Von Johannes Fiegenbaum am 07.08.25, 05:30 · Zuletzt aktualisiert 1. Oktober 2026
Lieferkettentransparenz heißt: Ihr wisst, wer eure Vorprodukte unter welchen Bedingungen herstellt, und könnt es belegen. Das beginnt bei den direkten Zulieferern und reicht, wo Risiken bekannt sind, bis zu den Vorlieferanten. Gefragt wird danach von mehreren Seiten zugleich: vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), von berichtspflichtigen Großkunden, von Banken und von Investoren. Was davon für euch gilt und wie ihr die Transparenz in der Lieferkette aufbaut, ohne in Fragebögen zu versinken, zeigt dieser Beitrag.
Lieferkettentransparenz umfasst drei Ebenen. Die erste ist die Kenntnis: Welche Lieferanten gibt es, an welchen Standorten, mit welchen Rohstoffen? Die zweite ist die Bewertung: Wo liegen Risiken für Menschenrechte und Umwelt, wo entstehen die Emissionen? Die dritte ist der Nachweis: Könnt ihr das gegenüber Behörden, Kunden oder Prüfern dokumentieren?
Die meisten Unternehmen sind auf der ersten Ebene weiter, als sie glauben, und auf der dritten schwächer. Eine Lieferantenliste gibt es fast immer. Belastbare Daten zu Vorlieferanten, Herkunftsregionen oder Emissionen je Produkt gibt es selten. Genau dort setzen Gesetze und Kundenanfragen an.
Abzugrenzen ist der Begriff von Nachhaltigkeit in der Lieferkette: Transparenz ist die Voraussetzung, Nachhaltigkeit das Ziel. Ohne zu wissen, was in der Kette passiert, lässt sich nichts verbessern.
Für Unternehmen in Deutschland greifen vier Regelwerke ineinander. Welche davon für euch direkt gelten, hängt vor allem an Größe und Rohstoffen. Indirekt betroffen seid ihr fast immer, weil eure Kunden ihre Pflichten an euch weitergeben.
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Das LkSG gilt seit 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden im Inland. Es verlangt ein Risikomanagement mit jährlicher Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer, eine Grundsatzerklärung der Geschäftsleitung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie ein Beschwerdeverfahren. Bei mittelbaren Zulieferern setzt die Pflicht ein, sobald ihr konkrete Hinweise auf Verstöße habt.
Entlastet wurde bei der Berichterstattung: Das BAFA prüft keine LkSG-Berichte mehr und nimmt keine mehr an. Die Novelle, die das Bundeskabinett am 3. September 2025 beschlossen hat, soll die Berichtspflicht rückwirkend streichen und Bußgelder auf schwere Verstöße beschränken. Verabschiedet ist sie noch nicht: Der Bundestag hat sie im Januar 2026 in erster Lesung beraten, seitdem liegt sie in den Ausschüssen. Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben in jedem Fall. Dokumentieren müsst ihr sie weiter, nur nicht mehr in einem jährlichen Bericht an die Behörde.
Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 berichten nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), für Geschäftsjahre ab 2027. Für die Lieferkette zählt vor allem eine Regel daraus, der Value Chain Cap: Berichtspflichtige Kunden dürfen von Zulieferern mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden für ihren Bericht nur die Datenpunkte aus Anhang II des freiwilligen VSME-Standards verlangen, ab dem Geschäftsjahr 2027. Der Deckel gilt nur für Abfragen zum Zweck der Berichterstattung. Pflichten aus anderen Gesetzen der EU oder der Mitgliedstaaten, etwa der EUDR, bleiben unberührt.
Für den Mittelstand ist das die wichtigste Änderung der letzten Jahre. Wer seine Daten einmal nach VSME aufbereitet, hat eine Obergrenze in der Hand, auf die er bei ausufernden Fragebögen verweisen kann.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gilt ab dem 26. Juli 2029 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Mrd. € weltweitem Umsatz. Sie wird das LkSG ablösen, die Details stehen in meinem Überblick zu den Omnibus-Anpassungen an die CSDDD. Unabhängig von der Größe gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab dem 30. Dezember 2026 für alle, die Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk oder Rinder in Verkehr bringen. Sie verlangt Geodaten der Anbauflächen und ist damit die härteste Transparenzpflicht, die es für Rohstoffe derzeit gibt.
Die Werkzeugfrage wird meist zu früh gestellt. Erst wenn klar ist, welche Daten ihr von wem braucht, lohnt sich die Auswahl. Drei Kategorien sind für die meisten Unternehmen relevant.
Wie ihr die Daten danach automatisiert weiterverarbeitet, beschreibe ich in ESG-Daten automatisieren.
Das häufigste Problem ist nicht fehlende Software, sondern uneinheitliche Daten: unterschiedliche Einheiten, Schätzungen ohne Kennzeichnung, Angaben ohne Bezugsjahr. Wie groß die Lücke selbst bei berichtspflichtigen Unternehmen ist, zeigt meine Auswertung.
Praxis-Realität, mehr als 1.000 europäische Nachhaltigkeitsberichte (Berichtsjahre 2024 und 2025)
Quelle: mehr als 1.000 öffentliche Nachhaltigkeitsberichte europäischer Unternehmen, Berichtsjahre 2024 und 2025, eigene Auswertung (Stand September 2026)
Scope 3 sind die Emissionen der Lieferkette. Wenn ausgerechnet dieser Wert kleiner ausfällt als die eigenen Emissionen, fehlt meist ein großer Teil der Vorkette. Abhilfe schaffen wenige, klare Regeln: eine einheitliche Einheit je Kennzahl, ein Bezugsjahr, eine Kennzeichnung, ob gemessen oder geschätzt wurde, und ein System, in dem jeder Wert genau einmal gepflegt wird.
Die zweite Hürde sind Lieferanten, die zehn verschiedene Fragebögen zum selben Thema bekommen und keinen davon gern ausfüllen. Bewährt haben sich vier Hebel:
| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Klare Anforderungen | Wenige Kennzahlen festlegen, die ihr wirklich braucht, statt alles abzufragen |
| Standardformate | VSME oder etablierte Branchenfragebögen nutzen statt eigener Formulare |
| Vertragliche Verankerung | Mitwirkungspflichten und Nachhaltigkeitsklauseln in Lieferverträge aufnehmen |
| Unterstützung | Schulungen, Vorlagen und Rückmeldung zu den gelieferten Daten anbieten |
Branchenlösungen helfen dabei, etwa die LkSG-Initiative Industrie und Handel von GS1 Germany, die an einem einheitlichen Fragebogenmodell arbeitet.
Meine Position: Transparenz entsteht nicht durch mehr Fragebögen, sondern durch einen Datensatz, den ihr einmal sauber pflegt und allen gebt, die fragen. Der Value Chain Cap macht daraus zum ersten Mal auch eine rechtliche Obergrenze. Wer das nutzt, beantwortet Kunden, Banken und Prüfer aus derselben Quelle.
Startet mit einer Bestandsaufnahme: Welche Lieferanten gibt es, welche Rohstoffe, welche Regionen? Priorisiert danach nach Risiko, nicht nach Einkaufsvolumen. Ein kleiner Lieferant aus einer Hochrisikoregion zählt mehr als ein großer aus einem gut regulierten Markt.
Legt dann fest, welche Kennzahlen ihr braucht, und nehmt dafür ein Standardformat. Behandelt eure Lieferanten dabei als Partner: Transparenz entsteht durch Dialog und Rückmeldung, nicht durch Kontrolle allein. Was ihr davon habt, geht über die Pflicht hinaus, wie die Vorteile nachhaltiger Unternehmen zeigen.
Messt am Ende, ob es wirkt: Anteil der Lieferanten mit vollständigen Daten, Anzahl erkannter und behobener Risiken, Anteil gemessener statt geschätzter Werte. Diese Kennzahlen tragen eure Berichterstattung und zeigen, ob die Transparenz mehr ist als ein Ordner im Regal.
Lieferkettentransparenz bedeutet, dass ein Unternehmen weiß und belegen kann, wer seine Vorprodukte unter welchen Bedingungen herstellt. Dazu gehören die Kenntnis der Lieferanten und Standorte, die Bewertung von Risiken für Menschenrechte und Umwelt und der Nachweis gegenüber Behörden, Kunden und Prüfern.
Direkt meist nicht: Das LkSG gilt ab 1.000 Mitarbeitenden, die CSRD ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz. Indirekt schon, weil berichtspflichtige Kunden Daten abfragen. Der Value Chain Cap begrenzt diese Abfragen bei Zulieferern mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden auf die Datenpunkte aus Anhang II des VSME-Standards. Die EUDR gilt dagegen unabhängig von der Unternehmensgröße.
Mit wenigen festen Regeln: eine Einheit je Kennzahl, ein Bezugsjahr, eine Kennzeichnung, ob gemessen oder geschätzt, und ein zentrales System, in dem jeder Wert einmal gepflegt wird. Standardformate wie VSME sorgen dafür, dass Lieferanten dieselben Daten nicht für jeden Kunden neu aufbereiten müssen.
In den meisten Fällen nicht. Blockchain sichert Daten gegen nachträgliche Änderung, macht falsche Daten aber nicht richtig. Sinnvoll ist sie bei Rohstoffen mit Herkunftsnachweis und vielen Beteiligten. Für Risikoanalyse und Kundenanfragen reichen ein sauberes Lieferantenportal und eine gepflegte Tabelle, auch wenn Letztere auf Konferenzen weniger Applaus bekommt.
ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.
Zur PersonDie EU-Batterieverordnung 2023/1542 gibt klare Vorgaben für Nachhaltigkeit und Transparenz in der Batteriebranche. Kernpunkt ist der verpflichtende Digital Product Passport (DPP), ...
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