- Die CSRD verpflichtet ab 2024 deutlich mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – mit verbindlichen Inhalten, Prüfpflicht und digitalen Formaten (XBRL).
- Das Omnibus-Paket 2025 ist immer noch in der Schwebe.
- Vieles bleibt freiwillig: Rund 80 % der ursprünglich betroffenen KMU sind künftig ausgenommen, können aber nach dem VSME-Standard berichten oder werden indirekt durch die Lieferkette erfasst.
- CSRD & ESRS: Es gelten die European Sustainability Reporting Standards – klar strukturierte Vorgaben für alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.
- Zentrale Pflicht: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse – Unternehmen müssen sowohl eigene Auswirkungen als auch Risiken und Chancen durch Nachhaltigkeitsthemen offenlegen.
- Häufige Fehler: Unklare Berichtspflicht, zu wenig Governance, fehlende Klimarisikoanalyse und Datenchaos. Frühzeitig starten und digitalisieren hilft!
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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet seit 2024 bereits Großunternehmen in der EU zur erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch was gehört in einen CSRD-Bericht? Wer ist betroffen und wie bereitet man sich effizient auf die neuen Anforderungen vor?
In diesem Leitfaden erfährst du, welche Inhalte der CSRD-Bericht abdecken muss, welche Standards gelten und wie dein Unternehmen die Berichtspflicht nicht nur erfüllt, sondern als strategische Chance nutzen kann.
Wer muss einen CSRD-Bericht erstellen?
Die Berichtspflicht nach CSRD betrifft nicht mehr nur Großunternehmen. Auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen sich mittelfristig auf die Anforderungen vorbereiten – direkt oder indirekt über die Lieferkette. Die Berichtspflicht gilt stufenweise, abhängig von Unternehmensgröße, Umsatz und Bilanzsumme.
61 % der Führungskräfte sind mit der Richtlinie zufrieden oder sehr zufrieden.
90 % sehen die CSRD als Chance für Europas Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Quelle: WeAreEurope/2024, 1.062 Unternehmen (C-Level, EEA/EU).
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steht vor grundlegenden Veränderungen. Während viele Unternehmen sich auf die Berichtspflicht ab 2026 vorbereiten, hat die EU mit dem Omnibus-Paket und der Stop-the-Clock-Richtlinie massive Korrekturen vorgenommen. Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet das: Deutlich weniger Unternehmen werden betroffen sein, die Fristen verschieben sich – und die strategische Frage lautet nicht mehr „müssen wir?", sondern „sollten wir?"
Executive Summary: Die neue CSRD-Realität
Die Sustainability Reporting Directive CSRD sollte ursprünglich Zehntausende europäische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichten. Doch die EU-Kommission rudert zurück: Durch neue Schwellenwerte und Fristverlängerungen fallen geschätzt 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus der Pflicht. Die Berichtspflichten verschieben sich um zwei Jahre, und Deutschland hat die nationale Umsetzung bis Ende 2025 nicht geschafft.
Gleichzeitig bleibt die strategische Relevanz von ESG-Daten bestehen: Banken, Investoren und große Kunden fordern weiterhin Transparenz – unabhängig von der formellen Pflicht. Die Corporate Sustainability Reporting Directive wird damit von einer breiten Regulierung zu einem selektiven Instrument für große Unternehmen.
Was ist die CSRD und warum ändert sich gerade alles?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU standardisieren. Anders als die alte CSR-Richtlinie verlangt die CSRD einheitliche Standards, externe Prüfung und digitale Formate.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von Informationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Dabei gilt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen für das eigene Geschäftsmodell darstellen.
Doch bereits kurz nach Inkrafttreten wurde deutlich: Der Aufwand übersteigt die Kapazitäten vieler Unternehmen massiv. Die EU reagierte mit dem Omnibus-Paket – einer Deregulierungsinitiative, die den Rahmen der Berichtspflichten grundlegend verändert.
Die Stop-the-Clock-Richtlinie: Zwei Jahre Aufschub
Im April 2025 trat die Richtlinie (EU) 2025/794 in Kraft, bekannt als „Stop-the-Clock-Richtlinie". Sie verschiebt die Berichtspflichten für zwei zentrale Unternehmensgruppen um jeweils zwei Jahre:
Zweite Welle (große Unternehmen, bisher nicht NFRD-pflichtig):
- Alter Zeitplan: Erste Berichterstattung für Geschäftsjahr 2025
- Neuer Zeitplan: Start erst für Geschäftsjahr 2027
Dritte Welle (kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen):
- Alter Zeitplan: Start Geschäftsjahr 2026
- Neuer Zeitplan: Start Geschäftsjahr 2028
Diese Verschiebung gibt Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung – ändert aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht. Die eigentliche Revolution bringt das Omnibus-Paket.
Omnibus-Paket: Schwellenwerte und Befreiungen
Die europäische Kommission plant eine drastische Einschränkung des Anwenderkreises. Die neuen Schwellenwerte wurden im November 2025 vom europäischen Parlament beschlossen und befinden sich im Trilog-Verfahren:
Inflationsanpassung der Grenzwerte:
- Bilanzsumme: >25 Mio. EUR (vorher 20 Mio. EUR)
- Umsatzerlöse: >50 Mio. EUR (vorher 40 Mio. EUR)
Geplante neue Mitarbeiter-Grenze:
- Berichtspflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
- Zusätzlich: Umsatz >450 Mio. EUR erforderlich
Falls diese Änderungen final beschlossen werden, fallen etwa 80 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus der CSRD-Berichtspflicht. Für den deutschen Mittelstand bedeutet das: Die meisten KMU sind nicht mehr direkt betroffen.
Deutschland: Nationale Umsetzung verzögert sich
Die Umsetzung der CSRD in Deutschland stockt. Obwohl die EU-Frist im Juli 2024 endete, liegt Ende 2025 noch kein finales Gesetz vor. Der Regierungsentwurf vom September 2025 befindet sich weiterhin in der Abstimmung.
Konsequenz für Unternehmen der ersten Welle: Deutsche Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive berichtspflichtig waren, müssen für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin nach dem alten CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) berichten. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für diesen Zeitraum noch nicht verpflichtend.
Die volle CSRD-Pflicht verschiebt sich in Deutschland faktisch auf das Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026). Diese Verzögerung führt zu Rechtsunsicherheit, gibt Unternehmen aber auch zusätzliche Vorbereitungszeit.
ESRS: Die European Sustainability Reporting Standards
Die Sustainability Reporting Standards ESRS bilden den verbindlichen Rahmen für die CSRD-Berichterstattung. Entwickelt von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), umfassen sie zwölf Kernstandards zu Umwelt, Soziales und Governance Aspekten.
Aktuelle Entwicklungen bei den ESRS:
- Die EU-Kommission hat 2025 über 160 offizielle „Explanations" veröffentlicht, die Interpretationsfragen klären
- Branchenspezifische Standards wurden verschoben – neue Verabschiedung erst Juni 2026
- Die EFRAG arbeitet an konsolidierten Q&A-Dokumenten für Frühjahr 2026
Die Standards verlangen detaillierte Informationen zu Klimaschutz, Biodiversität, Menschenrechten und Governance. Besonders komplex: Die Anforderungen an die gesamte Wertschöpfungskette und die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer.
Für Unternehmen, die nicht unter die verschärften Schwellenwerte fallen, gibt es den VSME-Standard – einen freiwilligen Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Er ermöglicht schlanke Nachhaltigkeitsberichte, die Lieferkettenanforderungen großer Kunden erfüllen.
Wer ist wirklich betroffen? Die neue Systematik
Nach den Omnibus-Änderungen ergibt sich eine neue Systematik der Berichtspflichten:
Definitiv berichtspflichtig ab 2026:
- Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (erste Welle, bereits NFRD-pflichtig)
- Faktisch: Weiterhin nach altem CSR-RUG für Geschäftsjahr 2024 in Deutschland
Voraussichtlich berichtspflichtig ab 2028:
- Große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden UND mehr als 450 Mio. EUR Umsatz
- Kapitalmarktorientierte KMU (wenn die Omnibus-Änderungen sie nicht komplett befreien)
Freiwillig oder indirekt betroffen:
- Alle anderen Unternehmen, die von Banken, Versicherungen, Investoren oder großen Kunden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgefordert werden
- Zulieferer großer Unternehmen in kritischen Branchen
Die Praxis zeigt: Auch ohne formelle Pflicht fordern immer mehr Stakeholder ESG-Daten. Die Frage ist nicht „müssen wir berichten?", sondern „wie bereiten wir uns strategisch vor?"
Doppelte Wesentlichkeit: Das Kernkonzept bleibt
Unabhängig von den Schwellenwerten bleibt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zentral für die CSRD. Unternehmen müssen zwei Perspektiven analysieren:
Inside-Out-Perspektive:
Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft? Dies umfasst Emissionen, Ressourcenverbrauch, Arbeitsbedingungen und gesellschaftliches Engagement.
Outside-In-Perspektive:
Welche Risiken und Chancen ergeben sich aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen? Dazu gehören Klimarisiken, regulatorische Änderungen und Marktchancen durch nachhaltige Technologien.
Die Wesentlichkeitsanalyse entscheidet, über welche Nachhaltigkeitsthemen berichtet werden muss. Sie ist der aufwendigste Teil der Vorbereitung – und gleichzeitig die größte strategische Chance, da sie echte Geschäftsrisiken aufdeckt.
Für KMU, die nicht direkt berichtspflichtig sind, kann eine vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse nach VSME-Standard ausreichen. Sie erfüllt Lieferantenanfragen und gibt der Geschäftsführung Klarheit über ESG-Risiken.
Nachhaltigkeitsbericht in der Praxis: Prozess und Umsetzung
Die Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts folgt einem strukturierten Prozess:
Phase 1: Gap-Analyse und Governance
Zunächst wird geprüft, welche Nachhaltigkeitsinformationen bereits vorliegen und wo Datenlücken bestehen. Parallel werden Verantwortlichkeiten definiert – typischerweise zwischen Nachhaltigkeitsmanagement, Controlling und Compliance.
Phase 2: Datenerfassung entlang der Wertschöpfungskette
Die größte Herausforderung liegt in der Erhebung von Scope-3-Daten aus der Lieferkette. Viele Unternehmen scheitern hier an fehlenden Systemen und unkooperativen Zulieferern.
Phase 3: Berichtsinhalte und externe Prüfung
Der fertige Nachhaltigkeitsbericht wird in den Lagebericht integriert und von Wirtschaftsprüfern geprüft. Die Prüfung erfolgt mit „Limited Assurance" – ein Hinweis, dass die ursprünglich geplante „Reasonable Assurance" durch das Omnibus-Paket entfallen ist.
Phase 4: Digitale Veröffentlichung
Die Nachhaltigkeitsberichte müssen im XBRL-Format digital veröffentlicht werden. Dies ermöglicht maschinelle Auswertbarkeit durch Investoren, Banken und Aufsichtsbehörden.
Unternehmen sollten frühzeitig in digitale Lösungen investieren. Die manuelle Pflege von Excel-Listen ist bei der Komplexität der ESRS nicht mehr praktikabel.
Sustainable Finance und CSRD: Die Verbindung
Die CSRD steht nicht isoliert, sondern ist Teil des EU-Aktionsplans für Sustainable Finance. Die Verknüpfung zur Taxonomie-Verordnung und zur SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist zentral:
Taxonomie-Verordnung:
Unternehmen müssen offenlegen, welcher Anteil ihrer Wirtschaftstätigkeiten nach der EU-Taxonomie als nachhaltig gilt. Dies betrifft besonders Bereiche wie erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Mobilität.
SFDR für Banken und Investoren:
Finanzmarktakteure müssen ESG-Daten ihrer Portfolio-Unternehmen offenlegen. Sie sind damit auf CSRD-konforme Berichte angewiesen. Für Unternehmen bedeutet das: Wer kein Reporting liefert, riskiert schlechtere Finanzierungskonditionen.
Die Praxis zeigt: Banken verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen – auch von Unternehmen, die formal nicht berichtspflichtig sind. Die CSRD-Standards werden damit de facto zum Marktstandard, unabhängig von der regulatorischen Pflicht.
Kritik und offene Fragen zum Omnibus-Paket
Das Omnibus-Paket ist umstritten. Während Wirtschaftsverbände die Entlastung begrüßen, warnen Nachhaltigkeitsexperten vor Datenlücken:
Argumente für die Deregulierung:
- Massive Kostenentlastung für mittlere Unternehmen
- Konzentration auf große Unternehmen mit echter Marktrelevanz
- Reduktion des administrativen Aufwands in der Wirtschaft
Kritische Stimmen:
- 80 Prozent weniger Daten bedeuten massive Transparenzlücken
- Klimarisiken in Lieferketten werden unsichtbar
- Kleinere Unternehmen verlieren Anreize zur Transformation
Aus strategischer Sicht ist entscheidend: Die formelle Ausweitung der Berichtspflichten wird zurückgenommen – die faktischen Erwartungen von Investoren, Kunden und Finanzinstituten bleiben bestehen. Unternehmen sollten ESG-Reporting weniger als regulatorische Last, mehr als strategisches Instrument verstehen.
Beratung und Unterstützung: Wann externe Hilfe sinnvoll ist
Die Komplexität der CSRD überfordert viele Unternehmen. Die Frage nach externer Unterstützung stellt sich auf mehreren Ebenen:
Gap-Analyse und Wesentlichkeit:
Die initiale Einschätzung, ob und wie berichtet werden muss, profitiert von externer Expertise. Besonders die doppelte Wesentlichkeitsanalyse erfordert methodisches Know-how.
Dateninfrastruktur:
Die Einrichtung von Systemen zur Erfassung von ESG-Daten ist eine IT-Herausforderung. Spezialisierte Tools können helfen, aber die Implementierung braucht Erfahrung.
Stakeholder-Engagement:
Die Einbindung von Kunden, Lieferanten und Investoren in den Prozess ist komplex. Externe Moderation kann Vertrauen schaffen und blinde Flecken aufdecken.
Für den deutschen Mittelstand gilt: Die Vorbereitung auf CSRD Reporting 2026 lohnt sich auch dann, wenn die formelle Pflicht durch das Omnibus-Paket entfällt. Die strategischen Vorteile – bessere Finanzierungskonditionen, Kundenzugang, Risikomanagement – bleiben bestehen.
Ausblick: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Entwicklungen rund um die Corporate Sustainability Reporting Directive bleiben dynamisch. Bis Ende 2025 werden weitere Konkretisierungen erwartet – sowohl auf EU-Ebene (finale Trilog-Ergebnisse) als auch in Deutschland (Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes).
Handlungsempfehlungen je nach Unternehmensgröße:
Große Unternehmen (>500 Mitarbeitende):
Ihr seid definitiv betroffen. Die deutsche Übergangsfrist verschafft euch Zeit, aber die Vorbereitung sollte laufen. Fokus: Wesentlichkeitsanalyse, Dateninfrastruktur, Schulung der Verantwortlichen. Ein CSRD-Klimarisiko-Quick-Check kann erste Klarheit schaffen.
Mittlere Unternehmen (250-1.000 Mitarbeitende):
Ihr könnt aktuell durchatmen – die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ihr nicht mehr unter die CSRD fallt. Prüft aber: Fordern eure Banken, Versicherungen oder Großkunden trotzdem ESG-Daten? Dann ist freiwilliges Reporting nach VSME sinnvoll.
Kleine Unternehmen und KMU:
Ihr werdet voraussichtlich nicht direkt betroffen sein. Beobachtet aber Lieferantenanfragen und bereitet euch auf Basis des VSME-Standards vor. Die Kosten sind überschaubar, der strategische Nutzen kann erheblich sein. Ein Nachhaltigkeits-Schnellcheck hilft bei der Standortbestimmung.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt ein Kernthema – unabhängig davon, ob die Pflicht greift oder nicht. Unternehmen, die jetzt strategisch vorgehen, verschaffen sich Wettbewerbsvorteile in Bezug auf Finanzierung, Talentgewinnung und Kundenzugang.
Häufige Fragen zur CSRD – FAQ
Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2026 verpflichtend?
Für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden ist die Berichterstattung bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtend – in Deutschland faktisch ab 2025 wegen der verzögerten Umsetzung. Für Unternehmen zwischen 250 und 1.000 Mitarbeitenden wurde die Pflicht durch die Stop-the-Clock-Richtlinie auf 2027 verschoben. Das Omnibus-Paket plant, den Anwenderkreis drastisch zu reduzieren – dann würden nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz betroffen sein.
Welche Unternehmen sind ab 2025 verpflichtet, nach der CSRD-Richtlinie Bericht zu erstatten?
Nach aktuellem Stand (Ende 2025) sind ab dem Geschäftsjahr 2025 zunächst nur große Unternehmen betroffen, die bereits nach der alten Non-Financial Reporting Directive berichtspflichtig waren. In Deutschland verschiebt sich durch die verzögerte nationale Umsetzung die volle CSRD-Pflicht faktisch auf 2025. Weitere große Unternehmen folgen 2027, kapitalmarktorientierte KMU erst 2028 – sofern die Omnibus-Änderungen sie nicht befreien.
Wann ist man CSRD-berichtspflichtig?
Die Berichtspflichten richten sich nach Größenklassen und werden stufenweise eingeführt. Nach den geplanten Omnibus-Änderungen sind voraussichtlich nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. EUR Umsatz betroffen. Zusätzlich gibt es Berichtspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Auch nicht direkt berichtspflichtige Unternehmen können indirekt betroffen sein, wenn große Kunden, Banken oder Investoren ESG-Daten einfordern.
Wann tritt die CSRD in Kraft?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist bereits in Kraft getreten. Die Anwendung erfolgt aber stufenweise: Erste Welle ab Geschäftsjahr 2024 (faktisch 2025 in Deutschland), zweite Welle ab 2027, dritte Welle ab 2028. Diese Zeitpläne wurden durch die Stop-the-Clock-Richtlinie vom April 2025 um jeweils zwei Jahre verschoben. Die finale Ausgestaltung – insbesondere die Schwellenwerte – wird noch im Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission verhandelt.
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und NFRD?
Die CSRD ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwenderkreis deutlich. Anders als die NFRD verlangt die CSRD einheitliche EU-Standards (ESRS), eine verpflichtende externe Prüfung sowie digitale Berichtsformate (XBRL). Während die NFRD nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden betraf, sollte die CSRD ursprünglich alle großen Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte KMU erfassen – dieser Anwendungsbereich wird durch das Omnibus-Paket allerdings wieder eingeschränkt.
Was ist die doppelte Wesentlichkeit?
Die doppelte Wesentlichkeit ist das Herzstück der CSRD. Unternehmen müssen sowohl ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-Out-Perspektive) als auch die Risiken und Chancen für das eigene Geschäftsmodell durch Nachhaltigkeitsthemen (Outside-In-Perspektive) analysieren und berichten. Diese doppelte Perspektive entscheidet, welche ESG-Themen verpflichtend im Bericht behandelt werden müssen. Anders als bei rein finanziellen Betrachtungen wird damit die gesellschaftliche Wirkung des Unternehmens gleichwertig betrachtet.
Kann mein Unternehmen auch freiwillig berichten?
Ja, freiwilliges Reporting ist ausdrücklich möglich und wird von der EU gefördert. Besonders KMU können über den VSME-Standard frühzeitig Erfahrung sammeln oder ESG-Anforderungen aus der Lieferkette erfüllen. Viele Unternehmen berichten freiwillig, um bessere Konditionen bei Banken zu erhalten, sich für öffentliche Ausschreibungen zu qualifizieren oder Kundenanforderungen zu erfüllen. Der VSME-Standard ist dabei deutlich schlanker als die vollen ESRS-Anforderungen.
Welche Standards gelten für den CSRD-Bericht?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), entwickelt von der EFRAG, bilden den verbindlichen Rahmen. Sie umfassen zwölf Kernstandards zu Umwelt, Soziales und Governance Aspekten. Für verschiedene Unternehmensgrößen gelten abgestufte Vorgaben: Große Unternehmen müssen alle relevanten ESRS anwenden, während für KMU der vereinfachte VSME-Standard zur Verfügung steht. Branchenspezifische Standards wurden verschoben und sollen erst Juni 2026 verabschiedet werden.
Was passiert, wenn ein Unternehmen keinen CSRD-Bericht erstellt?
Unternehmen, die ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder, Reputationsverluste und mögliche Einschränkungen beim Zugang zu Finanzierungen. Die genaue Höhe der Bußgelder wird in den nationalen Umsetzungsgesetzen festgelegt. Darüber hinaus können Banken und Investoren bei fehlender Transparenz schlechtere Konditionen verlangen oder Finanzierungen ganz ablehnen, da sie selbst unter der SFDR zur ESG-Berichterstattung verpflichtet sind.
Welche Rolle spielt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der zentrale Schritt im CSRD-Prozess. Sie bewertet sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken durch ESG-Themen für das Unternehmen. Das Ergebnis bestimmt, welche Nachhaltigkeitsaspekte im Bericht behandelt werden müssen und welche ESRS-Standards zur Anwendung kommen. Ohne fundierte Wesentlichkeitsanalyse drohen entweder blinde Flecken bei wichtigen Themen oder ein Zuviel an irrelevanten Informationen.
Welche Abteilungen sollten in die CSRD-Berichtserstellung eingebunden werden?
Neben Nachhaltigkeit und Compliance sind meist auch Controlling, Risikomanagement, HR und IT involviert – vor allem zur Datenerhebung und Validierung. Die erfolgreiche CO2-Bilanzierung erfordert beispielsweise enge Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Produktion und Controlling. Für Scope-3-Emissionen muss zudem das Supply Chain Management eingebunden werden. Die Geschäftsführung sollte den Prozess strategisch steuern und die finale Verantwortung tragen.
Wie wird ein CSRD-Bericht geprüft?
Der Bericht muss extern mit „Limited Assurance" geprüft werden. Der ursprünglich geplante Übergang zur „Reasonable Assurance" wurde durch das Omnibus-Paket vorerst verschoben. Die Prüfung umfasst sowohl die Vollständigkeit der Angaben gemäß den anwendbaren ESRS als auch die Nachvollziehbarkeit der verwendeten Daten. Wirtschaftsprüfer kontrollieren dabei insbesondere die Wesentlichkeitsanalyse, die Datenqualität und die Einhaltung der ESRS-Vorgaben.
Welche digitalen Tools unterstützen die CSRD-Berichtserstellung?
Tools wie Envoria, Plan A oder SAP Sustainability Control Tower helfen bei Datensammlung, Analyse und Berichtserstellung im ESRS/XBRL-Format. Wichtig ist die Schnittstelle zu bestehenden Systemen wie ERP, Umweltmanagement und HR-Software. Die Auswahl des richtigen Tools hängt von Unternehmensgröße, Branche und bestehender IT-Infrastruktur ab. Viele Anbieter bieten mittlerweile auch KI-gestützte Funktionen zur automatischen Datenextraktion und -validierung an.
Wie oft muss der CSRD-Bericht veröffentlicht werden?
Der Bericht ist jährlich zu erstellen und gemeinsam mit dem Lagebericht digital zu veröffentlichen. Die Informationen müssen im maschinenlesbaren XBRL-Format bereitgestellt werden, um eine automatisierte Auswertung durch Stakeholder zu ermöglichen. Die Veröffentlichung muss auf der Unternehmenswebsite erfolgen und für mindestens zehn Jahre abrufbar bleiben.
Müssen Tochtergesellschaften ebenfalls einen eigenen CSRD-Bericht erstellen?
In der Regel genügt ein konsolidierter Bericht auf Konzernebene. Einzelne Töchter können aber separat berichtspflichtig sein – je nach Struktur und Größe. Die Konsolidierung erfolgt analog zur Finanzberichterstattung. Tochterunternehmen, die in den Konzernbericht einbezogen werden, sind grundsätzlich von der individuellen Berichtspflicht befreit – außer sie erfüllen eigenständig die Schwellenwerte und sind nicht vollkonsolidiert.
Welche Sprachen sind für den CSRD-Bericht zulässig?
Der Bericht kann in der Landessprache oder auf Englisch verfasst werden – je nach nationaler Umsetzung. Für international tätige Unternehmen empfiehlt sich eine englische Version zur besseren Vergleichbarkeit und internationalen Nutzbarkeit. In Deutschland ist sowohl Deutsch als auch Englisch zulässig, wobei viele Unternehmen beide Sprachversionen anbieten.
Wie lange müssen die Berichte aufbewahrt werden?
In Deutschland gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gemäß HGB – bei Kapitalmarktorientierung gegebenenfalls länger. Die digitalen Formate müssen dauerhaft lesbar bleiben, was besondere Anforderungen an die Archivierung stellt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass auch bei Systemwechseln die XBRL-Dateien weiterhin abrufbar und validierbar sind.
Was ist der VSME-Standard und für wen ist er relevant?
Der VSME-Standard (Voluntary Standard for SMEs) ist ein freiwilliger, vereinfachter Berichtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Er wurde von der EFRAG entwickelt, um KMU eine strukturierte Möglichkeit zu geben, ESG-Daten zu berichten – insbesondere wenn sie als Zulieferer von großen Unternehmen zur Transparenz aufgefordert werden. Der Standard ist deutlich schlanker als die vollen ESRS und konzentriert sich auf die wesentlichsten ESG-Aspekte. Er dient als „Schutzschild" gegen übermäßige Datenanfragen von Kunden.
Wie unterscheidet sich der VSME-Standard vom vollständigen CSRD-Reporting?
Der VSME-Standard ist deutlich schlanker als die vollen ESRS und fokussiert auf die wichtigsten ESG-Themen. Er umfasst etwa 30 statt über 1.000 Datenpunkte und verzichtet auf komplexe Anforderungen wie szenariobasierte Klimarisikoanalysen. Die externe Prüfung ist freiwillig, und das Reporting kann flexibler gestaltet werden. Dennoch ist der VSME-Bericht strukturiert genug, um Lieferantenanfragen großer Unternehmen zu beantworten und als Grundlage für späteres vollständiges CSRD-Reporting zu dienen.
Welche Branchen sind besonders von der CSRD betroffen?
Grundsätzlich sind alle großen Unternehmen betroffen, unabhängig von der Branche. Besonders komplex wird die Umsetzung jedoch in Bereichen mit langen Lieferketten (Handel, Textil, Elektronik), energieintensiven Industrien (Chemie, Stahl, Zement) und im Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Asset Manager). Diese Branchen müssen besonders umfangreiche Daten zu Scope-3-Emissionen, Lieferkettenrisiken und finanzierten Emissionen erheben.
Was bedeutet XBRL und warum ist es wichtig für die CSRD?
XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein digitales, maschinenlesbares Format für die Berichterstattung. Die CSRD verlangt, dass Nachhaltigkeitsinformationen in diesem Format bereitgestellt werden, um eine automatisierte Auswertung durch Aufsichtsbehörden, Investoren und andere Stakeholder zu ermöglichen. Dies erhöht die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen deutlich und reduziert manuelle Analyseaufwände. Die technische Umsetzung erfordert allerdings spezialisierte Software und IT-Expertise.
Wie wirkt sich die CSRD auf Finanzierungskonditionen aus?
Banken orientieren sich zunehmend an ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe, da sie selbst unter der SFDR zur Offenlegung nachhaltiger Finanzierungen verpflichtet sind. Unternehmen mit transparenter, qualitativ hochwertiger CSRD-Berichterstattung können von besseren Konditionen profitieren – etwa niedrigeren Zinssätzen oder höheren Kreditrahmen. Umgekehrt drohen bei fehlender Transparenz oder schlechter ESG-Performance Aufschläge oder sogar Ablehnungen. Dies gilt zunehmend auch für Investitionen und die Bewertung von Unternehmen bei M&A-Transaktionen.
Was ist mit „Stop-the-Clock" gemeint?
„Stop-the-Clock" bezeichnet die EU-Richtlinie (EU) 2025/794 vom April 2025, die die Anwendungsfristen der CSRD für bestimmte Unternehmensgruppen um zwei Jahre verschiebt. Konkret betrifft dies große Unternehmen der zweiten Welle (Start nun 2027 statt 2025) und kapitalmarktorientierte KMU der dritten Welle (Start nun 2028 statt 2026). Die Verschiebung soll Unternehmen mehr Vorbereitungszeit geben und den administrativen Druck reduzieren.
Wie bereitet man sich am besten auf die CSRD vor?
Die Vorbereitung sollte mit einer Gap-Analyse beginnen: Welche ESG-Daten liegen bereits vor, welche fehlen? Parallel sollte die Governance geklärt werden – wer ist verantwortlich, welche Abteilungen müssen eingebunden werden? Als nächster Schritt folgt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die festlegt, welche Themen berichtet werden müssen. Erst dann sollten Datenerfassungsprozesse aufgebaut und geeignete Tools evaluiert werden. Viele Unternehmen profitieren davon, zunächst einen freiwilligen Bericht nach VSME-Standard zu erstellen, um Erfahrung zu sammeln.
Gibt es Förderungen für die CSRD-Umsetzung?
In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme für nachhaltige Unternehmensführung, die auch die CSRD-Umsetzung unterstützen können – etwa die Transformationsberatung des BAFA oder regionale Programme der Landesförderbanken. Auch die KfW bietet Finanzierungsinstrumente für Nachhaltigkeitsprojekte. Die genauen Konditionen und Verfügbarkeiten ändern sich regelmäßig und sollten individuell geprüft werden.
Weitere Ressourcen:
- CSRD-Bericht 2025: Inhalte, Fristen, Umsetzung erklärt
- Ein umfassender Leitfaden zu den ESRS
- Die Bedeutung der doppelten Wesentlichkeit in der CSRD
- ESG-Investment-Quick-Check
- Auswirkungen der Omnibus-Maßnahmen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Quellen:
- Richtlinie (EU) 2025/794 – Stop-the-Clock-Richtlinie
- EFRAG: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- Europäische Kommission: Omnibus-Paket zur Deregulierung
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex: CSRD-Umsetzung in Deutschland
- KPMG: Updates zur CSRD-Implementierung 2025
- WPK: Trilogverhandlungen zum Omnibus-Paket
- EFRAG: Q&A-Plattform und Explanations zu ESRS
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