Die 5 besten Open-Source-Klimadatenquellen für euer Klimarisikomanagement
Verlässliche Klimadaten sind keine Frage des Budgets – sondern der Auswahl. Wer die richtigen...
Von Johannes Fiegenbaum am 09.08.25 13:46
Update April 2026: Dieser Artikel wurde grundlegend überarbeitet. Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 ist seit dem 18. März 2026 geltendes EU-Recht. Die EFRAG-Zahlen zur Datenpunkt-Reduktion basieren auf der finalen technischen Empfehlung vom 3. Dezember 2025. Die EU-Kommission arbeitet aktuell am delegierten Rechtsakt für die vereinfachten ESRS – Verabschiedung wird bis September 2026 erwartet, Erstanwendung voraussichtlich ab Berichtsjahr 2027.
Die vereinfachten ESRS reduzieren die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um 61 %: von rund 1.073 auf etwa 320 – so die finale technische Empfehlung der EFRAG an die EU-Kommission. Rechnet man die ersatzlose Streichung aller freiwilligen Datenpunkte hinzu, liegt die Gesamtreduktion bei über 70 %. Aber: Welche Datenpunkte bleiben tatsächlich verpflichtend? Was fällt weg? Und was bedeutet das konkret – für direkt berichtspflichtige Großunternehmen, für börsennotierte KMU und vor allem für die große Mehrheit der nicht-pflichtigen Zuliefer-KMU, die trotzdem ESG-Daten liefern müssen?
Wichtigste Vereinfachungen auf einen Blick:
Für wen gilt was? Die CSRD betrifft nach den neuen Schwellenwerten nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. EUR Nettoumsatz. Alle anderen Unternehmen fallen aus der direkten Berichtspflicht – bleiben aber über Lieferketten, Banken und Investoren im ESG-Daten-Sog. Für sie wird der VSME-Standard zur zentralen Antwort.
Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit dem 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die CSRD-Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Parallel dazu hat EFRAG am 3. Dezember 2025 seine technische Empfehlung für vereinfachte ESRS an die EU-Kommission übergeben. Der delegierte Rechtsakt der Kommission wird bis spätestens September 2026 erwartet, mit Erstanwendung ab dem Berichtsjahr 2027 – eine freiwillige Frühzeitige Anwendung für das Berichtsjahr 2026 ist vorgesehen.
Entscheidend dabei ist: Die Vereinfachung der ESRS ist nicht isoliert zu betrachten. Sie ist Teil eines umfassenden regulatorischen Umbaus, der die CSRD-Schwellenwerte massiv anhebt, die CSDDD-Sorgfaltspflichten reduziert und die EU-Taxonomie vereinfacht. Wer die Details des gesamten Omnibus-Pakets verstehen will, findet hier den vollständigen Omnibus-Leitfaden mit allen Fristen und Schwellenwerten.
Die Omnibus-Reform hat die Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert. Statt einer schrittweisen Ausweitung auf immer kleinere Unternehmen gibt es jetzt eine klare Dreiteilung. Wer in welche Gruppe fällt, bestimmt maßgeblich, welcher Standard relevant ist und welcher Aufwand realistisch erwartet werden kann.
Schwellenwerte: Mehr als 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. EUR Nettoumsatz. Diese Unternehmen berichten nach den vereinfachten ESRS – mit rund 320 verpflichtenden Datenpunkten (sofern material). Wave-1-Unternehmen, die bereits für das Berichtsjahr 2024 berichtet haben und weiterhin in den Anwendungsbereich fallen, setzen ihre Berichterstattung für 2025 und 2026 fort. Wave-2-Unternehmen beginnen frühestens mit dem Berichtsjahr 2027.
Status: Aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgefallen. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sind nach der Omnibus-Reform nicht mehr berichtspflichtig. Für sie existiert theoretisch ein LSME-Standard – praktisch relevant ist er für die wenigsten.
Status: Keine direkte CSRD-Pflicht – aber ESG-Datenanfragen über die Wertschöpfungskette bleiben. Großkunden, Banken, Fördermittelgeber und Investoren fragen weiterhin nach strukturierten ESG-Informationen. Für diese Unternehmen ist der VSME-Standard der pragmatische Einstieg.
Die Erfahrung zeigt: Die Reduktion der direkt berichtspflichtigen Unternehmen nimmt Komplexität aus dem System – aber sie schafft keinen „ESG-Exit" für Zulieferer. Im Gegenteil: Der Druck verschiebt sich stärker in Richtung freiwilliger, marktgetriebener Berichterstattung. Wer sich jetzt positioniert, hat einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Zulieferern, die erst reagieren, wenn Kundenanfragen drängen.
Die folgende Tabelle zeigt für jeden der 12 ESRS-Standards die Datenpunkt-Reduktion durch die EFRAG-Empfehlung vom Dezember 2025. EFRAG beziffert die Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte auf 61 % – wobei die tatsächliche Entlastung je nach Materialitätsprofil des Unternehmens variiert. Zusätzlich wurden alle freiwilligen Datenpunkte gestrichen, sodass die Gesamtreduktion bei über 70 % liegt.
| ESRS Standard | Ursprünglich (v1) | Nach Vereinfachung | Was bleibt verpflichtend? |
|---|---|---|---|
| ESRS 1 Allgemeine Anforderungen |
Methodisches Rahmenwerk | Methodisches Rahmenwerk | Weitgehend unverändert – neuer Materialitätsfilter „Nützlichkeit und fair presentation", vereinfachte DMA-Anleitung, Top-down-Ansatz als Option |
| ESRS 2 Allgemeine Angaben |
Umfangreiche Governance-, Strategie- und IRO-Offenlegungen | Reduziert und flexibilisiert | Governance, Strategie, IRO-Mapping bleiben – Stakeholder-Engagement vereinfacht, narrative Angaben prinzipienbasierter |
| ESRS E1 Klimawandel |
Alle Scopes verpflichtend ab Jahr 1 | Deutlich reduziert | Scope 1+2 verpflichtend, Scope 3 stufenweise; Transition Plan auf Konzernebene ausreichend; Finanzielle Auswirkungen fokussiert auf die wesentlichsten Risiken |
| ESRS E2 Umweltverschmutzung |
Umfangreiche Schadstoff-Metriken | Stark reduziert | Kernschadstoffe bleiben; Mikroplastik-Details und erweiterte Boden-Metriken entfallen |
| ESRS E3 Wasser & Meeresressourcen |
Detaillierte Wasser- und Meeres-Offenlegungen | Stark reduziert | Wasserverbrauch in wassergestressten Regionen bleibt; Meeresökosystem-Details entfallen |
| ESRS E4 Biodiversität & Ökosysteme |
Quantitative Biodiversitäts-Metriken | Massiv reduziert | Nur qualitative Beschreibungen in der Übergangsphase – quantitative Metriken (MSA.km², STAR-Scores) vorerst ausgesetzt |
| ESRS E5 Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft |
Detaillierte Kreislaufwirtschafts-Metriken | Reduziert | Materialverbrauch, Abfallmengen nach Kategorien bleiben; Design-for-Circularity-Metriken entfallen |
| ESRS S1 Eigene Belegschaft |
Umfangreiche Social-Metriken | Deutlich reduziert | Arbeitsunfallrate gesamt, Gender Pay Gap nur Top-Management + Gesamt, Diversity nur Top-Management; detaillierte Work-Life-Balance-Metriken entfallen |
| ESRS S2 Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette |
Due Diligence für gesamte Lieferkette | Stark reduziert | Fokus auf Tier 1 + Hochrisiko-Tier-2; Living-Wage-Berechnungen nur für Hochrisiko-Lieferanten; erhebliche Phase-in-Erleichterungen |
| ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften |
Breite Community-Offenlegungen | Massiv reduziert | Nur bei direkten Community-Auswirkungen material; erhebliche Phase-in-Erleichterungen |
| ESRS S4 Verbraucher & Endnutzer |
Breite Verbraucher-Offenlegungen | Reduziert | Produktsicherheit, Datenschutz, Greenwashing-Vermeidung bleiben; erweiterte Barrierefreiheits-Metriken entfallen |
| ESRS G1 Unternehmensführung |
Umfangreiche Governance-Metriken | Reduziert | Anti-Korruption, Lobbying-Transparenz, Geschäftsethik bleiben; erweiterte Zahlungspraktiken-Analysen entfallen |
| GESAMT | ~1.073 Datenpunkte | ~320 Datenpunkte | 61 % weniger verpflichtende Datenpunkte, >70 % Gesamtreduktion inkl. gestrichener freiwilliger Angaben |
Zusätzlich gestrichen: Alle branchenspezifischen ESRS (Sektor-ESRS) – die Befugnis der Kommission zur Verabschiedung sektorspezifischer Standards wurde aufgehoben. Stattdessen kann die Kommission optionale, nicht-bindende Sektorleitlinien veröffentlichen.
Für die vollständige ESRS-Struktur und -Logik siehe den ESRS Komplett-Guide.
Ursprüngliche Anforderungen (ESRS v1):
Nach Vereinfachung:
Praktische Ersparnis für mittelständischen Maschinenbauer (über CSRD-Schwellenwerten):
Für die methodischen Grundlagen der CO₂-Bilanzierung lohnt sich ein Blick in den entsprechenden Praxis-Leitfaden.
Ursprüngliche Anforderungen:
Nach Vereinfachung:
Praktische Ersparnis für IT-Dienstleister (über CSRD-Schwellenwerten):
Ursprüngliche Anforderungen:
Nach Vereinfachung:
Praktische Ersparnis für Textilgroßhändler (über CSRD-Schwellenwerten, 50 Lieferanten):
Die Omnibus-Änderungen an der CSDDD-Sorgfaltspflicht greifen hier zusätzlich – die Schwellenwerte für die Lieferkettensorgfalt wurden auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. EUR Umsatz angehoben.
Was war geplant: Branchenspezifische ESRS für 40+ Sektoren mit jeweils zusätzlichen Datenpunkten.
Was bleibt: Nur die 12 sektorübergreifenden ESRS. Die Befugnis der EU-Kommission zur Verabschiedung sektorspezifischer Standards wurde aufgehoben – stattdessen kann sie optionale, nicht-bindende Sektorleitlinien herausgeben.
Praktische Auswirkung: Branchenspezifische Risiken werden weiterhin über die Doppelte Materialitätsanalyse erfasst – aber ohne verbindliche Branchenvorschriften. Ein häufig übersehener Aspekt: Die Streichung der Sektor-ESRS kann bei branchenkritischen Themen wie Textil-Lieferketten oder Bergbau zu Datenlücken führen, die der Markt mittelfristig durch eigene Standards füllen wird.
Was war geplant: Quantitative Biodiversitäts-Metriken ab Jahr 1 (MSA.km², STAR-Scores, Habitat-Verlust in ha).
Was bleibt: Nur qualitative Beschreibungen von Biodiversitäts-Auswirkungen – quantitative Metriken vorerst ausgesetzt.
Rationale: Methodische Unreife – es gibt kein standardisiertes „CO₂-Äquivalent der Biodiversität". Die EU gewährt Zeit für Standard-Entwicklung. Tatsächlich ist das ein zweischneidiges Schwert: Einerseits pragmatisch, andererseits riskiert die temporäre Ausnahme verlorenes Momentum bei einem Thema, das laut aktuellem Forschungsstand mindestens so systemrelevant ist wie der Klimawandel. Mehr dazu in unseren Artikeln zur Biodiversität als ESG-Kriterium.
Stufenplan (für direkt berichtspflichtige Unternehmen):
Gerade wenn der erste Bericht ansteht, ist diese Stufung eine erhebliche Erleichterung – vorausgesetzt, Unternehmen nutzen die gewonnene Zeit tatsächlich, um die Scope-3-Infrastruktur parallel aufzubauen. Wer seine größten Emissionsquellen pragmatisch identifizieren will, kann den Scope 3 Quick Check nutzen.
Für die methodischen Grundlagen der CO₂-Bilanzierung lohnt sich ein Blick in den Praxis-Leitfaden.
ESRS S1 (Eigene Belegschaft): Gender Pay Gap ohne Job-Level-Details, Diversity nur Top-Management, Work-Life-Balance stark vereinfacht. Narrative Angaben zu Maßnahmen und Zielen folgen einem prinzipienbasierten Ansatz – Unternehmen haben mehr Flexibilität in der Darstellung.
ESRS S2 (Wertschöpfungskette): Fokus auf Tier 1 + Hochrisiko-Tier-2, Living Wage nur für Hochrisiko-Lieferanten, erhebliche Phase-in-Erleichterungen und „undue cost"-Ausnahmen.
Eine der folgenreichsten Neuerungen – und für Zuliefer-KMU besonders relevant: Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten können Datenanfragen ablehnen, die über den Umfang „freiwilliger Standards" hinausgehen. Die EU-Kommission wird den Inhalt dieser freiwilligen Standards bis zum 19. Juli 2026 festlegen – erwartet wird eine Orientierung am VSME-Standard. Der Deckel gilt allerdings nur für CSRD-bezogene Datenanfragen – nicht für vertragliche Vereinbarungen, branchenüblichen Datenaustausch oder Anforderungen aus anderen EU-Vorschriften wie der CSDDD.
Praktisch für Zuliefer-KMU:
Für die große Mehrheit der KMU, die durch die angehobenen Schwellenwerte nicht mehr unter die CSRD fallen, wird der EFRAG VSME-Standard zum zentralen Werkzeug. Die Logik dahinter: Selbst wenn die regulatorische Pflicht entfällt, bleibt der marktgetriebene Druck – über Kundenanfragen, Bankgespräche und Investorenanforderungen. VSME bietet die strukturierte, standardisierte Antwort darauf.
Der VSME (Voluntary Sustainability Standard for SMEs) ist ein von EFRAG entwickelter, freiwilliger Berichtsstandard, der sich explizit an KMU richtet, die nicht unter die CSRD fallen, aber ESG-Informationen für Kunden, Banken oder Investoren bereitstellen müssen.
Modularer Aufbau:
Zum Vergleich: Die vereinfachten ESRS kommen auf rund 320 verpflichtende Datenpunkte. VSME Basic ist also weniger als ein Viertel des ESRS-Aufwands – und für die allermeisten Zuliefer-KMU völlig ausreichend.
Ein Teil der VSME-Datenpunkte entspricht direkt den ESRS-Anforderungen, ein Teil sind vereinfachte ESRS-Angaben, ein Teil ist speziell für kleine Unternehmen entwickelt. Das bedeutet: Wer heute mit VSME beginnt, hat beim späteren Umstieg auf ESRS oder LSME – etwa durch Unternehmenswachstum oder Zukäufe – einen strukturellen Vorsprung. Der Artikel VSME und ESRS: So gelingt der spätere Umstieg zeigt, wie die Brücke konkret funktioniert.
Szenario 1: „Wir sind nicht mehr CSRD-pflichtig, aber unser Hauptkunde verlangt ESG-Daten."
Das betrifft aktuell den Großteil der industriellen Mittelständler. Der Hauptkunde ist als Großunternehmen weiterhin CSRD-pflichtig und braucht Scope-3-Daten aus seiner Lieferkette. Die Empfehlung: VSME Basic einführen und die interne Datenstruktur an ESRS-Kategorien anlehnen. So kann das KMU strukturiert antworten – ohne den vollen ESRS-Aufwand. Mit dem VSME Readiness Check lässt sich der aktuelle Stand in wenigen Minuten bewerten.
Szenario 2: „Unsere Bank fordert ESG-Informationen für die nächste Kreditlinie."
Banken fragen zunehmend nach strukturierten Nachhaltigkeitsdaten – nicht weil das KMU berichtspflichtig wäre, sondern weil die Bank selbst unter regulatorischem Druck steht. VSME bietet hier das passende Format: dokumentierte Policies, Kennzahlen und Ziele, die sich systematisch vorlegen lassen. Spätestens bei der nächsten Refinanzierung wird das relevant.
Szenario 3: „Wir wachsen – spätere CSRD-Pflicht ist möglich."
Unternehmen, die durch organisches Wachstum oder Zukäufe mittelfristig die neuen Schwellenwerte erreichen könnten, sollten VSME mit Blick auf den späteren Umstieg implementieren. Die Omnibus-Richtlinie enthält zudem eine Überprüfungsklausel – die EU hat die Schwellenwerte nicht permanent festgelegt, sondern kann sie künftig wieder anpassen.
Trotz der 61%-Reduktion bleiben substantielle Datenpunkte verpflichtend – sofern das Thema als material eingestuft wird. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Bereiche, die nahezu alle CSRD-pflichtigen Unternehmen berichten müssen. Die exakte Anzahl hängt von der individuellen Materialitätsanalyse ab.
Für eine strukturierte Erstbewertung der materiellen Themen nutze das CSRD Materiality Screening.
Die Datenpunkt-Reduktion schafft Spielraum – aber CSRD bleibt ein anspruchsvolles Projekt. Diese Ressourcen helfen, die Vereinfachungen strategisch zu nutzen:
1. Strukturierte CSRD-Implementierung
Der CSRD-Bericht 2026: Inhalte, Fristen, Umsetzung zeigt konkrete Timelines unter Berücksichtigung der Omnibus-Anpassungen und der vereinfachten ESRS. Wer strukturiert vorgeht, kann die gewonnene Zeit für Datenqualität statt für Datenquantität nutzen.
2. Materialitätsanalyse als Schlüssel
Die vereinfachte DMA (Doppelte Materialitätsanalyse) ist der entscheidende Filter: Nur was als material eingestuft wird, muss tatsächlich berichtet werden. Die EFRAG hat die DMA in den neuen Entwürfen deutlich intuitiver gestaltet – mit Top-down-Ansatz als Option und reduzierten Dokumentationspflichten. Trotzdem bleibt die Materialitätsanalyse aufwändig und sollte früh gestartet werden.
3. Klimarisiken identifizieren
Die Klimarisikoanalyse bleibt ein Kernbestandteil – auch wenn die finanziellen Auswirkungen jetzt fokussierter berichtet werden dürfen. Der CSRD Klimarisiko Quick-Check bietet einen schnellen Einstieg.
4. VSME als vereinfachte Alternative
Nicht CSRD-pflichtig, aber Scope-3-Datenanfragen von Kunden? Der VSME-Standard bietet deutlich stärkere Vereinfachung als die ESRS:
Konkrete Praxis-Beispiele findest du im Artikel VSME in der Praxis.
Für die softwaregestützte VSME-Umsetzung bietet VSMEasy einen workfloworientierten Ansatz, der die Datenpunkt-für-Datenpunkt-Logik in einen geführten Prozess übersetzt.
Die Reduktion von rund 1.073 auf etwa 320 verpflichtende Datenpunkte ist eine substanzielle Entlastung. Zusammen mit der Streichung aller freiwilligen Datenpunkte und der Sektor-ESRS ergibt sich eine Gesamtreduktion von über 70 %. Die EFRAG hat die Standards kürzer, klarer und anwendungsfreundlicher gestaltet – mit mehr Flexibilität bei narrativen Angaben, einem prinzipienbasierten Ansatz und einer vereinfachten Materialitätsbewertung.
Kritische Fragen bleiben:
Ohne die Vereinfachungen wäre die CSRD für viele Unternehmen nicht umsetzbar gewesen. Die Reform ist ein pragmatischer Kompromiss zwischen Ambition und Realität. Für eine kritische Einordnung der Omnibus-Debatte siehe den Artikel Rückschritt oder Realismus?
Für CSRD-pflichtige Unternehmen (>1.000 MA und >450 Mio. EUR Umsatz):
Für nicht-pflichtige Zuliefer-KMU (größte Gruppe):
Für VCs und Investoren:
Stand: April 2026. Die Omnibus-Richtlinie ist geltendes Recht. Der delegierte Rechtsakt für die vereinfachten ESRS wird bis September 2026 erwartet – Details können sich noch verschieben. Die strategische Richtung ist allerdings stabil: Entlastung direkt berichtspflichtiger Unternehmen, wachsende Rolle freiwilliger Standards wie VSME und anhaltender ESG-Druck in Lieferketten.
Nein, nicht linear. Die tatsächliche Zeitersparnis liegt eher bei 30–40 %, weil Materialitätsanalyse, Dateninfrastruktur-Aufbau und externe Prüfung (Limited Assurance) als Fixkosten bleiben. Die EFRAG hat aber auch die DMA selbst vereinfacht und mehr Flexibilität bei narrativen Angaben geschaffen – das reduziert den Aufwand zusätzlich. Realistisch gesehen können CSRD-pflichtige Unternehmen in den ersten zwei Jahren 50.000–150.000 EUR an externen Kosten einsparen.
Die größten Reduktionen betreffen ESRS E4 (Biodiversität – nur noch qualitativ), ESRS S3 (Betroffene Gemeinschaften – nur bei direkter Betroffenheit material), ESRS S2 (Wertschöpfungskette – Tier-1-Fokus) und die komplett gestrichenen Sektor-ESRS. EFRAG hat zusätzlich alle freiwilligen Datenpunkte entfernt und narrative Angaben prinzipienbasierter gestaltet. Einen vollständigen Überblick über alle 12 Standards bietet der ESRS Komplett-Guide.
Ja, wenn der delegierte Rechtsakt in Kraft tritt. Wave-1-Unternehmen, die bereits berichten, können die vereinfachten ESRS voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2026 freiwillig und ab 2027 verpflichtend anwenden. Wave-2-Unternehmen starten direkt mit den vereinfachten ESRS für das Berichtsjahr 2027. Der genaue Anwendungszeitpunkt wird im delegierten Rechtsakt der EU-Kommission festgelegt, der bis September 2026 erwartet wird.
Ja – aber nach VSME, nicht nach ESRS. Der VSME ist speziell für nicht-pflichtige KMU konzipiert: VSME Basic umfasst 70–80 Kern-Datenpunkte, VSME Comprehensive rund 140–143 Datenpunkte. VSME ist ESRS-kompatibel, wird von Großkunden für Scope-3-Datenlieferung akzeptiert und erleichtert den späteren Umstieg, falls das Unternehmen in den CSRD-Anwendungsbereich hineinwächst. Der VSME Readiness Check zeigt, wo du stehst.
Überwiegend permanent, mit einigen Übergangsregelungen. Die Streichung der Sektor-ESRS, der Wertschöpfungsketten-Deckel und die Sozialstandards-Vereinfachungen sind dauerhaft. Einige Phase-in-Erleichterungen gelten nur für die ersten Berichtsjahre – etwa der stufenweise Scope-3-Aufbau. Die Omnibus-Richtlinie enthält zudem eine Überprüfungsklausel: Die EU kann die Schwellenwerte und Anforderungen künftig anpassen. Die Verpflichtung zu Reasonable Assurance (statt Limited Assurance) wurde gestrichen – es bleibt bei Limited Assurance.
Wichtig: Der delegierte Rechtsakt der EU-Kommission für die vereinfachten ESRS steht noch aus (erwartet bis September 2026). Abweichungen von der EFRAG-Empfehlung sind möglich, aber grundlegende Änderungen gelten als unwahrscheinlich.
ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand und Konzerne – unter anderem Commerzbank, UBS und Allianz.
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