Von Johannes Fiegenbaum am 11.04.25, 16:07 · Zuletzt aktualisiert 5. September 2026
Das erste Omnibus-Paket ist geltendes Recht. Damit steht fest, wer weiterhin einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben muss, ab welchem Geschäftsjahr und in welchem Umfang. Dieser Text hält den geltenden Stand fest, statt den Vorschlagsstand von 2025 nachzuerzählen.
Stand: September 2026. Aktualisiert nach dem Inkrafttreten von Omnibus I am 18. März 2026 und nach dem Delegierten Rechtsakt zum Voluntary Standard vom Juli 2026. Der Text gehört zu meinem ESRS-Leitfaden.
Omnibus I ist die Richtlinie (EU) 2026/470. Sie ändert Berichtspflicht, Lieferketten-Sorgfaltspflichten und Taxonomie-Berichterstattung in einem Zug. Berichtspflichtig bleibt, wer mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz hat, beides zusammen. Wer nur eines der beiden Kriterien reißt, fällt heraus. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sind dauerhaft befreit, ohne Übergangsjahr.
| Kriterium | Vor Omnibus I | Seit Omnibus I |
|---|---|---|
| Beschäftigte | mehr als 250 | mehr als 1.000 |
| Nettoumsatz | mehr als 50 Mio. Euro | mehr als 450 Mio. Euro |
| Verknüpfung | zwei von drei Größenkriterien | beide Kriterien zusammen |
| Börsennotierte KMU | eigene Stufe mit späterer Frist | dauerhaft befreit |
| EU-Taxonomie | Pflicht für alle Berichtspflichtigen | freiwillig unterhalb 450 Mio. Euro Umsatz |
| Sorgfaltspflichten (CSDDD) | ab 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. Euro | ab 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro |
Der entscheidende Satz steht nicht in den Schwellenwerten, sondern in der Verknüpfung: aus zwei von drei Kriterien wurde ein Und. Das ist der eigentliche Hebel, mit dem der Anwendungsbereich zusammenschrumpft, und er wird in den meisten Zusammenfassungen unterschlagen.
| Rechtsakt oder Schritt | Datum | Wirkung für Berichtspflichtige |
|---|---|---|
| Richtlinie (EU) 2026/470 | 18. März 2026 | Schwellen und Fristen gelten |
| Delegierter Rechtsakt Voluntary Standard | Juli 2026 | VSME wird offizieller freiwilliger Standard |
| Umsetzung in nationales Recht | laufend | maßgeblich ist das nationale Gesetz |
| Erstes pflichtiges Geschäftsjahr | ab 1. Januar 2027 | Datenerhebung startet |
| Wertschöpfungskettendeckel | ab Geschäftsjahr 2027 | Grenze für Datenabfragen bei Zulieferern |
| Kaufpflicht CBAM-Zertifikate | Februar 2027 | verschoben, Meldepflicht läuft weiter |
| Erste Berichte nach neuem Recht | 2028 | Veröffentlichung mit dem Lagebericht |
Offen ist der Rest des Vereinfachungsprogramms. Die weiteren Omnibus-Pakete laufen noch durch das Verfahren, ebenso der Digital-Omnibus, der Melde- und Dokumentationspflichten quer durch das EU-Recht bündeln soll. Parallel überarbeitet EFRAG die ESRS und kürzt die Zahl der Datenpunkte, während die Struktur der Standards erhalten bleibt. Wer daraus eine Planungsgrundlage bauen will: Nur die Zeile mit dem Geschäftsjahr 2027 ist hart, alles darunter kann sich noch verschieben. Wie sich Kapitalmarkt und Regulierung parallel bewegen, zeigen die Live-Daten im Fiegenbaum Atlas.
In der Berichtsdatenbank, mit der ich arbeite, liegen 1.401 ausgewertete europäische Nachhaltigkeitsberichte. Fast alle stammen von Unternehmen, die auch nach den neuen Schwellen pflichtig bleiben, denn zuerst berichtet haben die großen Konzerne. Aus dem Markt verschwindet deshalb nicht die Spitze, sondern die Fläche: die Zulieferer, Händler und Mittelständler, die 2027 und 2028 zum ersten Mal Zahlen veröffentlicht hätten.
Wie dünn die Datenlage dort schon heute ist, zeigen die 2025er-Berichte in derselben Datenbank. 70 Prozent weisen alle drei Scopes vollständig aus. 13 Prozent liefern trotz eingereichtem Bericht keine extrahierbaren Scope-Daten. Und bei 11 Prozent der Berichte mit Scope-3-Angabe liegt Scope 3 unter Scope 1 oder 2, methodisch ein Alarmsignal, weil Scope 3 in den meisten Branchen um ein Vielfaches größer ist.
In meinen Mandaten sehe ich den Effekt täglich: Der Wegfall der Pflicht ist kein Wegfall der Anforderung. Konzernkunden fragen die Zahlen weiter ab, weil sie sie für die eigene Wertschöpfungskette brauchen. Banken fragen sie ab, weil ihre Kreditprozesse Klimadaten verlangen. Der Unterschied ist nur, dass ihr die Antwort jetzt ohne gesetzlichen Rahmen gebt, gegen den Fragebögen des jeweils Größeren statt gegen einen Standard. Genau dafür ist der Wertschöpfungskettendeckel gedacht, und genau deshalb ist er in der Praxis wichtiger als die Schwellenwerte.
Sehen, wo euer Unternehmen im Branchenvergleich steht, schon beim Schreiben des Berichts.
VSEasy vergleicht eure Kennzahlen mit über 1.400 echten Nachhaltigkeitsberichten und zeigt je VSME-Modul, wo ihr über und unter dem Branchenmedian liegt. Schritt für Schritt durch den Voluntary Standard, mit KI-Unterstützung statt monatelangem Excel-Chaos.
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Wenn ihr weiterhin pflichtig seid, also mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz habt:
Wenn ihr aus der Pflicht gefallen seid:
Omnibus ist kein eigener Rechtsakt, sondern ein Verfahren: Die EU ändert mehrere bestehende Gesetze in einem Paket. Omnibus I ist als Richtlinie ergangen, die Richtlinie (EU) 2026/470. Eine Richtlinie gilt nicht unmittelbar, sondern muss in nationales Recht umgesetzt werden. Für euch maßgeblich ist also am Ende das deutsche Umsetzungsgesetz, nicht der EU-Text.
Der Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten-Richtlinie steigt auf mehr als 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die Sorgfaltspflicht selbst wird auf die eigenen Geschäftspartner der ersten Ebene fokussiert, tiefer in die Kette muss nur nachgehen, wer belastbare Hinweise auf Verstöße hat. Die Pflicht, eine Geschäftsbeziehung als letztes Mittel zu beenden, ist entfallen.
Die Umsetzungspflicht aus Artikel 22 der Sorgfaltspflichten-Richtlinie ist gestrichen. Aufstellen und berichten müssen pflichtige Unternehmen den Plan weiter, ein gesetzlicher Zwang zur Umsetzung besteht nicht mehr. Praktisch verschiebt sich der Druck damit von der Aufsicht zu Kreditgebern und Großkunden, die den Plan im eigenen Risikoprozess prüfen.
Unterhalb von 450 Millionen Euro Nettoumsatz wird die Taxonomie-Berichterstattung freiwillig. Wer freiwillig berichtet, nutzt dieselben Vorlagen wie die Pflichtberichtenden. Oberhalb der Schwelle bleibt es bei der Pflicht, allerdings mit reduzierten Vorlagen und einer Bagatellgrenze für wirtschaftlich unwesentliche Tätigkeiten.
Die Wellenlogik gibt es nicht mehr. Entscheidend ist allein, ob ihr die beiden Schwellen zusammen erfüllt. Wer das tut, berichtet für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 erstmals im Jahr 2028. Wer sie nicht erfüllt, fällt dauerhaft heraus und nicht nur um zwei Jahre nach hinten, auch dann, wenn bereits Vorbereitungen gelaufen sind.
VSME, der Voluntary Standard für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen. Er ist seit dem Delegierten Rechtsakt vom Juli 2026 offiziell verankert und in ein Basismodul und ein umfassendes Modul geteilt. Sein Nutzen liegt weniger im Bericht als in der Abwehr: Was ihr nach VSME beantwortet habt, müsst ihr nicht noch einmal in fremden Fragebögen zusammensuchen.
ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.
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