Skip to content
16 min Lesezeit

Taxonomiefähig vs. taxonomiekonform: Der entscheidende Unterschied für eure ESG-Strategie

Featured Image

Executive Summary: Die EU-Taxonomie ist längst mehr als eine Reporting-Pflicht – sie wird zum zentralen Bewertungsmaßstab für nachhaltiges Wirtschaften in Europa. Doch zwischen den Begriffen „taxonomiefähig" und „taxonomiekonform" liegt ein entscheidender Unterschied, den viele Unternehmen noch unterschätzen. Während Taxonomiefähigkeit nur anzeigt, dass eine Aktivität prinzipiell unter die EU-Taxonomie fällt, ist Taxonomie-Konformität der eigentliche Qualitätsnachweis: Sie bestätigt, dass eine Tätigkeit nach EU-Standard als „ökologisch nachhaltig" gilt. Für Unternehmen bedeutet das konkret: Wer die Unterscheidung versteht und systematisch an der Erhöhung taxonomiekonformer Aktivitäten arbeitet, verschafft sich messbare Vorteile bei Finanzierung, Ausschreibungen und ESG-Ratings. Dieser Artikel erklärt beide Konzepte im Detail, zeigt den praktischen Umsetzungsprozess und ordnet ein, warum Taxonomie-Konformität zu einem strategischen Differenzierungsmerkmal wird – besonders für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie glaubwürdig und datenbasiert untermauern wollen.

Warum Taxonomie-Konformität jetzt im Zentrum der ESG-Strategie steht

Die EU-Taxonomie-Verordnung schafft erstmals ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in Europa. Sie ergänzt die CSRD-Berichtspflicht als Definitionsgrundlage dafür, was genau als „nachhaltig" gilt – und schafft damit eine gemeinsame Sprache für Unternehmen, Investoren und Aufsichtsbehörden.

Die praktische Bedeutung geht dabei weit über reine Reporting-Anforderungen hinaus. Nach unserer Einschätzung entwickelt sich die Taxonomie zum zentralen Bewertungsinstrument für nachhaltige Geschäftsmodelle. Tatsächlich nutzen Banken, Investoren und Ratingagenturen die Taxonomie-Kennzahlen bereits aktiv für Finanzierungsentscheidungen, Risikobewertungen und ESG-Scores.

Für Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Implikationen:

Wer unter die CSRD-Berichtspflicht fällt, muss offenlegen, in welchem Umfang die eigenen Aktivitäten taxonomiefähig und taxonomiekonform sind. Diese Angaben fließen insbesondere in Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen ein und werden zunehmend als Indikator für die Transformationsfähigkeit eines Unternehmens interpretiert.

Auch wenn viele mittelständische Unternehmen durch das Omnibus-Paket 2025 regulatorisch entlastet werden, bleibt die indirekte Betroffenheit über Lieferketten und Finanzierung hoch. Die Erfahrung zeigt: Selbst nicht-berichtspflichtige Unternehmen stehen unter Druck, wenn ihre Geschäftspartner oder Kapitalgeber Taxonomie-Daten einfordern.

Die strategische Dimension: Von der Compliance zum Wettbewerbsvorteil

Interessanterweise verschiebt sich gerade die Perspektive auf die EU-Taxonomie. Was zunächst als regulatorische Belastung wahrgenommen wurde, entwickelt sich zunehmend zum strategischen Instrument. Unternehmen mit hohem Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten profitieren messbar:

Sie erhalten bevorzugten Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten wie Green Bonds oder Sustainability-Linked Loans. Sie punkten in Ausschreibungen, bei denen Auftraggeber ESG-Kriterien zugrunde legen. Und sie positionieren sich glaubwürdiger in der Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Kunden, Investoren und Talenten.

Gerade für Startups und ClimateTech-Unternehmen wird die Taxonomie-Konformität zum festen Bestandteil der ESG-Due-Diligence von VCs und Corporate-Investoren. Die Frage ist nicht mehr nur „Ist euer Geschäftsmodell nachhaltig?", sondern zunehmend „Welcher Anteil eurer Aktivitäten ist taxonomiekonform – und wie plant ihr, diesen Anteil zu erhöhen?"

Taxonomiefähigkeit: Der erste Filter im Taxonomie-System

Bevor wir zur Taxonomie-Konformität kommen, müssen wir den vorgelagerten Begriff klären: Taxonomiefähigkeit. Diese Kategorie beantwortet zunächst nur eine grundsätzliche Frage: Fällt diese wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie?

Was taxonomiefähig bedeutet – und was nicht

Eine Tätigkeit gilt als taxonomiefähig, wenn sie in den delegierten Rechtsakten der EU-Taxonomie beschrieben ist. Konkret bedeutet das: Die Aktivität muss über NACE-Codes und Aktivitätsbeschreibungen einem der sechs Umweltziele zugeordnet werden können – etwa Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel oder Kreislaufwirtschaft.

Dabei ist wichtig zu verstehen: Taxonomiefähigkeit sagt noch nichts darüber aus, ob die Tätigkeit tatsächlich nachhaltig im Sinne der Taxonomie ist. Sie markiert lediglich, dass die Aktivität überhaupt in den Rahmen des Systems fällt und grundsätzlich einer technischen Bewertung unterzogen werden kann.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Produktionsunternehmen betreibt eine Fabrik, die unter eine taxonomiefähige Aktivität fällt – etwa die Herstellung energieeffizienter Gebäudekomponenten. Damit ist die Tätigkeit taxonomiefähig. Ob sie auch taxonomiekonform ist, hängt jedoch davon ab, ob sie die konkreten technischen Kriterien erfüllt, keine erheblichen Umweltschäden verursacht und soziale Mindeststandards einhält.

Der praktische Nutzen: Taxonomiefähigkeit als Orientierungshilfe

Nach unserer Projekterfahrung ist die Ermittlung der Taxonomiefähigkeit oft der erste Schritt in der ESG-Bestandsaufnahme. Sie hilft Unternehmen dabei:

Einen strukturierten Überblick über alle relevanten Geschäftsaktivitäten zu bekommen. Zu erkennen, welche Bereiche überhaupt für eine spätere Taxonomie-Konformität in Frage kommen. Und den Aufwand für die weitere Prüfung realistisch einzuschätzen – denn nur taxonomiefähige Aktivitäten müssen detailliert bewertet werden.

Für die Berichterstattung gilt: Unternehmen müssen transparent darstellen, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben auf taxonomiefähige Aktivitäten entfällt. Diese Kennzahl allein sagt jedoch noch nichts über die tatsächliche ökologische Nachhaltigkeit aus.

Durchaus problematisch wird es, wenn Unternehmen Taxonomiefähigkeit in der Kommunikation bereits als Nachhaltigkeitsnachweis darstellen. Wer taxonomiefähige Aktivitäten vorschnell als „grün" oder „nachhaltig" bezeichnet, riskiert Vorwürfe des Greenwashings – denn nur taxonomiekonforme Aktivitäten dürfen nach EU-Definition als „ökologisch nachhaltig" vermarktet werden.

Taxonomie-Konformität: Der eigentliche Qualitätsnachweis

Taxonomie-Konformität geht den entscheidenden Schritt weiter. Hier geht es darum, ob eine taxonomiefähige Tätigkeit alle Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllt und damit tatsächlich als „ökologisch nachhaltig" im Sinne der Verordnung gilt.

Die drei kumulativen Anforderungen für taxonomiekonform

Eine wirtschaftliche Aktivität ist erst dann taxonomiekonform, wenn sie kumulativ drei Bedingungen erfüllt:

Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel (Substantial Contribution): Die Tätigkeit muss nachweislich zu einem der sechs Umweltziele beitragen. Das kann durch Emissionsreduktion, klimafreundliche Technologien, Anpassungsmaßnahmen oder andere definierte Kriterien geschehen. Für jede Aktivität legen die delegierten Rechtsakte konkrete technische Schwellenwerte fest – etwa CO2-Intensität, Energieeffizienzklassen oder Kreislaufwirtschaftsquoten.

Keine erheblichen Beeinträchtigungen (Do No Significant Harm, DNSH): Die Aktivität darf keines der anderen Umweltziele wesentlich beeinträchtigen. Das bedeutet konkret: Eine klimafreundliche Tätigkeit darf nicht gleichzeitig zu massiver Wasserverschmutzung, Biodiversitätsverlust oder Kreislaufwirtschaftsproblemen führen. Die DNSH-Prüfung ist in der Praxis oft der aufwändigste Teil, da sie eine systematische Analyse aller Umweltauswirkungen erfordert – häufig unterstützt durch Klimarisikoanalysen und Umweltmanagementsysteme.

Einhaltung von Mindestschutzstandards (Minimum Safeguards): Das Unternehmen muss soziale und Governance-Standards einhalten, insbesondere die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie ILO-Kernarbeitsnormen. Diese Anforderung stellt sicher, dass ökologische Nachhaltigkeit nicht auf Kosten von Menschenrechten oder fairen Arbeitsbedingungen erreicht wird.

Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, darf eine Tätigkeit als taxonomiekonform eingestuft und entsprechend berichtet werden. Die Erfahrung aus der Projektarbeit zeigt: Viele Unternehmen erfüllen die Substantial-Contribution-Kriterien, scheitern aber an der umfassenden DNSH-Prüfung oder haben Lücken bei der Dokumentation von Mindestschutzstandards.

Der Weg von taxonomiefähig zu taxonomiekonform

Zwischen „taxonomiefähig" und „taxonomiekonform" liegt in der Praxis oft eine erhebliche Transformationsanstrengung. Ein typischer Fall: Ein mittelständisches Produktionsunternehmen identifiziert 60% seiner Umsätze als taxonomiefähig – etwa durch energieeffiziente Herstellungsprozesse und nachhaltige Produktlinien. Bei der detaillierten Prüfung stellt sich jedoch heraus, dass nur 20% der Umsätze tatsächlich alle Kriterien für Taxonomie-Konformität erfüllen.

Die verbleibenden 40% der taxonomiefähigen Aktivitäten scheitern an verschiedenen Punkten: Hier fehlen noch 5 Prozentpunkte Energieeffizienz für den Substantial-Contribution-Nachweis. Dort gibt es Unsicherheiten bei der Wassernutzung im Produktionsprozess, die die DNSH-Kriterien gefährden. Und in einem Geschäftsbereich fehlen dokumentierte Prozesse zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards in der Lieferkette.

Diese Situation ist typisch – und strategisch wertvoll. Denn sie zeigt konkret auf, wo Verbesserungspotenziale liegen und welche Investitionen erforderlich sind, um die Taxonomie-Konformität zu erhöhen. Unternehmen können daraus eine klare Transformations-Roadmap ableiten.

Der praktische Umsetzungsprozess: Von der Analyse zur Konformität

Wie gehen Unternehmen in der Praxis vor, um Taxonomiefähigkeit und -konformität zu ermitteln? Aus zahlreichen Projekten hat sich ein strukturierter Ansatz bewährt, der sich in sieben Schritte gliedert:

Schritt 1: Aktivitäten erfassen und NACE-Zuordnung

Der erste Schritt klingt banal, ist aber entscheidend: Eine vollständige Liste aller wesentlichen Geschäftsaktivitäten erstellen. Das umfasst nicht nur Kernprodukte, sondern auch Nebenaktivitäten, Dienstleistungen und interne Prozesse wie Energieerzeugung oder Gebäudemanagement.

Jede Aktivität wird dann einem NACE-Code zugeordnet – der europäischen Klassifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten. Diese Zuordnung ist die Grundlage für den Abgleich mit den delegierten Rechtsakten der EU-Taxonomie.

Schritt 2: Taxonomiefähigkeit prüfen

Nun folgt der Match mit den delegierten Rechtsakten: Ist die Tätigkeit beschrieben und einem Umweltziel zugeordnet? Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine klare Kategorisierung: taxonomiefähig oder nicht taxonomiefähig.

Für nicht-taxonomiefähige Aktivitäten endet hier zunächst der Prozess. Sie müssen im Bericht transparent als „nicht taxonomiefähig" ausgewiesen werden, erfordern aber keine weitere detaillierte Prüfung.

Schritt 3: Technische Bewertungskriterien (Substantial Contribution)

Für alle taxonomiefähigen Aktivitäten beginnt jetzt die detaillierte Bewertung. Zunächst wird geprüft, ob die Aktivität die konkreten technischen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag erfüllt.

Das kann bedeuten: Emissionsintensität unter einem definierten Schwellenwert, Energieeffizienzklasse A oder besser, Verwendung bestimmter Materialien oder Technologien. Die Anforderungen sind je nach Aktivität und Umweltziel sehr unterschiedlich und erfordern oft detaillierte technische Nachweise.

Schritt 4: DNSH-Kriterien bewerten

Die DNSH-Prüfung ist häufig der aufwändigste Teil des Prozesses. Sie verlangt eine systematische Analyse aller sechs Umweltziele – selbst wenn die Aktivität nur zu einem davon beitragen soll.

Dabei geht es um Fragen wie: Führt die Tätigkeit zu zusätzlicher Umweltverschmutzung? Beeinträchtigt sie Wasserressourcen oder marine Ökosysteme? Gefährdet sie die Biodiversität? Steht sie im Widerspruch zu Kreislaufwirtschaftsprinzipien?

Nach unserer Erfahrung scheitern viele Unternehmen nicht an mangelnder Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten, sondern an unzureichender Dokumentation. Eine strukturierte Klimarisikoanalyse und etablierte Umweltmanagementsysteme helfen enorm, die erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Schritt 5: Mindestschutzstandards prüfen

Die Prüfung der Mindestschutzstandards erfordert einen Blick auf Governance, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen. Konkret müssen Unternehmen nachweisen, dass sie:

Prozesse zur Einhaltung der OECD-Leitsätze implementiert haben. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte befolgen. ILO-Kernarbeitsnormen in der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen.

Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet das: Bestehende Compliance- und Sorgfaltspflicht-Prozesse müssen dokumentiert und gegebenenfalls erweitert werden. Die Überschneidungen mit Anforderungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind dabei durchaus hilfreich – bestehende Prozesse können oft genutzt werden.

Schritt 6: KPI-Berechnung (Umsatz, CapEx, OpEx)

Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, werden die Kennzahlen berechnet. Die EU-Taxonomie verlangt die Offenlegung von drei zentralen Quoten:

Umsatzanteil: Welcher Prozentsatz des Gesamtumsatzes entfällt auf taxonomiekonforme Aktivitäten? CapEx-Anteil: Welcher Anteil der Investitionsausgaben fließt in taxonomiekonforme Projekte? OpEx-Anteil: Welcher Teil der Betriebsausgaben ist taxonomiekonformen Aktivitäten zuzuordnen?

Diese drei Kennzahlen geben unterschiedliche Perspektiven auf die Nachhaltigkeit: Während der Umsatzanteil die aktuelle Geschäftstätigkeit abbildet, zeigen CapEx und OpEx die zukünftige Ausrichtung und Transformationsanstrengungen des Unternehmens.

Schritt 7: Berichterstattung und Audit-Readiness

Der letzte Schritt umfasst die strukturierte Dokumentation aller Annahmen, Methoden und Datenquellen. Das ist nicht nur für die Berichterstattung erforderlich, sondern auch Grundlage für Limited-Assurance-Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer.

Durchaus kritisch wird es, wenn Unternehmen hier unvorbereitet in die Prüfung gehen. Prüfer:innen schauen sehr genau auf die Nachvollziehbarkeit und Konsistenz der Annahmen. Wer bereits bei der Erstermittlung auf saubere Dokumentation und konsistente Methodik achtet, spart später erheblichen Aufwand bei Nachfragen und Korrekturen.

Typische Missverständnisse und strategische Stolpersteine

„Taxonomiefähig = nachhaltig?" – ein gefährlicher Irrtum

Eines der häufigsten Missverständnisse in der Praxis: Unternehmen verwechseln Taxonomiefähigkeit mit Taxonomie-Konformität und kommunizieren taxonomiefähige Aktivitäten bereits als „nachhaltig" oder „grün".

Das Problem dabei: Die EU macht unmissverständlich klar, dass nur taxonomiekonforme Aktivitäten als „ökologisch nachhaltig" im Sinne der Verordnung gelten. Wer taxonomiefähige, aber nicht konforme Aktivitäten als nachhaltig darstellt, riskiert:

Vorwürfe des Greenwashings durch NGOs, Medien oder Wettbewerber. Reputationsschäden und Vertrauensverlust bei Investoren und Kunden. Regulatorische Konsequenzen durch Aufsichtsbehörden.

Nach unserer Einschätzung ist hier besondere Sorgfalt in der Kommunikation erforderlich. Eine transparente Darstellung könnte etwa lauten: „60% unserer Umsätze entfallen auf taxonomiefähige Aktivitäten, von denen aktuell 20% alle Kriterien für Taxonomie-Konformität erfüllen. Bis 2027 planen wir, diesen Anteil durch gezielte Investitionen in Energieeffizienz und Umweltmanagement auf 40% zu erhöhen."

Diese Formulierung ist ehrlich, zeigt Transformationsbereitschaft und vermeidet gleichzeitig den Eindruck, bereits am Ziel zu sein.

Die „Teil-Konformität"-Falle

Ein weiterer Stolperstein: Manche Unternehmen sind versucht, Aktivitäten als „teilweise taxonomiekonform" darzustellen, wenn etwa die Substantial-Contribution-Kriterien erfüllt sind, aber noch Lücken bei DNSH oder Mindestschutzstandards bestehen.

Regulatorisch ist das jedoch nicht zulässig. Die EU-Taxonomie kennt nur zwei Kategorien: taxonomiekonform oder nicht taxonomiekonform. Es gibt keine Graustufen, keine Teilerfüllung, keine „fast konform"-Kategorie.

Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen transparent machen, welche Aktivitäten noch nicht alle Kriterien erfüllen – und im Idealfall aufzeigen, welche konkreten Schritte zur Erreichung der vollen Konformität geplant sind.

Omnibus-Paket 2025: Vereinfachung mit strategischen Implikationen

Das Omnibus-Paket 2025 reduziert zwar den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen erheblich, verändert aber nicht die grundsätzliche Bedeutung der EU-Taxonomie als Steuerungsinstrument für nachhaltige Finanzströme.

Tatsächlich beobachten wir eine interessante Dynamik: Während die formale Berichtspflicht sinkt, steigt gleichzeitig der Marktdruck. Banken, Investoren und Großkunden fordern zunehmend Taxonomie-Informationen – unabhängig davon, ob ein Unternehmen berichtspflichtig ist oder nicht.

Die strategische Frage lautet daher nicht: „Müssen wir berichten?", sondern vielmehr: „Wie nutzen wir Taxonomiefähigkeit und -konformität als Wettbewerbsvorteil in Finanzierung, Beschaffung und Marktpositionierung?"

Strategische Implikationen: Von der Compliance zum Business Value

Taxonomie-Konformität als Zugang zu nachhaltigem Kapital

Für Banken, Versicherer und institutionelle Investoren entwickelt sich der Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten zum zentralen Indikator für das Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens. Das hat konkrete Auswirkungen auf Finanzierungskonditionen und Kapitalzugang.

Unternehmen mit hoher Taxonomie-Konformität profitieren messbar durch:

Bevorzugten Zugang zu Green Bonds und nachhaltigen Anleihen. Bessere Konditionen bei Sustainability-Linked Loans, die an ESG-Kennzahlen gekoppelt sind. Höhere Attraktivität für Impact-Investoren und ESG-fokussierte Fonds.

Für Startups im ClimateTech-Bereich wird Taxonomie-Konformität zunehmend zum Standard in der Due Diligence. VCs fragen nicht mehr nur nach CO2-Impact oder Sustainable Development Goals, sondern konkret: „Welcher Anteil eures prognostizierten Umsatzes wird taxonomiekonform sein? Wie dokumentiert ihr das?"

Integration in CSRD, ESRS und Klimarisikoanalyse

Taxonomie-Berichterstattung steht nicht isoliert, sondern ist eng mit anderen ESG-Anforderungen verknüpft. Die CSRD und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren den Rahmen, wie Taxonomie-Informationen strukturiert offenzulegen sind.

Besonders relevant ist dabei die Verbindung zur Klimarisikoanalyse: Die DNSH-Prüfung im Rahmen der Taxonomie verlangt häufig dieselben Analysen und Datengrundlagen wie die Klimarisikoberichterstattung nach ESRS E1. Unternehmen, die beide Prozesse integriert aufsetzen, vermeiden Doppelarbeit und erhöhen die Konsistenz ihrer ESG-Daten.

Ein praktisches Beispiel: Die Klimarisikoanalyse eines Produktionsstandorts liefert gleichzeitig Daten für die DNSH-Bewertung bezüglich Klimaanpassung und für die Berichterstattung nach ESRS E1. Die Szenarioanalyse physischer Klimarisiken unterstützt den Nachweis, dass die Aktivität auch unter veränderten Klimabedingungen resilient bleibt.

Taxonomie-Konformität in der Lieferkette

Auch nicht-berichtspflichtige Unternehmen stehen zunehmend unter Druck, Taxonomie-Informationen bereitzustellen – getrieben durch die Berichtspflichten ihrer Kunden.

Ein typisches Szenario: Ein mittelständischer Zulieferer beliefert mehrere große, CSRD-pflichtige Kunden. Diese Kunden müssen für ihre Scope-3-Emissionen und ihre Wertschöpfungskette berichten – und fordern daher vom Zulieferer Daten zur Taxonomiefähigkeit und -konformität seiner Produkte und Prozesse.

Wer hier vorbereitet ist und diese Informationen systematisch bereitstellen kann, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil. Unsere Scope-3-Analysen zeigen: Lieferanten mit transparenter Taxonomie-Dokumentation werden bei Ausschreibungen zunehmend bevorzugt – selbst wenn der Preis leicht höher liegt.

Perspektive für Venture Capital und Impact Investing

Für VCs und Impact-Investoren entwickelt sich die Taxonomie zu einem zentralen Framework für Portfolio-Management und Impact-Messung. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verlangt von Finanzprodukten zunehmend transparente Angaben zur Taxonomie-Konformität der Portfolio-Unternehmen.

Das bedeutet konkret: Fonds, die sich als Artikel-8- oder Artikel-9-Produkte positionieren wollen, müssen dokumentieren, welcher Anteil ihrer Investments in taxonomiekonforme Aktivitäten fließt. Das erhöht den Druck auf Portfolio-Unternehmen, frühzeitig Taxonomie-Konformität nachzuweisen oder zumindest eine klare Roadmap dorthin aufzuzeigen.

Nach unserer Einschätzung wird das zu einer verstärkten Differenzierung im VC-Markt führen: Impact-fokussierte Fonds werden verstärkt in Unternehmen mit hoher oder steigender Taxonomie-Konformität investieren, während traditionelle Fonds hier möglicherweise weniger Druck ausüben. Für Startups bedeutet das: Die strategische Entscheidung für oder gegen Taxonomie-Konformität beeinflusst auch die verfügbaren Finanzierungsoptionen.

Praktische Handlungsempfehlungen: Wie ihr systematisch vorgeht

1. Mit einem schlanken Screening starten

Nicht jedes Unternehmen muss sofort eine vollständige Taxonomie-Analyse durchführen. Ein pragmatischer Einstieg ist ein schlankes Screening, das folgende Fragen beantwortet:

Welche unserer Hauptaktivitäten sind potenziell taxonomiefähig? Welche Umweltziele sind für unser Geschäftsmodell relevant? Wo haben wir wahrscheinlich die größten Lücken zur Taxonomie-Konformität?

Dieses Screening liefert eine erste Einschätzung des Potenzials und hilft bei der Priorisierung der weiteren Schritte.

2. Materialität als Leitprinzip nutzen

Die Erfahrung zeigt: Unternehmen verzetteln sich oft in der Bewertung marginaler Aktivitäten. Eine klare Wesentlichkeitsanalyse hilft, den Fokus auf die tatsächlich relevanten Bereiche zu legen.

Konzentriert euch zunächst auf Aktivitäten, die für Umsatz und strategische Transformation überdurchschnittlich relevant sind. Eine Aktivität, die 5% des Umsatzes ausmacht, verdient mehr Aufmerksamkeit als drei Randaktivitäten mit je 0,5%.

3. Datensysteme frühzeitig etablieren

Taxonomie-Konformität ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Managementprozess. Das erfordert verlässliche Datensysteme, die relevante KPIs und Nachweise kontinuierlich erfassen.

Besonders wichtig sind dabei:

Energieverbrauch und Emissionsintensität auf Aktivitätsebene. Dokumentation von Umweltauswirkungen und Managementprozessen. Nachweis der Einhaltung sozialer Mindeststandards in der Lieferkette.

Unternehmen, die diese Daten bereits für andere Zwecke erfassen – etwa für ein Energiemanagementsystem oder eine CO2-Bilanzierung – haben hier einen klaren Vorteil.

4. Externe Expertise gezielt einbinden

Gerade beim ersten Durchlauf empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit externen Beratern und Prüfern. Das hilft, Interpretationsspielräume zu minimieren und typische Fallstricke zu vermeiden.

Dabei geht es weniger um die reine Durchführung, sondern vor allem um:

Validierung der methodischen Ansätze und Annahmen. Identifikation von Lücken in der Dokumentation. Vorbereitung auf kritische Fragen in der Assurance-Prüfung.

Nach unserer Projekterfahrung zahlt sich diese frühe Einbindung mehrfach aus – durch beschleunigte Prozesse, höhere Qualität und Vermeidung kostspieliger Korrekturen im Nachgang.

5. Transparente Kommunikation von Transformationspfaden

Nicht jedes Unternehmen kann heute schon einen hohen Anteil taxonomiekonformer Aktivitäten vorweisen. Das ist legitim – entscheidend ist, transparent über den Status quo zu kommunizieren und glaubwürdige Transformationspfade aufzuzeigen.

Eine wirksame Kommunikationsstrategie umfasst:

Ehrliche Darstellung des aktuellen Anteils taxonomiekonformer Aktivitäten. Erklärung der Haupthürden zur Erreichung höherer Konformität. Konkrete Maßnahmen und Zeitpläne zur Steigerung des Anteils. Ressourcenallokation und Investitionsplanung für die Transformation.

Diese Offenheit schafft Glaubwürdigkeit und zeigt Investoren und Stakeholdern, dass ihr die Taxonomie ernst nehmt – auch wenn die vollständige Umsetzung noch Zeit braucht.

Ausblick: Taxonomie-Konformität als dynamisches Instrument

Die EU-Taxonomie ist kein statisches Regelwerk. Sie wird kontinuierlich erweitert und präzisiert. Aktuell deckt sie vor allem die Umweltziele Klimaschutz und Klimaanpassung ab – weitere Umweltziele wie Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Wasserressourcen werden schrittweise konkretisiert.

Das bedeutet für Unternehmen: Wer heute in Taxonomie-Prozesse investiert, schafft nicht nur Compliance mit aktuellen Anforderungen, sondern baut auch Kapazitäten für zukünftige Erweiterungen auf. Die Grundprinzipien – Substantial Contribution, DNSH, Minimum Safeguards – bleiben weitgehend stabil, auch wenn sich einzelne Kriterien und Schwellenwerte weiterentwickeln.

Zudem zeichnet sich ab, dass Taxonomie-Konformität zunehmend in andere Regulierungsfelder ausstrahlt. Die Verbindung zur CSRD ist bereits etabliert. Künftig könnten auch Bereiche wie öffentliche Beschaffung, Subventionsvergabe oder Exportförderung stärker auf Taxonomie-Kriterien zurückgreifen.

Nach unserer Einschätzung entwickelt sich die Taxonomie damit von einem Reporting-Standard zu einem umfassenden Steuerungsinstrument für nachhaltige Transformation in der europäischen Wirtschaft. Unternehmen, die das frühzeitig erkennen und strategisch nutzen, positionieren sich als Vorreiter in ihren Märkten.

Fazit: Taxonomie-Konformität als strategischer Hebel

Die Unterscheidung zwischen taxonomiefähig und taxonomiekonform ist mehr als ein regulatorisches Detail. Sie markiert den Unterschied zwischen „prinzipiell im Scope" und „tatsächlich nachhaltig nach EU-Standard".

Für die strategische Ausrichtung eures Unternehmens bedeutet das:

Taxonomiefähigkeit ist der erste Schritt – sie zeigt, welche Aktivitäten überhaupt für eine nachhaltige Transformation in Frage kommen. Taxonomie-Konformität ist der Qualitätsnachweis – sie belegt, dass eure Aktivitäten die anspruchsvollen Umwelt- und Sozialkriterien der EU erfüllen. Die systematische Erhöhung des Anteils taxonomiekonformer Aktivitäten wird zum Wettbewerbsvorteil – in Finanzierung, Ausschreibungen und Marktpositionierung.

Dabei ist entscheidend: Taxonomie-Konformität ist kein statisches Label, sondern ein dynamischer Prozess. Es geht nicht darum, heute schon 100% zu erreichen, sondern einen glaubwürdigen Transformationspfad aufzuzeigen und systematisch zu verfolgen.

Unternehmen, die diesen Prozess frühzeitig angehen, schaffen sich mehrfachen Nutzen: Sie erfüllen regulatorische Anforderungen proaktiv statt reaktiv. Sie positionieren sich attraktiv für nachhaltiges Kapital und anspruchsvolle Kunden. Und sie bauen interne Kapazitäten auf, die auch für andere ESG-Anforderungen wertvoll sind – von CSRD über Klimarisikoanalyse bis zu Lieferkettenregulierung.

Die zentrale Botschaft: Nutzt Taxonomiefähigkeit und Taxonomie-Konformität nicht nur als Compliance-Übung, sondern als strategisches Instrument zur Geschäftsmodell-Transformation. Die regulatorischen Anforderungen sind nur der Ausgangspunkt – der eigentliche Mehrwert liegt in der systematischen Ausrichtung eurer wirtschaftlichen Aktivitäten auf echte ökologische Nachhaltigkeit.

Häufige Fragen zu Taxonomiefähigkeit und Taxonomie-Konformität

Was ist der Unterschied zwischen taxonomiefähig und taxonomiekonform?

Taxonomiefähig bedeutet, dass eine wirtschaftliche Aktivität grundsätzlich in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fällt und in den delegierten Rechtsakten beschrieben ist. Taxonomiekonform geht weiter: Eine Aktivität ist erst dann taxonomiekonform, wenn sie zusätzlich einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leistet, keine erheblichen Beeinträchtigungen anderer Umweltziele verursacht (DNSH) und soziale Mindestschutzstandards einhält. Taxonomiefähigkeit ist also die Vorstufe, Taxonomie-Konformität der eigentliche Nachhaltigkeitsnachweis nach EU-Standard.

Müssen auch mittelständische Unternehmen ihre Taxonomie-Konformität berichten?

Die formale Berichtspflicht hängt von Größe, Börsennotierung und anderen CSRD-Kriterien ab. Durch das Omnibus-Paket 2025 wurden die Schwellenwerte deutlich angehoben, wodurch viele mittelständische Unternehmen aus der direkten Berichtspflicht herausfallen. Dennoch entsteht indirekte Betroffenheit: CSRD-pflichtige Kunden fordern zunehmend Taxonomie-Daten von ihren Lieferanten. Banken und Investoren berücksichtigen Taxonomie-Konformität in Finanzierungsentscheidungen. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme hilft, strategisch vorbereitet zu sein.

Kann eine Aktivität taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform sein?

Ja, das ist sogar der häufigste Fall in der Praxis. Eine Aktivität kann unter die EU-Taxonomie fallen (taxonomiefähig), aber noch nicht alle strengen Kriterien erfüllen (nicht taxonomiekonform). Typische Gründe sind: Technische Schwellenwerte werden knapp verfehlt, DNSH-Nachweise sind unvollständig, oder soziale Mindeststandards sind noch nicht ausreichend dokumentiert. Diese Kategorie ist transparent zu berichten und sollte als Ausgangspunkt für eine Transformations-Roadmap genutzt werden.

Welche Rolle spielt Taxonomie-Konformität für Startups und VCs?

Für ClimateTech-Startups und Impact-fokussierte Unternehmen wird Taxonomie-Konformität zunehmend zum Standard in der ESG-Due-Diligence von VCs. Investoren fragen konkret nach dem Anteil taxonomiekonformer Umsätze und der Roadmap zur Steigerung. Für VCs selbst ist die Taxonomie-Konformität ihrer Portfolio-Unternehmen relevant für die eigene Reporting-Pflicht unter SFDR – besonders bei Artikel-8- und Artikel-9-Fonds. Unser ESG-Investment-Quick-Check hilft Startups, ihre Positionierung realistisch einzuschätzen.

Was sind die häufigsten Stolpersteine bei der DNSH-Prüfung?

Die DNSH-Prüfung (Do No Significant Harm) scheitert in der Praxis oft nicht an mangelnder Nachhaltigkeit, sondern an unzureichender Dokumentation. Typische Herausforderungen sind: Fehlende systematische Analyse aller sechs Umweltziele, unvollständige Daten zu Wassernutzung oder Biodiversitätsauswirkungen, und fehlende Nachweise zur Klimaresilienz der Aktivität. Eine strukturierte Klimarisikoanalyse und etablierte Umweltmanagementsysteme erleichtern die Nachweisführung erheblich.

Wie kann ich Taxonomie-Konformität strategisch nutzen?

Taxonomie-Konformität ist mehr als Compliance – sie wird zum Differenzierungsmerkmal in mehreren Dimensionen: Finanzierung (bevorzugter Zugang zu Green Bonds und Sustainability-Linked Loans), Kundenbeziehungen (Vorteile bei ESG-orientierten Ausschreibungen), ESG-Ratings (positive Bewertung durch Ratingagenturen) und Arbeitgebermarke (Glaubwürdigkeit bei nachhaltigkeitsbewussten Talenten). Die strategische Frage lautet: Wie investieren wir gezielt in die Steigerung unseres Anteils taxonomiekonformer Aktivitäten – und wie kommunizieren wir diesen Transformationspfad glaubwürdig?

Was bedeutet „Substantial Contribution" konkret?

Substantial Contribution („wesentlicher Beitrag") bedeutet, dass eine Aktivität nachweislich zu mindestens einem der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie beiträgt. Die konkreten Anforderungen sind in technischen Bewertungskriterien definiert und variieren je nach Aktivität stark. Beispiele: CO2-Emissionen unter 100g/km für Personenverkehr, Energieeffizienzklasse A für Gebäudesanierung, oder spezifische Kreislaufwirtschaftsquoten für Produktionsprozesse. Diese Kriterien sind präzise definiert und erfordern messbare Nachweise.

Wie oft muss Taxonomie-Konformität neu bewertet werden?

Taxonomie-Konformität ist dynamisch und sollte jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung aktualisiert werden. Zusätzliche Anlässe für eine Neubewertung sind: Wesentliche Änderungen im Geschäftsmodell oder Produktportfolio, neue oder geänderte delegierte Rechtsakte der EU-Taxonomie, größere Investitionen in Produktionsanlagen oder Technologien, und Veränderungen in Lieferketten oder Standorten. Ein kontinuierliches Monitoring relevanter KPIs hilft, Veränderungen frühzeitig zu erkennen.

Welche Rolle spielen Mindestschutzstandards (Minimum Safeguards)?

Mindestschutzstandards stellen sicher, dass ökologische Nachhaltigkeit nicht auf Kosten sozialer Standards erreicht wird. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie ILO-Kernarbeitsnormen einhalten. In der Praxis bedeutet das: dokumentierte Prozesse zur Menschenrechts-Due-Diligence, Nachweis fairer Arbeitsbedingungen in der Lieferkette, und etablierte Beschwerdemechanismen. Die Überschneidungen mit Lieferkettenregulierung (wie LkSG) sind dabei hilfreich.

Kann ich Taxonomie-Daten von meinen Lieferanten verlangen?

Ja, wenn ihr unter die CSRD-Berichtspflicht fallt, ist es nicht nur zulässig, sondern oft notwendig, Taxonomie-relevante Informationen von Lieferanten einzufordern. Das gilt besonders für die Berechnung von Scope-3-Emissionen und für die Bewertung der Nachhaltigkeit eurer Wertschöpfungskette. Pragmatisch empfiehlt sich ein abgestufter Ansatz: Beginnt mit euren wichtigsten Lieferanten und nutzt standardisierte Fragebögen. Ein transparentes Scope-3-Management erleichtert beiden Seiten den Prozess und schafft langfristig effiziente Strukturen.

Weiterführende Ressourcen

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Spezialisierung auf CSRD, VSME und Klimarisikoanalysen. 300+ Projekte für Unternehmen wie Commerzbank, UBS und Allianz.

Zur Person