BEHG fallen [1]. Zusätzlich spielt Strom im Rahmen des Emissionshandels und der Energieversorgung eine zentrale Rolle, da er maßgeblich zur Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im Energiesektor beiträgt.

CO2-Preissystem

Das System schafft einen eigenständigen Markt für CO₂-Zertifikate, die über Auktionen gehandelt werden. Emissionszertifikaten legen dabei eine Obergrenze für die zulässigen Treibhausgasemissionen fest und können im Rahmen des EU ETS 2 zwischen Unternehmen gehandelt werden, um Emissionen effizient zu begrenzen.

“Das Europäische Emissionshandelssystem 2 (EU ETS 2) ist ein neues unabhängiges System für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Industriezweige.” – DEHSt [1]

Wichtige Umsetzungstermine

Die Einführung des EU ETS 2 erfolgt schrittweise:

Zeitraum

Meilenstein: Lesen Sie mehr über die Risiken bei freiwilligen CO₂-Zertifikaten und die Unterschiede zu regulierten Märkten.

Anforderungen

2024–2026

Berichterstattungsphase

Erste Emissionsberichte

2025

Überwachungsplan

Einreichung des Überwachungsplans

30. April 2025

Erster Emissionsbericht

Bericht für das Jahr 2024

2027

Vollständige Umsetzung

Abgabepflicht für Zertifikate startet

Ab 2024 beginnt die Berichterstattungsphase, und bis zum 30. April 2025 muss der erste Emissionsbericht für 2024 vorliegen. Unternehmen sollten zudem einen Überwachungsplan für 2025 erstellen und eine Emissionsgenehmigung beantragen [1].

Wichtig: Brennstoffe, die bereits unter EU ETS 1 fallen, bleiben unberührt. Kommunale Abfallverbrennungsanlagen melden ihre Emissionen weiterhin unter EU ETS 1 [1].

EU ETS 2-Anforderungen erfüllen

Anforderungen zur Emissionserfassung

Die Erfassung von Emissionen im Rahmen des EU ETS 2 basiert auf den Vorgaben der EBeV 2022. Dabei müssen Emissionen aus dem Brennstoffverbrauch vollständig und konsistent dokumentiert werden. Die wichtigsten Punkte der Dokumentation umfassen:

Berichtselement

Details

Unternehmensdaten

Name, Rechtsform, Ansprechpartner, Berichtsjahr

Emissionsdaten

Gesamtemissionen in t CO₂, Anteil an Bioenergie

Brennstoffdaten

Brennstoffart, Menge, Umrechnungsfaktoren, Heizwerte

Nachweise

Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelzählungen und -belastungen

Unternehmen unterliegen im Rahmen des EU ETS 2 bestimmten Abgabepflichten, die eine fristgerechte Meldung und Abgabe der erfassten Emissionen an die zuständigen Behörden vorschreiben.

Nach der Erfassung der Emissionen steht die Verwaltung der CO₂-Zertifikate im Vordergrund.

Verwaltung von CO₂-Zertifikaten

Die CO₂-Zertifikate müssen systematisch verwaltet werden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu gehören:

  • Erster Emissionsbericht: Einreichung bis spätestens 30. April 2025 für das Berichtsjahr 2024.

  • Überwachungsplan: Vorlage für das Berichtsjahr 2025.

  • Dokumentation: Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen für mindestens zehn Jahre.

Die Monitoring-Verordnung spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Standards für die Verwaltung und Dokumentation der Emissionen im EU ETS 2 festlegt.

“Die EU-Überwachungs- und Berichterstattungsverordnung (2018/2066) regelt die Anforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen im EU-ETS als Ganzes, einschließlich EU ETS 2” [1]

Emissionsüberwachungssysteme

Die technische Überwachung der Emissionen erfordert zuverlässige Systeme, die Brennstoffarten und -mengen präzise erfassen. Diese Systeme müssen:

  • Berechnungsfaktoren korrekt anwenden

  • Datenlücken konservativ schätzen

  • Eine lückenlose Dokumentation sicherstellen

Die Berechnung der meldepflichtigen Emissionen erfolgt nach einer festgelegten Formel, die auch Abzüge zur Vermeidung von Doppelzählungen und -belastungen berücksichtigt. Besonders wichtig ist die genaue Dokumentation der Brennstoffdaten, vor allem bei Lieferungen an EU ETS-Anlagen.

Mit Einführung des EU ETS 2 erfolgt die Einreichung des Überwachungsplans und der Emissionsgenehmigung ab 2025 verpflichtend über das neue FMS-Verfahren der DEHSt. Das „3-in-1-Überwachungsplan“-Tool ermöglicht eine integrierte Bearbeitung und Einreichung für nEHS, EU-ETS 1 und EU-ETS 2. Diese Vereinfachung reduziert Doppelarbeiten und stellt sicher, dass Fristen und Berichtspflichten zentral und digital erfüllt werden. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Funktionsweise des FMS-Tools vertraut machen und die organisatorischen Abläufe darauf abstimmen.

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Kostenkontrolle und Emissionsreduzierung

Die Vorbereitung auf das EU ETS 2 erfordert mehr als nur technische Datenerfassung – auch steuerliche und operative Steuerung sind entscheidend. Zudem befindet sich das EU-Emissionshandelssystem aktuell in einer umfassenden Reform, die im Rahmen des 'Fit for 55'-Pakets sowohl die Kostenkontrolle als auch die Emissionsreduzierung weiter verbessern und zusätzliche Sektoren einbeziehen soll.

Planung des CO₂-Kostenbudgets

Ein gut durchdachtes CO₂-Kostenbudget ist der Schlüssel. Nutzen Sie historische Daten, Marktanalysen und Risikopuffer, um Ihre Planung zu optimieren. Hier ein paar wichtige Punkte:

  • Analysieren Sie vergangene Emissionen, um den zukünftigen Zertifikatsbedarf abzuschätzen.

  • Überwachen Sie Marktpreise, um günstige Kaufzeitpunkte zu identifizieren.

  • Richten Sie einen Risikopuffer ein, um unerwartete Preisschwankungen abzufedern.

  • Prüfen Sie mögliche staatliche Förderprogramme oder Subventionen.

Ein strukturiertes Budget schafft die Grundlage für gezielte Maßnahmen zur Emissionsminderung.

Maßnahmen zur Emissionsreduzierung

Emissionen lassen sich durch technische und organisatorische Ansätze senken. Beispiele hierfür sind:

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz von Energiemanagementsystemen, um den Verbrauch in Echtzeit zu überwachen.

  • Modernisierung von Heizungs- und Kühlsystemen für mehr Effizienz.

  • Umstellung auf energieeffiziente Beleuchtung, wie LED-Systeme.

Organisatorische Ansätze:

  • Schulungen für Mitarbeitende, um energiesparendes Verhalten zu fördern.

  • Festlegung konkreter Ziele zur Energieeinsparung.

  • Regelmäßige Überprüfung der Energieeffizienz durch interne Audits.

Sicherstellung der Compliance

Neben der Kostenkontrolle und Emissionsminderung ist die Einhaltung der EU ETS 2-Regeln unerlässlich. Ein durchdachtes Risikomanagement hilft, Compliance-Probleme zu vermeiden. Wichtige Schritte sind:

  • Einführung eines klaren Dokumentationssystems, das interne Prüfungen erleichtert.

  • Regelmäßige Audits, um die Emissionserfassung zu überprüfen und zu verbessern.

  • Frühzeitige Einbindung von Expertinnen und Experten für Nachhaltigkeit.

Durch die Integration dieser Ansätze in Ihre Unternehmensstrategie können Sie nicht nur Kosten senken, sondern auch sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Geschäftswachstum unter EU ETS 2

Stärkung der Marktposition

Die Einhaltung der Vorgaben des EU ETS 2 kann Unternehmen dabei helfen, ihre Marktposition zu festigen, das Markenimage zu verbessern und den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsquellen zu erleichtern.

Ein internes CO₂-Bilanzierungssystem ermöglicht es, Emissionen präzise zu überwachen und gegenüber Stakeholdern transparent darzustellen. Diese Transparenz ist ein Schlüssel, um Investoren und Partner von der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens zu überzeugen. Zudem wird der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten erleichtert, die an nachweisbare Umweltleistungen gekoppelt sind.

Neue Geschäftschancen

Eine stärkere Marktposition eröffnet Unternehmen direkte Chancen für Wachstum und Innovation. Investitionen in umweltfreundliche Technologien bieten Potenzial für neue Geschäftsfelder. Der EU-Rahmen für die Zertifizierung von CO₂-Entnahmen (CRCF) definiert dabei drei wesentliche Bereiche:

Kategorie

Beschreibung

Geschäftspotenzial

Carbon Farming

CO₂-Bindung in der Landwirtschaft

Entwicklung nachhaltiger Agrarprojekte

Dauerhafte CO₂-Speicherung

Technische Verfahren zur CO₂-Entnahme

Einsatz und Ausbau neuer Technologien

CO₂-Speicherung in Produkten

Langfristige Bindung in Materialien

Herstellung klimafreundlicher Produkte und die Einhaltung der ESRS-Standards und CSRD-Regeln sind eng miteinander verknüpft.

ESG-Strategie und Integration

Um die Anforderungen des EU ETS 2 langfristig in die Unternehmensstrategie einzubinden, ist eine umfassende Integration in die ESG-Ziele (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) erforderlich.

Ein strukturierter Ansatz, der strategische Planung, die Einbindung von Nachhaltigkeitsexperten und regelmäßige Überprüfungen der Zielerreichung umfasst, stellt sicher, dass die ESG-Integration nicht nur auf dem Papier besteht.

Qualitätsstandards im Fokus: Der CRCF bewertet CO₂-Entnahmen anhand der "QU.A.L.ITY"-Kriterien:

  • Quantifizierung: Ergebnisse müssen messbar sein.

  • Additionalität: Es muss ein echter Mehrwert nachgewiesen werden.

  • Langfristige Speicherung: CO₂ muss dauerhaft gebunden bleiben.

  • Nachhaltigkeit: Maßnahmen müssen umweltfreundlich umgesetzt werden.

Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Anbietern und der Einsatz transparenter Bewertungsmechanismen sind entscheidend, um diese Standards zu erfüllen und die ESG-Strategie erfolgreich umzusetzen.

Fördermöglichkeiten und Unterstützung

Für Unternehmen, die unter das EU ETS 2 fallen, stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bietet umfassende Informationen, Leitfäden und Beratungsleistungen rund um die Umsetzung des Emissionshandels. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutzmaßnahmen finanziell unterstützen. Unternehmen profitieren zudem von der Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern wie Fiegenbaum Solutions, die individuelle Beratung, Unterstützung bei der Erstellung von Überwachungsplänen und der Umsetzung der Anforderungen des EU ETS 2 bieten. Durch die gezielte Nutzung dieser Angebote können Unternehmen nicht nur ihre Pflichten effizient erfüllen, sondern auch Wettbewerbsvorteile sichern und ihre Klimastrategie erfolgreich umsetzen.

Deutsche Marktanforderungen

Deutsche Compliance-Vorschriften

In Deutschland ergänzen nationale Regelungen wie das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Vorgaben des EU ETS 2. Das BEHG schafft den rechtlichen Rahmen für den nationalen Emissionshandel und gilt parallel zu den EU-Bestimmungen. Unternehmen sollten sich mit diesen Anforderungen vertraut machen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Es ist wichtig, Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Compliance-Anforderungen regelmäßig zu überprüfen, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Der Preis für Emissionszertifikate folgt einem festgelegten Preispfad:

Jahr

Preis pro Emissionszertifikat

2024

45,00 €

2025 – Leitfaden zur Festlegung wissenschaftsbasierter Klimaziele und Reduktion von Scope-3-Emissionen.

55,00 €

2026

55,00 € – 65,00 € (Preiskorridor)

Das Umweltbundesamt überwacht die Einhaltung der Vorschriften und sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Berichts- und Überwachungspflichten ordnungsgemäß erfüllen.

Deutsche Dokumentationsstandards

Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) definiert klare Anforderungen an die Dokumentation von Emissionen. Unternehmen müssen folgende Kernpunkte in ihren Berichten berücksichtigen:

  • Gesamtemissionen des Kalenderjahres

  • Angaben zu den in Verkehr gebrachten Brennstoffen

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelzählungen

  • Informationen zur Vermeidung von Doppelbelastungen

Die Berichte sind spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen. Zusätzlich müssen alle relevanten Unterlagen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Vorgaben erfordern oft Anpassungen in den internen Prozessen der Unternehmen, wie im nächsten Abschnitt beschrieben.

Deutsche Geschäftspraktiken

Um den gesetzlichen Vorgaben und Dokumentationsstandards gerecht zu werden, müssen Unternehmen ihre internen Abläufe anpassen. Das BEHG sollte systematisch in die Geschäftsprozesse integriert werden, wobei ein zuverlässiges Monitoring-System sowohl die Anforderungen des EU ETS 2 als auch die deutschen Regelungen abdecken muss.

Wichtige Schritte dabei sind:

Diese Maßnahmen helfen Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen und ihre Prozesse entsprechend auszurichten.

Übergang vom nationalen CO₂-Handel in das EU ETS 2

Ab 2027 ersetzt das europäische Emissionshandelssystem EU ETS 2 schrittweise den deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) für die Sektoren Gebäude und Verkehr. Unternehmen, die bislang Zertifikate im nEHS für Brennstoffe erwerben mussten, unterliegen ab diesem Zeitpunkt den europaweit einheitlichen Vorgaben des EU ETS 2. Die Berichterstattung und die Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten erfolgen dann ausschließlich über das neue EU-System. In der Übergangsphase bis einschließlich 2026 gelten beide Systeme parallel; ab der ersten Zertifikatsabgabe 2028 für das Berichtsjahr 2027 entfällt die nationale Abgabepflicht für diese Emissionen. Die Migration der Handelskonten vom deutschen Register in das Unionsregister wird automatisiert organisiert.

Die Maßnahmen zeigen klar, wie Unternehmen das EU ETS 2 für sich nutzen können. Trotz der Herausforderungen bietet es zahlreiche Möglichkeiten für eine klimafreundliche Neuausrichtung.

Zeitrahmen

Maßnahmen

Fristen

Kurzfristig

Emissionen überwachen, Monitoring-Plan erstellen

Ab Januar 2024, Einreichung bis 30.06.2025. Erfahre mehr darüber, wie du eine CO₂-Bilanz erstellen kannst, welche Methoden und Tools sich für Unternehmen eignen.

Mittelfristig

Emissionsberichte erstellen und einreichen

Bis 30.04.2025

Langfristig

Zertifikatehandel und vollständige Einhaltung

Ab 2027

Eine rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend. Unternehmen sollten ihre internen Abläufe anpassen, ein zuverlässiges Überwachungssystem implementieren und Verantwortlichkeiten klar definieren. Investitionen in Überwachungssysteme und Schulungen verhindern unnötige Doppelarbeit.

Im deutschen Kontext ist die Abstimmung mit dem BEHG besonders wichtig. Eine gut durchdachte Compliance-Strategie hilft dabei, Synergien zu nutzen und ineffiziente Prozesse zu vermeiden.

Die genaue Erfassung und Verwaltung von Emissionsdaten ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Vorteile in einem Markt, der immer stärker auf Klimaschutz setzt.

ETS 2 Preisprognosen

Für den EU ETS 2 werden die Preisprognosen für CO₂-Zertifikate in den nächsten Jahren sehr unterschiedlich eingeschätzt, bewegen sich aktuell aber in folgender Größenordnung:

  • Für das Jahr 2027 prognostizieren Marktanalysen einen Preis meist zwischen 50 und 80 €/t CO₂ – das erste reale Marktzeichen an der Börse ICE lag bei rund 74 €/t CO₂ für den ETS2-Future 2028.

  • Die EU-Kommission hatte zum Start einen Deckel von 45 €/t festgelegt, doch dieser Wert gilt als Markteintrittsschwelle und dürfte mittelfristig klar überschritten werden.

  • Für das Jahr 2030 werden in aktuellen Studien Preisspannen zwischen 60 und 380 €/t CO₂ genannt, wobei ein Konsens eher bei 70–160 €/t für moderate Maßnahmen, aber bei bis zu 260 €/t bei schwacher Klimapolitik liegt.

  • Die Unsicherheiten sind hoch, da politische Steuerungsmaßnahmen, die Marktstabilitätsreserve und Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor starke Auswirkungen auf Angebot/Demand und damit auf das Preisniveau haben.

Diese Preise bedeuten für Unternehmen im Verkehrs- oder Gebäudebereich einen deutlichen Kostenanstieg für fossile Brennstoffe innerhalb weniger Jahre und verstärken den Umstellungsdruck auf klimafreundliche Technologien.

Fazit und Ausblick

Das EU ETS 2 markiert einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft in Europa. Für Unternehmen bedeutet die Einführung des neuen Emissionshandelssystems, sich auf neue Anforderungen einzustellen, ihre Emissionen transparent zu erfassen und gezielt zu reduzieren. Die Unterstützung durch Partner, spezialisierte Beratung und Förderprogramme erleichtert die Umsetzung und hilft, die Herausforderungen des ETS 2 erfolgreich zu meistern. Der Ausblick ist positiv: Das EU ETS 2 bietet Unternehmen die Chance, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Innovationen voranzutreiben und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wer die neuen Anforderungen als Chance begreift und frühzeitig handelt, kann nicht nur Kosten und Risiken minimieren, sondern auch die eigene Marktposition im europäischen Kontext nachhaltig sichern.

FAQ

Was ist das EU ETS 2?Das EU ETS 2 ist ein „Upstream-System“ für den Emissionshandel, das sich an Unternehmen richtet, die Brennstoffe in den Markt bringen, wie beispielsweise Gashandelsunternehmen. Es erweitert das bestehende EU-Emissionshandelssystem um zusätzliche Sektoren [1].

Wer ist betroffen?Die meisten Unternehmen, die bereits durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verpflichtet sind, werden auch unter das EU ETS 2 fallen und berichtspflichtig sein. Die Berichtspflicht umfasst die gesetzliche Verpflichtung, Emissionen regelmäßig zu dokumentieren und fristgerecht zu melden [1].

Welche Fristen sind zu beachten?

Termin

Verpflichtung

Besonderheiten

30.06.2025

Einreichung Überwachungsplan

Gilt erstmals für das Berichtsjahr 2025 [1]

30.04.2025

Emissionsbericht 2024

Basierend auf historischen Emissionen, keine Verifizierung erforderlich [1]

Was muss konkret vorbereitet werden?Eine Emissionsgenehmigung ist erforderlich und kann zusammen mit dem Überwachungsplan eingereicht werden. Die Datenerfassung basiert auf der vorhandenen nEHS-Datenstruktur, um Doppelarbeiten zu vermeiden [1].

Welche Sanktionen drohen?Bei Verstößen gegen die Vorschriften des EU ETS 2 können hohe Strafen verhängt werden. Die Details dazu sind im TEHG-E geregelt, das am 09.10.2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurde [1].

Wie verhält sich EU ETS 2 zum deutschen nEHS?Zwischen 2024 und 2026 laufen beide Systeme parallel. Unternehmen, die bereits am nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) teilnehmen, erhalten in dieser Übergangsphase einen Einblick in die Anforderungen des EU ETS 2 [1].

Wie erfolgt die Berichterstattung?Die Emissionsberichte müssen jährlich bis zum 30. April für das Vorjahr eingereicht werden. Für das Jahr 2024 gelten vereinfachte Regeln, und eine Verifizierung ist nicht erforderlich.

Welche Tools stehen zur Verfügung?Die bestehende nEHS-Infrastruktur wird für die Berichterstattung im EU ETS 2 genutzt. Das sorgt für einen unkomplizierten Übergang und reduziert den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen.

Wie berechnen sich die Kosten für CO₂-Zertifikate im EU ETS 2?Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Marktpreis für CO₂-Zertifikate, der sich aus Auktionen ergibt. Unternehmen sollten einen Risikopuffer einplanen, da Preisschwankungen möglich sind. Für die Budgetplanung empfiehlt sich die Analyse historischer Emissionen und die Beobachtung der Preisentwicklung.

Wie funktioniert der Kauf und die Abgabe von Zertifikaten?Zertifikate werden über Auktionen oder Sekundärmärkte erworben. Bis spätestens zum 30. April des Folgejahres müssen Unternehmen die benötigte Anzahl an Zertifikaten für ihre gemeldeten Emissionen abgeben.

Welche technischen Systeme sind zur Emissionsüberwachung erforderlich?Unternehmen benötigen ein zuverlässiges Monitoring-System, das alle Brennstoffarten, -mengen und Emissionsfaktoren lückenlos und prüfbar dokumentiert. Die Daten müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Welche organisatorischen Maßnahmen sind sinnvoll?Empfohlen werden die Benennung eines Verantwortlichen für Emissionshandel, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und die Integration der Emissionsdaten in das interne Berichtswesen. Die Verantwortlichen im Unternehmen sind für die Einhaltung der Berichtspflichten und die Überwachung der Emissionen zuständig.

Wie werden Doppelbelastungen durch das nEHS und EU ETS 2 vermieden?In der Übergangsphase (2024–2026) laufen beide Systeme parallel. Es gibt Mechanismen zur Vermeidung von Doppelbelastungen, etwa durch Anrechnung bereits gezahlter Abgaben. Details dazu regeln die zuständigen Behörden.

Gibt es Förderprogramme zur Unterstützung bei der Umstellung?Ja, verschiedene Förderprogramme des Bundes und der Länder unterstützen Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutzmaßnahmen. Informationen dazu finden Sie beim BAFA und Umweltbundesamt.

Haben Sie Fragen zum EU ETS 2?Für weitere Fragen rund um das EU ETS 2 können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren. Senden Sie Ihre Fragen an die folgende E-Mail-Adresse: info@emissionshandel-beispiel.de. Wir beantworten Ihre Anfragen zeitnah per E-Mail.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Spezialisierung auf CSRD, VSME und Klimarisikoanalysen. 300+ Projekte für Unternehmen wie Commerzbank, UBS und Allianz.

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