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ESG im Venture Capital: Leitfaden für GPs und LPs in DACH

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Ein Venture-Fonds hält Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen, die oft noch keinen geprüften Jahresabschluss und fast nie ein Emissionsinventar haben. Trotzdem verlangen institutionelle LPs dieselben Kategorien von Nachweisen, die sie aus dem Private Equity kennen. Dieser Text beschreibt, wie GPs in Deutschland, Österreich und der Schweiz diese Lücke schließen: was EIF und KfW Capital fordern, wie die SFDR-Kategorie auf Fondsebene entsteht und was eine ESG Due Diligence im Frühphasen-Portfolio prüft.

Warum ESG im Venture Capital anders funktioniert als im Private Equity

Der Unterschied liegt in zwei Achsen: wie viel ihr haltet und wie viel ihr wisst. Ein Buyout-Fonds übernimmt die Mehrheit, kontrolliert das Board und findet für seine ESG-Prüfung im Private Equity geprüfte Historie, Personaldaten und eine kartierte Lieferkette vor. Ein Venture-Fonds hält eine Minderheitsbeteiligung an einem Portfoliounternehmen, das seine Prozesse gerade erst erfindet. Ihr könnt nichts nachauditieren, was nie erhoben wurde, aber ihr könnt Governance in dem Moment richtig aufsetzen, in dem sie entsteht.

Achse Private Equity Venture Capital
Beteiligung Mehrheit, Kontrolle über das Board Minderheit, häufig unter einem Viertel der Anteile
Einflussweg Weisung, Gesellschafterbeschluss, Managementwechsel Term Sheet, Informationsrechte, Überzeugung im Board
Datenlage Mehrjährige Historie, geprüfte Abschlüsse Kaum Historie, oft vor dem ersten Umsatz
Sinnvoller Hebel Prüfen, nachsteuern, vor dem Exit sanieren Governance und Datenroutinen früh verankern

Was EIF, KfW Capital und Versicherer als LPs verlangen

Die Normen im europäischen Venture Capital setzen nicht Verbände, sondern die großen Ankerinvestoren. Der European Investment Fund hat gemeinsam mit Invest Europe das ESG-Reporting-Template entwickelt, das die meisten EIF-finanzierten Fonds als Baseline für ihr LP-Reporting nutzen. KfW Capital verlangt von jedem Fonds im Portfolio eine verbindliche ESG-Policy als Investitionsvoraussetzung, dazu eine Ausschlussliste, eine Einschätzung zur SFDR-Einordnung, einen Fragebogen zu den Nachhaltigkeitskapazitäten des Teams und eine jährliche Datenerhebung. Versicherer und Pensionskassen bringen eine dritte Logik mit: Sie tragen eigene Offenlegungspflichten und reichen sie über den Side Letter an euch weiter. Viele dieser Fragebögen sind entlang der TCFD-Säulen gebaut, also Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen. Wer nachhaltige Technologien finanziert, trifft zusätzlich auf Förderprogramme, deren Mittelvergabe an genau diese Nachweise hängt.

Aus der Doppelrolle als Venture Partner und Berater kenne ich die Stelle, an der es klemmt: Der Side Letter ist von einem Buyout-Team formuliert und verlangt Vollständigkeit, das Pre-Seed-Portfolio kann sie nicht liefern. Verhandelt deshalb Abdeckungsquoten statt Vollständigkeit, also einen Prozentsatz des Portfolios pro Kennzahl mit jährlicher Steigerung. Institutionelle LPs akzeptieren das, wenn es vor dem Closing verhandelt wird statt im ersten Reporting-Zyklus.

SFDR-Klassifizierung und AIFMD II: was auf Fondsebene zählt

Auf Fondsebene fällt zuerst die Entscheidung zwischen Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungsverordnung. Artikel 9 verpflichtet auf ein nachhaltiges Anlageziel und damit auf den DNSH-Nachweis, dass keine Investition ein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich beeinträchtigt. AIFMD II dehnt zusätzlich Aufsichtsreporting und Delegationsanforderungen aus: Dieselben Fondsdokumente, in denen eure SFDR-Kategorie steht, tragen mehr Prüflast.

In den Artikel-8- und Artikel-9-Einstufungen, die ich begleitet habe, ist DNSH nie an der Fondsstrategie gescheitert. Gerissen ist die Kette an der Datenbeschaffung im Portfolio, und zwar an drei wiederkehrenden Stellen: Ein Hardware-Startup kennt seine Vorlieferanten nicht über die erste Stufe hinaus, ein Software-Unternehmen kann den Energieverbrauch seiner Cloud-Instanzen nicht seinem Produkt zuordnen, und ein Unternehmen mit Auftragsfertigung in Asien bekommt zu Arbeitsbedingungen nur die Selbstauskunft des Fertigers. Jede dieser Lücken macht einen Indikator unbelegbar, und das ist der Grund für nachträgliche Herabstufungen von Artikel 9 auf Artikel 8. Meine Position: Stuft konservativ ein. Ein Artikel-8-Fonds, der liefert, verkauft sich beim nächsten Fundraising besser als ein herabgestufter Artikel-9-Fonds.

ESG Due Diligence und Datenerhebung im Portfolio

Der Prozess hat drei Schritte, und der dritte wird am häufigsten vergessen. Das Screening vor dem Term Sheet klärt Ausschlusskriterien und offensichtliche Risiken, die Due Diligence prüft, was in der Phase prüfbar ist. Das Monitoring nach dem Investment ist der eigentliche Arbeitsteil, weil erst dort die Daten entstehen, die euer LP-Reporting braucht. Ein Fonds, der nur bei Einstieg fragt, hat im dritten Jahr nichts zu berichten.

Welche Fragen sinnvoll sind, hängt an der Finanzierungsrunde:

  • Pre-Seed und Seed: Wer hält welche Stimmrechte, und gibt es Blockaderechte ohne Eskalationsweg? Existieren Arbeitsverträge, ein Code of Conduct und eine benannte Zuständigkeit für Compliance? Kennen die Gründerinnen und Gründer die Umwelt- und Sozialrisiken ihres Sektors?
  • Series A: Gibt es einen unabhängigen Sitz im Board? Sind Datenquellen und IP-Eigentum sauber dokumentiert, inklusive der Trainingsdaten bei KI-Produkten? Lässt sich aus Energierechnungen ein erster Näherungswert für Scope 1 und 2 bilden?
  • Series B und später: Steht ein belastbares Emissionsinventar? Werden Zulieferer systematisch bewertet? Ist die Diversität in Board und Führung messbar, und liegen die Zahlen quartalsweise vor?

Für die Erhebung braucht ihr kein Enterprise-System. Was ein Werkzeug abbilden muss, ist überschaubar: einen einheitlichen Fragenkatalog über alle Beteiligungen, Versionierung über die Jahre, Abdeckungsquoten je Kennzahl und einen Export in das Template, das euer Anker-LP nutzt. Für die Portfoliounternehmen selbst ist der VSME-Standard von EFRAG der pragmatischste Rahmen, weil er für kleine Unternehmen gebaut ist. Genau dafür habe ich VSEasy gebaut, und wie ein Startup dort ansetzt, steht in den fünf Schritten zur ESG-Strategie.

Eine Regel aus Investment-Committee-Sitzungen: ESG-Daten überzeugen dort nie als Emissionskategorien. Sie überzeugen als Effekt auf den IRR, als Argument beim Exit-Multiple und als DNSH-Nachweis, der eine Fondszusage absichert. Wer im IC über Scope 3 spricht, verliert den Raum. Wer sagt, welcher Käufer beim Exit welchen Nachweis verlangt, bekommt ihn.

Fondsökonomie: Impact Carry und Net-Zero-Zusagen

Impact Carry bindet einen Teil des Carried Interest an vorab vereinbarte Kennzahlen. Zwei Modelle sind verbreitet: Beim Forfeiture-Modell liegt ein Carry-Anteil im Escrow und wird nur bei Zielerreichung frei, beim Reward-Modell wird der Basis-Carry bei Erreichung erhöht. Typisch sind laut einer Analyse von EY aus dem September 2025 rund 20 bis 30 Prozent des Carry, gekoppelt an etwa fünf Kennzahlen mit externer Verifikation. Auf der Zielseite ordnet der SBTi-Standard für Finanzinstitute Venture Capital in das Segment mit den mildesten Anforderungen ein, solange die Beteiligung unter einem Viertel liegt und kein Board-Sitz besteht. Das trifft im Frühphasengeschäft oft nicht zu, weshalb ausgerechnet Seed-Fonds strengere Pflichten haben können als Wachstumsfonds.

Meine Position: Eine Net-Zero-Zusage auf Fondsebene, die über die eigene Datenlage hinausreicht, ist ein Fundraising-Risiko und kein Verkaufsargument. Verpflichtet euch für die eigenen Operations, betreibt ein Engagement-Programm, das die Datenabdeckung im Portfolio jährlich verbessert, und lasst den Rest weg, bis er belegbar ist.

FAQ

Wie unterscheidet sich ESG im Venture Capital von ESG im Private Equity?

Ein Buyout-Fonds hält die Mehrheit und findet geprüfte Historie vor, er kann prüfen und nachsteuern. Ein Venture-Fonds hält eine Minderheitsbeteiligung an einem jungen Portfoliounternehmen ohne Datenhistorie und wirkt über Term Sheet, Informationsrechte und Board-Arbeit. ESG im VC ist deshalb governance-lastig und zukunftsgerichtet statt auf historische Kennzahlen gestützt.

Was prüft eine ESG Due Diligence im VC konkret?

In frühen Runden Stimmrechtsverteilung, Blockaderechte, Arbeitsverträge, Code of Conduct und das Risikobewusstsein des Teams. Ab Series A kommen unabhängige Board-Sitze, IP- und Datenherkunft sowie ein Näherungswert für Scope 1 und 2 dazu. Ab Series B ein belastbares Emissionsinventar, Zulieferbewertung und messbare Diversitätskennzahlen.

Wie berichtet ein VC-Fonds ESG-Daten an seine LPs?

In der Regel jährlich über das ESG-Reporting-Template von Invest Europe und dem EIF, ergänzt um die Angaben, die die SFDR-Einstufung des Fonds verlangt. Praktikabel wird das über Abdeckungsquoten je Kennzahl statt über Vollständigkeit, mit einer verhandelten jährlichen Steigerung.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.

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