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California Climate Regulation: What Global Companies Must Report

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Kalifornien verschärft ab 2025 seine Klimavorschriften – und ihr müsst vorbereitet sein. Die Gesetze SB 253 und SB 261 verpflichten Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Kalifornien, ihre gesamten Emissionen (Scopes 1–3) offenzulegen und klimabezogene finanzielle Risiken zu bewerten. Diese Vorgaben betreffen nicht nur US-Firmen, sondern auch internationale Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten.

Für viele deutsche Unternehmen bedeutet das: Neben der EU-CSRD müsst ihr euch auch an die kalifornischen Regelungen halten. Das klingt nach doppeltem Aufwand, doch mit der richtigen Planung lassen sich Überschneidungen nutzen, um beide Anforderungen effizient zu erfüllen.

Wichtige Eckpunkte:

Herausforderungen? Besonders die Erhebung von Scope-3-Emissionen und die Abstimmung zwischen US- und EU-Vorgaben erfordern gute Vorbereitung. Doch wer frühzeitig startet, kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch Wettbewerbsvorteile sichern.

Unser Tipp: Nutzt Rahmenwerke wie TCFD oder IFRS S2, um Berichte konsistent zu gestalten, und investiert in klare Prozesse sowie passende Technologien. Die Zeit zum Handeln ist jetzt – seid bereit für Kaliforniens Klimaregeln!

A Guide for Businesses: California's New Climate Disclosure Legislation

Was SB 253 und SB 261 vorschreiben

Die beiden kalifornischen Klimagesetze, SB 253 und SB 261, richten sich an Unternehmen, die nach US-Recht gegründet wurden. Dazu zählen Firmen, die in Kalifornien, anderen US-Bundesstaaten, im District of Columbia oder gemäß einem US-Bundesgesetz registriert sind. Erfasst werden dabei verschiedene Unternehmensformen wie Partnerschaften, Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie andere rechtlich anerkannte Geschäftseinheiten. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die jeweiligen Anforderungen der beiden Gesetze.

SB 253: Climate Corporate Data Accountability Act

Das Gesetz SB 253 verlangt von den betroffenen Unternehmen, klimabezogene Daten offenzulegen. Ziel ist es, Transparenz über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf das Klima zu schaffen. Dabei liegt der Fokus auf der Erhebung und Veröffentlichung von Daten, die diese Auswirkungen messbar machen.

Im Gegensatz dazu konzentriert sich SB 261 auf die finanziellen Risiken, die durch den Klimawandel entstehen können. Unternehmen sind verpflichtet, Informationen bereitzustellen, die diese klimabezogenen finanziellen Risiken identifizieren und bewerten.

Zusammen genommen fordern beide Gesetze von Unternehmen eine klare und transparente Kommunikation – sei es über ihre Klimadaten oder die finanziellen Risiken, die durch den Klimawandel entstehen. Dies unterstreicht den wachsenden Druck auf Unternehmen, sich aktiv mit den Herausforderungen des Klimawandels auseinanderzusetzen.

Kalifornien vs. EU CSRD: Wichtige Unterschiede

Deutsche Unternehmen mit Geschäften in den USA stehen vor der Herausforderung, sowohl die kalifornischen Regelungen als auch die EU-CSRD einzuhalten. Beide Vorschriften verlangen Transparenz in Klimafragen, unterscheiden sich jedoch erheblich in Bezug auf Anwendungsbereich, Schwellenwerte und Berichtspflichten. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die zentralen Unterschiede in Zielgruppen, Berichtsanforderungen und Durchsetzungsmechanismen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die kalifornischen Regelungen gelten für Unternehmen, die in Kalifornien geschäftlich tätig sind. Dabei erfasst SB 253 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde US-Dollar – das betrifft etwa 5.400 Organisationen. SB 261 senkt die Schwelle auf 500 Millionen US-Dollar Jahresumsatz. Ein Unternehmen gilt als „geschäftlich tätig“, wenn es entweder mehr als 735.019 US-Dollar Umsatz in Kalifornien erzielt oder 25 % seines globalen Umsatzes dort generiert.

Im Vergleich dazu verwendet die EU-CSRD ein gestaffeltes System. Große Unternehmen müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, über 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 150 Millionen Euro in der EU fallen unter die Regelung.

Ausnahmen gibt es ebenfalls: In Kalifornien sind gemeinnützige Organisationen, reine Telearbeitsunternehmen, Regierungsstellen, CAISO und Versicherer von den Regelungen ausgenommen. Die EU-CSRD macht hier keine vergleichbaren Ausnahmen.

Berichtspflichten und Verifizierungsstandards

Nachdem die betroffenen Unternehmen definiert sind, lohnt sich ein genauer Blick auf die Unterschiede bei den Berichtsanforderungen und Verifizierungsstandards.

  • SB 253 fordert jährliche Berichte über Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen, während SB 261 alle zwei Jahre Berichte zu klimabezogenen finanziellen Risiken verlangt.
  • Die EU-CSRD hingegen verlangt eine jährliche ESG-Berichterstattung, die deutlich umfassender ist und die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Wesentlichkeit: Während SB 253 Berichte unabhängig von der Wesentlichkeit einfordert, orientiert sich SB 261 an finanziellen Kriterien und ist TCFD/ISSB-konform. Die EU-CSRD verfolgt hingegen den Ansatz der doppelten Wesentlichkeit – sie betrachtet sowohl die Auswirkungen auf das Unternehmen als auch dessen Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft.

Auch bei der Verifizierung gibt es Abweichungen: In Kalifornien werden die Anforderungen durch zukünftige Durchführungsverordnungen konkretisiert, während die EU-CSRD bereits eine externe Prüfung durch zugelassene Wirtschaftsprüfer vorschreibt.

Strafen und praktische Konsequenzen

Die Durchsetzung der kalifornischen Gesetze befindet sich noch in der Entwicklung; das California Air Resources Board (CARB) arbeitet an den entsprechenden Bestimmungen. Die EU-CSRD hingegen verfügt bereits über etablierte Bußgeld- und Durchsetzungsmechanismen.

Für deutsche Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften, die die kalifornischen Schwellenwerte überschreiten, bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sowohl die EU-CSRD als auch die kalifornischen Berichtspflichten erfüllen. Besonders anspruchsvoll wird dies durch die zeitlichen Überschneidungen. Die EU-CSRD gilt bereits für Geschäftsjahre ab 2024, während die Berichtspflichten von SB 253 erst ab dem Geschäftsjahr 2026 greifen.

Kriterium SB 253 (Kalifornien) SB 261 (Kalifornien) CSRD (EU)
Anwendungsbereich US-Unternehmen mit Aktivitäten in Kalifornien US-Unternehmen mit Aktivitäten in Kalifornien EU-Unternehmen und globale Firmen mit starker EU-Präsenz
Umsatzschwelle Über 1 Mrd. US-Dollar jährlich Über 500 Mio. US-Dollar jährlich Abhängig von Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme
Hauptfokus Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen Klimabezogene finanzielle Risiken Umfassende ESG-Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette
Wesentlichkeit Unabhängig von Wesentlichkeit Finanzielle Wesentlichkeit (TCFD/ISSB-konform) Doppelte Wesentlichkeit (Unternehmens- und Umwelteinflüsse)
Ausnahmen Gemeinnützige Organisationen, Telearbeit, Regierung, CAISO, Versicherer Gemeinnützige Organisationen, Telearbeit, Regierung, CAISO, Versicherer Keine spezifischen Ausnahmen

Häufige Probleme und ihre Lösungsansätze

Die Umsetzung der kalifornischen Klimavorschriften bringt für Unternehmen eine Vielzahl praktischer Herausforderungen mit sich – angefangen bei der Datensammlung bis hin zur koordinierten Berichterstattung. Obwohl die rechtlichen Vorgaben klar formuliert sind, erweist sich die operative Umsetzung oft als komplex und erfordert durchdachte Strategien.

Datensammlung aus der Lieferkette

Ein großes Hindernis stellt die Erfassung der Scope-3-Emissionen dar. Diese machen in der Regel über 70 % der gesamten Unternehmensemissionen aus und können in manchen Fällen sogar die 90 %-Marke überschreiten. Das Greenhouse Gas Protocol definiert 15 Kategorien von Scope‑3-Emissionen – darunter eingekaufte Güter, Dienstleistungen und Investitionen –, was die Messung und Berichterstattung erheblich erschwert.

Die größte Herausforderung besteht darin, verlässliche Emissionsdaten von Lieferanten zu erhalten. Viele Zulieferer verfügen weder über die notwendigen Tools noch über das Fachwissen, um ihre Emissionen zu erfassen – und oft fehlt ihnen auch der regulatorische Druck dazu. Wenn Lieferanten keine belastbaren Daten liefern können, wird das für Unternehmen zu einem Risiko: In manchen Fällen müssen sie sogar langjährige Partnerschaften überdenken.

Zusätzlich erschwert wurde die Situation am 28. Juli 2025, als die US‑EPA die Abteilungen auflöste, die für die Pflege des Extended Input‑Output (EEIO)-Modells verantwortlich waren. Dieses kostenlose Tool zur Berechnung von Scope‑3-Emissionen wurde zuletzt 2022 aktualisiert, sodass Unternehmen nun auf teure private Alternativen ausweichen müssen – was die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften deutlich erhöht.

Viele Unternehmen arbeiten weiterhin mit fragmentierten Tabellenkalkulationen, die den Anforderungen von SB 253 oft nicht standhalten. Lösungsansätze umfassen den Aufbau von Partnerschaften mit Lieferanten, um Daten auszutauschen, die Schätzung von Emissionen bei fehlenden Informationen sowie die sorgfältige Dokumentation aller Annahmen. Darüber hinaus sollten Unternehmen Programme entwickeln, die Lieferanten durch Schulungen und technische Unterstützung bei der Emissionsmessung begleiten. Eine enge Abstimmung der Berichtsanforderungen ist ebenfalls essenziell, um eine lückenlose Einhaltung sicherzustellen.

Koordination von US- und EU-Anforderungen

Neben der Datenbeschaffung müssen Unternehmen, die in Kalifornien und Europa tätig sind, die unterschiedlichen Anforderungen der US- und EU-Berichtspflichten in Einklang bringen. Besonders deutsche Unternehmen mit Aktivitäten in Kalifornien stehen vor der Herausforderung, sowohl SB 253/261 als auch die EU‑CSRD zu erfüllen. Ziel der kalifornischen Gesetzgebung ist es, Klimaangaben mit globalen Standards zu harmonisieren.

Rahmenwerke wie TCFD und IFRS S2 bieten eine gute Grundlage, um konsistente Offenlegungen zwischen den Regelwerken zu gewährleisten. SB 253 verlangt, dass Treibhausgasemissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard sowie dem Corporate Value Chain-Standard (Scope 3) berechnet werden. Während SB 261 keine formellen Übergangspläne wie die EU‑CSRD fordert, verlangt es dennoch Maßnahmen zur Verringerung klimabezogener finanzieller Risiken – ein Ansatz, der funktional vergleichbar ist.

Um diese Anforderungen zu bewältigen, sollten Unternehmen Berichtsprogramme entwickeln, die interoperabel sind und auf einer einheitlichen Datenbasis beruhen, um mehrere Offenlegungsanforderungen zu erfüllen. Gap-Assessments können helfen, bestehende Praktiken mit den kalifornischen Vorgaben abzugleichen und gleichzeitig Inkonsistenzen in der EU‑Compliance aufzudecken. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen für Recht, Finanzen, Nachhaltigkeit und Kommunikation ist entscheidend, um konsistente und konforme Berichte in allen relevanten Jurisdiktionen zu gewährleisten. Zusätzlich sollten interne Prozesse zur Vorbereitung, Überprüfung und Validierung von Berichten unter beiden Regelwerken formalisiert werden.

Technologie und Expertenberatung nutzen

Die Bewältigung dieser komplexen Herausforderungen erfordert den Einsatz moderner Technologien und die Unterstützung durch Experten. Die detaillierten Anforderungen der kalifornischen Vorschriften machen spezialisierte Softwarelösungen und externe Beratung unverzichtbar. Besonders die Prüfungsanforderungen von SB 253 verlangen integrierte Kohlenstoffbilanzierungsplattformen.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sollten Unternehmen ihre internen Kontrollen stärken und Teams in den Bereichen Datenintegrität, Beweissicherung und Prüfungsbereitschaft schulen. Dazu gehört auch die Einführung von Systemen, die eine vollständige Rückverfolgbarkeit von Emissionsdaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermöglichen.

Die Wahl eines Berichtsrahmens wie TCFD oder IFRS S2 kann nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch redundante Arbeit vermeiden. Zudem sollten Technologien Szenarioanalysen unterstützen, die sowohl für SB 261 als auch für die EU‑CSRD relevant sind.

Externe Berater spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, zwischen verschiedenen regulatorischen Anforderungen zu navigieren. Sie helfen Unternehmen dabei, Governance-Strukturen zu entwickeln, die beiden Regelwerken gerecht werden, und unterstützen bei der Implementierung von Qualitätssicherungsprozessen, die den Prüfungsstandards in allen relevanten Regionen entsprechen.

Fiegenbaum Solutions: Unterstützung bei der Klimacompliance

Fiegenbaum Solutions

Die Herausforderungen, die kalifornische Klimavorschriften und europäische Berichtspflichten mit sich bringen, sind komplex und erfordern fundiertes Fachwissen sowie eine klare Strategie. Genau hier setzt Fiegenbaum Solutions an: Mit ihrer Expertise helfen sie Unternehmen, diese regulatorischen Hürden zu überwinden und nachhaltige Strukturen für die Einhaltung der Vorgaben zu schaffen.

Beratung für Compliance und ESG-Strategien

Fiegenbaum Solutions unterstützt Unternehmen dabei, sowohl die kalifornischen Regelungen SB 253 und SB 261 als auch die EU-CSRD zu erfüllen. Ihr Beratungsansatz verbindet die Entwicklung von ESG-Strategien mit einer konsistenten Berichterstattung, die beiden Regelwerken gerecht wird.

Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit sind Lifecycle Assessments (LCA) für Produkte und Organisationen. Diese Analysen bieten eine präzise Grundlage, um Scope-3-Emissionen zu erfassen – ein Bereich, der besonders bei der Umsetzung von SB 253 oft herausfordernd ist. Dank dieser systematischen Untersuchungen lassen sich Optimierungsmöglichkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufdecken.

Darüber hinaus liegt ein Fokus auf der Analyse von Klimarisiken. Hier entwickelt Fiegenbaum Solutions Resilienzstrategien, die den Anforderungen von SB 261 entsprechen und gleichzeitig die Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) einbeziehen. Diese Analysen berücksichtigen sowohl physische als auch transitorische Risiken und deren finanzielle Auswirkungen.

Zusätzlich bietet das Unternehmen Gap-Assessments an, um bestehende Prozesse zu prüfen und mögliche Lücken zwischen den Regelwerken zu schließen. Ergänzt wird das Angebot durch Impact-Modellierungen und Szenarioanalysen, die Unternehmen helfen, verschiedene Klimaszenarien zu bewerten und passende Strategien zu entwickeln. Diese Analysen sind sowohl für SB 261 als auch für die EU-CSRD von Bedeutung.

Nach der strategischen Beratung sorgt ein flexibles Modell für eine passgenaue Umsetzung der Maßnahmen.

Flexible Beratungsmodelle und transparente Preise

Fiegenbaum Solutions setzt auf maßgeschneiderte Beratungsmodelle, die sich an den individuellen Anforderungen und Budgets der Unternehmen orientieren. Diese Flexibilität ist entscheidend, da die kalifornischen Klimavorschriften je nach Unternehmensgröße und -struktur unterschiedliche Ansätze erfordern.

  • Projektbasierte Beratung: Hier werden spezifische Herausforderungen wie die Emissionsmessung nach SB 253 oder die Risikoberichterstattung gemäß SB 261 adressiert. Die Kosten hängen vom Projektumfang und der Komplexität ab.
  • Retainer-Modell: Für Unternehmen, die kontinuierliche Unterstützung bei der Abstimmung von US- und EU-Berichtspflichten benötigen, bietet dieses Modell langfristige Partnerschaften. So können regulatorische Änderungen laufend berücksichtigt und Compliance-Strategien angepasst werden. Die Gebühren richten sich nach der Häufigkeit und Intensität der Beratung.
  • Unterstützung für Startups: Junge Unternehmen, die von Anfang an auf nachhaltige Geschäftsmodelle setzen möchten, profitieren von besonderen Konditionen, die ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen.

Klare Preisstrukturen und ein definierter Arbeitsumfang sorgen für Planungssicherheit. Mit ihrer fachlichen Kompetenz und flexiblen Modellen ermöglicht Fiegenbaum Solutions eine effiziente und wirtschaftliche Umsetzung der Compliance-Anforderungen.

Fazit: Vorbereitung auf Kaliforniens Klimavorschriften

Die kalifornischen Gesetze SB 253 und SB 261 setzen neue Maßstäbe für globale Klimastandards. Mit seiner wirtschaftlichen Bedeutung beeinflusst Kalifornien nicht nur nationale, sondern auch internationale Unternehmen und fordert sie zum Handeln auf.

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Unternehmen, die frühzeitig mit der Datenerhebung und der Implementierung passender Systeme beginnen, können sich rechtzeitig auf die Berichtspflichten vorbereiten. Wer zu lange zögert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch mögliche Schäden für die Reputation.

Ein spannender Aspekt: Die gleichzeitige Einhaltung kalifornischer und europäischer Vorschriften kann zu Effizienzgewinnen führen. Unternehmen, die beide Regelwerke strategisch angehen, haben die Chance, Synergien zu nutzen und ihre Nachhaltigkeitsberichte schlanker und zielgerichteter zu gestalten. Dazu gehört auch die Investition in robuste Datensysteme und umfassende Analysen der Scope-3-Emissionen, um den Anforderungen beider Regulierungen gerecht zu werden.

Klimarisiken als Geschäftsrisiken. SB 261 macht unmissverständlich klar, dass Klimarisiken nicht länger als optionales Thema behandelt werden können. Sie sind ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements. Unternehmen, die frühzeitig Resilienz aufbauen, sichern sich nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern minimieren auch langfristige finanzielle Risiken.

Die kalifornischen Vorschriften setzen also nicht nur Standards, sie eröffnen auch Chancen. Unternehmen, die jetzt handeln, gestalten aktiv die Zukunft einer nachhaltigeren Wirtschaft. Der erste Schritt? Eine ehrliche Bestandsaufnahme und ein klarer Fahrplan für die bevorstehenden Aufgaben – denn die Zeit zu handeln ist jetzt.

FAQs

Wie können sich internationale Unternehmen auf die kalifornischen Klimagesetze SB 253 und SB 261 vorbereiten?

Internationale Unternehmen sollten zunächst klären, ob sie von den kalifornischen Vorschriften betroffen sind. Dies trifft zu, wenn sie in Kalifornien geschäftlich tätig sind und einen Jahresumsatz von über 1.000.000.000 $ (SB 253) oder 500.000.000 $ (SB 261) erzielen.

Ein zentraler Schritt ist die Vorbereitung auf die Offenlegung von Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3) gemäß dem Greenhouse Gas Protocol. Zusätzlich wird ein Bericht über klimabezogene finanzielle Risiken benötigt, der sich an den Empfehlungen der TCFD oder vergleichbaren Standards orientiert.

Die zeitlichen Vorgaben sind dabei entscheidend: Die Berichterstattung zu Scope 1- und Scope 2-Emissionen startet 2026, während Scope 3-Emissionen ab 2027 offengelegt werden müssen. Berichte zu klimabezogenen Risiken sind ab dem 1. Januar 2026 im Zweijahresrhythmus einzureichen. Unternehmen sollten zudem die Entwicklungen des California Air Resources Board (CARB) genau verfolgen, ihre Datenerfassung optimieren und die Zusammenarbeit mit Lieferanten sorgfältig dokumentieren, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Wie können Unternehmen ihre Scope-3-Emissionen präzise messen und die Anforderungen von SB 253 erfüllen?

Um die Anforderungen von SB 253 zu erfüllen, müsst ihr als Unternehmen eure Scope-3-Emissionen systematisch erfassen und offenlegen. Das bedeutet, sämtliche relevanten Emissionsquellen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren – von eingekauften Waren über Transport und Geschäftsreisen bis hin zur Nutzung und Entsorgung eurer Produkte.

Dabei ist eine präzise Datenerfassung unerlässlich. Es empfiehlt sich, interne Systeme aufzubauen, die Verbrauchsdaten wie Energie- und Materialeinsatz erfassen und diese verlässlich in Emissionswerte umrechnen. Da Scope-3-Emissionen häufig auf Daten von Drittparteien basieren, ist eine enge Zusammenarbeit mit euren Lieferanten entscheidend. Fehlen Primärdaten, können modellbasierte Schätzungen eine praktikable Alternative sein.

Ab 2027 wird zusätzlich eine unabhängige Prüfung eurer Emissionsberichte notwendig, um die Genauigkeit der Angaben zu gewährleisten. Ebenso verlangt das Gesetz, dass diese Berichte öffentlich zugänglich gemacht werden, um für Transparenz zu sorgen. Es lohnt sich, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, um die komplexen Anforderungen rechtzeitig und effizient umzusetzen.

Wie unterscheiden sich die kalifornischen Klimaregelungen von der EU-CSRD, und wie können Unternehmen beide Anforderungen effizient erfüllen?

Die kalifornischen Vorschriften SB 253 und SB 261 sowie die EU-CSRD unterscheiden sich deutlich in ihrem Geltungsbereich, ihren Anforderungen und den Zeitplänen. SB 253 verpflichtet Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde US-Dollar, ihre Treibhausgasemissionen offenzulegen – inklusive Scope 1, 2 und 3. Die Berichterstattung startet 2026 für Scope 1 und 2, während Scope 3 ab 2027 hinzukommt. SB 261 hingegen richtet sich an Unternehmen mit einem Umsatz von über 500 Millionen US-Dollar und verlangt jährliche Berichte zu klimabezogenen finanziellen Risiken. Die erste Frist hierfür ist der 1. Januar 2026. Die EU-CSRD geht noch weiter: Sie gilt auch für nicht-europäische Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten in der EU und fordert umfassende Berichte zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG).

Für Unternehmen, die sich auf diese Regelungen vorbereiten, empfiehlt es sich, auf etablierte Standards wie TCFD oder ISSB zurückzugreifen, da beide in den Vorschriften berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Planung und der Einsatz moderner Technologien zur Datenerfassung und Berichterstellung können nicht nur den Aufwand reduzieren, sondern auch Synergien zwischen den verschiedenen Anforderungen schaffen. So lässt sich der Übergang effizient gestalten.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Spezialisierung auf CSRD, VSME und Klimarisikoanalysen. 300+ Projekte für Unternehmen wie Commerzbank, UBS und Allianz.

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