Skip to content
8 min Lesezeit

Auswirkungen der Omnibus-Maßnahmen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Featured Image

Das erste Omnibus-Paket ist geltendes Recht. Damit steht fest, wer weiterhin einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben muss, ab welchem Geschäftsjahr und in welchem Umfang. Dieser Text hält den geltenden Stand fest, statt den Vorschlagsstand von 2025 nachzuerzählen.

Stand: September 2026. Aktualisiert nach dem Inkrafttreten von Omnibus I am 18. März 2026 und nach dem Delegierten Rechtsakt zum Voluntary Standard vom Juli 2026. Der Text gehört zu meinem ESRS-Leitfaden.

Omnibus I: Was seit dem Inkrafttreten gilt und wer noch berichten muss

Omnibus I ist die Richtlinie (EU) 2026/470. Sie ändert Berichtspflicht, Lieferketten-Sorgfaltspflichten und Taxonomie-Berichterstattung in einem Zug. Berichtspflichtig bleibt, wer mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz hat, beides zusammen. Wer nur eines der beiden Kriterien reißt, fällt heraus. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sind dauerhaft befreit, ohne Übergangsjahr.

Kriterium Vor Omnibus I Seit Omnibus I
Beschäftigte mehr als 250 mehr als 1.000
Nettoumsatz mehr als 50 Mio. Euro mehr als 450 Mio. Euro
Verknüpfung zwei von drei Größenkriterien beide Kriterien zusammen
Börsennotierte KMU eigene Stufe mit späterer Frist dauerhaft befreit
EU-Taxonomie Pflicht für alle Berichtspflichtigen freiwillig unterhalb 450 Mio. Euro Umsatz
Sorgfaltspflichten (CSDDD) ab 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. Euro ab 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro

Der entscheidende Satz steht nicht in den Schwellenwerten, sondern in der Verknüpfung: aus zwei von drei Kriterien wurde ein Und. Das ist der eigentliche Hebel, mit dem der Anwendungsbereich zusammenschrumpft, und er wird in den meisten Zusammenfassungen unterschlagen.

Zeitplan: Fristen bis 2028 und was in Omnibus II und III noch offen ist

Rechtsakt oder Schritt Datum Wirkung für Berichtspflichtige
Richtlinie (EU) 2026/470 18. März 2026 Schwellen und Fristen gelten
Delegierter Rechtsakt Voluntary Standard Juli 2026 VSME wird offizieller freiwilliger Standard
Umsetzung in nationales Recht laufend maßgeblich ist das nationale Gesetz
Erstes pflichtiges Geschäftsjahr ab 1. Januar 2027 Datenerhebung startet
Wertschöpfungskettendeckel ab Geschäftsjahr 2027 Grenze für Datenabfragen bei Zulieferern
Kaufpflicht CBAM-Zertifikate Februar 2027 verschoben, Meldepflicht läuft weiter
Erste Berichte nach neuem Recht 2028 Veröffentlichung mit dem Lagebericht

Offen ist der Rest des Vereinfachungsprogramms. Die weiteren Omnibus-Pakete laufen noch durch das Verfahren, ebenso der Digital-Omnibus, der Melde- und Dokumentationspflichten quer durch das EU-Recht bündeln soll. Parallel überarbeitet EFRAG die ESRS und kürzt die Zahl der Datenpunkte, während die Struktur der Standards erhalten bleibt. Wer daraus eine Planungsgrundlage bauen will: Nur die Zeile mit dem Geschäftsjahr 2027 ist hart, alles darunter kann sich noch verschieben. Wie sich Kapitalmarkt und Regulierung parallel bewegen, zeigen die Live-Daten im Fiegenbaum Atlas.

Warum die Entlastung im Mittelstand kleiner ausfällt, als sie klingt

In der Berichtsdatenbank, mit der ich arbeite, liegen 1.401 ausgewertete europäische Nachhaltigkeitsberichte. Fast alle stammen von Unternehmen, die auch nach den neuen Schwellen pflichtig bleiben, denn zuerst berichtet haben die großen Konzerne. Aus dem Markt verschwindet deshalb nicht die Spitze, sondern die Fläche: die Zulieferer, Händler und Mittelständler, die 2027 und 2028 zum ersten Mal Zahlen veröffentlicht hätten.

Wie dünn die Datenlage dort schon heute ist, zeigen die 2025er-Berichte in derselben Datenbank. 70 Prozent weisen alle drei Scopes vollständig aus. 13 Prozent liefern trotz eingereichtem Bericht keine extrahierbaren Scope-Daten. Und bei 11 Prozent der Berichte mit Scope-3-Angabe liegt Scope 3 unter Scope 1 oder 2, methodisch ein Alarmsignal, weil Scope 3 in den meisten Branchen um ein Vielfaches größer ist.

In meinen Mandaten sehe ich den Effekt täglich: Der Wegfall der Pflicht ist kein Wegfall der Anforderung. Konzernkunden fragen die Zahlen weiter ab, weil sie sie für die eigene Wertschöpfungskette brauchen. Banken fragen sie ab, weil ihre Kreditprozesse Klimadaten verlangen. Der Unterschied ist nur, dass ihr die Antwort jetzt ohne gesetzlichen Rahmen gebt, gegen den Fragebögen des jeweils Größeren statt gegen einen Standard. Genau dafür ist der Wertschöpfungskettendeckel gedacht, und genau deshalb ist er in der Praxis wichtiger als die Schwellenwerte.

Sehen, wo euer Unternehmen im Branchenvergleich steht, schon beim Schreiben des Berichts.

VSEasy vergleicht eure Kennzahlen mit über 1.400 echten Nachhaltigkeitsberichten und zeigt je VSME-Modul, wo ihr über und unter dem Branchenmedian liegt. Schritt für Schritt durch den Voluntary Standard, mit KI-Unterstützung statt monatelangem Excel-Chaos.

Euren Branchen-Benchmark starten

Lieber machen lassen? VSME-Bericht zum Festpreis, fertiger Bericht in 6 bis 8 Wochen.

Was jetzt konkret zu tun ist

Wenn ihr weiterhin pflichtig seid, also mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz habt:

  • Rechnet die beiden Kriterien für das Geschäftsjahr 2027 sauber nach, konsolidiert auf Konzernebene.
  • Haltet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse aktuell, sie bleibt der Einstiegspunkt in den Bericht und entscheidet, welche Datenpunkte ihr überhaupt erheben müsst.
  • Prüft, welche Taxonomie-Angaben ihr freiwillig weiterführt. Kapitalgeber fragen sie unabhängig von der Pflicht ab.
  • Baut die Erhebung für Scope 3 jetzt auf, nicht 2027. Das ist die Position, an der die meisten Erstberichte scheitern.

Wenn ihr aus der Pflicht gefallen seid:

  • Sammelt die Datenanfragen, die euch aus Kundschaft und Kreditgeschäft erreichen, an einer Stelle. Erst diese Liste zeigt, was ihr wirklich braucht.
  • Antwortet über den freiwilligen Standard statt über Einzelfragebögen. Die VSME-Berichtsvorlage deckt das ab, was in den Abfragen wiederkehrt.
  • Fangt mit dem Basismodul an und ergänzt das umfassende Modul erst, wenn eine konkrete Abfrage es verlangt.
  • Wenn ihr Software vergleicht, prüft die Modulabdeckung gegen eure Abfrageliste, nicht gegen den Funktionsumfang. Der Tool-Vergleich ordnet das ein.

Häufige Fragen

Ist Omnibus eine Richtlinie oder eine Verordnung?

Omnibus ist kein eigener Rechtsakt, sondern ein Verfahren: Die EU ändert mehrere bestehende Gesetze in einem Paket. Omnibus I ist als Richtlinie ergangen, die Richtlinie (EU) 2026/470. Eine Richtlinie gilt nicht unmittelbar, sondern muss in nationales Recht umgesetzt werden. Für euch maßgeblich ist also am Ende das deutsche Umsetzungsgesetz, nicht der EU-Text.

Was ändert Omnibus I an den Sorgfaltspflichten?

Der Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten-Richtlinie steigt auf mehr als 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die Sorgfaltspflicht selbst wird auf die eigenen Geschäftspartner der ersten Ebene fokussiert, tiefer in die Kette muss nur nachgehen, wer belastbare Hinweise auf Verstöße hat. Die Pflicht, eine Geschäftsbeziehung als letztes Mittel zu beenden, ist entfallen.

Entfällt die Pflicht zum Klimaübergangsplan?

Die Umsetzungspflicht aus Artikel 22 der Sorgfaltspflichten-Richtlinie ist gestrichen. Aufstellen und berichten müssen pflichtige Unternehmen den Plan weiter, ein gesetzlicher Zwang zur Umsetzung besteht nicht mehr. Praktisch verschiebt sich der Druck damit von der Aufsicht zu Kreditgebern und Großkunden, die den Plan im eigenen Risikoprozess prüfen.

Was ändert sich an der EU-Taxonomie?

Unterhalb von 450 Millionen Euro Nettoumsatz wird die Taxonomie-Berichterstattung freiwillig. Wer freiwillig berichtet, nutzt dieselben Vorlagen wie die Pflichtberichtenden. Oberhalb der Schwelle bleibt es bei der Pflicht, allerdings mit reduzierten Vorlagen und einer Bagatellgrenze für wirtschaftlich unwesentliche Tätigkeiten.

Was gilt für Unternehmen aus Welle 2 und 3?

Die Wellenlogik gibt es nicht mehr. Entscheidend ist allein, ob ihr die beiden Schwellen zusammen erfüllt. Wer das tut, berichtet für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 erstmals im Jahr 2028. Wer sie nicht erfüllt, fällt dauerhaft heraus und nicht nur um zwei Jahre nach hinten, auch dann, wenn bereits Vorbereitungen gelaufen sind.

Welcher Standard bleibt für nicht mehr pflichtige Unternehmen?

VSME, der Voluntary Standard für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen. Er ist seit dem Delegierten Rechtsakt vom Juli 2026 offiziell verankert und in ein Basismodul und ein umfassendes Modul geteilt. Sein Nutzen liegt weniger im Bericht als in der Abwehr: Was ihr nach VSME beantwortet habt, müsst ihr nicht noch einmal in fremden Fragebögen zusammensuchen.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.

Zur Person