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9 min Lesezeit

Artikel-9-Fonds: so positioniert ihr euer Climate-Tech-Startup

Zwei Personen gehen durch einen blau beleuchteten Tunnel

Artikel-9-Fonds sind die strengste Fondskategorie der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR). Sie dürfen nur in Unternehmen investieren, die als nachhaltige Investition gelten, und müssen das belegen. Für euer Climate-Tech-Startup heißt das: Ein solcher Fonds braucht von euch keine Nachhaltigkeitsaussagen, sondern Nachweise, mit denen er seinen eigenen Status verteidigen kann.

Fokus dieses Artikels: Hier geht es um die Positionierung von Climate-Tech-Startups gegenüber Artikel-9-Fonds. Den Gesamtüberblick zu ESG im Venture Capital, zur SFDR-Reform, zu den Erwartungen der Fondsinvestoren und zu Kennzahlen findet ihr in meinem VC-Komplettleitfaden.

Was Artikel-9-Fonds von euch brauchen

Die SFDR definiert eine nachhaltige Investition über 3 Bedingungen: Das Unternehmen trägt zu einem Umwelt- oder Sozialziel bei, es beeinträchtigt kein anderes dieser Ziele erheblich (Do No Significant Harm, DNSH), und es wird gut geführt. Ein Artikel-9-Fonds muss alle 3 Punkte für jede Beteiligung dokumentieren.

Meine Position: Artikel 9 ist keine Eigenschaft eures Startups, sondern eine Pflicht des Fonds. Wer das verstanden hat, bereitet das Fundraising anders vor. Ihr baut kein Nachhaltigkeitskapitel für das Pitch Deck, sondern liefert dem Fonds 4 Bausteine, die er ohnehin braucht: ein Wirkungsmodell, eine DNSH-Einschätzung, eine Zuordnung zur EU-Taxonomie und belegbare Governance.

Wirkung quantifizieren

Artikel-9-Fonds im Klimabereich richten ihr Anlageziel an den Umweltzielen der EU aus, meist am Klimaschutz. Viele übersetzen das in eigene Schwellen. Ein dänischer Fonds beschreibt in seinem veröffentlichten Leitfaden zum Beispiel, dass Portfoliounternehmen mindestens 50 % weniger Emissionen verursachen müssen als die etablierte Lösung und ein Vermeidungspotenzial von mehr als 100.000 t CO₂e bis 2032 zeigen sollen. Die Zahlen unterscheiden sich von Fonds zu Fonds, die Logik ist überall dieselbe.

  • Modelliert die vermiedenen Emissionen gegen eine Referenzlösung, nicht gegen null.
  • Rechnet je Einheit und skaliert erst danach mit der Marktdurchdringung. Wie das geht, zeigt der Vergleich von Project Frame und Ökobilanz.
  • Legt die Annahmen offen und aktualisiert das Modell, wenn sich Technik oder Markt ändern.

Fonds achten darauf, dass Wirkungskennzahlen prüfbar sind und regelmäßig fortgeschrieben werden. Ein Modell, das nur für die Finanzierungsrunde gebaut wurde, fällt in der nächsten Berichtsperiode auf. Wie Fonds solche Daten später weiterverwenden, beschreibt der Artikel zum Impact Reporting für VCs.

DNSH früh klären

Der Grundsatz, kein anderes Umweltziel erheblich zu beeinträchtigen, ist nicht verhandelbar. Der Fonds muss zeigen, dass eure Lösung nicht an anderer Stelle schadet, etwa bei Wasser, Biodiversität, Luft, Boden oder Arbeitsbedingungen in der Lieferkette.

  • Geht die Umweltziele der EU einzeln durch und haltet fest, wo euer Produkt oder eure Lieferkette sie berührt.
  • Schreibt zu jedem berührten Punkt auf 1 Seite, wie ihr das Risiko mindert.
  • Bezieht die Ergebnisse in Design- und Beschaffungsentscheidungen ein, bevor sie teuer zu ändern sind.

Es geht dabei nicht darum, einen Test zu bestehen. Der Fonds will sehen, dass ihr über Zielkonflikte nachgedacht habt, bevor er danach fragt. Das gehört vor das Pitch Deck, nicht dahinter.

EU-Taxonomie: zuordnen, nicht perfektionieren

SFDR und Taxonomie-Verordnung sind getrennte Regelwerke, greifen aber ineinander. Artikel-9-Fonds berichten, welcher Anteil ihres Portfolios taxonomiekonform ist, und richten ihre Beteiligungen deshalb auf eine spätere Konformität aus.

  • Ordnet eure Tätigkeit den Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie zu.
  • Benennt die Lücken zu den technischen Bewertungskriterien und wie ihr sie schließen wollt.
  • Behandelt Konformität als Weg. In der Frühphase erwartet sie kaum ein Fonds vollständig.

Den Unterschied zwischen beiden Stufen erklärt der Artikel taxonomiefähig vs. taxonomiekonform.

Governance, die eine Prüfung übersteht

Gute Unternehmensführung ist die dritte Bedingung der nachhaltigen Investition. Fonds erwarten in der Regel:

  • eine benannte Person, die für Nachhaltigkeitsdaten verantwortlich ist,
  • wenige, klare Richtlinien, etwa einen Verhaltenskodex, eine Ausschlussliste und einen Hinweisgeberkanal,
  • die Bereitschaft, nach dem Investment regelmäßig Kennzahlen zu liefern.

Die Erwartungen wachsen mit der Phase: gründergeführte Richtlinien in der Seed-Phase, strukturierte Datenerfassung ab der Series A. Auch generalistische Fonds nehmen inzwischen ESG-Klauseln in ihre Term Sheets auf. Wer diese Grundlinie kennt, hat den halben Weg zu Artikel 9 hinter sich.

Artikel 8 und Artikel 9 im Onboarding

ThemaArtikel 8 (hellgrün)Artikel 9 (dunkelgrün)
ESG-Due-DiligenceCheckliste und kurzes MemoESG-Bewertung, DNSH-Dokumentation, Wirkungsmodell
GovernanceGründergeführte VerantwortungBenannte Person, Richtlinien zu guter Unternehmensführung, Ausschlussliste
WirkungskennzahlenQualitativ oder freiwilligQuantifizierte vermiedene Emissionen, an der Ökobilanz orientiert
BerichtsrhythmusJährlich oder anlassbezogenHäufiger und fest vereinbart
Rolle des StartupsLiefert BasisdatenStützt mit seinen Nachweisen den Status des Fonds

Wie Fonds selbst zwischen beiden Kategorien wählen, steht im Artikel SFDR Artikel 8 vs. 9.

Diese Unterlagen gehören in den Data Room

BereichUnterlage
WirkungModell der vermiedenen Emissionen mit Referenzlösung, Annahmen und Quellen
DNSHOne-Pager zu möglichen Beeinträchtigungen und Gegenmaßnahmen
EU-TaxonomieZuordnung zur Wirtschaftsaktivität und Liste der offenen Kriterien
GovernanceVerhaltenskodex, Ausschlussliste, Zuständigkeit, ausgefüllter ESG-Fragebogen

Was Fonds je Phase erwarten:

PhaseSchwerpunkt
Pre-SeedDNSH-Einschätzung, gründergeführte Verantwortung, plausibles Wirkungspotenzial
SeedWirkungskennzahlen, Richtlinien, Ausschlussliste
Series ATaxonomie-Zuordnung, belastbares Emissionsmodell, regelmäßige Datenlieferung

Was Klimafonds darüber hinaus im Data Room sehen wollen, habe ich im Artikel Klima-VC 2026 zusammengestellt.

Was sich mit der SFDR-Reform ändert

Die Europäische Kommission hat am 20. November 2025 eine Überarbeitung der SFDR vorgeschlagen. Artikel 8 und 9 sollen durch Produktkategorien mit festen Kriterien ersetzt werden, im Vorschlag heißen sie Sustainable, Transition und ESG Basics. Bis die Reform beschlossen ist und gilt, bleiben Artikel 8 und 9 der Maßstab.

Für eure Vorbereitung ändert das wenig. Wirkungsmodell, DNSH-Einschätzung und Governance-Nachweise braucht ein Fonds in jeder der geplanten Kategorien, die Nachweispflicht wird eher konkreter als leichter. Dazu kommt: Seit die Leitlinien der europäischen Wertpapieraufsicht zu Fondsnamen gelten, prüfen Fonds genauer, ob ihr Portfolio den eigenen Namen trägt. Das erhöht den Wert sauberer Daten aus den Beteiligungen.

Häufige Fragen

1. Was ist ein Artikel-9-Fonds?

Ein Fonds, der nach Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) eine nachhaltige Investition als Ziel hat. Jede Beteiligung muss zu einem Umwelt- oder Sozialziel beitragen, darf kein anderes Ziel erheblich beeinträchtigen und muss gut geführt sein. Umgangssprachlich heißen diese Fonds dunkelgrün.

2. Worin liegt der Unterschied zu Artikel 8?

Artikel-8-Fonds bewerben ökologische oder soziale Merkmale, müssen aber nicht ausschließlich nachhaltig investieren. Artikel-9-Fonds müssen es, und sie müssen es belegen. Für euch heißt das: mehr Nachweise vor dem Investment und regelmäßige Daten danach.

3. Kann ein Startup selbst Artikel 9 sein?

Nein. Die Einstufung gilt für das Finanzprodukt, also den Fonds. Euer Startup liefert die Nachweise, mit denen der Fonds seinen Status gegenüber Aufsicht und Investoren begründet.

4. Wie lässt sich die Klimawirkung nachweisen?

Mit einem Modell der vermiedenen Emissionen: Emissionen eurer Lösung je Einheit gegen die heutige Referenzlösung, multipliziert mit einer begründeten Marktdurchdringung. Die Annahmen gehören offengelegt. Eine vollständige Ökobilanz ist in der Frühphase selten nötig, die Denkweise dahinter schon.

5. Ab welcher Phase investieren Artikel-9-Fonds?

Viele Climate-Tech-Fonds mit Artikel-9-Status investieren von Seed bis Series A, einige begleiten bis in die Wachstumsphase. Je früher die Phase, desto eher akzeptieren Fonds ein plausibles Wirkungspotenzial statt gemessener Ergebnisse.

6. Wie viel Aufwand ist das für ein Team mit 8 Leuten?

Weniger, als die Begriffe vermuten lassen: ein Wirkungsmodell in einer Tabelle, ein One-Pager zu möglichen Schäden, 3 bis 4 kurze Richtlinien und eine benannte Person. Das ist in wenigen Wochen neben dem Tagesgeschäft machbar, und die Tabelle überlebt jedes Pitch Deck.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.

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