Skip to content
9 min Lesezeit

Herkunftsnachweise (EACs) für Scope 2: Arten, Einkauf, Entwertung

Featured Image

Wenn du Scope-2-Emissionen marktbasiert senken willst, führt der Weg über Herkunftsnachweise, im Fachjargon Energy Attribute Certificates (EACs). Dieser Text ist für Unternehmen mit mehreren Standorten in Deutschland oder der EU geschrieben, die zum ersten Mal eine marktbasierte Scope-2-Zahl in einen Nachhaltigkeitsbericht schreiben: welcher Nachweistyp zu deiner Standortstruktur passt, wie Einkauf und Entwertung laufen und was Prüfer sehen wollen.

Marktbasiert oder standortbasiert: warum Herkunftsnachweise deine Scope-2-Zahl verändern

Scope 2 erfasst die indirekten Emissionen aus zugekaufter Energie: Strom, Wärme, Kälte und Dampf. Was im eigenen Kessel oder Fuhrpark verbrennt, gehört in Scope 1, was Lieferanten, Dienstreisen und verkaufte Produkte verursachen, in Scope 3. Für Scope 2 verlangt das GHG Protocol beide Zahlen nebeneinander, das sogenannte Dual Reporting.

Die standortbasierte Zahl rechnet deinen Verbrauch mit dem Emissionsfaktor des regionalen Stromnetzes und bietet somit weniger spezifische Ergebnisse. Sie sinkt nur, wenn du weniger verbrauchst oder das Netz sauberer wird, den EE-Anteil im deutschen Strommix zeigt der Fiegenbaum Atlas live. Die marktbasierte Zahl stützt sich auf vertragliche Instrumente, um die Eigenschaften des erzeugten Stroms klar zu definieren: Herkunftsnachweise, Ökostromverträge, Power Purchase Agreements.

Derselbe Standort steht am Ende standortbasiert mit einer nennenswerten Tonnenzahl und marktbasiert nahe null in derselben Tabelle. Das ist kein Widerspruch, sondern der Punkt: Die eine Zahl zeigt das Netz, die andere deine Beschaffung. Die Stromkennzeichnung auf der Versorgerrechnung ersetzt diesen Nachweis nicht.

Welche Herkunftsnachweise es gibt: HKN, GO, I-REC und REC

Herkunftsnachweise dienen als offizieller Beleg dafür, dass der bezogene Strom tatsächlich aus erneuerbaren Quellen stammt. In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) das Herkunftsnachweisregister (HKNR), in dem alle deutschen HKN dokumentiert werden. HKN erfüllen die Anforderungen des Artikels 19 der EU-Richtlinie 2018/2001/EU und sind international handelbar.

NachweisGeltungsraumRegisterPasst zu
HKNDeutschlandHKNR beim UmweltbundesamtStandorte nur in Deutschland
GO (Guarantee of Origin)EU und EWRnationale Register im VerbundStandorte in mehreren EU-Ländern
RECNordamerikaregionale Tracking-SystemeStandorte in den USA und Kanada
I-RECglobal, wo kein eigenes System existiertI-REC-RegistryStandorte in Asien, Lateinamerika, Afrika

Die Faustregel aus der Beratungspraxis ist kurz: nur Deutschland heißt HKN, EU-weit heißt GO im jeweiligen Verbrauchsland, alles ohne eigenes System heißt I-REC. Ein deutsches Detail überrascht dabei regelmäßig: Das Doppelvermarktungsverbot untersagt EEG-geförderten Anlagen, HKN auszustellen. Obwohl Deutschland im Jahr 2023 etwa 250 TWh an grüner Energie produzierte, wurden lediglich 37 TWh an HKN ausgestellt, während deutsche Energieverbraucher HKN-Zertifikate im Umfang von 185 TWh verbrauchten, etwa 75 Prozent davon aus Norwegen importiert. Wer HKN aus deutscher Erzeugung will, sucht also in einem sehr kleinen Teilmarkt.

In vier Schritten zu belastbaren Herkunftsnachweisen

  1. Verbrauch abgrenzen. Zählerdaten je Standort und Marktgebiet für das Kalenderjahr, Strom getrennt von Wärme und Kälte. Was in angemieteten Flächen ohne eigenen Zähler liegt, schätzt du und hältst die Methode schriftlich fest.
  2. Nachweistyp wählen. Nach Standortverteilung gemäß Tabelle. Kaufe Zertifikate im gleichen Land und für das gleiche Nutzungsjahr, der Erzeugungszeitraum (Vintage) muss zum Verbrauchsjahr passen.
  3. Beschaffen. Gebündelt über den Versorger, der die Nachweise zum Liefervertrag durchreicht, oder ungebündelt am Zertifikatsmarkt. Ungebündelte EACs bieten den Vorteil, kostengünstig von verschiedenen Anbietern bezogen werden zu können, der gebündelte Weg spart Verwaltungsaufwand.
  4. Entwerten und dokumentieren. Um Doppelzählungen zu vermeiden, müssen EACs im Namen des berichtenden Unternehmens verfolgt und entwertet werden. Lege den Entwertungsbeleg mit Zertifikats-IDs zum Verbrauchsnachweis. Ohne Entwertung ist der Kauf für die Bilanz wertlos.

Ein Maschinenbauer mit vier Werken in Deutschland und einem in Polen braucht deshalb zwei Beschaffungswege parallel: HKN über das HKNR für die deutschen Werke, polnische GO für den fünften Standort. Ein einziger Sammelkauf für den Konzern deckt beides nicht ab.

Was ein Zertifikat nicht leistet: Qualität, Kopplung an Effizienz, stündliche Zuordnung

Mein Standpunkt dazu ist unbequem: Ein Herkunftsnachweis senkt deine Berichtszahl, nicht deinen physischen Verbrauch. Ein ungebündelter Nachweis verschiebt vor allem, wem der grüne Strom bilanziell zugerechnet wird. Deshalb gehört jeder EAC-Kauf an eine Effizienzmaßnahme mit mindestens gleichem Budget gekoppelt, sonst kaufst du dir eine Zahl und keine Dekarbonisierung.

Bei der Qualität entscheiden vier Kriterien: Region, Vintage, Technologie und Label. Internationale Standards wie das GHG Protocol, CDP und RE100 geben klare Vorgaben für den korrekten Einsatz von EACs, Labels wie EKOEnergy können die Wirkung verstärken.

Die marktbasierte Methode steht dabei selbst zur Überarbeitung an. Das GHG Protocol hat seine Scope-2-Revision von Oktober 2025 bis Januar 2026 konsultiert, der finale Standard wird 2027 erwartet. Diskutiert wird unter anderem, ob Nachweise künftig stündlich zum Verbrauch passen müssen (24/7 Carbon-Free Energy) statt nur im Jahressaldo. Das wäre eine spürbare Verschärfung: Ein Jahresvertrag über norwegische Wasserkraft deckt die Winterabendlast eines deutschen Werks stundenscharf eben nicht. Wer jetzt mehrjährige Verträge schließt, sollte sich stündliche Nachweisdaten vom Lieferanten zusichern lassen.

Scope 2 im Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren (ESRS E1)

Der ESRS E1 Klimawandel-Standard verlangt von Unternehmen, die Treibhausgasemissionen ihres Corporate Carbon Footprint (CCF) offenzulegen. Dabei ist es erforderlich, sowohl den standortbasierten als auch den marktbasierten Ansatz für Scope-2-Emissionen zu berücksichtigen.

Beim Bau meines Berichtstools sehe ich immer dieselben drei Stellen, an denen eine auf dem Papier korrekte marktbasierte Rechnung in der Umsetzung kippt. Der Zeitraumbezug stimmt nicht, weil Zertifikate aus dem Vorjahr auf den laufenden Verbrauch gebucht werden. Der Entwertungsnachweis fehlt, es liegt nur eine Händlerrechnung vor. Und der Restmix-Faktor wird vergessen: Für die Kilowattstunden ohne Nachweis gilt nicht der Durchschnittsmix, sondern der um alle vermarkteten Nachweise bereinigte Restmix, der schmutziger ausfällt.

Die Rückfragen der Prüfer sind entsprechend wiederkehrend: Auf welchen Namen wurde in welchem Register entwertet, mit welchen Zertifikats-IDs? Deckt die entwertete Menge den Verbrauch des Berichtsjahres? Welcher Faktor liegt auf dem ungedeckten Rest? Wer diese drei Antworten samt Belegen ablegt, bevor die Prüfung beginnt, spart sich eine komplette Runde. Die CO₂-Bilanzierung wird dadurch insgesamt nicht einfacher, aber Scope 2 hört auf, der Streitpunkt zu sein.

Sehen, wo euer Unternehmen im Branchenvergleich steht, schon beim Schreiben des Berichts.

VSEasy vergleicht eure Kennzahlen mit echten Nachhaltigkeitsberichten und zeigt je VSME-Modul, wo ihr über und unter dem Branchenmedian liegt. Schritt für Schritt durch den Voluntary Standard, mit KI-Unterstützung und konkreten Business Opportunities statt monatelangem Excel-Chaos.

Euren Branchen-Benchmark starten

Kostenlos, keine Kreditkarte nötig. Euer Vergleich erscheint nach Eingabe der Kennzahlen.

Häufige Fragen zu Herkunftsnachweisen

Was kostet ein Herkunftsnachweis und wovon hängt der Preis ab?

Der Preis hängt an Marktgebiet, Erzeugungstechnologie, Vintage und Label. Für deutsche HKN zeigt die Preisentwicklung, dass die Kosten bis 2040 voraussichtlich zwischen 1,77 und 3,36 €/MWh liegen werden, gegenüber dem Strompreis also ein kleiner Posten. Nachweise aus dem Verbrauchsland und Labels wie EKOEnergy kosten Aufschlag.

Reicht ein Ökostromtarif, oder brauche ich eigene Nachweise?

Ein Ökostromtarif reicht, wenn dein Versorger die zugehörigen Nachweise für dich entwertet und dir die Entwertungsbelege aushändigt. Bekommst du nur die Stromkennzeichnung auf der Rechnung, hast du für die marktbasierte Zahl nichts in der Hand.

Wie weise ich die Entwertung gegenüber Prüfern nach?

Über den Entwertungsbeleg aus dem Register, ausgestellt auf deinen Unternehmensnamen, mit Zertifikats-IDs, Menge, Erzeugungsanlage und Vintage. Die Rechnung des Händlers ist kein Entwertungsnachweis.

Gilt ein I-REC aus einem anderen Land für meinen deutschen Standort?

Nein. Der Nachweis muss aus demselben Markt stammen wie der Verbrauch. Für deutschen Verbrauch heißt das HKN oder GO aus dem europäischen Verbund, nicht ein I-REC aus Asien oder Lateinamerika.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.

Zur Person