Von Johannes Fiegenbaum am 22.08.25, 06:33 · Zuletzt aktualisiert 5. September 2026
ESRS E1 ist der Klimastandard der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er regelt, was ihr über Treibhausgasemissionen, Klimaziele, euren Transitionsplan und die finanziellen Folgen von Klimarisiken offenlegt. E1 umfasst drei Themen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energie.
Dieser Text erklärt die Verortung im Standardsystem, alle neun Angabepflichten E1-1 bis E1-9 mit deutscher und englischer Bezeichnung und den Stand des überarbeiteten ESRS-Sets. Stand: 5. September 2026, nachgezogen nach jeder EFRAG-Änderung.
Die EFRAG entwickelt die Standards, die EU-Kommission erlässt sie als delegierten Rechtsakt. ESRS 1 und ESRS 2 gelten querschnittlich und regeln Grundlagen, Governance, Strategie und den Prozess zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, kurz IRO. Darauf setzen die themenbezogenen Standards auf: E1 Klima, E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser und Meeresressourcen, E4 Biodiversität, E5 Kreislaufwirtschaft, dazu S1 für die eigene Belegschaft. Den Gesamtüberblick gibt der ESRS-Leitfaden.
E1 nimmt eine Sonderstellung ein: Wer den Standard als nicht wesentlich einstuft, muss diese Einstufung ausdrücklich begründen. Ein Maschinenbauer mit 600 Mitarbeitenden in Ostwestfalen etwa stufte E4 und E5 als nicht wesentlich ein, E1 blieb wesentlich, allein wegen der Energiekosten und der Kundenanfragen aus der Automobilkette.
Berichtspflicht und Standard sind zweierlei: Die Richtlinie legt fest, wer berichtet, ESRS E1 legt fest, was drinsteht. Wer nicht pflichtig ist, aber von Banken oder Kunden nach Klimadaten gefragt wird, liefert über den freiwilligen VSME-Standard. Investoren wiederum brauchen einzelne E1-Datenpunkte für ihre eigenen Offenlegungen nach der SFDR.
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Neun Angabepflichten, E1-1 bis E1-9. Die englischen Originaltitel stehen im Rechtsakt, die deutschen Bezeichnungen in der amtlichen Übersetzung. Die letzte Spalte nennt die Übergangserleichterung im ersten Berichtsjahr.
| Nummer | Deutsche Bezeichnung | Englischer Originaltitel | Kerninhalt | Erleichterung |
|---|---|---|---|---|
| E1-1 | Transitionsplan für den Klimaschutz | Transition plan for climate change mitigation | Reduktionspfad, Zwischenziele, Investitionen, Vereinbarkeit mit 1,5 Grad | Keine |
| E1-2 | Konzepte zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel | Policies related to climate change mitigation and adaptation | Verantwortlichkeiten, Geltungsbereich, Steuerung | Keine |
| E1-3 | Maßnahmen und Mittel | Actions and resources in relation to climate change policies | Einzelmaßnahmen, erwartete Einsparung, gebundene Investitionsmittel | Keine |
| E1-4 | Ziele zu Klimaschutz und Anpassung | Targets related to climate change mitigation and adaptation | Absolute oder intensitätsbasierte Ziele, Basisjahr, Zieljahre | Keine |
| E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | Energy consumption and mix | Verbrauch in MWh, Anteil erneuerbar, fossil, nuklear | Keine |
| E1-6 | Brutto-Emissionen Scope 1, 2, 3 und Gesamt | Gross Scopes 1, 2, 3 and Total GHG emissions | THG-Bilanz nach GHG Protocol, market- und location-based | Scope 3 und Gesamtwert im ersten Jahr nur für Unternehmen bis 750 Beschäftigte (nach Omnibus praktisch gegenstandslos) |
| E1-7 | THG-Abbau und Klimaschutzprojekte über Zertifikate | GHG removals and GHG mitigation projects financed through carbon credits | Eigene Senken, gekaufte Zertifikate, Qualitätskriterien | Keine |
| E1-8 | Interne CO₂-Bepreisung | Internal carbon pricing | Preishöhe, Abdeckungsgrad, Anwendung in Entscheidungen | Keine |
| E1-9 | Erwartete finanzielle Effekte aus Klimarisiken und -chancen | Anticipated financial effects from material physical and transition risks and potential climate-related opportunities | Bilanzwerte in gefährdeten Lagen, Umsatz aus Chancen, Zeithorizonte | Erstes Jahr für alle |
Dazu kommen drei E1-spezifische Angaben, die formal in ESRS 2 verankert sind: die Berücksichtigung von Klimaaspekten in Anreizsystemen der Leitungsorgane, die Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Klimaszenarien und der Prozess, mit dem ihr wesentliche Klima-IRO ermittelt.
Die EFRAG hat im Auftrag der Kommission einen überarbeiteten Standardsatz vorgelegt. Die Richtung ist klar: deutlich weniger verpflichtende Datenpunkte, mehr Ermessen bei der Wesentlichkeit, und die befristeten Übergangsregeln des ersten Sets laufen aus, statt fortgeschrieben zu werden. Was davon Recht wird, entscheidet sich mit der Veröffentlichung im Amtsblatt. Was die Reduktion der Datenpunkte konkret für kleinere Berichtspflichtige bedeutet, steht in der Auswertung zur ESRS-Vereinfachung.
| Geschäftsjahr | Was gilt |
|---|---|
| Geschäftsjahre bis 2025 | Erstes ESRS-Set, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, mit den dort geregelten Übergangserleichterungen |
| Geschäftsjahr 2026 | Erstes Set bleibt in Kraft, solange der überarbeitete Rechtsakt nicht im Amtsblatt steht |
| Ab Geschäftsjahr 2027 | Neuer Anwendungsbereich nach der Omnibus-Richtlinie, große Unternehmen ab mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz |
Praktisch heißt das: Baut die Datenerhebung für E1-5 und E1-6 jetzt auf, die ändern sich in der Substanz nicht.
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:
Ein Lebensmittelhersteller mit 900 Mitarbeitenden in Norddeutschland hat genau das umgedreht angefangen: erst Software, dann Wesentlichkeit. Ergebnis war eine vollständige Scope-3-Erhebung über alle Kategorien, von denen zwei den Ausschlag gaben.
E1-9 verlangt die erwarteten finanziellen Effekte aus physischen und transitorischen Risiken. Physisch heißt Hitze, Starkregen, Dürre, Sturm an euren Standorten und in der Lieferkette, transitorisch heißt CO₂-Preise, Regulierung, Nachfrageverschiebung. Beides braucht eine Klimarisikoanalyse mit mehreren Klimaszenarien, sonst bleibt die Zahl beliebig.
In der Auswertung von 1.401 europäischen Nachhaltigkeitsberichten zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Scope 1 und 2 werden fast durchgängig berichtet, der Transitionsplan, vollständige Scope-3-Angaben und ein interner CO₂-Preis fehlen dagegen regelmäßig oder bleiben qualitativ.
Das deckt sich mit dem, was mir in Projekten begegnet: Klimarisiko ist in den wenigsten Unternehmen operativ angekommen, obwohl die ersten Maßnahmen sich rechnen. Ein Logistikdienstleister am Oberrhein hat nach der Szenarioanalyse zwei Umschlagflächen höhergelegt und die Verschattung der Sozialräume nachgerüstet ohne Diskussion durchs Budget. Meine Position dazu: Ein konformer E1-Abschnitt ist noch keine Klimasteuerung. Externes Reporting beantwortet, was ihr im letzten Jahr getan habt. Steuerung beantwortet, welche Investition ihr nächstes Jahr anders entscheidet, weil ein CO₂-Preis und ein Szenario dahinterliegen.
ESRS E1 ist der Klimastandard der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung und regelt die Offenlegung zu Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energie.
Neun, E1-1 bis E1-9. Dazu kommen drei E1-spezifische Angaben, die formal in ESRS 2 stehen: Governance, Geschäftsmodell-Resilienz und der Prozess zur Ermittlung wesentlicher IRO.
Bis der überarbeitete Rechtsakt im Amtsblatt steht, gilt das erste Set aus der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772. Der neue Anwendungsbereich der Omnibus-Richtlinie greift ab dem Geschäftsjahr 2027.
E1 deckt Klima ab, E2 Umweltverschmutzung, E3 Wasser, E4 Biodiversität, E5 Kreislaufwirtschaft. S1 betrifft die eigene Belegschaft, berührt E1 aber über Hitzeschutz und den sozialen Teil des Transitionsplans.
ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.
Zur PersonDie European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die verbindlichen Regeln für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieser Überblick erklärt dir die Struktur ...
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