Ein Überblick über die ESRS-Standards: Die wichtigsten Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD
In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit von größter Bedeutung ist, ist es für Unternehmen, die in der...
By: Johannes Fiegenbaum on 22.04.25 10:04
Das EU-Omnibus-Paket bringt große Änderungen für Unternehmen in der EU. Die neuen Regeln sollen Bürokratie abbauen, führen aber auch zu weniger ESG-Transparenz. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Was bedeutet das für Unternehmen? Mehr Zeit und weniger Aufwand, aber auch Herausforderungen bei der ESG-Strategie und eine mögliche Schwächung der Transparenz. Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsstrategie weiter verfolgen und die Entwicklungen genau beobachten.
Das neue Paket schränkt die CSRD-Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. € ein. Das bedeutet, dass etwa 80 % bis 85 % der bisherigen Berichtspflichtigen nicht mehr betroffen sind. Diese Änderung stellt Unternehmen vor Herausforderungen, insbesondere bei der Anpassung ihrer ESG-Roadmaps und Datenstrategien.
Zusätzlich wurde das Intervall zur Überprüfung der Wirksamkeit von Due-Diligence-Prozessen unter der CSDDD von einem auf fünf Jahre verlängert1. Experten äußern jedoch Bedenken, dass diese Verlängerung die ESG-Überwachung schwächen könnte.
EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis erklärte:
"Kurz gesagt: Wir können nicht mit einer Hand hinter dem Rücken in einer herausfordernden Welt wettbewerbsfähig bleiben." 1
Für Unternehmen, die bereits erhebliche Ressourcen in die Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung investiert haben, könnten diese Änderungen als belastend empfunden werden. Zudem warnen Stakeholder, dass die Einführung der 10 %-Wesentlichkeitsschwelle die Vergleichbarkeit von ESG-Kennzahlen erschweren könnte2.
Die Vorschläge des Omnibus-Pakets polarisieren: Während die EU-Kommission die Änderungen als Realismus im Sinne von Bürokratieabbau und Wettbewerbsstärkung darstellt34, kritisieren Stakeholder aus Zivilgesellschaft, Finanzsektor und Großunternehmen einen regulatorischen Rückschritt, der Transparenz und Nachhaltigkeitsstandards untergräbt56.
Das Vorschlagspaket zielt in die richtige Richtung, geht aber zu weit. Eine Vereinfachung stand außer Frage, ein Rückschritt in diesem Ausmaß hilft nur denen, die ohnehin auf der Bremse stehen. Jetzt kommt es im EU-Parlament darauf an, einen wirklichen Kompromiss zu erarbeiten. Das Hauptargument der Wettbewerbsfähigkeit verfängt nicht, da China bereits letztes Jahr eine eigene ESG-Berichtspflicht auf den Weg gebracht hat, die bis 2030 verpflichtend wird.
Nach den regulatorischen Änderungen liegt der Fokus nun auf marktorientierten Maßnahmen, die den praktischen Aufwand verringern sollen. Als Reaktion auf Kritik an verlängerten Fristen und begrenzter Taxonomie-Berichterstattung setzt die Kommission auf solche Instrumente, um Unternehmen entgegenzukommen.
Ein zentraler Punkt ist die Verschiebung der Fristen für die Einhaltung der CSRD-Vorgaben:
Unternehmenskategorie | Ursprünglicher Termin | Neuer Termin |
---|---|---|
Große Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeitende) | GJ 2025 (2026) | GJ 2027 (2028) |
Börsennotierte KMU | GJ 2026 (2027) | GJ 2028 (2029) |
Diese Verschiebung gibt Unternehmen mehr Zeit, ihre ESG-Berichterstattung gründlich vorzubereiten und die nötigen Systeme aufzubauen.
Die Anpassung der EU-Taxonomie durch Änderungen delegierter Rechtsakte nach einer vierwöchigen Konsultation zeigt, wie flexibel die Kommission auf Herausforderungen reagiert. Eine Umfrage ergab außerdem, dass 67 % der Asset Owner ESG in den letzten fünf Jahren als „wichtiger" oder „deutlich wichtiger" bewerten.
Für Unternehmen ergeben sich zwei wichtige Schritte:
Hier geht es darum, wie das Paket konkret auf Unternehmen wirkt und welche Veränderungen es mit sich bringt.
Die Anhebung der Schwelle auf 1.000 Mitarbeitende reduziert die Verpflichtungen nach der CSRD und verringert die Berichtspflichten. Diese Erleichterungen bringen jedoch je nach Branche unterschiedliche Herausforderungen mit sich.
Die Folgen des Pakets sind stark branchenabhängig. Im Bereich Klimatechnologie profitieren bestehende Wind- und Solarprojekte, während neue Pilotprojekte weniger gefördert werden. Im Gebäudemanagement können smarte Steuerungssysteme den CO₂-Ausstoß um bis zu 40 % senken. Der Energiesektor akzeptiert weiterhin Übergangstechnologien und erlaubt bis zu 250 g CO₂ pro kWh bei Gasenergie. Bei alternativen Proteinen zeigt sich, dass jede investierte Einheit die höchsten Emissionsreduktionen erzielt.
Das Paket könnte entweder den Fortschritt fördern oder ausbremsen. Besonders hervorzuheben sind Quantencomputer (600 Mio. t CO₂ jährlich), intelligente Gebäudesteuerung (−40 %) und pflanzliche Fleischalternativen, die im Vergleich zu Rindfleisch 91 % weniger Emissionen verursachen.
Unternehmen sollten weiterhin in ihre Nachhaltigkeitsstrategie investieren und bis zur Umsetzung der Änderungen offen mit ihren Stakeholdern kommunizieren.
Aus der direkten Bewertung der Auswirkungen ergeben sich folgende zentrale Punkte:
"Kurz gesagt: Wir können nicht mit einer Hand hinter dem Rücken in einer herausfordernden Welt wettbewerbsfähig bleiben."
Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mindestens 450 Mio. € Umsatz in der EU sind verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD vorzulegen.
Für kapitalmarktorientierte KMU gilt eine Fristverschiebung auf 2028/2029. In Deutschland sind teils auch Unternehmen mit 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme betroffen[7].
Nein. Für kleinere Unternehmen ist sie freiwillig, was die Datenlage für Investoren erschwert.
Hinweis: Die freiwillige Anwendung ist weiterhin möglich und strategisch sinnvoll.
Ja. Die Mindeststrafe von 5 % des Jahresumsatzes entfällt.
Neue Leitlinien zur Sanktionsbemessung werden bis Ende 2025 erwartet.
Das EU-Omnibus-Paket bringt eine spürbare Entlastung, aber auch neue Risiken:
Positiv
Kritisch
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