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EUDR-Regulierung erklärt: Auswirkungen auf Rohstoffe und Anforderungen an die Compliance

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Executive Summary

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat im Jahr 2025 erhebliche Vereinfachungen erfahren, die den administrativen Aufwand für Unternehmen um 30% reduzieren. Mit gestaffelten Anwendungsfristen – 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen – und einer Übergangsphase ohne Sanktionen bis Mitte 2026 haben betroffene Unternehmen nun bessere Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Die EUDR betrifft alle Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder und Kautschuk in der EU in Verkehr bringen. Die neuen Vereinfachungen umfassen jährliche statt chargenbezogene Einreichungen, Wiederverwendung von Sorgfaltserklärungen und ein vereinfachtes Länder-Benchmarking-System. Dieser Artikel erklärt die EUDR-Anforderungen, zeigt die aktuellen Entwicklungen auf und gibt praktische Handlungsempfehlungen für die Compliance mit Klimarisikoanalyse mit Satellitenbildern und Klimadaten.

Was ist die EUDR-Verordnung?

Die Europäische Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation, EUDR) ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft und bildet neben der ESG-Umsetzung und dem CBAM einen weiteren wichtigen Pfeiler des EU Green Deals. Die Verordnung zielt darauf ab, die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen im Zusammenhang mit der Produktion von sieben Schlüsselrohstoffen zu verhindern.

Alle Marktteilnehmer und Händler, die relevante Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren, müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beigetragen haben. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) koordiniert die Umsetzung in Deutschland.

Umfang und betroffene Produkte

Die EUDR gilt für sieben Hauptrohstoffe und deren Erzeugnisse gemäß Anhang I der Verordnung:

  1. Holz und Holzerzeugnisse: Einschließlich Möbel, Papier, Verpackungsmaterialien und Bauholz
  2. Kakao: Schokolade, Kakaobutter, Kakaopulver und andere Kakaoerzeugnisse
  3. Kaffee: Gerösteter und ungerösteter Kaffee, löslicher Kaffee
  4. Rinder: Rindfleisch, Leder und Lederprodukte
  5. Palmöl: Nahrungsmittel, Kosmetika, Biodiesel, die Palmöl enthalten
  6. Soja: Sojaprodukte, Tierfutter, Öle
  7. Kautschuk: Reifen, Gummiprodukte, technische Gummierzeugnisse

Wichtig: Auch komplexe Erzeugnisse fallen unter die EUDR, bei denen die gelisteten Rohstoffe nur einen Teil des Endprodukts ausmachen. Unternehmen aus verschiedenen Branchen – vom Handel über die Lebensmittelindustrie bis zur Automobilbranche – können betroffen sein. Die Europäische Kommission behält sich vor, die Liste zukünftig zu erweitern.

Marktteilnehmer vs. Händler: Wer hat welche Pflichten?

Marktteilnehmer sind Unternehmen, die relevante Rohstoffe erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Sie tragen die Hauptverantwortung für alle Sorgfaltspflichten.

Händler sind Unternehmen in der Lieferkette, die bereits auf dem Unionsmarkt befindliche Produkte weiterverkaufen. Nicht-KMU-Händler müssen umfassende Dokumentationspflichten erfüllen. KMU- und Kleinsthändler haben reduzierte Pflichten, müssen aber grundlegende Informationen über Lieferanten und Kunden dokumentieren.

Aktuelle Fristen und Übergangsregelungen

Die ursprünglichen Fristen wurden im Laufe des Jahres 2025 angepasst, um Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben:

  • Große und mittlere Unternehmen: Vollständige EUDR-Compliance ab 30. Dezember 2025 erforderlich mit ESG-Lieferkettendaten für EUDR-Compliance
  • Kleine und Kleinstunternehmen: Verlängerte Übergangsfrist bis 30. Juni 2026
  • Übergangsphase ohne Sanktionen: Januar bis Juni 2026 – für große und mittlere Unternehmen werden keine Sanktionen verhängt, sofern erkennbare Compliance-Anstrengungen unternommen werden

Ab dem 1. Juli 2026 werden Sanktionen für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe vollständig durchgesetzt. Die Übergangsphase ist kein Freifahrtschein: Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie aktiv an der Umsetzung arbeiten.

Vereinfachungen und Updates 2025

Die im April 2025 angekündigten Maßnahmen reduzieren den Verwaltungsaufwand um geschätzte 30%:

  • Jährliche statt chargenbezogene Einreichung: Marktteilnehmer können nun auf Jahresbasis berichten, statt für jede Charge eine Sorgfaltserklärung einzureichen
  • Wiederverwendung von Sorgfaltserklärungen: Bei Reimporten und stabilen Lieferkettenbeziehungen können frühere Erklärungen wiederverwendet werden
  • Länder-Benchmarking-System: Drei Kategorien – vernachlässigbares Risiko (EU-Staaten, USA, Australien, Kanada, Norwegen u.a.), Standard-Risiko (Brasilien, Indonesien, Elfenbeinküste, Laos u.a.), Hochrisiko (Belarus, Nordkorea, Myanmar, Russland)
  • Vereinfachtes IT-System: Verbesserte Benutzerfreundlichkeit des EU-Informationssystems der BLE

Compliance-Anforderungen gemäß der EUDR

Alle betroffenen Unternehmen müssen ein robustes Due-Diligence-System implementieren, das auf drei Säulen basiert:

Säule 1: Informationsbeschaffung und Dokumentation

Marktteilnehmer müssen umfassende Daten über ihre Rohstoffe und Erzeugnisse sammeln:

  • Präzise Geodaten der Produktionsflächen (Geokoordinaten mit maximal einem Hektar Genauigkeit, GeoJSON-Format für Massenkoordinaten)
  • Produktionsland und -region sowie Menge und Art der Rohstoffe
  • Datum der Produktion oder Ernte
  • Informationen über Lieferanten und deren Compliance-Status
  • Nachweis der Einhaltung nationaler Gesetze im Produktionsland

Säule 2: Risikobewertung

Nach der Informationssammlung müssen Marktteilnehmer systematisch analysieren, ob ein Risiko besteht, dass Produkte von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammen oder zur Waldschädigung beigetragen haben. Die Risikobewertung berücksichtigt die Länderklassifizierung, die Komplexität der Lieferkette, die Präsenz indigener Völker in Produktionsregionen und frühere Verstöße des Lieferanten.

Säule 3: Risikominderung

Falls ein nicht-vernachlässigbares Risiko identifiziert wird, müssen Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden. Die bewährte Hierarchie in der Praxis:

  1. Informationsverbesserung: Zusätzliche Geodaten und Dokumentation von Lieferanten einfordern, Satelliten-Bildanalysen zur Verifizierung der Landnutzung
  2. Lieferantenentwicklung: Capacity-Building, Schulungen zu nachhaltigen Praktiken, Unterstützung bei Zertifizierungen
  3. Unabhängige Verifizierung: Externe Vor-Ort-Audits und Drittpartei-Zertifizierungen
  4. Diversifizierung: Aufbau alternativer Lieferquellen aus niedrigeren Risikoregionen
  5. Ausschluss: Als ultima ratio – Ausschluss von Hochrisiko-Lieferanten, bei denen Risikominderung nicht möglich ist

Due-Diligence-Checkliste für die EUDR-Compliance

  1. Vollständiges Lieferketten-Mapping aller relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse durchführen
  2. Gap-Analyse: fehlende Informationen identifizieren, Hochrisiko-Expositionen bewerten, IT-Systembedarfe klären
  3. Geodaten für alle Produktionsstandorte beschaffen und im GeoJSON-Format strukturieren
  4. Risikobasiertes Scoring-System implementieren (Länder, Rohstoff, Lieferantenhistorie)
  5. Lieferanten über neue Anforderungen informieren, schulen und bei Bedarf beim Aufbau von Compliance-Kapazitäten unterstützen
  6. IT-Infrastruktur für Rückverfolgbarkeit aufbauen oder anpassen (inkl. API-Anbindung an BLE-Registry)
  7. Sorgfaltserklärungen im EU-Informationssystem einreichen und Referenznummern für Zollabwicklung sichern
  8. Dokumentation für mindestens 5 Jahre aufbewahren und auf Anfrage der BLE bereitstellen

Strafen bei Nichteinhaltung

Die EUDR sieht erhebliche Strafen vor, um eine effektive Abschreckungswirkung zu erzielen:

  • Geldbußen bis zu 4% des Jahresumsatzes im betroffenen EU-Mitgliedstaat; bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann dieser Prozentsatz noch höher ausfallen
  • Beschlagnahmung und Vernichtung nicht-konformer Produkte auf Kosten des Verursachers
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen bei schwerwiegenden Verstößen – temporär, aber mit erheblichen Geschäftsfolgen
  • Veröffentlichung von Verstößen durch die BLE, was zu erheblichen Reputationsschäden führen kann

Während der Übergangsphase von Januar bis Juni 2026 verfolgen die zuständigen Behörden einen begleitenden Ansatz. Unternehmen, die erkennbar an der Umsetzung arbeiten, werden zunächst nicht sanktioniert, sondern erhalten Unterstützung und Hinweise. Ab dem 1. Juli 2026 gilt dies nicht mehr.

Praktische Tipps für die Umsetzung

Jetzt sofort (0–3 Monate): Beginnen Sie mit dem Lieferketten-Mapping. Identifizieren Sie alle relevanten Rohstoffe im Produktportfolio, kontaktieren Sie Lieferanten, fordern Sie Geodaten ein und beantragen Sie Zugänge zum EU-Registry der BLE. Das System ist seit Dezember 2024 operativ – nutzen Sie die Zeit für Testeinreichungen.

Mittelfristig (3–6 Monate): Bauen Sie ein risikobasiertes Scoring-System auf und passen Sie IT-Systeme an. Die Länderkategorisierung gibt Orientierung: Konzentrieren Sie die intensivste Due-Diligence auf Standard- und Hochrisiko-Lieferketten. Lieferanten aus vernachlässigbaren Risikoländern (EU-Staaten, USA, Kanada, Australien) erfordern deutlich weniger Aufwand.

Strategisch: Verknüpfen Sie die EUDR-Compliance mit CSRD- und CSDDD-Anforderungen. Gemeinsame Dateninfrastrukturen für Lieferkettentransparenz zahlen sich über mehrere Regulierungen hinweg aus. Unternehmen, die die EUDR als Chance für Lieferkettentransformation begreifen, bauen langfristige Wettbewerbsvorteile auf: bessere Lieferantenbeziehungen, niedrigere Reputationsrisiken und stärkere Marktposition bei ESG-bewussten Kunden und Investoren.

Rückverfolgbarkeit in komplexen Lieferketten

Besonders herausfordernd ist die Rückverfolgbarkeit bei Rohstoffen, die durch mehrere Verarbeitungsstufen gehen oder aus verschiedenen Quellen gemischt werden. Bei Kakao etwa werden Bohnen verschiedener Kleinbauern gemischt, bevor sie zu Schokolade verarbeitet werden; bei Palmöl wird in Raffinerien Öl aus unterschiedlichen Plantagen zusammengeführt; bei Holzerzeugnissen können Hölzer aus verschiedenen Wäldern enthalten sein. In solchen Fällen müssen Unternehmen entweder getrennte Lieferströme etablieren (Segregation) oder für alle möglichen Ursprünge die Sorgfaltspflicht erfüllen (Massenbilanzsystem). Die seit 2025 mögliche Wiederverwendung von Sorgfaltserklärungen erleichtert den Aufwand erheblich.

Technologische Lösungen – digitale Plattformen, Blockchain-basiertes Tracking und GIS-Systeme – ermöglichen Echtzeit-Tracking vom Ursprung bis zum Endprodukt, automatisierte Datenerfassung aus Lieferanten-Systemen und lückenlose Audit-Trails aller Transaktionen und Kontrollpunkte.

Häufig gestellte Fragen zur EUDR

Wer fällt unter die EUDR?

Alle Marktteilnehmer und Händler, die relevante Rohstoffe (Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Rinder, Kautschuk) erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren – einschließlich Importeure, Hersteller, Verarbeiter und Großhändler. Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, wenn sie in die EU exportieren möchten.

Was bedeutet EUDR-konform?

EUDR-konform bedeutet, dass ein Unternehmen alle Anforderungen erfüllt hat: vollständige Informationssammlung mit Geodaten, systematische Risikobewertung, angemessene Risikominderung bei identifizierten Risiken, Einreichung einer Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem und Nachweis, dass die Produkte nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Die Einhaltung der nationalen Gesetze im Produktionsland ist ebenfalls erforderlich.

Reicht eine FSC-Zertifizierung für die EUDR aus?

Nein. Zertifikate wie FSC können die Risikobewertung positiv beeinflussen und als Risikominderungsmaßnahme dienen, ersetzen aber nicht die Pflicht zur eigenen Sorgfalt. Unternehmen müssen trotz vorhandener Zertifizierungen eine eigene Risikobewertung durchführen und alle EUDR-Informationen sammeln.

Gilt die EUDR auch für kleine Unternehmen?

Ja. Auch KMU und Kleinstunternehmen müssen die EUDR einhalten, haben aber bis zum 30. Juni 2026 Zeit zur Umsetzung. Die Vereinfachungen 2025 – insbesondere jährliche Einreichung und Wiederverwendbarkeit von Sorgfaltserklärungen – sind besonders für kleinere Unternehmen entlastend.

Was die EUDR für Unternehmen strategisch bedeutet

Die Umsetzung der EUDR erfordert strategische Planung und oft erhebliche Anpassungen in Beschaffung, IT-Systemen und internen Prozessen. Fünf Handlungsfelder sind dabei zentral:

Lieferketten-Mapping: Vollständige Kartierung aller relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse im Produktportfolio, Mapping aller Lieferanten und Zwischenhändler, Erfassung der Herkunftsländer und -regionen sowie Bewertung der Verfügbarkeit von Geodaten.

Gap-Analyse: Nach dem Mapping sollte eine Lückenanalyse klären, welche Informationen fehlen, welche Lieferanten die erforderlichen Daten bereitstellen können, wo Hochrisiko-Expositionen bestehen und welche IT-Systeme angepasst oder neu beschafft werden müssen.

Lieferantenmanagement: Die EUDR erfordert intensivere Zusammenarbeit: Kommunikation der neuen Anforderungen, Schulung zu Pflichten und bei Bedarf Unterstützung beim Aufbau von Compliance-Kapazitäten sowie Aufbau alternativer Lieferquellen für Hochrisiko-Bereiche.

IT-Infrastruktur: Investitionen in Rückverfolgbarkeitssysteme, Integration mit dem EU-Informationssystem, Geodaten-Managementsysteme und automatisierte Risikobewertungstools sind oft unvermeidlich – zahlen sich aber über mehrere Regulierungen hinweg aus.

Interne Kapazitäten: Aufbau eines EUDR-Kompetenzteams, Schulung relevanter Mitarbeiter in Einkauf, Compliance und Qualitätsmanagement, Definition klarer Verantwortlichkeiten und regelmäßige interne Audits zur Überprüfung der Wirksamkeit.

Das EU-Informationssystem und Registry

Das Deforestation Due Diligence Statement Registry ist seit November 2024 operativ und bildet das technische Rückgrat der EUDR-Umsetzung. Unternehmen konnten bereits vor dem offiziellen Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2025 Sorgfaltserklärungen registrieren, um Erfahrungen zu sammeln und Prozesse zu testen.

Das System ermöglicht die Einreichung von Sorgfaltserklärungen (mit anschließender Vergabe einer Referenznummer für Zollabwicklung), Geodaten-Management (Visualisierung und Verwaltung von Produktionsstandorten), Wiederverwendung früherer Erklärungen für identische Lieferbeziehungen sowie nachgelagerte Verknüpfungen, bei denen Händler auf Sorgfaltserklärungen von Marktteilnehmern referenzieren. Für Unternehmen mit hohem Handelsvolumen stehen API-Schnittstellen für die automatisierte Einreichung bereit, die sich in bestehende ERP- und Warenwirtschaftssysteme integrieren lassen.

Die BLE hat umfassende Leitlinien und Schulungsmaterialien zur Nutzung des Systems veröffentlicht und bietet technischen Support für Unternehmen, die Schwierigkeiten haben. Die Nutzung des Systems vor dem verpflichtenden Starttermin ist eine der klügsten Investitionen, die Unternehmen derzeit tätigen können.

Kosten der EUDR-Implementierung

Die Implementierung verursacht zunächst erhebliche Kosten, bietet aber auch Chancen. Typische Investitionen je nach Unternehmensgröße und Komplexität:

  • IT-Systeme: Einmalige Investitionen von 50.000 bis 500.000 Euro für Rückverfolgbarkeitssysteme und ERP-Integration
  • Laufende Kosten: Audits, Datenerfassung, Personal und Systemwartung
  • Lieferantenumstellung: Mögliche Umstellung auf teurere, aber konforme Lieferanten in Hochrisiko-Regionen
  • Schulung und Beratung: Aufbau interner Expertise und gelegentlicher externer Support

Dem gegenüber stehen erhebliche Nutzenwerte: höhere Lieferkettentransparenz reduziert Qualitätsrisiken und Reputationsschäden, bessere Marktposition bei nachhaltigkeitsbewussten Kunden und Investoren, Risikominimierung durch frühzeitige Compliance und Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-konformen Akteuren. Unternehmen, die die EUDR als Chance für Transformation begreifen, profitieren langfristig.

Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil nutzen

Die EUDR mag zunächst als regulatorische Belastung erscheinen, bietet aber strategische Chancen: Unternehmen, die früh konforme Lieferketten aufbauen, können dies aktiv kommunizieren und sich von Wettbewerbern abheben. Insbesondere bei B2B-Kunden, die selbst der EUDR unterliegen, wird die Konformität zu einem entscheidenden Auswahlkriterium. Die erzwungene höhere Transparenz reduziert auch andere Risiken – Qualitätsprobleme und Lieferengpässe werden früher sichtbar. Mit ESG-Ziele transparent und konform kommunizieren lässt sich dieses Potenzial vollständig ausschöpfen.

Investoren und Banken legen zunehmend Wert auf ESG-Compliance. Eine robuste EUDR-Konformität kann den Zugang zu grünen Finanzierungen erleichtern und Kapitalkosten senken. Konsumenten werden sich zunehmend der Entwaldungsproblematik bewusst – Unternehmen, die glaubhaft entwaldungsfreie Produkte anbieten, stärken ihre Marke und bauen Vertrauen auf.

Die EUDR sollte als Teil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie verstanden werden. Synergien bestehen insbesondere mit der CSRD (Lieferketten-Transparenz als zentrales Berichtselement), der EU-Taxonomie (Entwaldungsfreiheit als mögliches Konformitätskriterium) und der CSDDD (erweiterte Sorgfaltspflichten auf weitere Nachhaltigkeitsaspekte). Investitionen in Rückverfolgbarkeitssysteme und Due-Diligence-Prozesse zahlen sich über mehrere regulatorische Anforderungen hinweg aus – vermeiden Sie Doppelarbeit durch eine integrierte Dateninfrastruktur.

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Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand und Konzerne – unter anderem Commerzbank, UBS und Allianz.

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