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Die Bilanzierung von Power Purchase Agreements nach IFRS: Vorteile und Auswirkungen auf Unternehmen

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Die PPA-Bilanzierung nach IFRS steht seit diesem Geschäftsjahr auf neuer Grundlage. Die IASB-Amendments zu IFRS 9 und IFRS 7 vom Dezember 2024 sind für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend anzuwenden. Sie erlauben es, physische Power Purchase Agreements auch dann als Eigennutzung zu behandeln, wenn gelegentlich Überschussmengen weiterverkauft werden. Das Net-Purchaser-Prinzip ersetzt die bisherige Alles-oder-Nichts-Logik und nimmt damit Volatilität aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Wichtig ist die genaue Lesart: Das ist eine Erleichterung mit Anwendungsvoraussetzungen, keine Freistellung. Wer sie nicht dokumentiert, landet weiter bei der Derivatbilanzierung.

Was sind Power Purchase Agreements und warum ist IFRS-Expertise jetzt entscheidend?

Power Purchase Agreements im Kontext der Energiewende

Eine Klarstellung vorweg, weil die Abkürzung doppelt belegt ist: Hier geht es um das Power Purchase Agreement als Stromliefervertrag, nicht um die Purchase Price Allocation, also die Kaufpreisallokation nach IFRS 3. Wer nach „ppa ifrs" sucht, meint meist das eine oder das andere, dieser Text behandelt ausschließlich den Stromliefervertrag.

Power Purchase Agreements sind langfristige Stromlieferverträge (10 bis 20 Jahre) zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und Abnehmern, die Preise und Mengen fixieren. Sie werden zunehmend als hybride Lösungen strukturiert, etwa Solar plus Batteriespeicher, um grundlastähnliche Profile zu erreichen.

Es gibt zwei Grundformen, die auch im PPA-ABC für Nachhaltigkeitsmanager ausführlicher stehen:

  • Physische PPAs: Der Erzeuger liefert tatsächlich Strom, direkt am Standort (On-Site) oder über Bilanzkreise (Off-Site). Sie können unter bestimmten Bedingungen als schwebende Geschäfte behandelt werden und erfordern dann keine Fair-Value-Bewertung.

  • Virtuelle PPAs (VPPAs): Reine Finanzinstrumente, bei denen eine Partei der anderen die Differenz zwischen einem vereinbarten Strike Price und dem Marktpreis ausgleicht. Kein physischer Strom wechselt den Besitzer. VPPAs sind nach IFRS 9 immer als Derivate zu bilanzieren.

Warum die IFRS-Bilanzierung strategisch entscheidend ist

Die bilanzielle Behandlung wirkt direkt auf drei Kernbereiche. Finanzierungskosten: PPAs, die als Derivate nach IFRS 9 bilanziert werden, erzeugen GuV-Volatilität durch Fair-Value-Schwankungen. Die Own-Use-Einstufung kann das vermeiden, was Kreditgeber in der Regel positiv bewerten. Berichterstattung: PPAs reduzieren die Scope-2-Emissionen nur bei korrekter Entwertung der Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin, GoOs), wie es die marktbasierte Scope-2-Methode verlangt.

Der Game Changer: IASB-Änderungen zu IFRS 9 und IFRS 7 (Dezember 2024)

Das Kernproblem der alten Own-Use-Regelung

Bis Ende 2024 galt für physische PPAs eine strenge Regel: Sobald auch nur ein Teil des vertraglich bezogenen Stroms weiterverkauft wurde, etwa Überschussmengen an sonnigen Wochenenden, wenn die Produktion läuft, aber das Werk stillsteht, war die „Own-Use-Exemption" (Eigenbedarfsausnahme) gefährdet. Konsequenz: Der gesamte PPA musste als Derivat nach IFRS 9 zum Fair Value bilanziert werden, mit entsprechenden Auswirkungen auf die GuV.

Die Lösung: Net-Purchaser-Prinzip und „Nature-Dependent Electricity"

Die im Dezember 2024 veröffentlichten Amendments lösen dieses Problem durch das Net-Purchaser-Prinzip. Der Standard erkennt an, dass Verträge über „nature-dependent electricity", also Strom aus Wind, Sonne oder Wasser, zwangsläufig Volumenschwankungen unterliegen.

Net-Purchaser-Test: Entscheidend ist, ob euer Unternehmen über einen angemessenen Zeitraum (typischerweise ein Jahr) netto mehr Strom verbraucht als aus dem PPA geliefert wird. Solange diese Bedingung erfüllt ist, schadet der Verkauf kurzfristiger Überschussmengen der Own-Use-Einstufung nicht mehr.

Praktisches Beispiel: Ein mittelständischer Produktionsbetrieb mit 10 GWh Jahresverbrauch kann einen 8-GWh-Solar-PPA abschließen und gelegentlich 500 kWh am Sonntagmittag verkaufen, ohne dass der gesamte Vertrag zum Derivat wird. Der PPA bleibt ein schwebendes Geschäft, keine Bilanzierung, keine GuV-Volatilität.

Erstanwendung 2026, vorzeitige Anwendung und Übergang

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sie ist aber eine bewusste Entscheidung mit Angabepflicht und kein Automatismus, und für Abschlüsse nach EU-IFRS ist zusätzlich der Stand des Endorsements zum Bilanzstichtag maßgeblich.

Beim Übergang wird der kumulative Effekt zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfasst, die Vergleichsperioden werden nicht angepasst. Ihr braucht also zum Umstellungsstichtag eine belastbare Bewertung der betroffenen Verträge, müsst aber das Vorjahr nicht neu rechnen. Führt die Net-Purchaser-Rechnung für das Erstanwendungsjahr ab dem ersten Quartal, statt sie später zu rekonstruieren.

Und weil das regelmäßig durcheinandergeht: Die Neuregelung nimmt euch keine Prüfung ab, sie verschiebt sie. Vorher zählte, ob überhaupt verkauft wurde. Jetzt zählt, ob ihr netto Käufer wart und das belegen könnt. Der Aufwand wandert damit von der Vertragsgestaltung in die laufende Dokumentation.

Hedge Accounting für VPPAs, jetzt praktikabel

Die zweite große Neuerung: Früher war Hedge Accounting für VPPAs fast unmöglich, weil eine „feste Menge" abgesichert werden musste, aber Wind weht nicht konstant. Die neuen Regeln erlauben nun die Absicherung eines variablen Nominalvolumens. Ihr könnt euren prognostizierten Strombedarf (zum Beispiel 80 % der erwarteten Jahresproduktion) als abgesichertes Grundgeschäft designieren. Die Fair-Value-Änderungen des VPPA werden dann im Other Comprehensive Income (OCI) erfasst statt in der GuV, die Volatilität verschwindet aus dem operativen Ergebnis und wirkt stattdessen über das Eigenkapital.

Die größten neuen PPA-Abnehmer in Deutschland sind Rechenzentren, die das EnEfG bis 2030 auf bilanziell 100 Prozent Grünstrom verpflichtet; welche Kennzahlen dort noch mitlaufen, steht im Artikel zu CO₂ in Rechenzentren.

Voraussetzungen für effektives Hedge Accounting: formale schriftliche Dokumentation vor Beginn der Hedge-Beziehung, prospektiver Nachweis der voraussichtlich hohen Effektivität und quartalsweise retrospektive Effektivitätstests im Bereich 80 bis 125 %.

Vertragsvarianten und ihre bilanzielle Behandlung nach IFRS

Anwendungsbereich: Welche Verträge fallen überhaupt unter die Regelung?

Vor der Klassifizierung steht die Eintrittsfrage, und die wird oft übersprungen. Die Erleichterung greift nur bei Verträgen über Strom aus witterungsabhängiger Erzeugung, bei denen die gelieferte Menge nicht steuerbar ist und der Strom nicht sinnvoll gespeichert werden kann. Adressat der Own-Use-Erleichterung ist zudem der Nettokäufer: Wer als Erzeuger oder Zwischenhändler verkauft, prüft weiter nach den allgemeinen Regeln. Dokumentiert diesen Scoping-Schritt eigenständig, er ist die erste Frage, die ein Prüfer stellt.

Physische PPAs: Own-Use oder Derivat?

Own-Use-Einstufung (schwebendes Geschäft): Erfüllt euer Unternehmen den Net-Purchaser-Test, wird der PPA nicht in der Bilanz angesetzt. Stromkosten erscheinen laufend in der GuV, keine Fair-Value-Bewertung erforderlich.

Eingebettete Derivate beachten: Auch wenn der Hauptvertrag unter Own-Use fällt, müssen eingebettete Derivate separat geprüft werden. Ist eine Preiskomponente nicht eng mit dem Hauptvertrag verbunden (closely related), wird sie abgespalten und separat zum Fair Value bewertet.

Derivate-Einstufung: Schlägt der Net-Purchaser-Test fehl, wird der gesamte PPA zum Fair Value in der Bilanz erfasst, ohne Hedge Accounting mit entsprechenden GuV-Schwankungen. Weil es für Corporate PPAs keine liquiden Märkte gibt, sind dafür meist Level-3-Modelle nötig.

Welche Vertragsklausel welche Bilanzierungsfolge auslöst

In der Verhandlung entscheiden einzelne Klauseln darüber, ob ein PPA ein schwebendes Geschäft bleibt, zum Derivat wird oder in die Leasingprüfung läuft. Die folgende Übersicht fasst zusammen, worauf ich Vertragsentwürfe zuerst durchsehe. Ergänzend dazu die sieben Stolperfallen beim PPA-Abschluss aus der Vertragsperspektive.

Vertragsklausel Bilanzierungsfolge
Pay-as-produced, Abnahme der tatsächlichen Erzeugung ohne Mindestmenge Stützt Own-Use, solange keine operativen Kontrollrechte übergehen
Take-or-Pay mit fixer Mindestmenge oberhalb des Eigenbedarfs Net-Purchaser-Test gefährdet, Derivatbilanzierung nach IFRS 9 wahrscheinlich
Volumenflexibilität mit Recht zum Weiterverkauf von Überschüssen Unschädlich, solange ihr netto Käufer bleibt und das belegt
Floor bei null, kein Preis unter null Nimmt das Bewertungsrisiko aus negativen Stunden, ändert die Einstufung nicht
Preisformel mit Indexierung, die vom Strommarkt abweicht Eingebettetes Derivat prüfen, gegebenenfalls abspalten und zum Fair Value bewerten
Herkunftsnachweise verbleiben beim Erzeuger oder werden separat vermarktet Bilanziell folgenlos, aber keine Wirkung auf die Scope-2-Rechnung
Operative Abschaltrechte oder Anspruch auf im Wesentlichen die gesamte Erzeugung einer benannten Anlage Leasingprüfung nach IFRS 16, Nutzungsrecht und Zahlungsverpflichtung in der Bilanz
Reiner Differenzausgleich ohne physische Lieferung (VPPA) Immer Derivat nach IFRS 9, Own-Use ausgeschlossen, Hedge Accounting möglich

VPPAs: Derivate mit neuem Hedge-Accounting-Potenzial

Virtuelle PPAs sind per Definition Finanzinstrumente und immer als Derivate einzustufen. Der Fair Value kann stark schwanken: Bei einem 100-MW-VPPA mit 10 Jahren Laufzeit und 5 Euro Preisdifferenz entstehen schnell Millionenbeträge in der Bilanz. Praxis-Tipp: Startet mit einem kleineren Volumen als Pilot, die Anforderungen an die quartalsweise Dokumentation sind erheblich.

IFRS 16: Wann wird ein PPA zum Leasingvertrag?

Ein oft übersehener Aspekt: Unter bestimmten Umständen kann ein physischer PPA als Leasingvertrag nach IFRS 16 eingestuft werden, mit Nutzungsrecht und Zahlungsverpflichtung in der Bilanz. Kontrolle über die Erzeugungsanlage liegt vor, wenn der Abnehmer im Wesentlichen alle wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung ziehen darf. Die meisten Corporate PPAs bleiben darunter, aber die Prüfung gehört dokumentiert.

Fair-Value-Bewertung und Risikomanagement für CFOs

Negative Strompreise als strukturelles Bewertungsrisiko

2024 war ein Rekordjahr für negative Strompreise in Europa (Deutschland: 301 Stunden, Spanien: 410 Stunden). Diese „Solar-Kannibalisierung", massive Einspeisung bei niedriger Nachfrage, wird sich strukturell verstärken. Für PPAs ohne Floor-Klausel gilt: Ihr müsst bei Level-3-Fair-Value-Bewertungen konservativ schätzen. 5 bis 10 % der Solar-Erzeugung kann in Stunden mit negativen Preisen fallen und den Vertragswert um 10 bis 20 % senken.

Gängige Negative-Price-Klauseln im Vergleich:

  • Floor bei null: PPA-Preis sinkt nicht unter null, kostet 1 bis 3 Euro/MWh, eliminiert aber das Fair-Value-Risiko

  • Full-Merchant-Exposure: Keine Untergrenze, kann zu erheblichen Verbindlichkeiten führen

  • Curtailment-Rechte: Erzeuger darf bei negativen Preisen abschalten, reduziert Risiko, erschwert die Volumenkalkulation

Die drei Risikoebenen bei PPA-Verträgen

1. Volumenrisiko: Tatsächliche Liefermengen weichen von der Prognose ab. Bei Wind- und Solaranlagen normal, aber wenn ein VPPA auf Basis von „80 % der erwarteten Produktion" strukturiert wurde und das Jahr wetterbedingt 20 % unter Prognose liegt, zahlt ihr für Strom, den ihr nicht bekommt.

2. Preisrisiko: Der Marktpreis entwickelt sich anders als erwartet. Bei physischen Own-Use-PPAs weitgehend irrelevant (ihr braucht den Strom ohnehin), bei VPPAs das Kernrisiko.

3. Bilanzrisiko: Fair-Value-Schwankungen beeinflussen GuV und Bonität. Selbst wenn der PPA wirtschaftlich sinnvoll ist, können die bilanziellen Effekte Earn-Out-Klauseln bei M&A-Transaktionen beeinflussen.

Checkliste: Vom Vertrag zur Bilanzierung

Phase 1: Vertragliche Weichenstellung

  • Own-Use-Kompatibilität sicherstellen (kontrahiertes Volumen < Jahresverbrauch)

  • Negative-Price-Klausel verhandeln (Floor bei null kostet 1 bis 3 Euro/MWh, vermeidet aber Fair-Value-Risiken)

  • GoO-Handhabung klären (Entwertung auf euren Namen für die Scope-2-Reduktion nach ESRS E1)

  • Leasingrisiko minimieren (keine operativen Kontrollrechte, Pay-as-Produced statt Take-or-Pay)

Phase 2: Bilanzielle Ersterfassung

  • Anwendungsbereich und IFRS-9-Test dokumentieren: Own-Use, Derivat oder Leasing?

  • Eingebettete Derivate separat prüfen

  • Fair-Value-Bewertung bei Vertragsschluss für die interne Steuerung

  • ERP-Integration für PPA-Stromkosten und Berichts-Tracking einrichten

Phase 3: Laufendes Monitoring

  • Quartalsweise Volumenkontrolle (Net-Purchaser-Test rollierend prüfen)

  • Fair-Value-Updates bei Derivate-Einstufung (Level-3-Modelle dokumentieren)

  • GoO-Entwertung für die CO₂-Bilanzierung nachweisen

  • Hedge-Effektivitätstests bei Hedge Accounting (quartalsweise, 80 bis 125 %)

  • IFRS-7-Offenlegungen: Umfang der Own-Use-Verträge, verkaufte Überschussmengen und Cashflow-Auswirkungen dokumentieren

Eine externe bilanzielle Einschätzung eines PPA muss vier Nachweise abdecken: den Scoping-Beleg, die Net-Purchaser-Kalkulation samt Verbrauchsdaten, die Hedge-Dokumentation mit Effektivitätstests und das Bewertungsmodell mit seinen Annahmen.

Offenlegungspflichten nach IFRS 7 und steuerliche Aspekte

Neue IFRS-7-Offenlegungen ab 2026

Die Amendments zu IFRS 7 bringen neue Angabepflichten speziell für PPAs unter der Eigenbedarfsausnahme. Der Standardsetzer will sicherstellen, dass die Lockerung nicht zur Verschleierung faktischer Handelsaktivitäten dient. Offenzulegen sind der Gesamtumfang der unter Own-Use fallenden Strommengen, wie viel davon tatsächlich in den Markt verkauft wurde (quantitativ und prozentual), die Cashflow-Auswirkungen dieser Verkäufe und eine qualitative Begründung, warum der Net-Purchaser-Test trotz Verkäufen erfüllt ist.

Das erfordert robuste interne Prozesse zur Datenerfassung, besonders bei Off-Site-PPAs, wo der Strom über Bilanzkreise fließt. Für PPAs, die als Derivate bewertet werden, bleiben die Anforderungen an Bewertungsmethoden, Sensitivitäten und Risikokonzentrationen unverändert, Level-3-Modelle gehören mit ihren Annahmen in den Anhang.

Von der Bilanz zur Berichtsseite: welcher PPA-Typ wirklich zählt

Bilanzierungsfrage und Berichtsfrage werden in Projekten fast immer in einem Atemzug beantwortet, obwohl sie an unterschiedlichen Klauseln hängen. Für die marktbasierte Scope-2-Rechnung und die Energieangaben unter ESRS E1 ist unerheblich, ob ein Vertrag als Own-Use oder als Derivat eingestuft wird. Entscheidend ist allein, ob ihr die Herkunftsnachweise erhaltet und auf euren Namen entwertet. Ein bilanziell unauffälliges physisches PPA ohne GoO-Übertragung verändert eure Emissionszahl nicht, ein VPPA mit vollständiger Entwertung tut es. Wer nur auf die Own-Use-Fähigkeit verhandelt, optimiert die Bilanz und verliert die Wirkung, für die das PPA abgeschlossen wurde.

Steuerliche Behandlung: IFRS versus HGB

Während IFRS eure Konzernabschlüsse bestimmt, gilt für die steuerliche Gewinnermittlung in Deutschland das HGB. Das HGB folgt dem Vorsichtsprinzip, unrealisierte Gewinne werden nicht erfasst, während IFRS bei Derivaten den Fair Value vorschreibt. Diese Differenzen führen zu latenten Steuern, die abzugrenzen und im Anhang zu erläutern sind. Die steuerliche Behandlung der Umstellungseffekte gehört früh mit dem Steuerberater abgestimmt.

Häufige Fragen zur PPA-Bilanzierung nach IFRS

Was versteht man unter einem PPA?

Ein Power Purchase Agreement ist ein langfristiger Stromliefervertrag (typischerweise 10 bis 20 Jahre) zwischen Erzeuger und Abnehmer, der Preis, Menge und Lieferbedingungen fixiert. PPAs finanzieren erneuerbare Energieprojekte und bieten Abnehmern Planungssicherheit bei den Energiekosten sowie eine Grundlage für die Reduktion von Scope-2-Emissionen. Nicht zu verwechseln mit der Purchase Price Allocation, der Kaufpreisallokation nach IFRS 3, für die dieselbe Abkürzung verwendet wird.

Welche Verträge fallen überhaupt in den Anwendungsbereich der Neuregelung?

Die Regelung betrifft Verträge über Strom aus witterungsabhängiger Erzeugung, also Wind, Sonne und Wasser, bei denen die gelieferte Menge nicht steuerbar ist und der Strom nicht sinnvoll gespeichert werden kann. Verträge über disponible Erzeugung, etwa aus Gas oder Biomasse, und gewöhnliche Lieferverträge mit einem Versorger fallen nicht darunter. Dieser Scoping-Schritt gehört eigenständig dokumentiert, bevor über Own-Use oder Derivat entschieden wird.

Ab wann gelten die Änderungen und was ist beim Übergang zu tun?

Die Amendments zu IFRS 9 und IFRS 7 sind für Geschäftsjahre verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und anzugeben. Der kumulative Übergangseffekt wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfasst, die Vergleichsperioden werden nicht angepasst. Bestehende PPAs, die bisher als Derivate bilanziert wurden, können auf Own-Use umgestellt werden, sofern sie den Net-Purchaser-Test erfüllen und der Anwendungsbereich eröffnet ist.

Gilt die Erleichterung auch für Stromerzeuger und Verkäufer?

Die Eigenbedarfsausnahme richtet sich an den Nettokäufer, also an das Unternehmen, das den Strom überwiegend selbst verbraucht. Wer als Erzeuger, Händler oder Zwischenkäufer verkauft, beurteilt seine Verträge weiterhin nach den allgemeinen Regeln und wird die Erleichterung in der Regel nicht in Anspruch nehmen können. Die erweiterten Angabepflichten nach IFRS 7 treffen dagegen jeden, der sich auf die Ausnahme beruft.

Welche Rolle spielen negative Strompreise bei der Fair-Value-Bewertung?

In Märkten mit hoher Solar-Durchdringung wie Deutschland und Spanien sind negative Strompreise Normalität. Wenn euer PPA keine Floor-Klausel hat, müsst ihr bei der Bewertung unterstellen, dass 5 bis 10 % der Erzeugung in Stunden mit negativen Preisen fällt. Das kann den Vertragswert um 10 bis 20 % senken und entsprechend eure Bilanz belasten.

Wie Fiegenbaum Solutions bei der PPA-Bilanzierung unterstützt

Die Einstufung eines PPA entscheidet sich an Klauseln aus der Verhandlung, nicht am Bilanzstichtag. Ich sehe Vertragsentwürfe auf die Punkte aus der Tabelle oben durch, dokumentiere die Einstufung als Own-Use, Derivat oder Leasing prüfungsfest und baue die Hedge-Dokumentation samt Effektivitätstests auf.

Konkreter nächster Schritt: Schickt mir den Vertragsentwurf oder den bestehenden PPA zusammen mit eurer Jahresverbrauchskurve. Ihr bekommt eine schriftliche Einschätzung zur Klassifizierung und zu den Nachweisen, die euer Prüfer sehen will. Der Weg dahin führt über die Kontaktseite.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.

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