By: Johannes Fiegenbaum on 22.04.25 10:10
Die EU-Taxonomie wird durch das Omnibus-Paket 2025 deutlich vereinfacht. Weniger Berichtspflichten, höhere Schwellenwerte und klarere Vorgaben sorgen für eine Entlastung vieler Unternehmen, insbesondere des Mittelstands in Deutschland.
Hinweis: Die im Artikel beschriebenen Änderungen sind Vorschläge der EU-Kommission und Teil des sogenannten „Omnibus-Vereinfachungspakets“. Sie befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und müssen von Parlament und Rat bestätigt werden.
Die finalen Vorgaben können sich daher noch ändern.
Diese Änderungen reduzieren den bürokratischen Aufwand erheblich und ermöglichen Unternehmen, sich stärker auf ihre Kernaktivitäten zu konzentrieren. Gleichzeitig sollen EU-weite ESG-Regelungen widerstandsfähiger gegenüber geopolitischem Druck und transatlantischer Regulierung werden – durch mehr Fokus auf Risikomaterialität und Effizienz statt reiner Regelbefolgung.
Neue Berichtsvorlagen erleichtern die Anforderungen für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen. Die „Do No Significant Harm“-Anforderungen werden klarer definiert, und eine Wesentlichkeitsschwelle hilft, sich auf relevante Kennzahlen zu konzentrieren. Berichtspflichten für operative Ausgaben werden eingeschränkt, und Unternehmen können angeben, wenn Aktivitäten nur teilweise die technischen Bewertungskriterien erfüllen. Diese Änderungen schaffen eine Grundlage für einfachere Regeln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Für KMU in Deutschland bringt das folgende Änderungen:
Zusätzlich werden die Dokumentationspflichten deutlich reduziert.
Die Anforderungen an Dokumentation und Prüfungen wurden angepasst, um Aufwand und Kosten zu verringern:
"Put simply, we cannot hope or expect to successfully compete in a perilous world with one hand behind our backs." - Valdis Dombrovskis, European Commissioner for Trade
Die Anpassungen der EU-Taxonomie sind Teil der breiteren EU-Wettbewerbsagenda, mit der die Kommission auf die Kritik reagiert, europäische Unternehmen durch Überregulierung zu belasten.
Ziel ist es, ESG-Vorgaben mit wirtschaftlicher Resilienz und digitalem Wandel in Einklang zu bringen.
Mit den überarbeiteten Dokumentationspflichten kommt nun die Verbesserung der Compliance-Prozesse. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. € sind weiterhin verpflichtet, EU-Taxonomie-KPIs bereitzustellen.
Ein Überblick der wichtigsten Änderungen:
Die neuen Berichtsvorlagen erleichtern die Datenverwaltung erheblich. Unternehmen sollten ihre Datenprozesse an die aktualisierten ESRS-Vorgaben anpassen und externe Datenquellen einbinden, um mögliche Informationslücken zu schließen.
Neben den Compliance-Anforderungen bringt das Omnibus-Paket auch die Notwendigkeit mit sich, Geschäftsmodelle anzupassen. Besonders wichtig ist hierbei die neue Option, eine Teilkonformität zur EU-Taxonomie zu melden, selbst wenn nicht alle technischen Screening-Kriterien erfüllt werden.
Teilkonformität bedeutet, dass Unternehmen ihre EU-Taxonomie-KPIs auch dann melden können, wenn bestimmte technische Kriterien (z. B. DNSH) nur teilweise erfüllt werden. Dies fördert Transparenz, ohne Unternehmen vollständig auszuschließen – birgt aber auch das Risiko einer Verwässerung der Vergleichbarkeit.
Kreditinstitute können künftig bei der Berechnung der Green Asset Ratio Unternehmen ausklammern, die nicht mehr unter den geänderten CSRD-Anwendungsbereich fallen. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz unter 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme unter 25 Mio. €.
Die Verringerung des CSRD-Anwendungsbereichs um etwa 80 % ermöglicht es, den Fokus auf die zentralen Aspekte der Nachhaltigkeit zu legen. Daraus ergeben sich unter anderem folgende Vorteile:
Im nächsten Abschnitt erfahrt ihr, wie ihr diese neuen Vorgaben in der Praxis umsetzen könnt.
Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob sie unter den geänderten Anwendungsbereich der CSRD fallen. Unternehmen mit einem Nettoumsatz von bis zu 450 Mio. € können freiwillig berichten, während größere Unternehmen dazu verpflichtet sind.
Der Prozess zur Umsetzung lässt sich in drei Hauptphasen unterteilen:
Diese Schritte helfen, die EU-Taxonomie in Ihre Unternehmensstrategie einzubinden und ermöglichen langfristig Automatisierung und Monitoring. Spezialisierte Tools für Automatisierung und KPI-Berechnung können dabei eine große Unterstützung sein – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Nach Abschluss der Umsetzungsphasen können spezialisierte Softwarelösungen den Prozess effizienter gestalten. Sie bieten Funktionen wie:
Durch den Einsatz solcher Tools wird eine kontinuierliche Fortschrittskontrolle erleichtert, was sowohl die Datenqualität als auch die Einhaltung der Vorgaben sicherstellt. Weitere Details dazu im Abschnitt zur Fortschrittskontrolle.
Die Überwachung der Fortschritte sollte auf den implementierten Tools basieren. Eine effektive Methodik umfasst:
"The collaboration saved us a lot of effort because the topic would have been too new, complex, and extensive to tackle without external professional expertise. This hurdle would have been too high otherwise."
Die verschobenen Fristen bieten Unternehmen die Möglichkeit, stabile Offenlegungspraktiken aufzubauen, die auch als Wettbewerbsvorteil genutzt werden können.
Die Unterschiede in den Berichtspflichten zwischen 2024 und 2025 zeigen deutliche Auswirkungen auf die Praxis. Hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Die Kommission plant, diese Änderungen noch in diesem Jahr umzusetzen und eine Vorbereitungszeit einzuräumen.
Diese Zahlen bilden die Grundlage für die nächsten Schritte bei der Umsetzung und Überwachung.
Obwohl die Erleichterungen für KMU und Großunternehmen breite Zustimmung finden, gibt es auch kritische Stimmen. NGOs und Wissenschaftler:innen befürchten, dass durch die Anhebung der Schwellenwerte und reduzierte OpEx-Berichtspflichten zentrale Nachhaltigkeitsinformationen verloren gehen könnten.
Zudem wird diskutiert, ob die Einführung einer 10 %-Wesentlichkeitsschwelle tatsächlich zur Verbesserung der Datenqualität führt – oder eher als Einfallstor zur „Greenwashing-freundlichen“ Ausblendung unbequemer Sachverhalte dient.
Nach der Gegenüberstellung der Berichtspflichten fassen wir die wichtigsten Vorteile und nächsten Schritte zusammen.
Die im Omnibus-Paket enthaltenen Änderungen, wie die 10 %-Wesentlichkeitsschwelle, die Teilkonformität und die vereinfachte OpEx-Dokumentation, helfen dabei, den Fokus der Berichterstattung auf das Wesentliche zu lenken.
Basierend auf diesen Änderungen könnten folgende Schritte sinnvoll sein:
Hier findet ihr eine kompakte Übersicht zu den wichtigsten Punkten rund um die EU-Taxonomie und das Omnibus-Paket 2025.
Unternehmen können auch dann berichten, wenn sie nicht alle technischen Bewertungskriterien erfüllen. In den neuen Berichtsvorlagen lässt sich eine Teilkonformität („partially aligned“) kennzeichnen – z. B. durch separate Spalten oder Fußnoten.
Die neue Wesentlichkeitsschwelle von 10 % gilt für alle drei EU-Taxonomie-Kennzahlen: Umsatz, CapEx und OpEx. Nur Aktivitäten, die diese Schwelle überschreiten, müssen detailliert offengelegt werden.
Auch Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte können die vereinfachten Berichtsvorlagen und Teilkonformitätsregeln nutzen. Das bietet strategische Vorteile und reduziert den Aufwand bei freiwilliger ESG-Berichterstattung.
Kreditinstitute und andere Finanzunternehmen müssen künftig nur noch Taxonomie-Kennzahlen für pflichtig berichtende Unternehmen in die Green Asset Ratio einbeziehen. Kleine Unternehmen werden ausgeschlossen.
Tochtergesellschaften, die unter den neuen Schwellenwerten (1.000 MA / 450 Mio. €) liegen, sind nicht mehr berichtspflichtig, sofern sie nicht börsennotiert sind. Sie können aber freiwillig in Konzernberichte integriert werden.
Berichtspflicht besteht, wenn mindestens zwei der drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sind:
Das Paket tritt 2025 in Kraft und wird parallel zur CSRD mit einer zweijährigen Übergangsfrist eingeführt.
"The collaboration saved us a lot of effort because the topic would have been too new, complex, and extensive to tackle without external professional expertise. This hurdle would have been too high otherwise."
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