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ESRS Standards 2026: Der vollständige Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Executive Summary: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind seit 2024 das verbindliche Regelwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Alle 12 Standards umfassen Klima, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Das Omnibus-Paket 2026 reduziert die Datenpunkte um rund 68 % und hebt die Pflichtgrenze auf 1.000 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Umsatz an. Dieser Leitfaden erklärt alle 12 ESRS im Überblick, zeigt aktuelle Fristen und Schwellenwerte und gibt praktische Schritte für die Umsetzung. Ob du bereits berichtspflichtig bist oder dich strategisch vorbereiten möchtest, hier findest du die wesentlichen Informationen kompakt und praxisorientiert aufbereitet.

Die ESRS betreffen nicht nur die unmittelbar berichtspflichtigen Großunternehmen. Über die Lieferkettenperspektive und die Anforderungen an Finanzierungsgeber werden die Standards zum de-facto-Rahmen für nachhaltige Unternehmensführung in der gesamten europäischen Wirtschaft. Wer die ESRS frühzeitig versteht und strategisch nutzt, profitiert von verbesserten Finanzierungsbedingungen, stärkeren Kundenbeziehungen und einem belastbaren Risikomanagement.

Was sind die ESRS? Definition und Rechtsgrundlage

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind verbindliche EU-Berichtsstandards, die festlegen, welche Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Berichtspflichten offenlegen müssen. Sie wurden auf Basis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie 2022/2464) entwickelt und sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Die CSRD bildet die gesetzliche Grundlage: Sie verpflichtet Unternehmen innerhalb des definierten Anwendungsbereichs, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und diesen in den Lagebericht zu integrieren. Die ESRS definieren den konkreten Inhalt dieses Berichts, welche Daten, Kennzahlen und qualitativen Angaben erforderlich sind. Vereinfacht: CSRD ist das „Wer und Warum", ESRS ist das „Was und Wie".

Merkmal CSRD ESRS
Rechtsform EU-Richtlinie (2022/2464), in nationales Recht umzusetzen Delegierte Verordnung (EU 2023/2772), unmittelbar geltendes EU-Recht
Regelt Wer berichten muss, ab wann und mit welcher Prüfungspflicht Was genau berichtet wird: Datenpunkte, Struktur, Kennzahlen
Funktion „Wer und Warum" „Was und Wie"
Inhalt Anwendungsbereich, Fristen, Assurance Zwölf Standards (ESRS 1, ESRS 2, E1 bis E5, S1 bis S4, G1)

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die ESRS im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet. Der Entwicklungsprozess umfasste mehrere Konsultationsrunden mit tausenden Stellungnahmen aus der Praxis. Im Oktober 2023 verabschiedete die EU-Kommission den ersten Satz der ESRS als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, damit wurden die Standards zu unmittelbar geltendem EU-Recht in allen Mitgliedstaaten.

Die ESRS sind mit den IFRS Sustainability Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) abgestimmt, gehen aber bewusst weiter: Während der ISSB primär auf finanzielle Wesentlichkeit fokussiert (wie wirkt Nachhaltigkeit auf das Unternehmen?), fordern die ESRS zusätzlich die Impact-Wesentlichkeit (wie wirkt das Unternehmen auf die Welt?). Dieser Unterschied ist fundamental und macht die ESRS anspruchsvoller, aber auch umfassender als andere internationale Standards.

Für Unternehmen sind die ESRS auch strategisch relevant: ESRS-Daten fließen in Taxonomie-Konformitätsbewertungen ein, werden von SFDR-pflichtigen Investoren für ihre eigene Berichterstattung benötigt und ermöglichen die Ausstellung von Green Bonds oder ESG-linked Loans zu günstigeren Konditionen. ESRS-Berichterstattung ist damit unmittelbar mit dem Zugang zu nachhaltigem Kapital verknüpft.

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Für wen gelten die ESRS? CSRD-Anwendungsbereich und Fristen

Die Berichtspflicht gilt nicht für alle Unternehmen gleichzeitig. Die EU hat ein stufenweises Inkrafttreten beschlossen, das sich nach Unternehmensgröße und Kapitalmarktzulassung richtet. Das Omnibus-Paket hat Schwellenwerte und Fristen erheblich verändert, die folgende Tabelle gibt den aktuellen Stand (Juni 2026) wieder.

Unternehmensgruppe Kriterien Berichtspflicht ab (Geschäftsjahr) Erste Veröffentlichung Status
Berichtspflichtige Unternehmen (EU) Mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz (beide Kriterien müssen erfüllt sein) GJ 2027 2028 Berichtspflicht gilt, Limited Assurance ist Pflicht
Nicht-EU-Unternehmen Mehr als 200 Mio. Euro Umsatz der EU-Zweigniederlassung oder -Tochter, zusätzlich mehr als 450 Mio. Euro EU-Umsatz der Gruppe GJ 2027 2028 Berichtspflicht gilt, Limited Assurance ist Pflicht
Börsennotierte KMU Börsennotiert, unterhalb der Schwellen für große Unternehmen Entfällt Entfällt Vollständig von der CSRD befreit
Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs Weniger als 1.000 Mitarbeitende, keine eigene CSRD-Pflicht Keine gesetzliche Pflicht, VSME als freiwilliger Standard nutzbar Jederzeit möglich Beachte: Von Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden darf über die Wertschöpfungskette nicht mehr verlangt werden, als VSME vorsieht (Ausnahmen: andere EU-Pflichten wie die EUDR und internes Risikomanagement). Anfragen von Banken, Großkunden und Ausschreibungen bestehen trotzdem weiter, auch ohne eigene Berichtspflicht

Das wichtigste Element des Omnibus-Pakets ist die Anhebung der Berichtspflicht-Schwellenwerte. Nach dem Kommissionsvorschlag sollen künftig nur noch Unternehmen berichtspflichtig sein, die mehr als 1.000 Mitarbeiter UND entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro aufweisen. Das reduziert die Zahl berichtspflichtiger EU-Unternehmen von schätzungsweise 50.000 auf rund 5.000.

Auch KMU unterhalb der direkten Berichtspflichtschwelle sind faktisch von den ESRS betroffen, als Lieferanten berichtspflichtiger Großunternehmen. ESRS S2 und die Scope-3-Anforderungen unter ESRS E1 verpflichten berichtspflichtige Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsdaten entlang ihrer Lieferkette zu erheben. Für KMU empfiehlt sich daher der Voluntary Standard for non-listed SMEs (VSME) als strukturierte Grundlage. Details dazu findest du in unserem Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU.

Alle 12 ESRS Standards im Überblick

Die 12 ESRS gliedern sich in zwei übergreifende Querschnittsstandards und zehn themenspezifische Standards. ESRS 1 und ESRS 2 sind für alle berichtspflichtigen Unternehmen verpflichtend. Für die themenspezifischen Standards gilt das Wesentlichkeitsprinzip: Nur Themen, die als wesentlich identifiziert wurden, müssen vollständig berichtet werden.

Standard Thema Pflicht/Wesentlichkeit Wichtigste Angaben Besonders betroffene Branchen
ESRS 1 Allgemeine Anforderungen Pflicht Doppelte Wesentlichkeit, Berichtsstruktur, Zeitreihen, Unsicherheiten Alle
ESRS 2 Allgemeine Angaben Pflicht Governance, Strategie, wesentliche IROs, Stakeholder-Engagement Alle
ESRS E1 Klimawandel De facto Pflicht für die meisten Scope 1/2/3, Transitionsplan, physische Risiken, Klimafinanzierung Energie, Industrie, Transport, Bau, Landwirtschaft
ESRS E2 Umweltverschmutzung Wesentlichkeit Schadstoffemissionen Luft/Wasser/Boden, Chemikalien, Lärm Chemie, Bergbau, Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen Wesentlichkeit Wasserentnahme, Abwasser, wasserintensive Gebiete Lebensmittel, Textil, Halbleiter, Energie
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme Wesentlichkeit (Phase-in-Erleichterungen) Landnutzungsänderung, geschützte Gebiete, Biodiversitätsstrategie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau, Tourismus
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Wesentlichkeit Rohstoffverbrauch, Abfallmanagement, Circular-Economy-Ziele Konsumgüter, Elektronik, Verpackung, Automobil
ESRS S1 Eigene Belegschaft Wesentlichkeit (de facto Pflicht) Arbeitsbedingungen, Gesundheit/Sicherheit, Vielfalt, Löhne, Gender Pay Gap Alle mit eigenen Mitarbeitern
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Wesentlichkeit Lieferanten-Arbeitsbedingungen, Menschenrechts-Due-Diligence Handel, Textil, Elektronik, Lebensmittel
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften Wesentlichkeit Lokale Auswirkungen, indigene Völker, Menschenrechte Bergbau, Energie, Infrastruktur, Landwirtschaft
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer Wesentlichkeit Produktsicherheit, Datenschutz, verantwortungsvolles Marketing Konsumgüter, Pharma, Finanzdienstleistungen, Tech
ESRS G1 Unternehmensführung und Geschäftsgebaren Wesentlichkeit (de facto Pflicht) Anti-Korruption, Whistleblower, Lobbying, Lieferanten-Ethik Alle, besonders Finanzsektor, öffentliche Aufträge

In der Praxis werden ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Eigene Belegschaft) von nahezu allen Unternehmen als wesentlich eingestuft. ESRS G1 (Unternehmensführung) ist ebenfalls fast universell relevant, nicht zuletzt wegen der engen Verzahnung mit bestehenden Compliance-Anforderungen zu Anti-Korruption und Whistleblower-Schutz. ESRS E1 ist dabei besonders umfangreich: Er verpflichtet zur Offenlegung der Treibhausgasemissionen nach dem Greenhouse Gas Protocol (Scope 1 direkte Emissionen, Scope 2 indirekte Energieemissionen, Scope 3 Wertschöpfungskettenemissionen), eines glaubwürdigen Transitionsplans zur Klimaneutralität sowie einer szenarienbasierten Klimarisikobewertung. Die vollständigen Offenlegungspflichten und Praxisbeispiele zu Scope 1 bis 3 und Transitionsplan erklärt unser detaillierter ESRS-E1-Umsetzungsleitfaden. Für einen schnellen Einstieg empfehlen wir unseren CSRD Klimarisiko Quick Check.

Aufbau und Struktur der ESRS: Wie ein Standard aufgebaut ist

Wer die ESRS zum ersten Mal öffnet, trifft auf eine wiederkehrende Architektur. Hast du das Bauprinzip einmal verstanden, findest du dich in jedem der zwölf Standards schnell zurecht. Die Gesamtstruktur lässt sich in vier Ebenen denken:

  • Querschnittsstandards (ESRS 1 und ESRS 2): ESRS 1 legt die übergreifenden Grundsätze und Konzepte fest, etwa die doppelte Wesentlichkeit, den Umgang mit der Wertschöpfungskette und die Zeithorizonte. ESRS 2 definiert die verpflichtenden allgemeinen Angaben zu Governance, Strategie, Impact-Risk-Opportunity-Management und Kennzahlen. Beide gelten für jedes berichtspflichtige Unternehmen.
  • Themenstandards (ESRS E1 bis E5, S1 bis S4, G1): zehn inhaltliche Standards zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung, die nur bei festgestellter Wesentlichkeit vollständig zu berichten sind.
  • Disclosure Requirements (DR): Innerhalb jedes Themenstandards bündeln Disclosure Requirements die einzelnen Offenlegungspflichten, gegliedert nach Strategie, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen.
  • Datenpunkte: die kleinste Einheit, also die konkrete Einzelangabe, die ein Unternehmen erhebt und berichtet. Genau hier setzt das Omnibus-Paket mit seiner Reduktion an.

Jeder Themenstandard ist nach demselben Muster aufgebaut: zuerst die Governance (wer trägt die Verantwortung), dann die Strategie (wie ist das Thema im Geschäftsmodell verankert), gefolgt vom Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Policies, Maßnahmen, Ressourcen) und schließlich die Kennzahlen und Ziele (Metrics and Targets). Diese Logik der Minimum Disclosure Requirements (MDR) zieht sich durch alle Standards und macht die Berichterstattung über Themen hinweg vergleichbar.

Ein häufiges Missverständnis: Die zwölf Standards sind kein Pflichtkatalog, den du komplett abarbeitest. Verbindlich sind nur ESRS 1 und ESRS 2. Welche der zehn Themenstandards du detailliert berichtest, entscheidet allein deine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, das eigentliche Steuerungsinstrument der ESRS. Eine Übersicht aller zwölf Standards mit einzeln erklärten Inhalten und einer CSRD-Checkliste findest du in unserem Überblick zu den 12 ESRS-Standards.

Doppelte Wesentlichkeit: Das Kernprinzip der ESRS

Die doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality) ist das methodische Fundament der ESRS und unterscheidet sie fundamental von anderen Berichtsstandards. Sie verlangt, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Blickwinkeln bewerten: wie das Unternehmen auf die Welt wirkt, und wie die Welt auf das Unternehmen wirkt.

Impact Materiality (Auswirkungswesentlichkeit): Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Menschen und Umwelt? Bewertet werden tatsächliche und potenzielle Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette nach Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit. Beispiel: Ein Chemieunternehmen, das Schadstoffe in einen Fluss einleitet, verursacht eine wesentliche negative Umweltauswirkung.

Financial Materiality (Finanzielle Wesentlichkeit): Wie wirken Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Performance des Unternehmens? Relevant sind Risiken und Chancen, die kurz-, mittel- oder langfristig die Finanzlage beeinflussen. Beispiel: Steigende CO₂-Preise erhöhen die Produktionskosten eines emissionsintensiven Unternehmens, das ist finanziell wesentlich.

Ein Thema ist wesentlich, wenn es mindestens eine der beiden Dimensionen erfüllt. In der Praxis sind die meisten strategisch bedeutsamen Themen in beide Richtungen wesentlich. Die Wesentlichkeitsanalyse umfasst vier Schritte: Longlist aller potenziell relevanten Themen erstellen, Impact Materiality durch interne Experten und externe Stakeholder bewerten, Financial Materiality durch Risikoanalyse und Szenariobewertung bewerten, und Ergebnisse zu einer Wesentlichkeitsmatrix verdichten, validieren und vollständig dokumentieren. Wichtig: Die Analyse muss mindestens jährlich aktualisiert werden. ESRS 1 fordert explizit die Offenlegung der verwendeten Methodik, fehlende Dokumentation stellt ein Prüfungsrisiko dar.

Ein häufig unterschätztes Element ist die konsequente Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette, vorgelagert (Rohstoffgewinnung, Lieferanten, Transport) und nachgelagert (Produktnutzung durch Kunden, Entsorgung). Ein Automobilhersteller muss nicht nur Scope-1- und -2-Emissionen aus der eigenen Produktion berichten, sondern auch Scope-3-Emissionen aus der Fahrzeugnutzung (Kategorie 11) und dem Stahlbezug von Lieferanten (Kategorie 1). Vertiefende Informationen zur Methodik bietet unser Praxis-Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse.

Omnibus-Paket 2026: Die wichtigsten Änderungen im Vergleich

Das Omnibus-Paket der EU-Kommission vom März 2025 ist die bislang umfangreichste Überarbeitung der CSRD und ESRS seit deren Einführung. Es reagiert auf intensive Kritik aus der Wirtschaft an Komplexität und Implementierungsaufwand der ursprünglichen Standards.

Aktueller Stand (August 2026): Die EU-Kommission hat den delegierten Rechtsakt zu den überarbeiteten ESRS (oft „ESRS 2.0" genannt) am 3. Juli 2026 angenommen. Er senkt die verpflichtenden Datenpunkte auf rund 320 (minus 61 Prozent) und streicht alle freiwilligen Angaben. Seitdem liegt der Rechtsakt zur Prüfung bei Rat und Europäischem Parlament; erhebt keines der Organe fristgerecht Einwände, wird er im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Anwendbar sind die überarbeiteten ESRS für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, eine freiwillige Frühanwendung für das Geschäftsjahr 2026 ist möglich.

KriteriumGeltende Regelung
Berichtspflichtige Unternehmen in der EUrund 5.000
Schwellenwert Mitarbeitendemehr als 1.000
Schwellenwert Umsatzmehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz, kumulativ zur Mitarbeitendenzahl
ErstanwendungGeschäftsjahre ab 1. Januar 2027, erste Berichte 2028
Datenpunkte (ESRS Set 1)rund 380
Börsennotierte KMUvollständig befreit
Wertschöpfungsketten-AngabenVon Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden darf nicht mehr verlangt werden, als der freiwillige Standard vorsieht
KMU-BerichterstattungVSME als offizieller freiwilliger Standard (Delegierter Rechtsakt vom 3. Juli 2026)
PrüfungLimited Assurance

Die Reduktion von ca. 1.178 auf ca. 380 Datenpunkte klingt beeindruckend, bedarf aber einer Einordnung. Die verbliebenen 380 Datenpunkte konzentrieren sich auf die wesentlichsten Angaben, Klimaemissionen, Kernkennzahlen zur Arbeitnehmerschaft, Governance-Grundinformationen. Streichungen betreffen vor allem granulare Angaben, die methodisch schwierig zu erheben sind (z.B. detaillierte Biodiversitätsmessungen) sowie Angaben zu vorgelagerten Lieferkettenstufen. Was die Reduktion der Datenpunkte konkret für KMU und Lieferanten bedeutet, vertieft unser Beitrag ESRS-Vereinfachung 2026: Was die 68-Prozent-Reduktion der Datenpunkte bedeutet.

Wichtig: Das Omnibus-Paket befindet sich Stand Juni 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren (Trilog zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Rat). Die Verabschiedung der überarbeiteten Delegierten Verordnung wird für 2026 erwartet. Solange das Paket nicht final verabschiedet ist, gelten die aktuellen ESRS-Anforderungen unverändert. Eine voreilige Reduktion der Berichterstattung ohne rechtliche Grundlage birgt Prüfungsrisiken. Aktuelle Updates findest du in unserem Omnibus-Paket-Leitfaden.

Praktische Umsetzung: 5 entscheidende Schritte

Die Umsetzung der ESRS ist ein unternehmensweites Vorhaben. Aus unserer Beratungspraxis hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

Schritt 1: Betroffenheit und Zeitplan klären. Prüfe, ob und ab wann dein Unternehmen berichtspflichtig ist, unter Berücksichtigung der Omnibus-Änderungen und etwaiger Tochtergesellschaften (Töchter können von der eigenen Berichtspflicht befreit sein, wenn die Muttergesellschaft einen ESRS-konformen Konzernbericht erstellt). Hol dir bei Unsicherheiten rechtliche Beratung, da Schwellenwertberechnungen nach CSRD komplex sind. Unser CSRD Materiality Screening bietet eine erste kostenfreie Orientierung.

Schritt 2: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Die Wesentlichkeitsanalyse bestimmt, zu welchen ESRS-Themen du detailliert berichten musst. Sie ist nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern auch ein strategisches Instrument. Kalkuliere für eine erstmalige Analyse 2 bis 4 Monate mit 0,5 bis 2 FTE internen Ressourcen. Die vollständige Dokumentation der Methodik und Ergebnisse ist Pflicht, sie wird von externen Prüfern eingehend geprüft.

Schritt 3: Datenlücken identifizieren und Systeme aufbauen. Führe eine strukturierte Datenlückenanalyse durch, die ESRS-Anforderungen mit vorhandenen Datenpunkten vergleicht. Starte die Datenerhebung für Scope-3-Emissionen und Lieferkettendaten mindestens 18 bis 24 Monate vor der ersten Berichtspflicht, diese sind methodisch am anspruchsvollsten. Für die Systemauswahl gilt: Viele Unternehmen überschätzen in der Anfangsphase die Notwendigkeit teurer Enterprise-Software. Ein gut strukturiertes Excel-Framework mit lückenloser Dokumentation der Berechnungsmethoden ist oft der bessere Start.

Schritt 4: Ersten Bericht erstellen und extern prüfen lassen. Die Berichterstellung beansprucht typischerweise 3 bis 6 Monate. Die externe Prüfung durch einen akkreditierten Wirtschaftsprüfer ist nach CSRD verpflichtend, zunächst als Limited Assurance, perspektivisch als Reasonable Assurance. Binde den Prüfer frühzeitig ein, idealerweise bereits bei der Definition der Wesentlichkeitsanalyse-Methodik. Plane 6 bis 10 Wochen für die Prüfungsphase ein. Empfehlenswert ist außerdem ein „Dry-Run"-Bericht im Jahr vor der eigentlichen Berichtspflicht, um Lücken rechtzeitig zu identifizieren.

Schritt 5: Kontinuierlich verbessern und Reporting-Reife steigern. ESRS-Berichterstattung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein jährlicher Prozess mit steigendem Anspruchsniveau. Aktualisiere die Wesentlichkeitsanalyse mindestens jährlich, erweitere die Datenerhebung schrittweise auf noch nicht vollständig abgedeckte Bereiche und integriere Nachhaltigkeitsziele zunehmend in Unternehmensstrategie und Vergütungssysteme. Benchmarking mit vergleichbaren Unternehmen hilft, die eigene Performance einzuordnen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Nach dem ersten Berichtsjahr sinkt der Aufwand deutlich, da Prozesse und Verantwortlichkeiten etabliert sind und Datenerhebungsroutinen automatisiert werden können. Perspektivisch, ab dem Berichtsjahr 2028, wird zudem das maschinenlesbare XBRL-Tagging im ESEF-Format verpflichtend, ein weiterer Grund, die digitale Infrastruktur für die Berichterstattung frühzeitig zu planen.

Häufig gestellte Fragen zu ESRS

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie, die festlegt, welche Unternehmen nachhaltigkeitsbezogen berichten müssen. Die ESRS sind die konkreten Berichtsstandards, die definieren, wie berichtet wird, also welche Datenpunkte, Strukturen und Angaben erforderlich sind. CSRD ist das „Wer und Warum", ESRS ist das „Was und Wie". Die CSRD ist geltendes EU-Recht seit Dezember 2022; die ESRS wurden im Oktober 2023 als Delegierte Verordnung verabschiedet.
Wie viele ESRS-Standards gibt es?
Es gibt zwölf ESRS: zwei Querschnittsstandards (ESRS 1 Allgemeine Anforderungen und ESRS 2 Allgemeine Angaben) sowie zehn Themenstandards in den Bereichen Umwelt (E1 bis E5), Soziales (S1 bis S4) und Unternehmensführung (G1). ESRS 1 und ESRS 2 sind immer verpflichtend, die zehn Themenstandards gelten nur, soweit sie wesentlich sind.
Welche ESRS sind verpflichtend?
Verpflichtend für alle berichtspflichtigen Unternehmen sind ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) und ESRS 2 (Allgemeine Angaben). Für die themenspezifischen Standards (ESRS E1 bis E5, S1 bis S4, G1) gilt das Wesentlichkeitsprinzip: Detailliert berichtet werden muss nur zu Themen, die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden. Für nicht wesentliche Themen muss die Nicht-Wesentlichkeit begründet werden.
Was ist der aktuelle Stand der ESRS 2026?
Die ESRS der ersten Generation (Delegierte Verordnung EU 2023/2772) sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und gelten unverändert. Parallel überarbeitet die EU-Kommission die Standards im Rahmen des Omnibus-Pakets: Geplant sind deutlich weniger Datenpunkte und höhere Schwellenwerte. Stand Juni 2026 ist diese Überarbeitung noch nicht final verabschiedet, der Delegierte Rechtsakt wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet. Bis dahin gelten die bestehenden Anforderungen weiter.
Gibt es die ESRS auf Deutsch?
Ja. Da die ESRS als Delegierte Verordnung der EU veröffentlicht wurden, liegen sie amtlich in allen EU-Amtssprachen vor, auch auf Deutsch im Amtsblatt der Europäischen Union. EFRAG hat die Standards zwar auf Englisch entworfen, die deutsche Fassung ist aber rechtsverbindlich und für die Anwendung in deutschen Unternehmen maßgeblich.
Welche ESG-Berichtspflichten gelten ab 2026?
Berichtspflichtig sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz, wobei beide Kriterien erfüllt sein müssen. Die Pflicht gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, die ersten Berichte erscheinen 2028. Börsennotierte KMU sind von der Berichtspflicht vollständig befreit. Unabhängig davon erhältst du als KMU weiterhin ESG-Fragebögen von Großkunden und Banken und kannst dafür den offiziellen freiwilligen VSME-Standard nutzen.
Wie viele Datenpunkte umfassen die ESRS?
Das ESRS-Set umfasst rund 380 Datenpunkte über alle zwölf Standards hinweg, von denen du je nach Wesentlichkeit nur einen Teil tatsächlich berichten musst.
Wann greift die ESRS-Berichtspflicht für mein Unternehmen?
Berichtspflichtig bist du, wenn du mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz aufweist, beide Kriterien müssen erfüllt sein. Das gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, erste Berichte erfolgen 2028. Eine Wellenstruktur mit unterschiedlichen Startzeitpunkten für verschiedene Unternehmensgruppen gibt es nicht. Börsennotierte KMU sind vollständig von der Berichtspflicht befreit. Maßgeblich ist der geltende Gesetzestext mit diesen Schwellenwerten.
Was ändert das Omnibus-Paket konkret an den ESRS?
Das Omnibus-Paket reduziert die Zahl berichtspflichtiger EU-Unternehmen von ca. 50.000 auf ca. 5.000 durch Anhebung der Schwellenwerte auf 1.000 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Umsatz. Gleichzeitig werden die Datenpunkte um rund 68 Prozent von ca. 1.178 auf ca. 380 reduziert. Lieferketten-Angaben werden vereinfacht, Phase-in-Erleichterungen ausgeweitet. Stand Juni 2026 ist das Paket noch nicht final verabschiedet, die geltenden Anforderungen bleiben bis zur Verabschiedung unverändert.
Müssen KMU die ESRS erfüllen?
Direkt verpflichtet sind KMU unterhalb der CSRD-Schwellenwerte nicht. Faktisch sind sie jedoch betroffen: Als Lieferanten berichtspflichtiger Großunternehmen erhalten KMU zunehmend ESG-Fragebögen zu CO₂-Emissionen, Arbeitsbedingungen und weiteren Nachhaltigkeitsthemen. Der freiwillige VSME-Standard von EFRAG bietet eine strukturierte, verhältnismäßige Grundlage für die Beantwortung solcher Anfragen und erleichtert die Marktpositionierung als nachhaltiger Lieferant.
Was kostet die ESRS-Umsetzung?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht, der Aufwand hängt von Größe, Komplexität und Datenreife ab. Für eine erstmalige doppelte Wesentlichkeitsanalyse solltest du 2 bis 4 Monate und 0,5 bis 2 interne Vollzeitkräfte einplanen, für die Berichterstellung weitere 3 bis 6 Monate plus die externe Prüfung. Der größte Hebel für die Kosten ist die Datenverfügbarkeit, vor allem bei Scope-3-Emissionen. Ab dem zweiten Berichtsjahr sinkt der Aufwand deutlich, weil Prozesse und Routinen etabliert sind.

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Die ESRS sind mehr als eine Compliance-Anforderung. Sie sind ein strategisches Instrument für Risikomanagement, Zugang zu nachhaltigem Kapital und Wettbewerbsdifferenzierung. Unternehmen, die frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen, verschaffen sich einen messbaren Vorsprung: bessere Datenbasis, geringere Prüfungskosten, glaubwürdigere Kommunikation gegenüber Investoren und Großkunden.

Drei strategische Vorteile stehen dabei im Vordergrund. Erstens ermöglicht Transparenz als Wettbewerbsvorteil: In einer Geschäftswelt, in der ESG-Kriterien zunehmend Finanzierungs- und Geschäftsentscheidungen beeinflussen, ist ESRS-konforme Berichterstattung ein Türöffner zu nachhaltigem Kapital und Großkundenbeziehungen. Zweitens verbessert die strukturierte Erfassung von Nachhaltigkeitsrisiken, von Klimarisiken bis zu Menschenrechtsrisiken, das Risikomanagement und damit die Unternehmensresilienz. Drittens erwarten Investoren, Kunden und Mitarbeiter zunehmend glaubwürdige Nachhaltigkeitsinformationen: Die ESRS liefern den anerkannten Standard dafür und ermöglichen ein systematisches Stakeholder-Management.

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Johannes Fiegenbaum

Johannes Fiegenbaum

ESG- und Nachhaltigkeitsberater mit Schwerpunkt auf VSME‑Berichterstattung und Klimarisikoanalysen. Begleitet seit 2014 über 300 Projekte für den Mittelstand sowie für Großbanken und Versicherungskonzerne.

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