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title: "ESRS 2026: Welche Datenpunkte bleiben? Liste und aktueller Stand"
description: Die vereinfachten ESRS streichen 61 Prozent der Pflichtdatenpunkte. Welche Anforderungen für KMU bleiben, welche gestrichen wurden, mit kompletter Liste und praktischen Tipps.
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# ESRS 2026: Welche Datenpunkte bleiben? Liste und aktueller Stand

Von [Johannes Fiegenbaum](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/author/johannes-fiegenbaum) am  09.08.25, 13:46  · Zuletzt aktualisiert 11. Oktober 2026

[ESG-Daten & Fragebögen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/tag/esg-daten-fragebögen) [ESRS & Omnibus](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/tag/esrs-omnibus)

![Drei Personen besprechen Unterlagen an einem Besprechungstisch](https://www.fiegenbaum.solutions/hubfs/vitaly-gariev-g-kAqqIRM78-unsplash.jpg)

Stand September 2026: Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 ist seit dem 18. März 2026 geltendes EU-Recht. Die EU-Kommission hat den Entwurf der vereinfachten Standards (informell „ESRS 2.0") auf Basis der finalen EFRAG-Empfehlung vom 3. Dezember 2025 erstellt und bis zum 3. Juni 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der Entwurf folgt der EFRAG-Empfehlung weitgehend, enthält aber einige zusätzliche Erleichterungen. Die Kommission hat den delegierten Rechtsakt am 3. Juli 2026 angenommen, seit dem 21. September 2026 steht er als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im Amtsblatt. Er gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, für das Geschäftsjahr 2026 dürfen Unternehmen zwischen alten und neuen Standards wählen.

Die [vereinfachten ESRS](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-sieben-schwachstellen?hsLang=de) reduzieren die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um **61 %: von rund 1.073 auf etwa 320**, so die finale technische Empfehlung der EFRAG an die EU-Kommission. Rechnet man die ersatzlose Streichung aller freiwilligen Datenpunkte hinzu, liegt die Gesamtreduktion bei über 70 %. Aber: Welche Datenpunkte bleiben tatsächlich verpflichtend? Was fällt weg? Und was bedeutet das konkret für direkt berichtspflichtige Großunternehmen und vor allem für die große Mehrheit der nicht-pflichtigen Zuliefer-KMU, die trotzdem ESG-Daten liefern müssen, während börsennotierte KMU vollständig von der Berichtspflicht befreit sind?

**Inhaltsverzeichnis**

1. [Was hat sich geändert? (Omnibus + ESRS-Überarbeitung)](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#was-hat-sich-geaendert)
2. [Wer ist betroffen? Die drei Gruppen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#wer-ist-betroffen)
3. [Die offizielle Datenpunktliste lesen: DR, AR, IG](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#datenpunktliste-lesen)
4. [Die 12 ESRS-Standards: Vorher/Nachher-Vergleich](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#die-12-esrs-standards)
5. [Praxis-Beispiele: E1, S1 und S2](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#praxis-beispiele)
6. [Die 5 größten Vereinfachungen im Detail](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#groesste-vereinfachungen)
7. [VSME als Antwort für Zuliefer-KMU](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#vsme-fuer-zuliefer-kmu)
8. [Was bleibt verpflichtend? Die Kern-Datenpunkte](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#was-bleibt-verpflichtend)
9. [Von der Vereinfachung zur strategischen Umsetzung](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#strategische-umsetzung)
10. [Fazit: Chance mit Augenmaß](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#fazit)
11. [FAQ: Die wichtigsten Fragen](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-vereinfachung-2026-was-die-68-reduzierung-der-datenpunkte-fuer-kmu-bedeutet#faq)

**Wichtigste Vereinfachungen auf einen Blick:**

- **Sektor-spezifische ESRS komplett gestrichen**, stattdessen optionale sektorbezogene Leitlinien der EU-Kommission
- **Biodiversität (ESRS E4) mit Übergangserleichterung**, in den ersten 2 Berichtsjahren darf E4 ganz entfallen, danach gelten auch die Kennzahlen
- **Scope 3 ohne Aufschub**, wer Klima als wesentlich einstuft, berichtet Scope 1, 2 und 3 ab dem ersten Berichtsjahr, Entlastung über Schätzungen
- **Sozialstandards vereinfacht**, Gender Pay Gap weiter als Gesamtwert, weniger Datenpunkte insgesamt
- **Wertschöpfungsketten-Deckel**, Unternehmen mit ≤ 1.000 Mitarbeitenden können Datenanfragen, die über den [VSME-Standard](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/vsme-standard?hsLang=de) hinausgehen, ablehnen

**Für wen gilt was?** Die CSRD betrifft nach den neuen Schwellenwerten nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden **und** über 450 Mio. EUR Nettoumsatz. Alle anderen Unternehmen fallen aus der direkten Berichtspflicht, bleiben aber über Lieferketten, Banken und Investoren im ESG-Daten-Sog. Für sie wird der [VSME-Standard](https://www.fiegenbaum.solutions/nachhaltigkeitsberichterstattung-f%C3%BCr-kmu-vsme-standard-einf%C3%BChren?hsLang=de) zur zentralen Antwort.

## Was hat sich geändert? Omnibus-Richtlinie und ESRS-Überarbeitung im Überblick

**Stand: September 2026.** Die vereinfachten ESRS stehen seit dem 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im Amtsblatt. Die Zahlen unten stammen aus der EFRAG-Empfehlung vom 3. Dezember 2025, auf der die Verordnung beruht.

Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die CSRD-Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Parallel dazu hat EFRAG am 3. Dezember 2025 seine [technische Empfehlung für vereinfachte ESRS](https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-provides-its-technical-advice-on-draft-simplified-esrs-to-the-european-commission) an die EU-Kommission übergeben. Die Kommission hat die Standards am 3. Juli 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 angenommen, im Amtsblatt stehen sie seit dem 21. September 2026. Sie gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, für 2026 besteht ein Wahlrecht.

Entscheidend dabei ist: Die Vereinfachung der ESRS ist nicht isoliert zu betrachten. Sie ist Teil eines umfassenden regulatorischen Umbaus, der die CSRD-Schwellenwerte massiv anhebt, die CSDDD-Sorgfaltspflichten reduziert und die EU-Taxonomie vereinfacht. Wer die Details des gesamten Omnibus-Pakets verstehen will, findet hier den vollständigen [Omnibus-Leitfaden mit allen Fristen und Schwellenwerten](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/das-eu-omnibus-paket-2025-was-sich-bei-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-csrd-wirklich-aendert?hsLang=de).

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## Direkt betroffen, indirekt betroffen, gar nicht betroffen, drei Gruppen, drei Standards

Die Omnibus-Reform hat die Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert. Statt einer schrittweisen Ausweitung auf immer kleinere Unternehmen gibt es jetzt eine klare Dreiteilung. Wer in welche Gruppe fällt, bestimmt maßgeblich, welcher Standard relevant ist und welcher Aufwand realistisch erwartet werden kann.

### Gruppe 1: Große Unternehmen mit direkter CSRD-Pflicht

**Schwellenwerte:** Mehr als 1.000 Mitarbeitende **und** über 450 Mio. EUR Nettoumsatz. Diese Unternehmen berichten nach den vereinfachten ESRS, mit rund 320 verpflichtenden Datenpunkten (sofern material). Wave-1-Unternehmen, die bereits für das Berichtsjahr 2024 berichtet haben und weiterhin in den Anwendungsbereich fallen, setzen ihre Berichterstattung für 2025 und 2026 fort. Wave-2-Unternehmen beginnen frühestens mit dem Berichtsjahr 2027.

### Gruppe 2: Börsennotierte KMU (ehemals Wave 3)

**Status:** Aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgefallen. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sind nach der Omnibus-Reform nicht mehr berichtspflichtig. Der für sie vorgesehene LSME-Standard wurde nie als delegierter Rechtsakt erlassen; für freiwillige Berichte bleibt der VSME.

### Gruppe 3: Zuliefer-KMU mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, unabhängig von der Börsennotierung (größte Gruppe)

**Status:** Keine direkte CSRD-Pflicht, aber ESG-Datenanfragen über die Wertschöpfungskette bleiben. Großkunden, Banken, Fördermittelgeber und Investoren fragen weiterhin nach strukturierten ESG-Informationen. Für diese Unternehmen ist der [VSME-Standard](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/den-efrag-vsme-standard-als-wettbewerbsvorteil-nutzen?hsLang=de) der pragmatische Einstieg.

Die Erfahrung zeigt: Die Reduktion der direkt berichtspflichtigen Unternehmen nimmt Komplexität aus dem System, aber sie schafft keinen „ESG-Exit" für Zulieferer. Im Gegenteil: Der Druck verschiebt sich stärker in Richtung freiwilliger, marktgetriebener Berichterstattung. Wer sich jetzt positioniert, hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Zulieferern, die erst reagieren, wenn Kundenanfragen drängen.

## Wie du die offizielle ESRS-Datenpunktliste liest: DR, AR und die IG-Dateien der EFRAG

Die Zahlen in diesem Artikel beantworten, wie viel weniger berichtet werden muss, nicht, welcher einzelne Datenpunkt für dein Unternehmen gilt. Das steht in der offiziellen Liste der EFRAG. Veröffentlicht wird sie als nummeriertes Implementation-Guidance-Dokument: IG 1 behandelt die Wesentlichkeitsanalyse, IG 2 die Wertschöpfungskette, und IG 3 ist die „List of ESRS data points“ im Excel-Format. Nur IG 3 ist die Datenpunktliste selbst. Achte auf das Dateidatum, die vereinfachten Datenpunkte gehen auf die [technischen Empfehlung der EFRAG vom 3. Dezember 2025](https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-provides-its-technical-advice-on-draft-simplified-esrs-to-the-european-commission) zurück, die alte Fassung zum ursprünglichen ESRS-Set kursiert weiter.

Zwei Abkürzungen entscheiden darüber, wie viel Arbeit hinter einer Zeile steckt. Ein **Disclosure Requirement (DR)** ist die Angabepflicht selbst, etwa ESRS E1-6 für die Treibhausgasemissionen. Ein **Application Requirement (AR)** steht im Anhang des Standards und legt fest, wie die Angabe zu erstellen ist: Abgrenzung, Einheit, Aufschlüsselung, Berechnungslogik. Wer nur die DR-Ebene liest, unterschätzt den Aufwand systematisch, denn die Erhebungsarbeit steckt in den ARs.

| Spalte | Was darin steht | Wofür du sie brauchst |
| --- | --- | --- |
| **Standard** | Zuordnung der Zeile zu einem der 12 ESRS von ESRS 1 bis G1 | Erster Filter nach der Materialitätsanalyse |
| **DR (Disclosure Requirement)** | Nummer der Angabepflicht, etwa E1-6 für Treibhausgasemissionen | Zeigt, zu welcher Offenlegung die Zeile gehört |
| **AR (Application Requirement)** | Verweis auf den Anwendungsparagrafen im Anhang des Standards | Hier steht, wie zu berechnen und abzugrenzen ist |
| **Datenpunkt-ID** | Eindeutige Kennung der einzelnen Zeile | Referenz für Software, XBRL-Tagging und Prüfung |
| **Verpflichtend oder freiwillig** | Unterscheidung nach „shall“ und „may“ | Die freiwilligen Zeilen sind ersatzlos entfallen |
| **Phase-in** | Ab welchem Berichtsjahr die Angabe fällig wird | Trennt Jahr-1-Pflichten von späteren, etwa bei erwarteten finanziellen Effekten |

Gefiltert wird in drei Durchgängen. Erst fällt weg, was die [Doppelte Materialitätsanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de) nicht als wesentlich ausweist, das ist der größte Hebel. Dann trennst du verpflichtende von freiwilligen Datenpunkten. Zuletzt markierst du die Phase-in-Zeilen, die in Jahr 1 noch nicht fällig sind. Was übrig bleibt, ist dein echter Erhebungsumfang, und der liegt fast immer deutlich unter den rund 320 Datenpunkten des Gesamtsets.

Wer schon nach **GRI** berichtet, fängt nicht bei null an: Ein Teil der ESRS-Datenpunkte hat eine GRI-Entsprechung, EFRAG und GRI haben dafür einen Interoperabilitäts-Index vorgelegt. Er ersetzt die Erhebung nicht, zeigt aber, welche Kennzahlen schon im Haus sind.

## Die 12 ESRS-Standards: Vorher/Nachher-Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt für jeden der 12 ESRS-Standards die Datenpunkt-Reduktion durch die EFRAG-Empfehlung vom Dezember 2025. EFRAG beziffert die [Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte auf 61 %](https://www.efrag.org/en/news-and-calendar/news/efrag-releases-progress-report-on-esrs-simplification), wobei die tatsächliche Entlastung je nach Materialitätsprofil des Unternehmens variiert. Zusätzlich wurden alle freiwilligen Datenpunkte gestrichen, sodass die Gesamtreduktion bei über 70 % liegt. Eine standardweise Einzelbetrachtung inklusive CSRD-Checkliste findest du im Überblick [Die 12 ESRS-Standards einzeln erklärt](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/ein-%C3%BCberblick-%C3%BCber-die-esrs-standards-die-wichtigsten-regeln-f%C3%BCr-die-nachhaltigkeitsberichterstattung-im-rahmen-der-csrd?hsLang=de).

| ESRS Standard | Ursprünglich (v1) | Nach Vereinfachung | Was bleibt verpflichtend? |
| --- | --- | --- | --- |
| **ESRS 1** Allgemeine Anforderungen | Methodisches Rahmenwerk | Methodisches Rahmenwerk | Weitgehend unverändert, neuer Materialitätsfilter „Nützlichkeit und fair presentation", vereinfachte DMA-Anleitung, Top-down-Ansatz als Option |
| **ESRS 2** Allgemeine Angaben | Umfangreiche Governance-, Strategie- und IRO-Offenlegungen | Reduziert und flexibilisiert | Governance, Strategie, IRO-Mapping bleiben, Stakeholder-Engagement vereinfacht, narrative Angaben prinzipienbasierter |
| **ESRS E1** Klimawandel | Alle Scopes verpflichtend ab Jahr 1 | Deutlich reduziert | Scope 1, 2 und 3 verpflichtend, Scope 3 auch über Schätzungen; Transition Plan auf Konzernebene ausreichend; Finanzielle Auswirkungen fokussiert auf die wesentlichsten Risiken |
| **ESRS E2** Umweltverschmutzung | Umfangreiche Schadstoff-Metriken | Stark reduziert | Kernschadstoffe bleiben; Mikroplastik-Details und erweiterte Boden-Metriken entfallen |
| **[ESRS E3](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/wasser-und-klimarisiken-im-bericht-sichtbar-machen-praxis-guide-fuer-die-csrd-konforme-risikoberichterstattung-inkl-beispiel?hsLang=de)** Wasser (Meeresressourcen jetzt in E5) | Detaillierte Wasser- und Meeres-Offenlegungen | Stark reduziert | Wasserverbrauch in wassergestressten Regionen bleibt; Meeresökosystem-Details entfallen |
| **ESRS E4** Biodiversität & Ökosysteme | Quantitative Biodiversitäts-Metriken | Massiv reduziert | **Phase-in: in den ersten 2 Berichtsjahren darf E4 ganz entfallen**, MSA.km² und STAR-Scores waren nie Pflichtkennzahlen |
| **ESRS E5** Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft | Detaillierte Kreislaufwirtschafts-Metriken | Reduziert | Materialverbrauch, Abfallmengen nach Kategorien bleiben; Design-for-Circularity-Metriken entfallen |
| **ESRS S1** Eigene Belegschaft | Umfangreiche Social-Metriken | Deutlich reduziert | Arbeitsunfallrate gesamt, Gender Pay Gap nur Top-Management + Gesamt, Diversity nur Top-Management; detaillierte Work-Life-Balance-Metriken entfallen |
| **ESRS S2** Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette | Due Diligence für gesamte Lieferkette | Stark reduziert | Phase-in in den ersten 2 Berichtsjahren; „undue cost"-Erleichterung für alle Daten aus der Wertschöpfungskette |
| **ESRS S3** Betroffene Gemeinschaften | Breite Community-Offenlegungen | Massiv reduziert | Nur bei direkten Community-Auswirkungen material; erhebliche Phase-in-Erleichterungen |
| **ESRS S4** Verbraucher & Endnutzer | Breite Verbraucher-Offenlegungen | Reduziert | Produktsicherheit, Datenschutz, Greenwashing-Vermeidung bleiben; erweiterte Barrierefreiheits-Metriken entfallen |
| **ESRS G1** Unternehmensführung | Umfangreiche Governance-Metriken | Reduziert | Anti-Korruption, Lobbying-Transparenz, Geschäftsethik bleiben; erweiterte Zahlungspraktiken-Analysen entfallen |
| **GESAMT** | **~1.073 Datenpunkte** | **~320 Datenpunkte** | 61 % weniger verpflichtende Datenpunkte, \>70 % Gesamtreduktion inkl. gestrichener freiwilliger Angaben |

**Zusätzlich gestrichen:** Alle branchenspezifischen ESRS (Sektor-ESRS), die Befugnis der Kommission zur Verabschiedung sektorspezifischer Standards wurde aufgehoben. Stattdessen kann die Kommission optionale, nicht-bindende Sektorleitlinien veröffentlichen.

Für die vollständige ESRS-Struktur und -Logik siehe den [ESRS Komplett-Guide](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/ein-umfassender-leitfaden-zu-den-esrs-die-bedeutung-der-eu-richtlinien-f%C3%BCr-den-csrd-bericht?hsLang=de).

## Praxis-Beispiele: Vorher/Nachher für die drei wichtigsten KMU-relevanten ESRS

### Beispiel 1: ESRS E1 (Klimawandel), deutlich verschlankt

**Ursprüngliche Anforderungen (ESRS v1):**

- Scope 1, 2, 3 (alle 15 Kategorien) verpflichtend ab Jahr 1
- Detaillierte Financed Emissions inkl. aller Assetklassen
- Finanzielle Auswirkungen für alle identifizierten Klimarisiken
- Detaillierte Dekarbonisierungspfade für jede Geschäftseinheit

**Nach Vereinfachung:**

- Scope 1, 2 und 3 verpflichtend ab Jahr 1, **Scope 3 darf auf Schätzungen beruhen**
- Financed Emissions nur für Finanzinstitute verpflichtend
- Finanzielle Auswirkungen fokussiert auf die wesentlichsten Klimarisiken
- Konzernweiter Transition Plan ausreichend, keine Geschäftseinheiten-Details erforderlich

**Praktische Ersparnis für mittelständischen Maschinenbauer (über CSRD-Schwellenwerten):**

- Jahr 1: Scope 3 über Schätzungen und Branchendurchschnitte statt Lieferantendaten
- Fokus auf die wichtigsten Risiken statt lückenloser Katalogisierung (Ersparnis: 40 bis 60 Stunden Risikoanalyse)
- **Geschätzte Zeitersparnis Jahr 1:** 40 bis 60 Stunden Risikoanalyse, Scope 3 bleibt Aufwand

Für die methodischen Grundlagen der [CO₂-Bilanzierung](https://www.fiegenbaum.solutions/co2-bilanz-erstellen-methoden-tools-best-practices?hsLang=de) lohnt sich ein Blick in den entsprechenden Praxis-Leitfaden. Welche Angaben nach der Vereinfachung konkret bleiben, zeigt der [detaillierte Umsetzungsleitfaden zu ESRS E1](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/esrs-e1-klimawandel-der-detaillierte-umsetzungsleitfaden?hsLang=de).

### Beispiel 2: ESRS S1 (Eigene Belegschaft)

Die Ausgangslage war schlanker, als oft behauptet: Der Gender Pay Gap war schon in den ESRS 2023 als Gesamtwert gefordert, ohne Aufschlüsselung nach Job-Levels, Diversität betraf das Geschlecht im Top-Management und die Altersstruktur, Ethnizität war nie Pflicht. Der unbereinigte Gender Pay Gap bleibt auch in den überarbeiteten ESRS Pflicht. Die Entlastung liegt vor allem in weniger Datenpunkten insgesamt und in prinzipienbasierten narrativen Angaben.

### Beispiel 3: ESRS S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette)

ESRS S2 verlangte schon 2023 keine Living-Wage-Berechnung je Produktionsland und keine Due Diligence nach festen Tiers, sondern Angaben zu Strategien, Prozessen, Maßnahmen und Zielen für wesentliche Auswirkungen. Die überarbeiteten ESRS erlauben, S2 in den ersten 2 Berichtsjahren wegzulassen, und dehnen die „undue cost"-Erleichterung auf alle Daten aus der Wertschöpfungskette aus. Eine Regel „Tier 1 plus Hochrisiko-Tier-2" gibt es in den ESRS nicht.

Die Omnibus-Änderungen an der CSDDD-Sorgfaltspflicht greifen hier zusätzlich, die Schwellenwerte für die Lieferkettensorgfalt wurden auf 5.000 Mitarbeitende und 1,5 Mrd. EUR Umsatz angehoben.

## Die 5 größten Vereinfachungen im Detail

### 1. Sektor-ESRS komplett gestrichen

**Was war geplant:** Branchenspezifische ESRS für 40+ Sektoren mit jeweils zusätzlichen Datenpunkten.

**Was bleibt:** Nur die 12 sektorübergreifenden ESRS. Die Befugnis der EU-Kommission zur Verabschiedung sektorspezifischer Standards wurde aufgehoben, stattdessen kann sie optionale, nicht-bindende Sektorleitlinien herausgeben.

**Praktische Auswirkung:** Branchenspezifische Risiken werden weiterhin über die [Doppelte Materialitätsanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de) erfasst, aber ohne verbindliche Branchenvorschriften. Ein häufig übersehener Aspekt: Die Streichung der Sektor-ESRS kann bei branchenkritischen Themen wie Textil-Lieferketten oder Bergbau zu Datenlücken führen, die der Markt mittelfristig durch eigene Standards füllen wird.

### 2. Biodiversität (ESRS E4) mit Übergangserleichterung

**Was war geplant:** Quantitative Biodiversitäts-Metriken, etwa zu Standorten in oder nahe schutzbedürftigen Gebieten; MSA.km² oder STAR-Scores waren nie Pflicht.

**Was bleibt:** Die Angabepflichten von ESRS E4 bleiben, dürfen aber in den ersten 2 Berichtsjahren ganz entfallen.

**Rationale:** Methodische Unreife, es gibt kein standardisiertes „CO₂-Äquivalent der Biodiversität". Die EU gewährt Zeit für Standard-Entwicklung. Tatsächlich ist das ein zweischneidiges Schwert: Einerseits pragmatisch, andererseits riskiert die temporäre Ausnahme verlorenes Momentum bei einem Thema, das laut aktuellem Forschungsstand mindestens so systemrelevant ist wie der Klimawandel. Mehr dazu in meinem Artikel zur [Biodiversität als ESG-Kriterium](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/biodiversitaet-als-esg-kriterium-was-unternehmen-jetzt-tun-sollten?hsLang=de).

### 3. Scope 3 ab dem ersten Bericht, mit Schätzungen

**Regel (für direkt berichtspflichtige Unternehmen):**

- **Jahr 1:** Scope 1, 2 und 3 verpflichtend, sofern Klima wesentlich ist
- **Entlastung:** Schätzungen und Branchendurchschnitte, wo Lieferantendaten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu bekommen sind

Den früheren Scope-3-Aufschub für Unternehmen bis 750 Mitarbeitende gibt es für die neuen Berichtspflichtigen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden nicht. Wer den ersten Bericht vor sich hat, sollte die Scope-3-Infrastruktur deshalb jetzt aufbauen.

Für die methodischen Grundlagen der [CO₂-Bilanzierung](https://www.fiegenbaum.solutions/co2-bilanz-erstellen-methoden-tools-best-practices?hsLang=de) lohnt sich ein Blick in den Praxis-Leitfaden.

### 4. Sozialstandards vereinfacht

**ESRS S1 (Eigene Belegschaft):** Gender Pay Gap weiter als Gesamtwert, weniger Datenpunkte insgesamt, Work-Life-Balance stark vereinfacht. Narrative Angaben zu Maßnahmen und Zielen folgen einem prinzipienbasierten Ansatz, Unternehmen haben mehr Flexibilität in der Darstellung.

**ESRS S2 (Wertschöpfungskette):** Phase-in in den ersten 2 Berichtsjahren und „undue cost"-Ausnahmen für alle Daten aus der Wertschöpfungskette.

### 5. Wertschöpfungsketten-Deckel (Value Chain Cap)

Eine der folgenreichsten Neuerungen, und für Zuliefer-KMU besonders relevant: Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeitenden können Datenanfragen ablehnen, die über den Umfang „freiwilliger Standards" hinausgehen. Die EU-Kommission hat den Inhalt dieser freiwilligen Standards am 3. Juli 2026 festgelegt, den am VSME orientierten Voluntary Standard. Der Deckel gilt allerdings nur für CSRD-bezogene Datenanfragen, nicht für vertragliche Vereinbarungen, branchenüblichen Datenaustausch oder Anforderungen aus anderen EU-Vorschriften wie der CSDDD.

**Praktisch für Zuliefer-KMU:**

- Scope-3-Datenanfragen von Großkunden auf „reasonable effort" begrenzt
- Keine Pflicht zu detaillierten Tier-2/3-Daten
- Freiwilliges [VSME-Reporting](https://www.fiegenbaum.solutions/nachhaltigkeitsberichterstattung-f%C3%BCr-kmu-vsme-standard-einf%C3%BChren?hsLang=de) als proaktive, strukturierte Antwort auf Kundenanfragen, und potenzieller Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die gar nichts liefern können

## VSME als Antwort für Zuliefer-KMU

Für die große Mehrheit der KMU, die durch die angehobenen Schwellenwerte nicht mehr unter die CSRD fallen, wird der [EFRAG VSME-Standard](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/den-efrag-vsme-standard-als-wettbewerbsvorteil-nutzen?hsLang=de) zum zentralen Werkzeug. Die Logik dahinter: Selbst wenn die regulatorische Pflicht entfällt, bleibt der marktgetriebene Druck, über Kundenanfragen, Bankgespräche und Investorenanforderungen. VSME bietet die strukturierte, standardisierte Antwort darauf.

Das Thema habe ich hier ausführlicher behandelt: [VSME-Standard 2026: Kostenlose Berichtsvorlage für euren KMU-Nachhaltigkeitsbericht](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/vsme-berichtsvorlage-efrag-standard-2026?hsLang=de).

### Was ist VSME?

Der VSME (Voluntary Sustainability Standard for SMEs) ist ein von EFRAG entwickelter, freiwilliger Berichtsstandard, der sich explizit an KMU richtet, die nicht unter die CSRD fallen, aber ESG-Informationen für Kunden, Banken oder Investoren bereitstellen müssen.

**Modularer Aufbau:**

- **VSME Basic (Module B1, B11):** Rund 70 bis 80 Kern-Datenpunkte als Einstieg
- **VSME Comprehensive (Module C1, C9):** Etwa 140 bis 143 Datenpunkte für vertiefte Angaben

Zum Vergleich: Die vereinfachten ESRS kommen auf rund 320 verpflichtende Datenpunkte. VSME Basic ist also weniger als ein Viertel des ESRS-Aufwands, und für die allermeisten Zuliefer-KMU völlig ausreichend.

### VSME und ESRS: Kompatibilität als strategischer Vorteil

Ein Teil der VSME-Datenpunkte entspricht direkt den ESRS-Anforderungen, ein Teil sind vereinfachte ESRS-Angaben, ein Teil ist speziell für kleine Unternehmen entwickelt. Das bedeutet: Wer heute mit VSME beginnt, hat beim späteren Umstieg auf ESRS, etwa durch Unternehmenswachstum oder Zukäufe, einen strukturellen Vorsprung. Der Artikel [VSME und ESRS: So gelingt der spätere Umstieg](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/vsm-und-esrs-so-gelingt-der-spaetere-umstieg?hsLang=de) zeigt, wie die Brücke konkret funktioniert.

### Typische Szenarien für Zuliefer-KMU

**Szenario 1: „Wir sind nicht mehr CSRD-pflichtig, aber unser Hauptkunde verlangt ESG-Daten."**

Das betrifft aktuell den Großteil der industriellen [Mittelständler](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/die-stille-revolution-wie-mittelstaendler-ohne-grosses-marketing-die-esg-landschaft-veraendern?hsLang=de). Der Hauptkunde ist als Großunternehmen weiterhin CSRD-pflichtig und braucht Scope-3-Daten aus seiner Lieferkette. Die Empfehlung: VSME Basic einführen und die interne Datenstruktur an ESRS-Kategorien anlehnen. So kann das KMU strukturiert antworten, ohne den vollen ESRS-Aufwand. Mit dem [VSME Readiness Check](https://www.fiegenbaum.solutions/vsme-readiness-check?hsLang=de) lässt sich der aktuelle Stand in wenigen Minuten bewerten.

**Szenario 2: „Unsere Bank fordert ESG-Informationen für die nächste Kreditlinie."**

Banken fragen zunehmend nach strukturierten Nachhaltigkeitsdaten, nicht weil das KMU berichtspflichtig wäre, sondern weil die Bank selbst unter regulatorischem Druck steht. VSME bietet hier das passende Format: dokumentierte Policies, Kennzahlen und Ziele, die sich systematisch vorlegen lassen. Spätestens bei der nächsten Refinanzierung wird das relevant.

**Szenario 3: „Wir wachsen, spätere CSRD-Pflicht ist möglich."**

Unternehmen, die durch organisches Wachstum oder Zukäufe mittelfristig die neuen Schwellenwerte erreichen könnten, sollten VSME mit Blick auf den späteren Umstieg implementieren. Die Omnibus-Richtlinie enthält zudem eine Überprüfungsklausel, die EU hat die Schwellenwerte nicht permanent festgelegt, sondern kann sie künftig wieder anpassen.

## Was bleibt verpflichtend? Die Kern-Datenpunkte für CSRD-pflichtige Unternehmen

Trotz der 61%-Reduktion bleiben substantielle Datenpunkte verpflichtend, sofern das Thema als material eingestuft wird. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Bereiche, die nahezu alle CSRD-pflichtigen Unternehmen berichten müssen. Die exakte Anzahl hängt von der individuellen [Materialitätsanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de) ab.

### ESRS 2, Allgemeine Angaben

- Governance-Struktur für Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeiten
- Geschäftsmodell-Beschreibung inkl. Wertschöpfungsketten-Übersicht
- IRO-Mapping (Impacts, Risks, Opportunities) dokumentiert
- Doppelte Materialitätsanalyse durchgeführt und begründet
- Nachhaltigkeitsziele für materielle Themen
- Berichtsgrenzen und Konsolidierung

### ESRS E1, Klimawandel

- Scope-1- und Scope-2-Emissionen (GHG-Protokoll-konform)
- Scope-3-Emissionen (Schätzungen zulässig)
- Energieverbrauch nach Typ (erneuerbar vs. fossil)
- Transition Plan mit Dekarbonisierungszielen
- Klimarisiken (physisch + transitorisch) identifiziert und bewertet

### ESRS S1, Eigene Belegschaft

- Gesamtbelegschaft nach Geschlecht
- Arbeitsunfallrate
- Gender Pay Gap (Top-Management + Gesamt)
- Diversity Top-Management
- Arbeitsbedingungen-Richtlinien

### ESRS S2, Lieferketten-Arbeitnehmer (nur bei Materialität)

- Lieferketten-Due-Diligence-Prozess
- Hochrisiko-Lieferanten identifiziert
- Maßnahmen bei identifizierten Verstößen

### ESRS G1, Governance

- Geschäftsethik-Richtlinien und Anti-Korruptions-Maßnahmen
- Whistleblower-System
- Compliance-Management-System
- ESG-Verstöße und Sanktionen

Für eine strukturierte Erstbewertung der materiellen Themen nutze das [CSRD Materiality Screening](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de#fs-screening).

## Von der ESRS-Vereinfachung zur strategischen Umsetzung

Die Datenpunkt-Reduktion schafft Spielraum, aber CSRD bleibt ein anspruchsvolles Projekt. Diese Ressourcen helfen, die Vereinfachungen strategisch zu nutzen:

### Für CSRD-pflichtige Unternehmen

**1. Strukturierte CSRD-Implementierung**

Der [CSRD-Bericht 2026: Inhalte, Fristen, Umsetzung](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-bericht-2026-inhalte-fristen-umsetzung-erkl%C3%A4rt?hsLang=de) zeigt konkrete Timelines unter Berücksichtigung der Omnibus-Anpassungen und der vereinfachten ESRS. Wer strukturiert vorgeht, kann die gewonnene Zeit für Datenqualität statt für Datenquantität nutzen.

**2. Materialitätsanalyse als Schlüssel**

Die vereinfachte DMA (Doppelte Materialitätsanalyse) ist der entscheidende Filter: Nur was als material eingestuft wird, muss tatsächlich berichtet werden. Die EFRAG hat die DMA in den neuen Entwürfen deutlich intuitiver gestaltet, mit Top-down-Ansatz als Option und reduzierten Dokumentationspflichten. Trotzdem bleibt die [Materialitätsanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de) aufwändig und sollte früh gestartet werden.

**3. Klimarisiken identifizieren**

Die [Klimarisikoanalyse](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/klimarisikoanalyse-leitfaden-zur-bewertung-und-zum-management-von-klimarisiken-f%C3%BCr-unternehmen?hsLang=de) bleibt ein Kernbestandteil, auch wenn die finanziellen Auswirkungen jetzt fokussierter berichtet werden dürfen. Der [CSRD Klimarisiko Quick-Check](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-klimarisiko-quick-check?hsLang=de) bietet einen schnellen Einstieg.

### Für nicht-pflichtige KMU (VSME als Weg)

**4. VSME als vereinfachte Alternative**

Nicht CSRD-pflichtig, aber Scope-3-Datenanfragen von Kunden? Der [VSME-Standard](https://www.fiegenbaum.solutions/nachhaltigkeitsberichterstattung-f%C3%BCr-kmu-vsme-standard-einf%C3%BChren?hsLang=de) bietet deutlich stärkere Vereinfachung als die ESRS:

- **VSME Basic:** 70 bis 80 Kern-Datenpunkte (vs. ~320 vereinfachte ESRS)
- **VSME Comprehensive:** ~140 bis 143 Datenpunkte
- ESRS-kompatibel und akzeptiert für Scope-3-Datenlieferung
- Freiwillig nutzbar für proaktive Antworten an Kunden und Banken

Konkrete Praxis-Beispiele findest du im Artikel [VSME in der Praxis](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/vsme-in-der-praxis-beispiele-erfolgreicher-kmu-berichte?hsLang=de).

### Quick-Tools für pragmatische Erstbewertung

- [**CSRD Materiality Screening**](https://www.fiegenbaum.solutions/doppelte-wesentlichkeitsanalyse-definition-ablauf-best-practice?hsLang=de#fs-screening): Erste Materialitäts-Bewertung
- [**CSRD Klimarisiko Quick-Check**](https://www.fiegenbaum.solutions/csrd-klimarisiko-quick-check?hsLang=de): Identifiziere deine größten Klimarisiken
- [**VSME Readiness Check**](https://www.fiegenbaum.solutions/vsme-readiness-check?hsLang=de): Bewerte deine Bereitschaft für VSME-Reporting

Für die softwaregestützte VSME-Umsetzung bietet [VSEasy](https://www.fiegenbaum.solutions/nachhaltigkeitsbericht-software-vsmeasy?hsLang=de) einen workfloworientierten Ansatz, der die Datenpunkt-für-Datenpunkt-Logik in einen geführten Prozess übersetzt.

## Fazit: ESRS-Vereinfachung als strategische Chance, mit Augenmaß

Die Reduktion von rund 1.073 auf etwa 320 verpflichtende Datenpunkte ist eine substanzielle Entlastung. Zusammen mit der Streichung aller freiwilligen Datenpunkte und der Sektor-ESRS ergibt sich eine Gesamtreduktion von über 70 %. Die EFRAG hat die Standards kürzer, klarer und anwendungsfreundlicher gestaltet, mit mehr Flexibilität bei narrativen Angaben, einem prinzipienbasierten Ansatz und einer vereinfachten Materialitätsbewertung.

**Kritische Fragen bleiben:**

- Sind ~320 Datenpunkte wirklich „einfach"? Für Unternehmen, die erstmals berichten, bleibt der Aufwand erheblich, Materialitätsanalyse, Dateninfrastruktur, externe Prüfung sind Fixkosten.
- Schafft die Streichung der Sektor-ESRS Datenlücken bei branchenkritischen Risiken? Die EFRAG hat die sektorspezifischen Leitlinien als optionale Ergänzung vorgeschlagen, aber optionale Leitlinien haben erfahrungsgemäß geringere Durchsetzungskraft.
- Verliert das Thema Biodiversität durch die temporäre Ausnahme an Momentum? Die methodische Unreife ist real, aber wer die Pause als Signal interpretiert, dass Biodiversität unwichtig sei, irrt.
- Entsteht durch die Entlastung ein „ESG-Exit"-Narrativ bei Unternehmen, die eigentlich handeln sollten? Die Omnibus-Reform senkt den regulatorischen Boden, nicht die Markterwartungen, Investoren, Kreditgeber und Großkunden fragen weiter.

Ohne die Vereinfachungen wäre die CSRD für viele Unternehmen nicht umsetzbar gewesen. Die Reform ist ein pragmatischer Kompromiss zwischen Ambition und Realität. Für eine kritische Einordnung der Omnibus-Debatte siehe den Artikel [Rückschritt oder Realismus?](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/das-eu-omnibus-paket-2025-was-sich-bei-der-nachhaltigkeitsberichterstattung-csrd-wirklich-aendert?hsLang=de)

### Praktische Handlungsempfehlungen

**Für CSRD-pflichtige Unternehmen (\>1.000 MA und \>450 Mio. EUR Umsatz):**

1. Nutze die Zeit bis zur ersten Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2027 für strukturierten Aufbau, nicht für Prokrastination
2. Fokussiere auf die vereinfachte DMA als Schlüssel-Werkzeug: Was nicht material ist, muss nicht berichtet werden
3. Baue Scope-3-Infrastruktur parallel auf, auch wenn erst im zweiten Berichtsjahr verpflichtend
4. Prüfe die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563, die der EFRAG-Empfehlung weitgehend folgt

**Für nicht-pflichtige Zuliefer-KMU (größte Gruppe):**

1. Bewerte die eigene Scope-3-Exposition: Wirst du von CSRD-pflichtigen Kunden nach ESG-Daten gefragt?
2. Führe VSME Basic ein (70 bis 80 Datenpunkte) als strukturierte Antwort auf Kundenportale und Bankgespräche
3. Lehne die Datenstruktur an ESRS-Kategorien an, das erleichtert den späteren Umstieg bei Wachstum
4. Nutze den [VSME Readiness Check](https://www.fiegenbaum.solutions/vsme-readiness-check?hsLang=de) als Startpunkt

**Für VCs und Investoren:**

1. Nutze die vereinfachten ESRS als Rahmen für standardisiertes LP-Reporting
2. Bewerte, ob Portfolio-Unternehmen mittelfristig in den CSRD-Anwendungsbereich wachsen

**Stand: September 2026.** Die Omnibus-Richtlinie ist geltendes Recht. Die vereinfachten ESRS stehen seit dem 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im Amtsblatt und gelten für Geschäftsjahre ab 2027. Die strategische Richtung ist allerdings stabil: Entlastung direkt berichtspflichtiger Unternehmen, wachsende Rolle freiwilliger Standards wie VSME und anhaltender ESG-Druck in Lieferketten.

## FAQ: Die wichtigsten Fragen zur ESRS-Vereinfachung

Bedeuten 61 % weniger Datenpunkte auch 61 % weniger Aufwand?

**Nein, nicht linear.** Die Zeitersparnis fällt deutlich kleiner aus, weil Materialitätsanalyse, Dateninfrastruktur-Aufbau und externe Prüfung (Limited Assurance) als Fixkosten bleiben. Die EFRAG hat aber auch die DMA selbst vereinfacht und mehr Flexibilität bei narrativen Angaben geschaffen, das reduziert den Aufwand zusätzlich.

Welche Datenpunkte fallen konkret weg?

Die größten Reduktionen betreffen ESRS E4 (Biodiversität, Phase-in in den ersten 2 Berichtsjahren), ESRS S3 (Betroffene Gemeinschaften, nur bei direkter Betroffenheit material), ESRS S2 (Wertschöpfungskette, Phase-in und „undue cost“-Erleichterung) und die komplett gestrichenen Sektor-ESRS. EFRAG hat zusätzlich alle freiwilligen Datenpunkte entfernt und narrative Angaben prinzipienbasierter gestaltet. Einen vollständigen Überblick über alle 12 Standards bietet der [ESRS Komplett-Guide](https://www.fiegenbaum.solutions/blog/ein-umfassender-leitfaden-zu-den-esrs-die-bedeutung-der-eu-richtlinien-f%C3%BCr-den-csrd-bericht?hsLang=de).

Gilt die Vereinfachung für alle CSRD-pflichtigen Unternehmen?

**Ja.** Die vereinfachten ESRS gelten als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Unternehmen, die schon berichten, dürfen für das Geschäftsjahr 2026 wählen: die bisherigen ESRS, die vereinfachten vollständig oder die bisherigen mit einzelnen Erleichterungen der neuen. Wer erst ab 2027 berichtspflichtig ist, startet direkt mit den vereinfachten Standards.

Sollte ich als nicht-pflichtiges KMU trotzdem ESG-Daten sammeln?

**Ja, aber nach VSME, nicht nach ESRS.** Der VSME ist speziell für nicht-pflichtige KMU konzipiert: VSME Basic umfasst 70 bis 80 Kern-Datenpunkte, VSME Comprehensive rund 140 bis 143 Datenpunkte. VSME ist ESRS-kompatibel, wird von Großkunden für Scope-3-Datenlieferung akzeptiert und erleichtert den späteren Umstieg, falls das Unternehmen in den CSRD-Anwendungsbereich hineinwächst. Der [VSME Readiness Check](https://www.fiegenbaum.solutions/vsme-readiness-check?hsLang=de) zeigt, wo du stehst.

Sind die ESRS-Vereinfachungen endgültig oder vorübergehend?

**Überwiegend permanent, mit einigen Übergangsregelungen.** Die Streichung der Sektor-ESRS, der Wertschöpfungsketten-Deckel und die Sozialstandards-Vereinfachungen sind dauerhaft. Einige Phase-in-Erleichterungen gelten nur für die ersten Berichtsjahre, etwa bei erwarteten finanziellen Effekten und bei ESRS E4, S2, S3 und S4. Die Omnibus-Richtlinie enthält zudem eine Überprüfungsklausel: Die EU kann die Schwellenwerte und Anforderungen künftig anpassen. Die Verpflichtung zu Reasonable Assurance (statt Limited Assurance) wurde gestrichen, es bleibt bei Limited Assurance.

**Wichtig:** Die vereinfachten ESRS gelten als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 für Geschäftsjahre ab 2027.

Welche ESRS-Datenpunkte bleiben für KMU verpflichtend?

Nach der EFRAG-Empfehlung bleiben rund 320 verpflichtende Datenpunkte übrig, vor allem die Kernangaben aus ESRS 2 (allgemeine und Governance-Angaben) und ESRS E1 (Klimawandel mit Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen) sowie die wesentlichen Sozialkennzahlen. Welche Datenpunkte je Standard erhalten bleiben, zeigt der Vorher/Nachher-Vergleich der 12 ESRS-Standards weiter oben im Artikel. Direkt CSRD-pflichtige Unternehmen erfüllen diese Pflicht-Datenpunkte, Zuliefer-KMU nutzen stattdessen den schlankeren VSME-Datensatz.

Was kostet die ESRS-Umsetzung pro Datenpunkt?

Kosten pro Datenpunkt sind die falsche Steuerungsgröße. Der Aufwand entsteht nicht je Datenpunkt, sondern in den Fixblöcken Materialitätsanalyse, Dateninfrastruktur und externe Prüfung (Limited Assurance). Deshalb senkt eine Reduktion um rund 61 Prozent der Pflichtdatenpunkte den Gesamtaufwand nicht im gleichen Verhältnis. Die größere Entlastung kommt aus der vereinfachten Materialitätsanalyse und der höheren Flexibilität bei narrativen Angaben, nicht aus der reinen Zahl der Datenpunkte.

Was sind die ESRS und was ändert sich 2026?

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD. Sie legen fest, welche Angaben Unternehmen zu Umwelt, Sozialem und Governance machen müssen. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 sind sie deutlich verschlankt, anzuwenden ab dem Geschäftsjahr 2027: Die Zahl der Datenpunkte sinkt von rund 1.144 auf etwa 320, die Materialitätsanalyse wird vereinfacht und narrative Angaben werden flexibler. Was konkret bleibt und wegfällt, steht im Vorher/Nachher-Vergleich oben.

Gibt es eine vollständige Liste der ESRS-Datenpunkte?

Ja. EFRAG veröffentlicht sämtliche Datenpunkte als maschinenlesbare Liste (Implementation Guidance „List of ESRS data points"), zuletzt in der vereinfachten Fassung vom 3. Dezember 2025. Diese Excel-Liste ordnet jeden Datenpunkt dem jeweiligen Standard und der Offenlegungsanforderung zu und markiert, welche Punkte gestrichen, freiwillig oder verpflichtend sind. Für den schnellen Überblick genügt der Vorher/Nachher-Vergleich der 12 ESRS-Standards weiter oben im Artikel, die granulare Zuordnung je Datenpunkt liefert die EFRAG-Liste. Von den ursprünglich rund 1.144 Datenpunkten bleiben nach der Vereinfachung etwa 320 verpflichtend, Zuliefer-KMU nutzen stattdessen den deutlich schlankeren VSME-Datensatz.

Was ist ESRS 2.0 und wie ist der aktuelle Stand der Überarbeitung 2026?

„ESRS 2.0" ist die informelle Bezeichnung für die überarbeiteten, vereinfachten Standards. EFRAG hat die finale technische Empfehlung am 3. Dezember 2025 vorgelegt, die EU-Kommission hat auf dieser Basis einen Entwurf bis zum 3. Juni 2026 zur Konsultation gestellt und den Rechtsakt am 3. Juli 2026 angenommen. Seit dem 21. September 2026 steht er als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im Amtsblatt. Anzuwenden sind die neuen Standards für Geschäftsjahre ab 2027, für 2026 besteht ein Wahlrecht.

Wie viele CSRD-Datenpunkte müssen Unternehmen künftig berichten?

Nach der Vereinfachung sinkt die Zahl der verpflichtenden CSRD-Datenpunkte von rund 1.073 auf etwa 320, das entspricht rund 61 Prozent weniger. Rechnet man die ersatzlose Streichung aller freiwilligen Datenpunkte hinzu, liegt die Gesamtreduktion gegenüber dem ursprünglichen Set von rund 1.144 Datenpunkten bei rund 71 Prozent. Wie viele Datenpunkte im Einzelfall tatsächlich zu berichten sind, hängt vom Materialitätsprofil ab: Nicht wesentliche Themen entfallen vollständig, sodass die reale Zahl meist deutlich unter 320 liegt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Disclosure Requirement und einem Application Requirement?

Das **Disclosure Requirement (DR)** ist die Angabepflicht selbst, etwa ESRS E1-6 zu den Treibhausgasemissionen. Das **Application Requirement (AR)** steht im Anhang des Standards und legt fest, wie sie zu erstellen ist: Abgrenzung, Einheit, Aufschlüsselung, Berechnungslogik. An einem DR hängt deshalb oft eine ganze Reihe von AR-Zeilen. Für die Aufwandsschätzung ist die AR-Ebene die wichtigere.

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      "text" : "Ja, aber nach VSME, nicht nach ESRS. Der VSME ist speziell für nicht-pflichtige KMU konzipiert: VSME Basic umfasst 70 bis 80 Kern-Datenpunkte, VSME Comprehensive rund 140 bis 143 Datenpunkte. VSME ist ESRS-kompatibel, wird von Großkunden für Scope-3-Datenlieferung akzeptiert und erleichtert den späteren Umstieg, falls das Unternehmen in den CSRD-Anwendungsbereich hineinwächst. Der VSME Readiness Check zeigt, wo du stehst."
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    "name" : "Sollte ich als nicht-pflichtiges KMU trotzdem ESG-Daten sammeln?"
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      "text" : "Überwiegend permanent, mit einigen Übergangsregelungen. Die Streichung der Sektor-ESRS, der Wertschöpfungsketten-Deckel und die Sozialstandards-Vereinfachungen sind dauerhaft. Einige Phase-in-Erleichterungen gelten nur für die ersten Berichtsjahre, etwa bei erwarteten finanziellen Effekten und bei ESRS E4, S2, S3 und S4. Die Omnibus-Richtlinie enthält zudem eine Überprüfungsklausel: Die EU kann die Schwellenwerte und Anforderungen künftig anpassen. Die Verpflichtung zu Reasonable Assurance (statt Limited Assurance) wurde gestrichen, es bleibt bei Limited Assurance. Wichtig: Die vereinfachten ESRS gelten als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 für Geschäftsjahre ab 2027."
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    "name" : "Sind die ESRS-Vereinfachungen endgültig oder vorübergehend?"
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      "text" : "Nach der EFRAG-Empfehlung bleiben rund 320 verpflichtende Datenpunkte übrig, vor allem die Kernangaben aus ESRS 2 (allgemeine und Governance-Angaben) und ESRS E1 (Klimawandel mit Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen) sowie die wesentlichen Sozialkennzahlen. Welche Datenpunkte je Standard erhalten bleiben, zeigt der Vorher/Nachher-Vergleich der 12 ESRS-Standards weiter oben im Artikel. Direkt CSRD-pflichtige Unternehmen erfüllen diese Pflicht-Datenpunkte, Zuliefer-KMU nutzen stattdessen den schlankeren VSME-Datensatz."
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    "name" : "Welche ESRS-Datenpunkte bleiben für KMU verpflichtend?"
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      "text" : "Kosten pro Datenpunkt sind die falsche Steuerungsgröße. Der Aufwand entsteht nicht je Datenpunkt, sondern in den Fixblöcken Materialitätsanalyse, Dateninfrastruktur und externe Prüfung (Limited Assurance). Deshalb senkt eine Reduktion um rund 61 Prozent der Pflichtdatenpunkte den Gesamtaufwand nicht im gleichen Verhältnis. Die größere Entlastung kommt aus der vereinfachten Materialitätsanalyse und der höheren Flexibilität bei narrativen Angaben, nicht aus der reinen Zahl der Datenpunkte."
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    "name" : "Was kostet die ESRS-Umsetzung pro Datenpunkt?"
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      "text" : "Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD. Sie legen fest, welche Angaben Unternehmen zu Umwelt, Sozialem und Governance machen müssen. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 sind sie deutlich verschlankt, anzuwenden ab dem Geschäftsjahr 2027: Die Zahl der Datenpunkte sinkt von rund 1.144 auf etwa 320, die Materialitätsanalyse wird vereinfacht und narrative Angaben werden flexibler. Was konkret bleibt und wegfällt, steht im Vorher/Nachher-Vergleich oben."
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    "name" : "Was sind die ESRS und was ändert sich 2026?"
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      "text" : "Ja. EFRAG veröffentlicht sämtliche Datenpunkte als maschinenlesbare Liste (Implementation Guidance „List of ESRS data points\"), zuletzt in der vereinfachten Fassung vom 3. Dezember 2025. Diese Excel-Liste ordnet jeden Datenpunkt dem jeweiligen Standard und der Offenlegungsanforderung zu und markiert, welche Punkte gestrichen, freiwillig oder verpflichtend sind. Für den schnellen Überblick genügt der Vorher/Nachher-Vergleich der 12 ESRS-Standards weiter oben im Artikel, die granulare Zuordnung je Datenpunkt liefert die EFRAG-Liste. Von den ursprünglich rund 1.144 Datenpunkten bleiben nach der Vereinfachung etwa 320 verpflichtend, Zuliefer-KMU nutzen stattdessen den deutlich schlankeren VSME-Datensatz."
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    "name" : "Gibt es eine vollständige Liste der ESRS-Datenpunkte?"
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      "text" : "„ESRS 2.0\" ist die informelle Bezeichnung für die überarbeiteten, vereinfachten Standards. EFRAG hat die finale technische Empfehlung am 3. Dezember 2025 vorgelegt, die EU-Kommission hat auf dieser Basis einen Entwurf bis zum 3. Juni 2026 zur Konsultation gestellt und den Rechtsakt am 3. Juli 2026 angenommen. Seit dem 21. September 2026 steht er als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im Amtsblatt. Anzuwenden sind die neuen Standards für Geschäftsjahre ab 2027, für 2026 besteht ein Wahlrecht."
    },
    "name" : "Was ist ESRS 2.0 und wie ist der aktuelle Stand der Überarbeitung 2026?"
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      "@type" : "Answer",
      "text" : "Nach der Vereinfachung sinkt die Zahl der verpflichtenden CSRD-Datenpunkte von rund 1.073 auf etwa 320, das entspricht rund 61 Prozent weniger. Rechnet man die ersatzlose Streichung aller freiwilligen Datenpunkte hinzu, liegt die Gesamtreduktion gegenüber dem ursprünglichen Set von rund 1.144 Datenpunkten bei rund 71 Prozent. Wie viele Datenpunkte im Einzelfall tatsächlich zu berichten sind, hängt vom Materialitätsprofil ab: Nicht wesentliche Themen entfallen vollständig, sodass die reale Zahl meist deutlich unter 320 liegt."
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    "name" : "Wie viele CSRD-Datenpunkte müssen Unternehmen künftig berichten?"
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      "@type" : "Answer",
      "text" : "Das Disclosure Requirement (DR) ist die Angabepflicht selbst, etwa ESRS E1-6 zu den Treibhausgasemissionen. Das Application Requirement (AR) steht im Anhang des Standards und legt fest, wie sie zu erstellen ist: Abgrenzung, Einheit, Aufschlüsselung, Berechnungslogik. An einem DR hängt deshalb oft eine ganze Reihe von AR-Zeilen. Für die Aufwandsschätzung ist die AR-Ebene die wichtigere."
    },
    "name" : "Was ist der Unterschied zwischen einem Disclosure Requirement und einem Application Requirement?"
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