Am 29. Januar 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Revision der Bundesregierung abgewiesen und die Nachbesserungspflicht beim Klimaschutzprogramm 2023 bestätigt. Das Programm erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht – die Bundesregierung muss bis März 2026 nachliefern.
Die rechtliche Begründung: Das 65-%-Reduktionsziel bis 2030 (gegenüber 1990) ist gesetzlich verbindlich im Klimaschutzgesetz verankert. Das Klimaschutzprogramm als zentrales Steuerungsinstrument muss prognostisch geeignet sein, dieses Ziel zu erreichen – ist es aber nicht. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sprach von einer erheblichen Zielverfehlung. Verschiedene Analysen und Projektionen zur kumulierten Lücke bis 2030 bewegen sich im dreistelligen Millionen-Tonnen-Bereich.
Dieses Urteil ist die logische Fortsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Beschlusses von 2021: Damals verpflichtete das BVerfG den Gesetzgeber zu ambitionierteren Klimazielen und Zwischenzielen. Das jetzige Urteil präzisiert: Auch die Umsetzung (Klimaschutzprogramm) muss gerichtsfest sein, nicht nur die Zielformulierung.
Für euch als CFOs, Sustainability Leads und Geschäftsführungen im Mittelstand und größeren Unternehmen bedeutet das: Wer Klimastrategie auf Basis heutiger Minimalpolitik plant, kalkuliert mit falschen Annahmen.
Auf Basis meiner Projekterfahrung sehe ich drei zentrale Konsequenzen:
In diesem Artikel ordne ich das Urteil strategisch ein, zeige die regulatorische Entwicklung bis 2030 auf und erläutere, wie ihr eure Klimastrategie robuster aufstellen könnt – ohne hektisch zu werden, aber mit der nötigen Weitsicht.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg: Das Klimaschutzprogramm 2023 reicht nicht aus, um die gesetzlich verankerten Klimaziele zu erreichen. Die Bundesregierung muss bis März 2026 ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen.
Besonders relevant für die Unternehmensplanung: Das Gericht bestätigt, dass die im Klimaschutzprogramm 2023 vorgesehenen Maßnahmen insgesamt nicht ausreichen, um das gesetzliche 65‑Prozent‑Reduktionsziel bis 2030 zu erreichen, und daher ergänzt werden müssen. Auf Basis der zugrunde liegenden Projektionen und externen Analysen zeigt sich, dass insbesondere die Sektoren Verkehr, Gebäude, Energie und Industrie deutlich hinter den erforderlichen Reduktionspfaden zurückbleiben, während der Agrarsektor näher am Zielkorridor liegt.
Die sektoralen Überschreitungen summieren sich nach verschiedenen Studien zu einer beträchtlichen Lücke bis 2030, die nun durch zusätzliche Maßnahmen geschlossen werden muss.
Interessanterweise hatte die Ampel-Koalition im April 2024 das Klimaschutzgesetz reformiert und die sektoralen Jahresbudgets abgeschafft. Statt rückwirkender Kontrolle pro Sektor gibt es jetzt mehrjährige, sektorübergreifende Bewertungen. Klimaschützer kritisierten das als Aufweichung – einzelne Sektoren wie der Verkehr würden nicht mehr so stark in die Pflicht genommen.
Das Leipziger Urteil zeigt jedoch: Auch ohne sektorale Jahresbudgets bleiben die Gesamtreduktionsziele justiziabel. Das Gericht fordert prognostisch geeignete Maßnahmen – unabhängig davon, ob diese jährlich oder mehrjährig kontrolliert werden.
Rechtlich wichtig ist die Trennung zweier Ebenen:
Das BVerfG hatte 2021 den Gesetzgeber zu ambitionierteren Klimazielen verpflichtet. Das jetzige Urteil präzisiert: Auch die Umsetzung muss gerichtsfest sein, nicht nur die Zielformulierung im Gesetz.
Tatsächlich ist das Leipziger Urteil die logische Fortsetzung einer Entwicklung, die 2021 begann. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das damalige Klimaschutzgesetz mit den Grundrechten junger Menschen unvereinbar ist – weil es zu viel CO₂-Budget für die Gegenwart reserviert und künftige Generationen zu stark belastet.
Seitdem ist klar: Klimaschutz ist ein Grundrechts- und Rechtsstaatsthema, nicht nur eine politische Verhandlungsmasse. Umweltverbände wie die DUH haben ein Klagerecht und können Nachbesserungen gerichtlich durchsetzen.
Für Unternehmen bedeutet das einen Paradigmenwechsel in der strategischen Planung. Die Frage ist nicht mehr, ob strengere Klimavorgaben kommen – sondern wann und wie schnell.
Bis März 2026 muss die Bundesregierung nachliefern. Welche Maßnahmen sind denkbar?
Die politische Umsetzung bleibt konfliktreich – zwischen CDU/CSU-Positionen, Koalitionsrealität und Landtagswahlen 2026. Aber die rechtliche Nachbesserungspflicht steht.
Die DUH hat bereits im Januar 2025 zwei weitere Klagen eingereicht:
Parallel laufen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Auf EU-Ebene läuft eine Klimaklage zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP).
Nach meiner Einschätzung: Weitere gerichtliche Nachbesserungsaufträge sind wahrscheinlicher als Lockerungen.
Unabhängig vom Leipziger Urteil greifen ab 2027/2028 bereits beschlossene EU-Vorgaben:
Die Folge für eure Planung: Klimapolitik wird ruckeliger (politische Unsicherheit, Nachsteuerungspflichten) – aber in der Richtung verlässlicher. Verschärfung ist wahrscheinlicher als Lockerung.
Viele Unternehmen kalkulieren Klimarisiken nur auf Basis aktueller gesetzlicher Mindestanforderungen. Das Leipziger Urteil zeigt: Diese Annahme ist trügerisch.
Die politisch kommunizierten CO₂-Preise für ETS 2 (Gebäude/Verkehr) liegen im Korridor 55-65 €/t. Als realistisches Arbeitsszenario auf Basis der UBA-Schattenpreis-Empfehlung und aktueller Marktanalysen empfehle ich für eure Planung deutlich höhere Werte bis 2030:
Gerade wenn ihr größere Investitionen plant – Fuhrpark-Erneuerung, Produktionsanlagen, Immobilien-Sanierung – solltet ihr mit internen CO₂-Preisen von 100-150 €/t rechnen, nicht mit den politisch kommunizierten Minimalwerten. Das hat direkte Auswirkungen auf eure Capex-Planung und Wirtschaftlichkeitsrechnung. Mehr zu diesem strategischen Instrument findet ihr in meinem Leitfaden zum internen CO₂-Preis für Unternehmen.
Das Heizungsgesetz (GEG-Reform) bleibt politisch konfliktreich – aber die Grundrichtung ist klar: 65% Erneuerbare ab 2026/2027 in Großstädten, später flächendeckend. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) fordert zusätzlich 16% Primärenergie-Reduktion bis 2030.
Das Klimaschutzprogramm 2026 wird wahrscheinlich den Gebäudesektor mit weiteren Anforderungen versehen – möglicherweise verschärfte Sanierungspflichten für Bestandsgebäude oder strengere Neubau-Standards.
Für eure Asset-Planung und Working Capital bedeutet das: Immobilien auf Klimapfad 2030 stress-testen. Welche Gebäude werden sanierungspflichtig? Welche Investitionen sind nötig, um Wertverfall zu vermeiden? Wie verändert sich der Cashflow durch Sanierungskosten?
Das Tempolimit ist politisch höchst umstritten. Aber die Euro-7-Norm und verschärfte Flottengrenzwerte kommen definitiv. Dazu der beschleunigte Ausbau der Ladeinfrastruktur und möglicherweise Null-Emissions-Zonen in Städten (Hamburg prüft das bereits).
Ein konkretes Beispiel aus Hamburg: Die Buhck Gruppe investiert in 10 neue E-LKWs für ihre Entsorgungsflotte. Die Sparkasse Holstein strukturiert die Finanzierung speziell für diese grüne Investition. Das zeigt zweierlei: Erstens handeln Unternehmen im Verkehrssektor – dem laut Leipziger Urteil größten Problembereich – bereits jetzt, ohne das neue Klimaschutzprogramm abzuwarten. Zweitens honorieren selbst regionale Banken solche ESG-Investitionen bei der Kreditvergabe.
Für eure Fuhrpark-Strategie und Opex-Planung bedeutet das: Flexibilität einbauen – schnellere E-Mobilitäts-Umstellung könnte nötig werden, was Abschreibungszyklen und Leasingverträge betrifft. Wer wie Buhck jetzt investiert, verteilt die Kosten planbar über normale Erneuerungszyklen. Wer 2028 unter Regulierungsdruck handeln muss, zahlt höhere Preise bei knapperen Lieferkapazitäten.
Rechnet mindestens zwei Szenarien:
Testet eure wichtigsten Assets (Immobilien, Fuhrpark, Produktionsanlagen) gegen das verschärfte Szenario. Wo entstehen Risiken? Welche Investitionen werden nötig? Wie verändert sich die Marge?
Für eine strukturierte Klimarisikoanalyse biete ich einen CSRD-konformen Klimarisiko Quick Check an, der genau diese Szenario-Planung ermöglicht.
Klimaklagen richten sich aktuell primär gegen den Staat. Aber die Erwartungshaltung verschiebt sich auch auf Unternehmen – drei Klage-Kategorien sind relevant:
Ein prominentes Beispiel ist die Klimaklage des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE. Lliuya forderte Schutzmaßnahmen wegen Gletscherschmelze und argumentierte, RWE sei als Großemittent mitverantwortlich für die Risiken in den Anden. Nach mehrjähriger Beweisaufnahme wies das OLG Hamm die Klage 2025 zwar zurück, stellte aber klar, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen große Emittenten grundsätzlich denkbar sind – ein wichtiges Signal für die weitere Klimaklage‑Praxis.
NGOs wie Germanwatch und ClientEarth professionalisieren die Prozessführung. Weitere Klagen gegen Großemittenten sind zu erwarten – auch in Deutschland.
Hier wird es für viele Unternehmen schon heute konkret: Gerichte und Aufsicht gehen deutlich schärfer gegen vage Klimaneutralitäts‑Claims vor.
Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass der Begriff „klimaneutral“ ohne sofortige, klare Erläuterung in der Werbung regelmäßig irreführend ist – ein Link auf weiterführende Infos reicht nicht mehr. Mehrere Landgerichte haben zudem Werbeaussagen wie „klimaneutrale Wandfarbe“ oder „CO₂‑neutrales Autofahren“ untersagt, wenn dahinter vor allem intransparente Kompensationsprojekte stehen. Und im Finanzsektor musste die DWS ein Bußgeld in Millionenhöhe wegen Greenwashing bei nachhaltigen Fonds akzeptieren – inklusive Durchsuchungen durch BaFin und Staatsanwaltschaft.
Für eure Klimakommunikation bedeutet das: Saubere, nachvollziehbare Basis. Keine Klimaneutralitäts-Claims ohne detaillierte Aufklärung über Methodik, Kompensation vs. Reduktion, verwendete Zertifikate. Das betrifft direkt eure Markenführung und Kommunikationsbudgets.
Für Vorstände und Geschäftsführungen steigt das Haftungsrisiko: Mit CSRD, LkSG und der künftigen CSDDD werden Klima‑ und ESG‑Pflichten zu einem immer klarer justiziablen Pflichtenkreis – wer wesentliche Klimarisiken im Risikomanagement ignoriert oder Berichts‑ und Sorgfaltspflichten systematisch verfehlt, riskiert Organhaftungsansprüche.
Parallel diskutieren D&O‑Versicherer, wie weit der Schutz bei ESG‑bezogenen Pflichtverstößen reichen soll: Klassische Vorsatzausschlüsse bleiben bestehen, und bei bewusstem Ignorieren von ESG‑Pflichten kann Deckung im Ernstfall entfallen.
Drei konkrete Maßnahmen minimieren Klagerisiken:
Prüft außerdem eure D&O-Versicherung: Sind Klimaklagen-Risiken abgedeckt? Vorsatz-Ausschlüsse beachten.
Das Leipziger Urteil macht eines klar: „Nichts tun" ist das größere Risiko als „Zu viel Klimaschutz". Drei Business-Angle zeigen, warum proaktive ESG-Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist:
79% der Investoren fordern laut PwC einen systematischen Umgang mit ESG-Risiken. ESG-mandatierte Vermögenswerte werden bis 2025 auf 35 Billionen USD geschätzt – das sind 50% aller professionell verwalteten Investments.
Banken-ESG-Fragebögen werden immer detaillierter. Refinanzierungen hängen zunehmend von ESG-Performance ab. Green Bonds und Sustainability-Linked Loans bieten niedrigere Zinsen bei ESG-Zielerreichung – das betrifft direkt eure Zinskosten und Working-Capital-Konditionen.
Konkret: Unternehmen mit validierten Science-Based Targets (SBTi) erhalten nachweislich bessere Kreditkonditionen. Mehr zu den Grundlagen der Science-Based Targets Initiative findet ihr in meinem Leitfaden.
Ab Mitte der 2020er Jahre müssen ein großer Teil der größeren und börsennotierten Unternehmen in Deutschland Klimarisiken nach doppelter Wesentlichkeit berichten:
Das TCFD-Framework (heute ISSB) verlangt systematische Klimarisikoanalyse nach Governance, Strategie, Risikomanagement und Metriken. Mein CSRD Materiality Screening unterstützt euch bei der strukturierten Umsetzung.
Hunderte Unternehmen in Deutschland haben bereits Science-Based Targets gesetzt: 42% Reduktion bis 2030, 90% bis 2050 (vs. 2020-Basis). Das ist kein Zufall – es ist strategische Positionierung für Kapitalzugang und Kundenanforderungen.
Physische Klimarisiken (Starkregen, Hitze, Hagel, Dürre) haben bereits heute ein Schadenspotenzial von 250+ Mio. € für mittelgroße Unternehmen. In meiner Automotive-Fallstudie führte ich für eine Autohaus-Gruppe mit 18 Standorten und Miollionenumsatz eine umfassende Klimarisikoanalyse durch. Dabei identifizierte ich 5 Hochrisikostandorte mit kritischem Handlungsbedarf bei physischen und Transitionsrisiken. Die Analyse priorisierte konkrete Anpassungsmaßnahmen mit quantifizierten Einsparpotenzialen, die nun als Grundlage für strategische Investitionsentscheidungen und Verhandlungen mit Banken und Versicherern dienen.
Transitionsrisiken (CO₂-Preis, Regulierung, Technologiewandel, Marktveränderungen) kommen hinzu. Wer früh dekarbonisiert, vermeidet teure Ad-hoc-Sanierungen unter Zeitdruck und kann Investitionen planbar über normale Erneuerungszyklen streuen – das schützt euer EBITDA.
Für KMU bietet der VSME-Standard einen pragmatischen Einstieg in strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung – ohne die Komplexität der vollen CSRD.
Ihr fallt typischerweise in den Anwendungsbereich der gestaffelten CSRD‑Einführung oder seid zumindest indirekt stark betroffen – über Kapitalmarkt, Banken und internationale Kunden. SBTi‑validierte Klimaziele werden für viele Investoren zum Standard, und das Klimaklagen‑Risiko ist aufgrund eurer Sichtbarkeit höher.
Action Items:
Viele von euch sind nach der Omnibus‑Reform nicht mehr direkt CSRD‑berichtspflichtig, aber eure Banken und Großkunden schon – und sie holen sich Scope‑3‑ und ESG‑Daten systematisch über die Lieferkette. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wirkt zusätzlich über Kundenbeziehungen in eure Prozesse hinein.
Action Items:
Ihr seid meist nicht direkt reguliert, aber VC‑ und Impact‑Investor:innen erwarten zunehmend belastbare ESG‑KPI – besonders in klimarelevanten Sektoren.
Action Items:
Die Bundesregierung setzt stark auf Wasserstoff und Carbon Capture & Storage (CCS) als Dekarbonisierungs-Instrumente. Nach meiner Einschätzung, auch als ClimetaeTech-Investor: Diese Technologien sind nur für sehr spezifische Anwendungsfälle sinnvoll.
Wasserstoff ist sinnvoll für:
Aber nicht für:
CCS ist noch experimenteller – die Skalierbarkeit ist fraglich, Kosten liegen deutlich höher als klassische Effizienz- und Elektrifizierungsmaßnahmen, oft im dreistelligen Euro-Bereich pro Tonne, geologische Speicher sind begrenzt. Das neue CCS-Rechtsrahmenwerk für Gasinfrastruktur (2026) zeigt politische Unterstützung – aber als Lösung für breite Dekarbonisierung taugt es nicht.
Meine Empfehlung: Direktelektrifizierung – Wärmepumpen, E-Mobilität, effiziente Produktionsprozesse – bleibt der Hauptpfad. Die Technologien sind ausgereift und einfach verfügbar. Wasserstoff und CCS nur dort, wo es technisch wirklich keine Alternative gibt.
Einerseits gibt es politischen Gegenwind – die Anti-ESG-Bewegung in den USA, "ESG-Bürokratie"-Kritik in Europa, das EU-Omnibus-Paket, das CSRD-Schwellenwerte erhöht und EUDR-/CSDDD-Anwendungsbereiche reduziert.
Andererseits bleiben CSRD, EU-Taxonomie, LkSG verbindlich. Die regulatorische Realität ist: ESG-Pflichten wachsen weiter, auch wenn der politische Diskurs rauer wird.
Nach meiner Einschätzung ist das EU-Omnibus-Paket problematisch: Die Reduktion der berichtspflichtigen Unternehmen schafft Datenlücken in Lieferketten und erhöht finanzielle Risiken. Kritische Klima- und Biodiversitätsdaten sollten erhalten bleiben – nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil sie für Risikomanagement und Investitionsentscheidungen notwendig sind.
Strategische Konsequenz: Authentische ESG-Kommunikation statt ESG-Washing. Unternehmen, die Nachhaltigkeit substantiell umsetzen – nicht nur oberflächlich kommunizieren – profitieren langfristig, gerade in Zeiten politischer Polarisierung.
Hamburg hat Deutschlands strengstes Klimaschutzgesetz: Jährliche CO₂-Budgets (9,6 Mio. t 2026 → 424.000 t 2040) mit automatischen Sofortprogrammen bei Budgetüberschreitung. Das ist deutlich ambitionierter als die Bundespolitik.
Andere Städte und Bundesländer könnten nachziehen – Berlin, München, NRW diskutieren bereits strengere lokale Klimavorgaben. Für euch bedeutet das: Lokale Klimapolitik-Eskalation mitdenken, besonders wenn ihr in Großstädten Standorte oder Immobilien habt.
Abwarten ist riskant. Das neue Klimaschutzprogramm muss bis März 2026 vorgelegt werden – aber die Umsetzung wird Jahre dauern. Wer jetzt plant, kann Investitionszyklen optimal nutzen (z.B. Fuhrpark-Erneuerung, Gebäudesanierung). Wer 2028 unter Zeitdruck handelt, zahlt höhere Preise und hat weniger Optionen.
Außerdem: Finanzierungsentscheidungen werden heute getroffen – Banken und Investoren schauen auf eure ESG-Strategie jetzt, nicht 2028.
Die politisch kommunizierten 55-65 €/t (ETS 2) sind zu optimistisch. Als realistisches Arbeitsszenario auf Basis der UBA-Schattenpreis-Empfehlung empfehle ich 100-150 €/t bis 2030.
Für eure Planung: Rechnet mindestens zwei Szenarien – einmal mit 65 €/t, einmal mit 150 €/t. Wenn eure Investition auch im verschärften Szenario wirtschaftlich ist, seid ihr auf der sicheren Seite.
Direkte Emissionsklagen wie gegen RWE richten sich primär gegen Großemittenten. Aber Greenwashing-Klagen nach UWG können jedes Unternehmen treffen, das Klimaneutralitäts-Claims kommuniziert.
Prüft eure Klimakommunikation kritisch: Könnt ihr eure Aussagen wissenschaftlich belegen? Sind Kompensation vs. Reduktion klar getrennt? Nutzt ihr zertifizierte CO₂-Zertifikate mit hoher Qualität?
Wasserstoff ist für spezifische Anwendungen sinnvoll. Aber für Gebäudeheizung, LKW und PKW-Verkehr sind Wärmepumpen und E-Mobilität deutlich effizienter und wirtschaftlicher.
Prüft konkret für euren Anwendungsfall: Gibt es eine direktelektrische Alternative? Wenn ja, ist die meist günstiger und verfügbarer.
Das Gericht hat eine klare Nachbesserungspflicht bis März 2026 festgestellt. Bei Nichteinhaltung könnten weitere Klagen folgen – möglicherweise mit Zwangsgeld-Androhungen.
Für euch als Unternehmen: Plant nicht darauf, dass politische Verzögerungen euch Luft verschaffen. Die regulatorische Richtung ist klar – Verschärfung, nicht Lockerung.
Nicht verpflichtend, aber zunehmend erwartet – von Investoren, Banken, Großkunden. Wenn ihr in klimarelevanten Sektoren tätig seid oder internationale Geschäftsbeziehungen habt, sind SBTi-validierte Ziele ein Wettbewerbsvorteil.
Für KMU empfehle ich: Startet mit einem soliden Corporate Carbon Footprint, setzt interne Reduktionsziele und schaut dann, ob SBTi-Validierung strategisch sinnvoll ist.
Nach mehr als 15 Jahren ESG-Beratung und 300+ Projekten sehe ich drei zentrale Fragen, die Unternehmen jetzt beantworten sollten:
Testet eure wichtigsten Investitionen (Immobilien, Fuhrpark, Produktionsanlagen) gegen verschärfte CO₂-Preis-Szenarien. Wo entstehen Risiken? Welche Maßnahmen werden nötig? Wie verändert sich die Marge?
Branchendurchschnittswerte reichen für CSRD-Compliance und SBTi-Validierung nicht mehr aus. Ihr braucht primäre Daten von Lieferanten – zumindest für die wichtigsten Emissionsquellen.
Mein Scope-3 Quick Check zeigt euch, wo eure größten Hebel liegen und wie ihr strukturiert in die Datenerfassung einsteigt.
Klimastrategie darf nicht „Nachhaltigkeitsabteilung" sein – sie muss Chefsache werden. Welche Organmitglieder tragen Verantwortung? Welche KPIs sind mit variabler Vergütung verknüpft? Wie wird Klimarisiko im Risikomanagement systematisch erfasst?
Mehr zu effektiver ESG-Governance findet ihr in meinem Leitfaden ESG-Strategie entwickeln – von der Bestandsaufnahme zum Aktionsplan.
Das Leipziger Urteil vom 29. Januar 2026 ist die logische Fortsetzung einer rechtlichen Entwicklung, die mit dem Bundesverfassungsgerichts-Beschluss 2021 begann. Klimaziele sind nicht mehr nur politische Absichtserklärungen – sie sind gerichtlich durchsetzbar und schaffen damit eine neue Planungsrealität.
Die zentrale Botschaft für eure Unternehmensstrategie: Dieses Urteil ist ein Reality-Check – wer heute saubere Dekarbonisierungspfade und robuste Klimadaten hat, gewinnt strategische Handlungsfreiheit.
Die drei strategischen Konsequenzen:
Nach meiner Erfahrung profitieren diejenigen langfristig, die Klimastrategie nicht als Compliance-Übung verstehen, sondern als strategischen Vorteil. Frühe Mover mit validierten SBTi-Zielen, sauberen Scope-3-Daten und robusten Transition Plans haben heute bereits besseren Kapitalzugang, geringere Finanzierungskosten und höhere operative Resilienz.
Wenn ihr wissen wollt, wie weit eure aktuelle Klimastrategie und Datenbasis einem verschärften 2030-Pfad und möglichen Klimaklagen standhält, biete ich einen pragmatischen Klimarisiko-Check 2030 an.
Was der Check umfasst:
Zeitrahmen: 4-6 Wochen, pragmatisch, hands-on.
Für einen ersten Quick-Check könnt ihr direkt starten mit:
Oder ihr sprecht mich direkt an für eine individuelle Einschätzung eurer Situation: Kontakt aufnehmen.
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