Skip to content
17 min Lesezeit

California Climate Regulation: What Global Companies Must Report

Featured Image

Kalifornien verschärft ab 2025 seine Klimavorschriften, und ihr müsst vorbereitet sein. Die Gesetze SB 253 und SB 261 verpflichten Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Kalifornien, ihre gesamten Emissionen (Scopes 1 bis 3) offenzulegen und klimabezogene finanzielle Risiken zu bewerten. Diese Vorgaben betreffen nicht nur US-Firmen, sondern auch internationale Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten.

Für viele deutsche Unternehmen bedeutet das: Neben der EU-CSRD müsst ihr euch auch an die kalifornischen Regelungen halten. Das klingt nach doppeltem Aufwand, doch mit der richtigen Planung lassen sich Überschneidungen nutzen, um beide Anforderungen effizient zu erfüllen.

Wichtige Eckpunkte:

Herausforderungen? Besonders die Erhebung von Scope-3-Emissionen und die Abstimmung zwischen US- und EU-Vorgaben erfordern gute Vorbereitung. Doch wer frühzeitig startet, kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch Wettbewerbsvorteile sichern.

Unser Tipp: Nutzt Rahmenwerke wie TCFD oder IFRS S2, um Berichte konsistent zu gestalten, und investiert in klare Prozesse sowie passende Technologien. Die Zeit zum Handeln ist jetzt, seid bereit für Kaliforniens Klimaregeln!

Kaliforniens neue Klima-Offenlegungsgesetze: Einordnung für europäische Unternehmen

Betroffen bist du, wenn dein Unternehmen in Kalifornien Geschäfte macht und weltweit über 500 Millionen US-Dollar (SB 261) oder über 1 Milliarde US-Dollar (SB 253) Jahresumsatz erzielt, unabhängig vom Sitz der Muttergesellschaft. Zu tun ist zweierlei: die Betroffenheit sauber prüfen und die Daten so aufbauen, dass sie beide Regelwerke bedienen.

Was SB 253 und SB 261 vorschreiben

Die beiden kalifornischen Klimagesetze, SB 253 und SB 261, richten sich an Unternehmen, die nach US-Recht gegründet wurden. Dazu zählen Firmen, die in Kalifornien, anderen US-Bundesstaaten, im District of Columbia oder gemäß einem US-Bundesgesetz registriert sind. Erfasst werden dabei verschiedene Unternehmensformen wie Partnerschaften, Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie andere rechtlich anerkannte Geschäftseinheiten. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die jeweiligen Anforderungen der beiden Gesetze.

Laufende Marktdaten zum Thema findest du im Fiegenbaum Atlas: Green-Bond-Volumen, Berichts-Benchmarks und EU-ETS-Preise, automatisch aktualisiert. Zum Dashboard.

SB 253: Climate Corporate Data Accountability Act

Das Gesetz SB 253 verlangt von den betroffenen Unternehmen, klimabezogene Daten offenzulegen. Ziel ist es, Transparenz über die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf das Klima zu schaffen. Dabei liegt der Fokus auf der Erhebung und Veröffentlichung von Daten, die diese Auswirkungen messbar machen.

Im Gegensatz dazu konzentriert sich SB 261 auf die finanziellen Risiken, die durch den Klimawandel entstehen können. Unternehmen sind verpflichtet, Informationen bereitzustellen, die diese klimabezogenen finanziellen Risiken identifizieren und bewerten.

Zusammen genommen fordern beide Gesetze von Unternehmen eine klare und transparente Kommunikation, sei es über ihre Klimadaten oder die finanziellen Risiken, die durch den Klimawandel entstehen. Dies unterstreicht den wachsenden Druck auf Unternehmen, sich aktiv mit den Herausforderungen des Klimawandels auseinanderzusetzen.

Aktueller Stand: CARB-Leitlinien, Fristen und laufende Verfahren

Stand: 5. September 2026. Diesen Abschnitt führe ich nach, sobald das CARB entscheidet. Die Fristen stehen im Gesetzestext und laufen unabhängig davon weiter, wie weit die Durchführungsverordnung ist. Genau daran verhaken sich die meisten Vorbereitungen: Es wird auf den finalen Verordnungstext gewartet, statt mit der Datenerhebung anzufangen.

Pflicht Erste Abgabe Turnus Prüfung
SB 261, Bericht zu klimabezogenen finanziellen Risiken 1. Januar 2026 alle zwei Jahre keine Prüfpflicht
SB 253, Scope 1 und Scope 2 2026 jährlich begrenzte Prüfsicherheit
SB 253, Scope 3 2027 jährlich ab 2027 unabhängige Prüfung

Offen sind drei Punkte: das Meldeformat, der Umfang der Prüfpflicht und der Ausgang der Klage der US-Handelskammer gegen beide Gesetze. Für SB 261 hat das Bundesberufungsgericht (Ninth Circuit) die Durchsetzung am 18. November 2025 bis zur Entscheidung ausgesetzt, das CARB setzt die Frist 1. Januar 2026 deshalb nicht durch und will nach dem Urteil einen neuen Termin nennen. SB 253 gilt weiter; das CARB hat die erste Scope-1- und Scope-2-Meldung am 24. Juni 2026 vom 10. August auf den 10. November 2026 verschoben. Das CARB hat angekündigt, im ersten Zyklus Ermessen auszuüben, wenn ein Unternehmen nach bestem Wissen berichtet und seine Datenquellen dokumentiert. Verlass dich nicht darauf: Wer wartet, bis alles geklärt ist, hat für das erste Berichtsjahr keine Daten mehr.

Kalifornien vs. EU CSRD: Wichtige Unterschiede

Deutsche Unternehmen mit Geschäften in den USA stehen vor der Herausforderung, sowohl die kalifornischen Regelungen als auch die EU-CSRD einzuhalten. Beide Vorschriften verlangen Transparenz in Klimafragen, unterscheiden sich jedoch erheblich in Bezug auf Anwendungsbereich, Schwellenwerte und Berichtspflichten. Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die zentralen Unterschiede in Zielgruppen, Berichtsanforderungen und Durchsetzungsmechanismen.

Mein Standpunkt dazu: Das Omnibus-Paket ist kein Bürokratieabbau, es ist Datenlöschung auf Raten. Wer die europäische Berichtsschwelle auf 1.000 Mitarbeitende anhebt und gleichzeitig behauptet, der Klimaschutz werde nicht geschwächt, rechnet nicht nach. Klima- und Biodiversitätsdatenpunkte, die nie erhoben werden, tauchen nicht in Finanzrisiko-Modellen auf. Die Lücke zahlen später Kreditgeber und Investoren, nicht die Lobbyisten, die sie durchgesetzt haben. In Kalifornien kennt SB 253 keine Wesentlichkeitsschwelle: Was in Europa wegfällt, wird dort weiter verlangt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die kalifornischen Regelungen gelten für Unternehmen, die in Kalifornien geschäftlich tätig sind. Dabei erfasst SB 253 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde US-Dollar, das betrifft etwa 5.400 Organisationen. SB 261 senkt die Schwelle auf 500 Millionen US-Dollar Jahresumsatz. Ein Unternehmen gilt als „geschäftlich tätig“, wenn es entweder mehr als 735.019 US-Dollar Umsatz in Kalifornien erzielt oder 25 % seines globalen Umsatzes dort generiert.

Im Vergleich dazu verwendet die EU-CSRD ein gestaffeltes System. Große Unternehmen müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, über 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Auch Nicht-EU-Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 150 Millionen Euro in der EU fallen unter die Regelung.

Ausnahmen gibt es ebenfalls: In Kalifornien sind gemeinnützige Organisationen, reine Telearbeitsunternehmen, Regierungsstellen, CAISO und Versicherer von den Regelungen ausgenommen. Die EU-CSRD macht hier keine vergleichbaren Ausnahmen.

Berichtspflichten und Verifizierungsstandards

Nachdem die betroffenen Unternehmen definiert sind, lohnt sich ein genauer Blick auf die Unterschiede bei den Berichtsanforderungen und Verifizierungsstandards.

  • SB 253 fordert jährliche Berichte über Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen, während SB 261 alle zwei Jahre Berichte zu klimabezogenen finanziellen Risiken verlangt.
  • Die EU-CSRD hingegen verlangt eine jährliche ESG-Berichterstattung, die deutlich umfassender ist und die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt.

Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Wesentlichkeit: Während SB 253 Berichte unabhängig von der Wesentlichkeit einfordert, orientiert sich SB 261 an finanziellen Kriterien und ist TCFD/ISSB-konform. Die EU-CSRD verfolgt hingegen den Ansatz der doppelten Wesentlichkeit, sie betrachtet sowohl die Auswirkungen auf das Unternehmen als auch dessen Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft.

Auch bei der Verifizierung gibt es Abweichungen: In Kalifornien werden die Anforderungen durch zukünftige Durchführungsverordnungen konkretisiert, während die EU-CSRD bereits eine externe Prüfung durch zugelassene Wirtschaftsprüfer vorschreibt.

Strafen und praktische Konsequenzen

Die Durchsetzung der kalifornischen Gesetze befindet sich noch in der Entwicklung; das California Air Resources Board (CARB) arbeitet an den entsprechenden Bestimmungen. Die EU-CSRD hingegen verfügt bereits über etablierte Bußgeld- und Durchsetzungsmechanismen.

Für deutsche Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften, die die kalifornischen Schwellenwerte überschreiten, bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sowohl die EU-CSRD als auch die kalifornischen Berichtspflichten erfüllen. Besonders anspruchsvoll wird dies durch die zeitlichen Überschneidungen. Die EU-CSRD gilt für Geschäftsjahre ab 2027, während die Berichtspflichten von SB 253 bereits ab dem Geschäftsjahr 2026 greifen.

Kriterium SB 253 (Kalifornien) SB 261 (Kalifornien) CSRD (EU)
Anwendungsbereich US-Unternehmen mit Aktivitäten in Kalifornien US-Unternehmen mit Aktivitäten in Kalifornien EU-Unternehmen und globale Firmen mit starker EU-Präsenz
Umsatzschwelle Über 1 Mrd. US-Dollar jährlich Über 500 Mio. US-Dollar jährlich Abhängig von Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme
Hauptfokus Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen Klimabezogene finanzielle Risiken Umfassende ESG-Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette
Wesentlichkeit Unabhängig von Wesentlichkeit Finanzielle Wesentlichkeit (TCFD/ISSB-konform) Doppelte Wesentlichkeit (Unternehmens- und Umwelteinflüsse)
Ausnahmen Gemeinnützige Organisationen, Telearbeit, Regierung, CAISO, Versicherer Gemeinnützige Organisationen, Telearbeit, Regierung, CAISO, Versicherer Keine spezifischen Ausnahmen

Häufige Probleme und ihre Lösungsansätze

Die Umsetzung der kalifornischen Klimavorschriften bringt für Unternehmen eine Vielzahl praktischer Herausforderungen mit sich, angefangen bei der Datensammlung bis hin zur koordinierten Berichterstattung. Obwohl die rechtlichen Vorgaben klar formuliert sind, erweist sich die operative Umsetzung oft als komplex und erfordert durchdachte Strategien.

Datensammlung aus der Lieferkette

Ein großes Hindernis stellt die Erfassung der Scope-3-Emissionen dar. Diese machen in der Regel über 70 % der gesamten Unternehmensemissionen aus und können in manchen Fällen sogar die 90 %-Marke überschreiten. Das Greenhouse Gas Protocol definiert 15 Kategorien von Scope‑3-Emissionen, darunter eingekaufte Güter, Dienstleistungen und Investitionen, , was die Messung und Berichterstattung erheblich erschwert.

Die größte Herausforderung besteht darin, verlässliche Emissionsdaten von Lieferanten zu erhalten. Viele Zulieferer verfügen weder über die notwendigen Tools noch über das Fachwissen, um ihre Emissionen zu erfassen, und oft fehlt ihnen auch der regulatorische Druck dazu. Wenn Lieferanten keine belastbaren Daten liefern können, wird das für Unternehmen zu einem Risiko: In manchen Fällen müssen sie sogar langjährige Partnerschaften überdenken.

Zusätzlich erschwert wurde die Situation am 28. Juli 2025, als die US‑EPA die Abteilungen auflöste, die für die Pflege des Extended Input‑Output (EEIO)-Modells verantwortlich waren. Dieses kostenlose Tool zur Berechnung von Scope‑3-Emissionen wurde zuletzt 2022 aktualisiert, sodass Unternehmen nun auf teure private Alternativen ausweichen müssen, was die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften deutlich erhöht.

Wie weit die Praxis davon entfernt ist, zeigt der Blick in 1.401 öffentliche Nachhaltigkeitsberichte europäischer Konzerne aus den Jahren 2024 und 2025: 69 Prozent enthalten alle drei Scopes vollständig. 13 Prozent liefern trotz formal eingereichtem Bericht keine extrahierbaren Scope-Daten. Und 8 Prozent der Berichte mit Scope-3-Angabe weisen einen Scope-3-Wert aus, der kleiner ist als Scope 1 oder Scope 2, methodisch ein Alarmsignal, denn Scope 3 ist in den meisten Branchen fünf- bis zehnmal größer. Verlass dich für SB 253 also nicht darauf, dass der europäische Bericht den prüfbaren Wert schon liefert.

Viele Unternehmen arbeiten weiterhin mit fragmentierten Tabellenkalkulationen, die den Anforderungen von SB 253 oft nicht standhalten. Lösungsansätze umfassen den Aufbau von Partnerschaften mit Lieferanten, um Daten auszutauschen, die Schätzung von Emissionen bei fehlenden Informationen sowie die sorgfältige Dokumentation aller Annahmen. Darüber hinaus sollten Unternehmen Programme entwickeln, die Lieferanten durch Schulungen und technische Unterstützung bei der Emissionsmessung begleiten. Eine enge Abstimmung der Berichtsanforderungen ist ebenfalls essenziell, um eine lückenlose Einhaltung sicherzustellen.

Koordination von US- und EU-Anforderungen

Neben der Datenbeschaffung müssen Unternehmen, die in Kalifornien und Europa tätig sind, die unterschiedlichen Anforderungen der US- und EU-Berichtspflichten in Einklang bringen. Besonders deutsche Unternehmen mit Aktivitäten in Kalifornien stehen vor der Herausforderung, sowohl SB 253/261 als auch die EU‑CSRD zu erfüllen. Ziel der kalifornischen Gesetzgebung ist es, Klimaangaben mit globalen Standards zu harmonisieren.

Rahmenwerke wie TCFD und IFRS S2 bieten eine gute Grundlage, um konsistente Offenlegungen zwischen den Regelwerken zu gewährleisten. SB 253 verlangt, dass Treibhausgasemissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard sowie dem Corporate Value Chain-Standard (Scope 3) berechnet werden. Während SB 261 keine formellen Übergangspläne wie die EU‑CSRD fordert, verlangt es dennoch Maßnahmen zur Verringerung klimabezogener finanzieller Risiken, ein Ansatz, der funktional vergleichbar ist.

Um diese Anforderungen zu bewältigen, sollten Unternehmen Berichtsprogramme entwickeln, die interoperabel sind und auf einer einheitlichen Datenbasis beruhen, um mehrere Offenlegungsanforderungen zu erfüllen. Gap-Assessments können helfen, bestehende Praktiken mit den kalifornischen Vorgaben abzugleichen und gleichzeitig Inkonsistenzen in der EU‑Compliance aufzudecken. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen für Recht, Finanzen, Nachhaltigkeit und Kommunikation ist entscheidend, um konsistente und konforme Berichte in allen relevanten Jurisdiktionen zu gewährleisten. Zusätzlich sollten interne Prozesse zur Vorbereitung, Überprüfung und Validierung von Berichten unter beiden Regelwerken formalisiert werden.

Technologie und Expertenberatung nutzen

Die Bewältigung dieser komplexen Herausforderungen erfordert den Einsatz moderner Technologien und die Unterstützung durch Experten. Die detaillierten Anforderungen der kalifornischen Vorschriften machen spezialisierte Softwarelösungen und externe Beratung unverzichtbar. Besonders die Prüfungsanforderungen von SB 253 verlangen integrierte Kohlenstoffbilanzierungsplattformen.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, sollten Unternehmen ihre internen Kontrollen stärken und Teams in den Bereichen Datenintegrität, Beweissicherung und Prüfungsbereitschaft schulen. Dazu gehört auch die Einführung von Systemen, die eine vollständige Rückverfolgbarkeit von Emissionsdaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermöglichen.

Die Wahl eines Berichtsrahmens wie TCFD oder IFRS S2 kann nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch redundante Arbeit vermeiden. Zudem sollten Technologien Szenarioanalysen unterstützen, die sowohl für SB 261 als auch für die EU‑CSRD relevant sind.

Externe Berater spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, zwischen verschiedenen regulatorischen Anforderungen zu navigieren. Sie helfen Unternehmen dabei, Governance-Strukturen zu entwickeln, die beiden Regelwerken gerecht werden, und unterstützen bei der Implementierung von Qualitätssicherungsprozessen, die den Prüfungsstandards in allen relevanten Regionen entsprechen.

Fiegenbaum Solutions: Unterstützung bei der Klimacompliance

Fiegenbaum Solutions

Die Herausforderungen, die kalifornische Klimavorschriften und europäische Berichtspflichten mit sich bringen, sind komplex und erfordern fundiertes Fachwissen sowie eine klare Strategie. Genau hier setzt Fiegenbaum Solutions an: Mit ihrer Expertise helfen sie Unternehmen, diese regulatorischen Hürden zu überwinden und nachhaltige Strukturen für die Einhaltung der Vorgaben zu schaffen.

Beratung für Compliance und ESG-Strategien

Fiegenbaum Solutions unterstützt Unternehmen dabei, sowohl die kalifornischen Regelungen SB 253 und SB 261 als auch die EU-CSRD zu erfüllen. Ihr Beratungsansatz verbindet die Entwicklung von ESG-Strategien mit einer konsistenten Berichterstattung, die beiden Regelwerken gerecht wird.

Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit sind Lifecycle Assessments (LCA) für Produkte und Organisationen. Diese Analysen bieten eine präzise Grundlage, um Scope-3-Emissionen zu erfassen, ein Bereich, der besonders bei der Umsetzung von SB 253 oft herausfordernd ist. Dank dieser systematischen Untersuchungen lassen sich Optimierungsmöglichkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufdecken.

Darüber hinaus liegt ein Fokus auf der Analyse von Klimarisiken. Hier entwickelt Fiegenbaum Solutions Resilienzstrategien, die den Anforderungen von SB 261 entsprechen und gleichzeitig die Empfehlungen der TCFD (Task Force on Climate-related Financial Disclosures) einbeziehen. Diese Analysen berücksichtigen sowohl physische als auch transitorische Risiken und deren finanzielle Auswirkungen.

Mein Standpunkt dazu: Die Ensemblebandbreite ist relevanter als der Median. Bis Mitte des Jahrhunderts überlappen die Szenarien in ihren Medianen erheblich, das 15. und das 85. Perzentil tragen die entscheidungsrelevante Information. Wer pro Klimagefahr nur einen Wert berichtet, unterschätzt die Streuung, und damit das Risiko. Für SB 261 heißt das: Eine bestehende EU-Klimarisikoanalyse trägt den kalifornischen Bericht nur, wenn sie die Bandbreite ausweist.

Zusätzlich bietet das Unternehmen Gap-Assessments an, um bestehende Prozesse zu prüfen und mögliche Lücken zwischen den Regelwerken zu schließen. Ergänzt wird das Angebot durch Impact-Modellierungen und Szenarioanalysen, die Unternehmen helfen, verschiedene Klimaszenarien zu bewerten und passende Strategien zu entwickeln. Diese Analysen sind sowohl für SB 261 als auch für die EU-CSRD von Bedeutung.

Nach der strategischen Beratung sorgt ein flexibles Modell für eine passgenaue Umsetzung der Maßnahmen.

Flexible Beratungsmodelle und transparente Preise

Fiegenbaum Solutions setzt auf maßgeschneiderte Beratungsmodelle, die sich an den individuellen Anforderungen und Budgets der Unternehmen orientieren. Diese Flexibilität ist entscheidend, da die kalifornischen Klimavorschriften je nach Unternehmensgröße und -struktur unterschiedliche Ansätze erfordern.

  • Projektbasierte Beratung: Hier werden spezifische Herausforderungen wie die Emissionsmessung nach SB 253 oder die Risikoberichterstattung gemäß SB 261 adressiert. Die Kosten hängen vom Projektumfang und der Komplexität ab.
  • Retainer-Modell: Für Unternehmen, die kontinuierliche Unterstützung bei der Abstimmung von US- und EU-Berichtspflichten benötigen, bietet dieses Modell langfristige Partnerschaften. So können regulatorische Änderungen laufend berücksichtigt und Compliance-Strategien angepasst werden. Die Gebühren richten sich nach der Häufigkeit und Intensität der Beratung.
  • Unterstützung für Startups: Junge Unternehmen, die von Anfang an auf nachhaltige Geschäftsmodelle setzen möchten, profitieren von besonderen Konditionen, die ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen.

Klare Preisstrukturen und ein definierter Arbeitsumfang sorgen für Planungssicherheit. Mit ihrer fachlichen Kompetenz und flexiblen Modellen ermöglicht Fiegenbaum Solutions eine effiziente und wirtschaftliche Umsetzung der Compliance-Anforderungen.

Fazit: Vorbereitung auf Kaliforniens Klimavorschriften

Die kalifornischen Gesetze SB 253 und SB 261 setzen neue Maßstäbe für globale Klimastandards. Mit seiner wirtschaftlichen Bedeutung beeinflusst Kalifornien nicht nur nationale, sondern auch internationale Unternehmen und fordert sie zum Handeln auf.

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Unternehmen, die frühzeitig mit der Datenerhebung und der Implementierung passender Systeme beginnen, können sich rechtzeitig auf die Berichtspflichten vorbereiten. Wer zu lange zögert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch mögliche Schäden für die Reputation.

Ein spannender Aspekt: Die gleichzeitige Einhaltung kalifornischer und europäischer Vorschriften kann zu Effizienzgewinnen führen. Unternehmen, die beide Regelwerke strategisch angehen, haben die Chance, Synergien zu nutzen und ihre Nachhaltigkeitsberichte schlanker und zielgerichteter zu gestalten. Dazu gehört auch die Investition in robuste Datensysteme und umfassende Analysen der Scope-3-Emissionen, um den Anforderungen beider Regulierungen gerecht zu werden.

Klimarisiken als Geschäftsrisiken. SB 261 macht unmissverständlich klar, dass Klimarisiken nicht länger als optionales Thema behandelt werden können. Sie sind ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements. Unternehmen, die frühzeitig Resilienz aufbauen, sichern sich nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern minimieren auch langfristige finanzielle Risiken.

Die kalifornischen Vorschriften setzen also nicht nur Standards, sie eröffnen auch Chancen. Unternehmen, die jetzt handeln, gestalten aktiv die Zukunft einer nachhaltigeren Wirtschaft. Der erste Schritt? Eine ehrliche Bestandsaufnahme und ein klarer Fahrplan für die bevorstehenden Aufgaben, denn die Zeit zu handeln ist jetzt.

Häufige Fragen zu SB 253 und SB 261

Wie hoch sind die Umsatzschwellen für SB 253 und SB 261 genau?

SB 253 greift ab einem weltweiten Jahresumsatz von über 1 Milliarde US-Dollar, SB 261 schon ab über 500 Millionen US-Dollar. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz, nicht der in Kalifornien erzielte Anteil; unter SB 253 fallen schätzungsweise 5.400 Organisationen. Eine deutsche Muttergesellschaft mit US-Tochter in Kalifornien wird über die Konzernbetrachtung erfasst.

Was gilt in Kalifornien als Geschäftstätigkeit, also als „doing business“?

Als geschäftlich tätig gilt, wer mehr als 735.019 US-Dollar Umsatz in Kalifornien erzielt oder dort 25 Prozent seines weltweiten Umsatzes macht; der Schwellenwert wird jährlich angepasst. Ein eigener Standort ist nicht nötig, Lieferungen an kalifornische Kunden reichen. Ausgenommen sind gemeinnützige Organisationen, reine Telearbeitsunternehmen, Regierungsstellen, der Netzbetreiber CAISO und Versicherer.

Was regelt AB 1305 zusätzlich zu SB 253 und SB 261?

AB 1305 betrifft den freiwilligen CO₂-Markt, nicht die Emissionsbilanz. Wer in Kalifornien CO₂-Zertifikate verkauft, kauft oder nutzt oder mit Klimaneutralität und Netto-Null wirbt, muss auf der eigenen Website offenlegen, worauf die Aussage beruht: Projektdaten, Methode, Prüfung. Eine Umsatzschwelle gibt es dabei nicht. Für europäische Unternehmen überschneidet sich das mit den Vorgaben der EU-Richtlinie gegen Greenwashing.

Welche Fristen gelten für welches Berichtsjahr?

Der Bericht nach SB 261 war erstmals zum 1. Januar 2026 fällig und ist danach alle zwei Jahre zu veröffentlichen; die Durchsetzung ist seit November 2025 gerichtlich ausgesetzt, das CARB nennt nach dem Urteil einen neuen Termin. Unter SB 253 werden Scope 1 und Scope 2 ab 2026 offengelegt, Scope 3 ab 2027, jeweils jährlich. Die Tabelle im Abschnitt zum aktuellen Stand zeigt beide Gesetze nebeneinander.

Worin unterscheiden sich SB 253 und SB 261 in Umfang und Prüfpflicht?

SB 253 verlangt jährlich die vollständige Treibhausgasbilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol, Scope 1 bis 3, extern geprüft. SB 261 verlangt alle zwei Jahre einen an TCFD orientierten Bericht über klimabezogene finanzielle Risiken und Gegenmaßnahmen, ohne Prüfpflicht, veröffentlicht auf der eigenen Website. SB 253 kennt keine Wesentlichkeitsschwelle, SB 261 stellt auf finanzielle Wesentlichkeit ab.

Welche Strafen drohen bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung?

SB 253 sieht Bußgelder bis 500.000 US-Dollar je Berichtsjahr vor, SB 261 bis 50.000 US-Dollar. Das CARB will im Anfangszeitraum das Bemühen um vollständige Daten berücksichtigen und Scope-3-Angaben nicht bei jeder Unschärfe sanktionieren. Das größere Risiko ist ohnehin nicht das Bußgeld, sondern ein öffentlich einsehbarer Bericht, dessen Zahlen einer Prüfung nicht standhalten.

Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.

Zur Person